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Reisepass / Visum /
Personalausweis*
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weitere Infos im Internet
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| I. Europa |
Länder
der EU
- Personalausweis (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate ab Einreise)
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Zollbestimmungen innerhalb der
EU mehr… |
| Montenegro
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weitere Reise-
und Sicherheitshinweise zu Montenegro vom
Auswärtigen
Amt |
Russland
- Visapflicht (die Kosten für ein
Touristenvisum staffeln sich nach der
Bearbeitungszeit, ein rechtzeitig beantragtes
Visum, d.h. mindestens 4 Wochen vor Reisantritt,
kostet ca. 58 Euro, wenn dieses direkt
bei der russischen Botschaft beantragt
wird. Für kurzfristig ausgestellte
Visas werden mitunter hohe Zuschläge
fällig. Für nicht persönlich
beantragte Visas fallen zusätzlich
noch Bearbeitungsgebühren an (ab.
ca. 50 Euro).
Ausnahme Visapflicht: Bei einem
Tagesausflug, z.B. nach St. Petersburg
im Rahmen einer Ostseekreuzfahrt, werden
für schiffseitig organisierte Landgänge
keine individuelle Visas benötigt,
der Reiseveranstalter stellt dabei ein
Gruppenvisum aus, das für die Orte
des Ausflugprogrammes gültig ist.
- eine Visapflicht besteht auch, wenn
via Russland in ein Drittland gereist
wird, z.B. bei Flügen ab Deutschland
nach Kasachstan oder Vietnam via Moskau.
- Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate über die Ausreise
hinaus)
- Kinderausweis: neue Kinderausweise
(mit Lichtbild) oder Kinderreisepass.
- Kinder ab 12 Jahren benötigen
einen Kinderreisepass.
- Krankenversicherungspflicht
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Botschaft der Russischen
Föderation in Deutschland Internet |
Serbien
- Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate ab Einreise)
- Kinderausweis: alte (ohne Lichtbild)
und neue (mit Lichtbild) Kinderausweise
werden bei der Einreise anerkannt. Bei
der Einreise via Ungarn wird empfohlen
einen neuen Kinderausweis mit Lichtbild
ausstellen zu lassen.
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Konsulatvertretung
der Republik Serbien in Deutschland Internet

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Türkei
- a.) bei der Einreise via Luftweg oder
Seeweg (ohne PKW) ist die Einreise mit
einem gültigen Personalausweis möglich.
b.) bei der Einreise mit einem PKW ist
ein Reisepass erforderlich, weil darin
das KFZ-Kennzeichen und die individuelle
erlaubte Aufenthaltszeit i.d.R. bis 30
Tage, auf Antrag auch bis zu 90 Tage eingetragen
wird. Ein Überschreiten dieser erlaubten
Aufenthaltszeit sollte unbedingt vermieden
werden, weil eine Überschreitung
schon um einen Tag, zu erheblichen Geldstrafen
führen, die den Wert des Fahrzeugs
um ein Vielfaches übersteigen können,
und ein Strafverfahren droht.
Falls der Fahrer des PKWs nicht identisch
ist mit dem PKW-Halter, ist es zwingend
erforderlich sich bei einer türkischen
Auslandsvertretung in Deutschland eine
beglaubigte Genehmigung, zum Führen
des PKWs ausstellen zu lassen.
Für Autofahrten im europäischen
Teil der Türkei ist die grüne
Versicherungskarte ausreichend, bei Fahrten
im asiatischen Teil der Türkei wird
diese grüne Versicherungskarte im
Falle eines Unfalles nicht anerkannt,
es wird daher empfohlen an der Grenze
beim Touringclub eine gesonderte KFZ-Haftpflichtversicherung
abzuschließen.
- für die Einreise von Kindern wird
ein Kinderausweis empfohlen (der Kinderausweis
wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild
anerkannt, ab dem 10. Lebensjahr wird
ein Lichtbild vorgeschrieben).
- bei Aufenthalte über 90 Tage besteht
eine Visapflicht
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weitere Reise-
und Sicherheitshinweise über die Türkei
vom Auswärtigen
Amt |
| II. Afrika |
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Ägypten
- Visapflicht: das Visum kann vor der
Reise bei der ägyptischen Botschaft
in Berlin oder bei einem der Generalkonsulaten
in Franfurt und Hamburg beantragt werden
und kostet dort z.Z. 22 Euro. Ein Touristenvisum,
für einen Urlaub in Ägypten,
kann aber auch auf einem ägyptischen
Flughafen bei der Einreise ausgestellt
werden, dieses kostet z.B. am Flughafen
Kairo z.Z. 15 US-$
- Bei der Einreise nur mit Personalausweis
muss vor Ort ein spezielle Einreisekarte
ausgestellt werden, dafür ist ein
Passbild erforderlich, das von dem Reisenden
mitgebracht werden muss. Zur schnelleren
Einreise wird daher ein gültiger
Reisepass empfohlen (die Ausweisdokumente
müssen mindestens 2 Monate über
das Datum der Ausreise gültig sein).
- Kinder unter 16 Jahren, die noch keine
Ausweisdokumente besitzen, können
in den Reisepass eines Elternteil mit
eingetragen werden. Für Kinder ab
2 Jahren ist ein Passbild erforderlich.
Ein vorläufig ausgestellter Personalausweis
ist für die Einreise nach Ägypten
nicht ausreichend.
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weitere Einreise-
und Visabestimmungen von Ägypten von
der Deutschen
Botschaft in Kairo |
Kap
Verde
- Visapflicht. Ein Visum muß bei
der kapverdischen Botschaft in Berlin
beantragt werden
- Reisepass der mindestens noch 6 Monate
nach Einreisedatum gültig ist. Ein
“Vorläufiger Reisepass”
wird akzeptiert.
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass.
Der Eintrag eines Kind im Reisepass eines
Elternteils ist möglich, Lichtbild
erforderlich.
- für Aufenthalte über 90 Tage
ist ein Visum vorgeschrieben
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weitere Infos über
die Visabeantragung von der Botschaft
der Republik Kap Verde |
Kenia
- Visapflicht für deutsche Staatsbürger
über 16 Jahre: das Visum kann vor
der Reise bei der kenianischen Botschaft
in Berlin beantragt werden. Ein Touristenvisum,
für einen Urlaub in Kenia, kann aber
auch bei der Einreise (als Zahlungsmittel
wird US-$ empfohlen) ausgestellt werden.
Ein Standardvisum kostet in beiden Fällen
20 Euro und ist für Aufenthalte bis
12 Wochen gültig. Um lange Wartezeiten
bei der Einreise zu vermeiden wird empfohlen,
sich das Visum vor Reiseantritt in Deutschland
zu besorgen.
- Reisepasspflicht: der Reisepass muss
noch mindestens 6 Monaten gültig
sein
- für Kinder wird das Mitführen
eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
empfohlen.
- bei der Einreise muss ein gültiges
Rückflugticket vorgelegt werden.
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Visaantrag bei
der kenianischen
Botschaft in Berlin |
Marokko
- Reisepass der mindestens noch 6 Monate
nach Einreisedatum gültig ist. Für
Pauschalreisen im Rahmen einer Gruppenreise
ist ein gültiger Personalausweis
ausreichend, Pauschaltouristen sollten
sich aber bei dem Reiseveranstalter vorab
darüber informieren ob die gebuchte
Reise eine Einreise ohne Reisepass ermöglicht.
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass
(nach neuem Muster) oder ein Kinderausweis
als Passersatz, auf jeden Fall mit Lichtbild.
- für Aufenthalte über 90 Tage
ist ein Visum vorgeschrieben
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weitere Reise-
und Sicherheitshinweise zu Marokko vom Auswärtigen
Amt

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Mauritius
- Reisepass, der nocht mindestens 6 Monate
nach dem Ausreisedatum gültig ist.
Ein Aufenthalt ist bis zu 6 Monate ohne
Visum möglich.
- Bei der Einreise müssen Sie belegen
können, dass Sie über genügend
finanzielle Mittel für einen Aufenthalt
in Mauritius verfügen und es muß
ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket
vorgelegt werden bzw. als Geldwert hinterlegt
werden. In dem Reisepass wird die erlaubte
Aufenthaltszeit eingetragen, die in der
Regel mit dem Datum des Rückflugtickets
übereinstimmt.
Vor Ort kann diese eingetragene Aufenthaltszeit
im “Passport and Immigration Office”
in Port Louis auf bis zu maximal 6 Monate
verlängert werden, vorausgesetzt
der Nachweis von genüngend finanziellen
Mittel für die Aufenthaltszeit und
für den Rückflug kann nachgewiesen
werden.
Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze
werden auf Mauritius, wie in jedem anderen
Land der Welt, hart bestraft und können
eine Abschiebehaft zur Folge haben.
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
der deutsche Kinderausweis nach altem
Muster wird anerkannt, sofern dieser ein
Lichtbild enthält. Der Eintrag eines
Kindes in den Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich (Lichtbild
erforderlich).
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Republik von Mauritius in Berlin
(Seite auf englisch) |
Namibia
- Reisepass der mindestens noch 6 Monate
nach Einreisedatum gültig ist und
der noch mindestens 2 freie Seiten für
Ein- und Ausreisestempel enthält.
Bei der Einreise wird im Reisepass die
erlaubte Aufenthaltszeit (max. 90 Tage)
eingetragen, i.d.R. das Datum des vorhandenen
Rückflugtickets. Diese Aufenthaltszeit
sollte auf keinen Fall überschritten
werden, auch wenn diese nicht länger
als 90 Tage beträgt. Bei Überschreitung
des sogenannten “Visitors Entry Permit”
drohen dem Reisende bei der Ausreise drastische
Strafe (Haftstrafen sind möglich).
- für Kinder wird das Mitführen
eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
empfohlen.
- für Aufenthalte über 90 Tage
ist ein Visum vorgeschrieben
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Weitere Infos von
namibischen
Botschaft in Berlin |
Seychellen
- Reisepass, der am Ausreisetag noch
gültig ist.
Ein Aufenthalt ist bis zu 12 Monate ohne
Visum möglich.
- Bei der Einreise müssen Sie belegen
können, dass Sie über genügend
finanzielle Mittel für einen Aufenthalt
auf den Seychellen verfügen, außerdem
muß der Nachweis über eine
Hotelbuchung und ein gültiges Rück-
oder Weiterflugticket vorgelegt werden.
Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze
werden auf den Seychellen, wie in jedem
anderen Land der Welt, hart bestraft und
können eine Abschiebehaft zur Folge
haben.
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass
oder Kinderausweis mit Lichtbild. Der
Eintrag eines Kindes in den Reisepass
eines Elternteils ist ebenfalls möglich.
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weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen erteilt
die Botschaft
der Seychellen in Berlin (Seite auf
englisch)

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Südafrika
- für touristische Reisen besteht
keine Visapflicht, wenn bei der Einreise
folgende Dokumente vorgelegt werden können:
- Reisepass der mindestens noch 30 Tage
nach dem Ausreisedatum gültig ist
und der noch mindestens 2 freie Seiten
für Sichtvermerke enthält.
- Unterlagen, die den Zweck und Dauer
der Reise belegen (z.B. Hotelvoucher,
Buchungsunterlagen etc.)
- ein gültiges Rückflugticket
oder Barhinderlegung für den Preis
eines Rückflugtickets (diese Barhinderlegung
wird bei der Ausreise wieder zurück
bezahlt).
- Bei der Einreise wird im Reisepass die
erlaubte Aufenthaltszeit eingetragen,
i.d.R. das Datum des vorhandenen Rückflugtickets.
Diese Aufenthaltszeit sollte auf keinen
Fall überschritten werden. Bei Überschreitung
der eingetragenen Aufenthaltszeit drohen
dem Reisende bei der Ausreise drastische
Strafe (mitunter ist auch eine Abschiebehaft
möglich).
- für Kinder wird das Mitführen
eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
empfohlen, auch hier sollten mindestens
2 freie Seiten im Pass vorhanden sein..
- für Aufenthalte über 90 Tage
oder für Aufenthalte aus nicht touristischen
Gründen ist ein Visum vorgeschrieben
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Weitere Infos erteilt
die Südafrikanische
Botschaft in Berlin |
Tunesien
- Individual-Touristen benötigen
einen Reisepass, der mindestens noch 6
Monate nach Einreisedatum gültig
ist.
- für Pauschaltouristen, die per
Flugzeug einreisen, ist ein mindestens
noch 6 Monate gültiger Personalausweis
ausreichend, dabei muß der Reisende
die Buchungsunterlagen mit einem gültigen
Rückflugticket und den Hotelvoucher
für die Aufenthaltsdauer vorweisen.
- es wird dringend empfohlenm, den von
den tunesischen Behörden ausgestellte
Einreisenachweis “Carte de visiteur
non-résident”, sorgfältig
aufzubewahren.
- für Kinder wird das Mitführen
eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
empfohlen. Der Eintrag von Kindern (mit
Passbild) in den Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich.
- für Aufenthalte über 90 Tage
ist ein Visum vorgeschrieben
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weitere Reise-
und Sicherheitshinweise zu Tunesien vom Auswärtigen
Amt |
| III. Asien, Australien und Neuseeland |
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| Australien
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Australien in Berlin |
China
- für die Einreise nach China besteht
Visapflicht. Das Visum muß in Deutschland
bei der chinesischen Botschaft in Berlin
oder bei einem Generalkonsulat beantragt
werden. Ein Standard-Touristenvisum zur
einmaligen Einreise kostet z.Z. 30 Euro
pro Person, ein Visum zur zweimaligen
Einreise (bei einer Chinareise in Verbindung
mit einem Aufenthalt in Hongkong oder
Macau erforderlich) kostet 45 Euro pro
Person und ein Visum zur mehrmaligen Einreise
innerhalb von 6 Monaten kostet 60 Euro
pro Person, bei Visabeschaffung über
eine Agentur fallen zusätzliche Gebühren
an.
Ein Standard-Visum gilt für einen
maximalen Aufenthalt von 30 Tagen, eine
Verlängerung vor Ort ist möglich.
Ein Visum muß persönlich in
der chinesischen Botschaft in Berlin oder
in einem Generalkonsulat in Frankfurt,
Hamburg oder München gestellt und
abgeholt werden, ein Visaantrag per Postweg
ist nicht möglich.
- Bei der Einreise nach China bzw. bei
der Visabeantragung benötigen deutsche
Staatsangehörige einen bei der Einreise
bzw. am Tag des Visaantrages noch mindestens
6 Monaten gültigen Reisepass und
ein gültiges Rück- oder Weiterflug-Ticket.
- In China besteht zudem eine Meldepflicht,
die bei Pauschaltouristen i.d.R. vom Hotelier
oder Reiseveranstalter durchgeführt
wird. Individual-Touristen sind dagegen
verpflichtet sich bei der örtlichen
Polizeibehörde zu melden und müssen
jeden Tag den aktuellen Aufenthaltsort
angeben.
- für Kinder wird ein eigener Kinderreisepass
mit Lichtbild empfohlen, der Eintrag eines
Kindes in den Reisepass eines Elternteil
ist prinzipiell möglich (Lichtbild
erforderlich), kann aber vor Ort zu Problemen
führen. Für Kinder besteht ebenfalls
Visapflicht.
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Volksrepublik China in Berlin
(Seite auf englisch) |
Indien
- Für die Einreise nach Indien besteht
Visapflicht. Ein Touristenvisum kann bei
der Einreise über Luftweg vor Ort
auf einem internationalen Flughafen ausgestellt
werden. Ein Touristenvisum gilt für
eine maximale Aufenthaltszeit von 6 Monaten.
Vor Ort kann aus begründeten Ausnahmefällen
die Aufenthaltszeit verlängert werden
(z.B. bei Krankheit), es besteht allerdings
kein Anspruch darauf. Für Reisen
aus nicht-touristischen Gründen muß
bei einer indischen Auslandsvertretung
in Deutschland ein Visum beantragt werden.
- Bei der Einreise nach Indien benötigen
deutsche Staatsangehörige einen bei
der Einreise noch mindestens 6 Monaten
gültigen Reisepass.
- Verstöße gegen das indische
Aufenthaltsrecht werden sehr hart bestraft
und können zu langfristigen Gefängnisstrafen
führen. Insbesondere drohen Haftstrafe
wenn die Ausreise nicht innerhalb der
Gültigkeit des Visum angetreten wird.
- Kinder bis 16 Jahre können ohne
Visum nach Indien einreisen, sofern sie
in einem Visa eines Elternteils vermerkt
sind. Für Kinder wird ein eigener
Kinderreisepass mit Lichtbild empfohlen
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Indien in Berlin |
Indonesien
/ Bali
- Für die Einreise nach Indonesien
besteht Visapflicht, das Visum kann bei
der Einreise über Luftweg vor Ort
auf einem internationalen Flughafen ausgestellt
werden. Ein 30 Tage gültiges Visum
kostet z.Z. ca. 25 US-$, ein 7-tägiges
Visum kostet ca. 10 US-$. Das Visum gilt
nur für touristische Aufenthalte
und kann vor Ort nicht verlängert
werden. Bei Aufenthalte über 30 Tage
muß ein Visum bei der indonesischen
Botschaft in Deutschland ausgestellt werden.
- Bei der Einreise nach Indonesien benötigen
deutsche Staatsangehörige einen bei
der Einreise noch mindestens 6 Monaten
gültigen Reisepass.
- Verstöße gegen das indonesische
Aufenthaltsrecht werden sehr hart bestraft
und können zu langfristigen Gefängnisstrafen
führen.
- In Indonesien besteht zudem eine Meldepflicht,
die bei Pauschaltouristen i.d.R. vom Hotelier
oder Reiseveranstalter durchgeführt
wird. Individual-Touristen sind dagegen
verpflichtet sich bei der örtlichen
Polizeibehörde zu melden und müssen
jeden Tag den aktuellen Aufenthaltsort
angeben.
- für Kinder wird ein eigener Kinderreisepass
mit Lichtbild empfohlen
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weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen erteilt
die Botschaft
von Indonesien in Berlin (Seite auf
englisch)

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Japan
- Bei der Einreise nach Japan benötigen
deutsche Staatsangehörige einen bei
der Ausreise noch gültigen Reisepass
- Für Aufenthalte bis 180 Tage aus
touristischen Gründen ist eine visafreie
Einreise möglich.
- der deutsche Kinderausweis (altes Muster
ohne Lichtbild) wird bis zum 9. Lebensjahr
anerkannt. Ab 10 Jahre Kinderausweis oder
Kinderreisepass mit Lichtbild erforderlich.
Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass
eines Elternteils ist möglich.
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Japan in Berlin (Seite auf englisch) |
Malediven
- für die Einreise in die Malediven
besteht Visapflicht. Touristenvisa können
für eine Aufenthaltszeit von 30 Tagen
auf dem Flughafen von Malé ohne
Gebühr erstellt werden. Gegen eine
Gebühr ist vor Ort eine Verlängerung
möglich (genügend finanzielle
Mittel und ein Wohnort / Hotelbuchung
müssen bei einer Verlängerung
nachgewiesen werden), kann allerdings
auch abgelehnt werden.
- Reisepass, der am Einreisetag noch mindestens
6 Monate gültig ist. Vorläufige
Reisepässe, die am Ausreisetag noch
6 Monate gültig sind, werden anerkannt.
- Kinderreisepässe werden anerkannt.
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weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen vom
Auswärtigen
Amt

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Malaysia
- Bei der Einreise nach Malaysia benötigen
deutsche Staatsangehörige einen bei
der Einreise noch mindestens 6 Monate
gültigen Reisepass, dies gilt auch
bei einer eventuellen zweiten Einreise
im Rahmen einer Rundreise.
- Für Aufenthalte bis 90 Tage aus
touristischen Gründen ist eine visafreie
Einreise möglich.
- für Kinder wird ein eigener Kinderreisepass
mit Lichtbild empfohlen, der Eintrag eines
Kindes in den Reisepass eines Elternteil
ist möglich (Lichtbild erforderlich).
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Malaysia in Berlin (Seite auf
englisch) |
Neuseeland
- Bei der Einreise nach Neuseeland benötigen
deutsche Staatsangehörige einen bei
der Ausreise noch mindestens 3 Monate
gültigen Reisepass
- Für Aufenthalte bis 90 Tage aus
touristischen Gründen oder geschäftlichen
Gründen ist eine visafreie Einreise
möglich.
Bei der Einreise muß allerdings
ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket
vorgelegt werden und es muß der
Nachweis erbracht werden, dass über
genügend finanzielle Mittel für
die Zeit des Aufenthaltes in Neuseeland
verfügt werden kann.
In dem Reisepass wird dann die individuelle
Aufenthaltszeit, i.d.R. das Datum des
Rück- bzw. Weiterfluges vermerkt.
- für Kinder bis 16 Jahre ist die
Einreise mit einem Kinderausweis möglich,
der Eintrag eines Kindes in den Reisepass
eines Elternteil ist ebenfalls möglich
(Lichtbild erforderlich).
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Australien in Berlin |
Sri
Lanka
- Für die Einreise nach Sri Lanka
besteht Visapflicht. Ein Touristenvisum
kann bei der Einreise über Luftweg
vor Ort auf dem Flughafen von Colombo
ausgestellt werden. Ein Touristenvisum
gilt für eine maximale Aufenthaltszeit
von 30 Tagen. Eine Verlängerung der
Aufenthaltszeit vor Ort ist nur noch in
wenigen Ausnahmefälle möglich.
- Bei der Einreise nach Sri Lanka benötigen
deutsche Staatsangehörige einen bei
der Einreise noch mindestens 6 Monaten
gültigen Reisepass. Wegen den ausgedehnten
Kontrollen im Lande wird empfohlen, den
Reisepass stets dabei zu haben, wegen
der Gefahr von Diebstahl, sollt noch am
Flughafen eine Kopie des Reisepasses mit
Einreisestempel gemacht werden.
- Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht
von Sri Lanka werden sehr hart bestraft
und können zu langfristigen Gefängnisstrafen
führen.
- Kinderreisepässe mit Lichtbild
werden anerkannt, der Eintrag eines Kindes
im Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls
möglich (Lichtbild erforderlich).
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Sri Lanka in Berlin |
Thailand
- Bei der Einreise nach Thailand benötigen
deutsche Staatsangehörige einen bei
der Einreise noch mindestens 6 Monaten
gültigen Reisepass und ein gültiges
Rück- oder Weiterflug-Ticket. Die
maximale Aufenthahtszeit, ohne Visum,
beträgt 30 Tage.
- Bei einer Aufenthaltszeit von über
30 Tagen muss bei der thailändischen
Botschaft in Berlin (oder einer anderen
thailändischen Auslandsvertretung)
ein Visum beantragt werden. Diese “Tourist
Visa” kann vor Ort, in einem “Bureau
of Immigration”, um maximal 30 Tage
verlängert werden. Diese Regelungen
gelten nur bei der Einreise via Luftweg
- Bei der Einreise über Landweg wird
i.d.R. nur ein Aufenthalt von 15 Tagen
gestattet. Einreisen sind in beliebiger
Anzahl wiederholt möglich.
- Der sogenannte “Overstay”,
also eine Überschreitung der erlaubten
Aufenthaltszeit, wird mit 500 Thailändischen
Baht / THB (ca. 10,60 EUR) pro Tag bestraft
und kann eine sofortige Abschiebehaft
zur Folge haben. Kann die Strafe vor Ort
nicht bezahlt werden, wird dies mit Gefängnisstrafe
geahndet, wobei 200 THB einen Tag im Gefängnis
entsprechen.
- Allgemein gilt, wegen den verschärften
Sicherheitsvorschriften, sollte insbesondere
bei Fernreiseflügen, penibel darauf
geachtet werden, dass die Schreibweise
des Namens auf der Boarding-Card (Flugschein)
identisch ist mit der im Reisepass. So
gab es schon Fälle wo Flugreisende
anstatt in Frankfurt, im Büro der
Immegration (Einwanderungsbehörden)
gelandet sind, weil auf der Boarding-Card
z.B. der Vorname mit Carsten angegeben
war, im Reisepass stand allerdings Karsten.
Dies hat neben behördlichen Ärger
noch zur Folge, dass man den nächst
möglichen, meist sehr teueren Rückflug
buchen muss.
- Kinder benötigen einen eigenen
EU- oder vorläufigen Kinderreisepass.
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weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen von
der thailändischen
Botschaft in Berlin

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Vereinigte
Arabische Emirate / VAE
- Bei der Einreise in die VAE aus touristischen
Gründen wird am Flughafen ein kostenloses
Visum ausgestellt, dieses ist 30 Tage
gültig und kann um 30 Tage verlängert
werden. Eine Verlängerung kostet
z.Z. 650 AED / VAE-Dirham (= ca. 127,60
EUR)
- Reisepass, der nocht mindestens 6 Monaten
nach dem Ausreisedatum gültig ist.
Vorläufige Reispässe werden
bei der Einreise akzeptiert (Stand Juli
2009, diese Regelungen können sich
allerdings täglich ändern)
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
der deutsche Kinderausweis nach altem
Muster wird anerkannt, sofern dieser ein
Lichtbild enthält.
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Vereinigten Arabischen Emiraten in Berlin |
Vietnam
- für die Einreise nach Vietnam besteht
Visapflicht. Das Visum muß in Deutschland
bei der vietnamesischen Botschaft in Berlin
oder Gerneralkonsulat in Hamburg beantragt
werden. Ein Touristenvisum wird i.d.R.
zur einmaligen Ein- und Ausreise für
4 Wochen ausgestellt und kostet z.Z. ca.
64 Euro pro Person, bei Visabeschaffung
über eine Agentur fallen zusätzliche
Gebühren an.
- Bei der Einreise nach Vietnam benötigen
deutsche Staatsangehörige einen bei
der Ausreise noch mindestens 1 Monat gültigen
Reisepass (hierzu gibt es allerdings abweichende
Regelungen der vietnamesischen Auslandsvertretungen,
so sollte der Reisepass am besten noch
mindestens 3 Monate gültig sein.
- für Kinder wird ein eigener Kinderreisepass
mit Lichtbild empfohlen, der Eintrag eines
Kindes in den Reisepass eines Elternteil
ist möglich (Lichtbild erforderlich).
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Sozialistischen Republik Vietnam |
| IV. Nord-, Mittel- und Südamerika |
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Brasilien
- Reisepass, der nocht mindestens 6 Monate
nach dem Einreisedatum gültig ist.
- ein visafreier Aufenthalt in Brasilien
ist bis 90 Tage möglich. Vor Ort
kann eine Aufenthaltsverlängerung
um weitere 90 Tage beantragt werden, einen
Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Deshalb wird bei einem geplanten Aufenthalt
in Brasilien von mehr als 90 Tage empfohlen,
vorab in Deutschland, bei einer brasilanischen
Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat)
ein Visum zu beantragen
- der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt,
ein Lichtbild ist allerdings erforderlich.
Der Eintrag eines Kindes bis 16 Jahre
im Reisepass der Mutter wird anerkannt
(Lichtbild erforderlich), der Eintrag
im Reisepass des Vaters kann zu Probleme
führen.
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Brasilien in Berlin |
Dominikanische
Republik
- Reisepass, der nocht mindestens 3 Monate
nach dem Ausreisedatum gültig ist.
- ein visafreier Aufenthalt in der Dominikanischen
Republik ist bis 90 Tag möglich.
Bei der Einreise wird eine Touristenkarte
ausgestellt, diese kostet ca. 10 US-$
(es wird empfohlen diesen Betrag in Dollar,
vor der Einreise zur Verfügung zu
haben.)
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
der deutsche Kinderausweis nach altem
Muster wird nicht anerkannt. Für
Kinder ab 3 Jahren ist ein Kinderausweis
mit Lichtbild vorgeschrieben. Ab 16 Jahre
ist ein regulärer bordeaux-roter
Reisepass für die Einreise notwendig.
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Dominikanischen Republik in Berlin |
Jamaika
- Reisepass, der nocht mindestens 6 Monate
nach dem Ausreisedatum gültig ist.
- ein visafreier Aufenthalt in Jamaika
ist bis 90 Tage möglich. Vor Ort
kann eine Aufenthaltsverlängerung
beantragt werden, einen Anspruch darauf
besteht allerdings nicht.
- bei der Einreise wird stichprobenartig
geprüft, ob der Einreisende über
genügend finanzielle Mittel für
einen Aufenthalt in Jamaika verfügt
und ob ein gültiges Rück- bzw.
Weiterflugticket vorhanden ist.
- der deutsche Kinderreisepass und Kinderausweis
wird anerkannt, ein Lichtbild ist allerdings
erforderlich.
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weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen erteilt
die Botschaft
von Jamaika in Berlin

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Kanada
- Reisepass, der nocht mindestens 6 Monaten
nach dem Ausreisedatum gültig ist.
Ein vorläufiger deutsche Reisepass,
der für die Dauer des Aufenthalts
gültig ist, wird akzeptiert.
Ein Aufenthalt ist bis zu 6 Monaten ohne
Visum möglich.
- Bei der Einreise müssen Sie belegen
können, dass Sie über genügend
finanzielle Mittel für einen Aufenthalt
in Kanada verfügen und es muß
ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket
vorgelegt werden bzw. als Geldwert hinterlegt
werden. Sollten kanadische Grenzbeamten
feststellen, dass der Einreisende in der
Vergangenheit straffällig geworden
war oder ein Überträger von
gefährlichen Krankheiten ist, so
kann ihm die Einreise verweigert werden.
Nach der Befragung wird dem Reisende in
dem Reisepass die erlaubte Aufenthaltszeit
eingetragen, die in der Regel mit dem
Datum des Rückflugtickets übereinstimmt.
Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze
werden in Kanada, wie in jedem anderen
Land der Welt, hart bestraft und können
eine Abschiebehaft zur Folge haben.
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
der deutsche Kinderausweis nach altem
Muster wird anerkannt, sofern dieser ein
Lichtbild enthält. Der Eintrag eines
Kindes in den Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich (Lichtbild
erforderlich).
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Kanada in Berlin |
Kuba
- für die Einreise nach Kuba besteht
Visapflicht. Pauschaltouristen können
dieses Visum über das Reisebüro
bzw. über den Reiseveranstalter bei
dem die Pauschalreise gebucht wurde ausstellen
lassen.
Individual-Touristen müssen dieses
Visum bzw. “Touristenkarte”
über eine zuständige kubanische
Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat)
in Deutschland beantragen, ggf. ist ein
persönlicher Antrag in der kubanischen
Vertretung notwendig. Eine Touristenkarte
wird für eine maximale Aufenthaltsdauer
von 30 Tagen ausgestellt und kostet z.Z.
22 Euro pro Person (zzgl. Versandgebühren),
bei einer nicht persönlichen Visabeantragung
fallen ggf. noch zusätzliche Servicegebühren
an. Vor Ort ist eine Verlängerung
um weitere 30 Tagen möglich.
- Bei der Einreise nach Kuba benötigen
deutsche Staatsangehörige einen bei
der Einreise noch mindestens 6 Monate
gültigen Reisepass
- der deutsche Kinderpass wird für
Kinder bis 14 Jahr uneingeschränkt
(altes und neues Muster) akzeptiert. Der
Eintrag eines Kindes bis 14 Jahre in den
Reisepass eines Elternteil ist möglich
(Lichtbild erforderlich), zur Vermeidung
von Komplikationen bei der Einreise nach
Kuba wird jedoch ein eigener Kinderpass
empfohlen.
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Republik Kuba |
Mexiko
- Reisepass, der nocht mindestens 6 Monaten
nach dem Ausreisedatum gültig ist.
Ein vorläufiger deutsche Reisepass,
der für die Dauer des Aufenthalts
gültig ist, wird akzeptiert.
- Bei der Einreise wird eine sogenannte
Touristenkarte (FMT) ausgestellt, auf
dem die erlaubte Aufenthaltszeit vermerkt
ist, d.h. diese Touristenkarte sollte
sorgfältig aufbewahrt werden und
sicherheitshalber eine Kopie gemacht werden.
Eine Aufenthaltsverlängerung bis
zu 6 Monaten ist vor Ort in einem “Instituto
Nacional de Migración” prinzipiell
möglich, es besteht jedoch keinen
Anspruch darauf.
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
der deutsche Kinderausweis nach altem
Muster wird nicht anerkannt. Der
Eintrag eines Kindes (bis 15 Jahren) in
den Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls
möglich (Lichtbild erforderlich).
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weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen erteilt
die Botschaft
von Mexiko in Berlin

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USA
- eine visumfreie Einreise in die USA
ist unter folgenden Voraussetzungen möglich
- der Reisende muß einen am Ausreisetag
noch gültigen bordeuxroten, maschinenlesbaren
Reisepass* besitzen
- die Einreise muß über eine
reguläre Flug- oder Schiffsgesellschaft
erfolgen
-es muß ein gültiges Rück-
oder Weiterflugticket vorgelegt werden
(bei der Einreise über den Landweg
z.B. über Kanada oder Mexiko muß
kein Rück- oder Weiterflugticket
vorgelegt werden)
- im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis
/ ESTA sein (ESTA- im Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov)
- bei der visumfreie Einreise wird im
Reisepass die maximale Aufenthaltszeit
festgelegt (maximal 90 Tage), die dem
Reisezweck entspricht und i.d.R. mit dem
Datum des Rückfluges übereinstimmt.
Diese Aufenthaltszeit kann vor Ort nicht
verlängert werden.
Verstöße gegen die US-amerikanische
Aufenthaltsgesetze können zu empfindlichen
Geldstrafen und zu einer Abschiebehaft
führen.
- für alle Aufenthalte, die länger
als 90 Tage dauern oder für Aufenthalte
aus nicht-touristischen Gründen (z.B.
Besuch einer Sprachschule, USA-Besuch
im Rahmen eines Schüleraustauschprogrammes,
Au-pair-Tätigkeiten etc.) muß
in Deutschland bei der US-amerikanischen
Botschaft oder bei einem Generalkonsulat
ein Visum beantragt werden. Bei einer
Einreise mit einem Visum kann eine Aufenthaltszeit
vor Ort ggfs. verlängert werden.
- die visafreie Einreise für deutsche
Kinder ist nur mit einem Kinderreisepass,
der vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde
möglich oder mit einem regulären
bordeaux-roten Reisepass.
Eine visafreie Einreise mit einem Kinderreisepass,
der nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurde,
bzw. ein Kinderreisepass der verlängert
wurde oder mit einem deutschen Kinderausweis
ist nicht möglich. In solchen
Fällen muß ein Visa oder ein
regulärer maschinenlesbarer Reisepass
beantragt werden
*weil einige Fluggesellschaften auf das
Mitführen eines noch mindestens 3
Monaten gültigen Reispasses bestehen,
sollte nicht mit einem Reispass, der am
Tag bzw. wenige Tage nach der Ausreise
abläuft, gereist werden.
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weitere Infos über
die Einreisebestimmungen der USA erteilt die
Botschaft der USA in Berlin |
Venezuela
/ Isla Margarita
- Reisepass, der nocht mindestens 6 Monaten
nach dem Ausreisedatum gültig ist.
- Bei der Einreise aus touristischen Zwecken
wird jedem Reisende eine Einreisekarte
ausgestellt, auf dem die erlaubte Aufenthaltszeit
vermerkt ist, d.h. diese Einreisekarte
sollte sorgfältig aufbewahrt werden
und sicherheitshalber eine Kopie gemacht
werden. Eine Einreisekarte berechtigt
i.d.R. für Aufenthalte bis zu 60
Tage
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass
oder Kinderausweis mit Lichtbild
- bei der Ausreise muß vor Ort eine
Flughafengebühr und Ausreisesteuer
von z.Z. ca. 64 US-$ pro Person bezahlt
werden.
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weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Bolivarischen Republik Venezuela in Berlin |
*alle Angaben ohne Gewähr. Die Einreisebestimmungen
eines Landes können sich jeder Zeit
ohne Vorankündigung ändern, vor
Reiseantritt in ferne Länder sollten
Sie sich daher über die aktuellen Einreisebestimmungen
des bereisten Landes informieren.
Diese Bestimmungen gelten i.d.R. für deutsche Staatsbürger
und nur für touristische Reisen. Für Geschäftsreisen,
Bildungsreisen und für langfristige Aufenthalte gelten
i.A. andere Bestimmungen.
Über falsche Angaben auf dieser Seite,
freuen wir uns über eine Info an kontakt@sellpage.de
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