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Namensänderungen bei Pauschalreisen sind zulässig

März 26th, 2009 · No Comments · Reiseinformationen

Fünf Tage vor Beginn der gebuchten Pauschalreise nach Ägypten erkrankte der Ehemann, aus diesem Grund wollte die Ehefrau mit einer Bekannten die Reise durchführen. Im Reisebüro bekam sie dann auch die Information, dass eine Namensänderung des Reiseteilnehmers gegen eine Umbuchungsgebühr möglich sei. Der Reiseveranstalter hatte allerdings eine nachträgliche Namensänderung abgelehnt. Daraufhin wurde die Pauschalreise storniert und die Eheleute verlangten von dem Reiseveranstalter den vollen Reisepreis zurück.
Weil der Reiseveranstalter diese Stornierung als einen unberechtigten Reiserücktritt ansah, also den Reisepreis nicht erstatten wollte, musste dieser Fall juristisch geklärt werden. Das Amtsgericht Leipzig kam zu dem Urteil (AZ 109 C 6537/06), dass ein Reiseveranstalter auch kurz vor Beginn einer gebuchten Pauschalreise die Möglichkeit geben muss, die Namen der Reiseteilnehmer zu ändern. Weil der Reiseveranstalter in dem verhandeltem Fall eine Namensänderung kategorisch ablehnte, war die kurzfristige Stornierung der Pauschalreise rechtens und der Reiseveranstalter musste den vollen Reisepreis zurückzahlen.
(Quelle:Westdeutsche Zeitung: reise-magazin: “Wenn ein anderer die Pauschalreise antritt“, S.17., 21.03.2009)

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