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Für welche Reiseländer besteht Reisepass- bzw. Visapflicht

Juni 23rd, 2009 · No Comments · Reiseinformationen

Nachfolgend finden Sie die Einreisbestimmungen bezüglich
der notwendigen Einreisedokumenten (Visa, Reisepass, mindest
Gültigkeitsdauer eines Reisepasse, maximale Aufenthaltszeiten
etc) von:

Ägypten | Australien | Brasilien | China | Dominikanische Republik | Indien | Indonesien | Jamaika | Japan | Kanada | Kap Verde | Kenia | Kuba | Malaysia | Malediven | Marokko
| Mauritius | Mexiko | Montenegro | Namibia | Neuseeland | Russland| Serbien | Seychellen | Sri Lanka | Südafrika | Thailand | Türkei | Tunesien | USA | Vereinigte Arabisch Emirate | Vietnam | Venezuela |

Reisepass / Visum /
Personalausweis*
weitere Infos im Internet
I. Europa
Länder
der EU

  • Personalausweis (Gültigkeitsdauer:
    mindestens 3 Monate ab Einreise)
Zollbestimmungen innerhalb der
EU mehr…
Montenegro

  • Personalausweis (Gültigkeitsdauer:
    mindestens 3 Monate ab Einreise). Bei
    der Einreise bzw. Durchreise muß
    allerdings an der Grenze ein kostenloser
    Passierschein ausgestellt werden und dies
    kann ggf. sehr zeitaufwendig sein. Daher
    wird zur Einreise nach Montenegro das
    Mitführen eines mindestens noch 3
    Monate gültigen Reisepasses empfohlen,
    für den kein Passierschein ausgestellt
    werden muß
  • Kinderausweis: alte (ohne Lichtbild)
    und neue (mit Lichtbild) Kinderausweise
    werden bei der Einreise anerkannt.
  • in Montenegro besteht Meldepflicht,
    d.h. bei einer Übernachtung in Montenegro
    besteht die Verpflichtung sich bei der
    zuständigen Polizeibehörde zu
    melden. Im Falle einer Übernachtung
    in einem Hotel, wird dies automatisch
    durch den Hotelbetreiber gemeldet.

    - für Aufenthalte über 90 Tage
    besteht Visapflicht bzw. es muß
    bei den zuständigen Behörden
    in Montenegro eine Aufenthaltgenehmigung
    beantragt werden.

weitere Reise-
und Sicherheitshinweise zu Montenegro vom
Auswärtigen
Amt
Russland

  • Visapflicht (die Kosten für ein
    Touristenvisum staffeln sich nach der
    Bearbeitungszeit, ein rechtzeitig beantragtes
    Visum, d.h. mindestens 4 Wochen vor Reisantritt,
    kostet ca. 58 Euro, wenn dieses direkt
    bei der russischen Botschaft beantragt
    wird. Für kurzfristig ausgestellte
    Visas werden mitunter hohe Zuschläge
    fällig. Für nicht persönlich
    beantragte Visas fallen zusätzlich
    noch Bearbeitungsgebühren an (ab.
    ca. 50 Euro).

    Ausnahme Visapflicht: Bei einem
    Tagesausflug, z.B. nach St. Petersburg
    im Rahmen einer Ostseekreuzfahrt, werden
    für schiffseitig organisierte Landgänge
    keine individuelle Visas benötigt,
    der Reiseveranstalter stellt dabei ein
    Gruppenvisum aus, das für die Orte
    des Ausflugprogrammes gültig ist.

  • eine Visapflicht besteht auch, wenn
    via Russland in ein Drittland gereist
    wird, z.B. bei Flügen ab Deutschland
    nach Kasachstan oder Vietnam via Moskau.
  • Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer:
    mindestens 3 Monate über die Ausreise
    hinaus)
  • Kinderausweis: neue Kinderausweise
    (mit Lichtbild) oder Kinderreisepass.
  • Kinder ab 12 Jahren benötigen
    einen Kinderreisepass.
  • Krankenversicherungspflicht
Botschaft der Russischen
Föderation in Deutschland Internet
Serbien

  • Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer:
    mindestens 3 Monate ab Einreise)
  • Kinderausweis: alte (ohne Lichtbild)
    und neue (mit Lichtbild) Kinderausweise
    werden bei der Einreise anerkannt. Bei
    der Einreise via Ungarn wird empfohlen
    einen neuen Kinderausweis mit Lichtbild
    ausstellen zu lassen.
Konsulatvertretung
der Republik Serbien in Deutschland Internet

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Türkei

  • a.) bei der Einreise via Luftweg oder
    Seeweg (ohne PKW) ist die Einreise mit
    einem gültigen Personalausweis möglich.

    b.) bei der Einreise mit einem PKW ist
    ein Reisepass erforderlich, weil darin
    das KFZ-Kennzeichen und die individuelle
    erlaubte Aufenthaltszeit i.d.R. bis 30
    Tage, auf Antrag auch bis zu 90 Tage eingetragen
    wird. Ein Überschreiten dieser erlaubten
    Aufenthaltszeit sollte unbedingt vermieden
    werden, weil eine Überschreitung
    schon um einen Tag, zu erheblichen Geldstrafen
    führen, die den Wert des Fahrzeugs
    um ein Vielfaches übersteigen können,
    und ein Strafverfahren droht.

    Falls der Fahrer des PKWs nicht identisch
    ist mit dem PKW-Halter, ist es zwingend
    erforderlich sich bei einer türkischen
    Auslandsvertretung in Deutschland eine
    beglaubigte Genehmigung, zum Führen
    des PKWs ausstellen zu lassen.

    Für Autofahrten im europäischen
    Teil der Türkei ist die grüne
    Versicherungskarte ausreichend, bei Fahrten
    im asiatischen Teil der Türkei wird
    diese grüne Versicherungskarte im
    Falle eines Unfalles nicht anerkannt,
    es wird daher empfohlen an der Grenze
    beim Touringclub eine gesonderte KFZ-Haftpflichtversicherung
    abzuschließen.

  • für die Einreise von Kindern wird
    ein Kinderausweis empfohlen (der Kinderausweis
    wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild
    anerkannt, ab dem 10. Lebensjahr wird
    ein Lichtbild vorgeschrieben).
  • bei Aufenthalte über 90 Tage besteht
    eine Visapflicht
weitere Reise-
und Sicherheitshinweise über die Türkei
vom Auswärtigen
Amt
II. Afrika
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Ägypten

  • Visapflicht: das Visum kann vor der
    Reise bei der ägyptischen Botschaft
    in Berlin oder bei einem der Generalkonsulaten
    in Franfurt und Hamburg beantragt werden
    und kostet dort z.Z. 22 Euro. Ein Touristenvisum,
    für einen Urlaub in Ägypten,
    kann aber auch auf einem ägyptischen
    Flughafen bei der Einreise ausgestellt
    werden, dieses kostet z.B. am Flughafen
    Kairo z.Z. 15 US-$
  • Bei der Einreise nur mit Personalausweis
    muss vor Ort ein spezielle Einreisekarte
    ausgestellt werden, dafür ist ein
    Passbild erforderlich, das von dem Reisenden
    mitgebracht werden muss. Zur schnelleren
    Einreise wird daher ein gültiger
    Reisepass empfohlen (die Ausweisdokumente
    müssen mindestens 2 Monate über
    das Datum der Ausreise gültig sein).
  • Kinder unter 16 Jahren, die noch keine
    Ausweisdokumente besitzen, können
    in den Reisepass eines Elternteil mit
    eingetragen werden. Für Kinder ab
    2 Jahren ist ein Passbild erforderlich.
    Ein vorläufig ausgestellter Personalausweis
    ist für die Einreise nach Ägypten
    nicht ausreichend.
weitere Einreise-
und Visabestimmungen von Ägypten von
der Deutschen
Botschaft in Kairo
Kap
Verde

  • Visapflicht. Ein Visum muß bei
    der kapverdischen Botschaft in Berlin
    beantragt werden
  • Reisepass der mindestens noch 6 Monate
    nach Einreisedatum gültig ist. Ein
    “Vorläufiger Reisepass”
    wird akzeptiert.
  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass.
    Der Eintrag eines Kind im Reisepass eines
    Elternteils ist möglich, Lichtbild
    erforderlich.
  • für Aufenthalte über 90 Tage
    ist ein Visum vorgeschrieben
weitere Infos über
die Visabeantragung von der Botschaft
der Republik Kap Verde
Kenia

  • Visapflicht für deutsche Staatsbürger
    über 16 Jahre: das Visum kann vor
    der Reise bei der kenianischen Botschaft
    in Berlin beantragt werden. Ein Touristenvisum,
    für einen Urlaub in Kenia, kann aber
    auch bei der Einreise (als Zahlungsmittel
    wird US-$ empfohlen) ausgestellt werden.
    Ein Standardvisum kostet in beiden Fällen
    20 Euro und ist für Aufenthalte bis
    12 Wochen gültig. Um lange Wartezeiten
    bei der Einreise zu vermeiden wird empfohlen,
    sich das Visum vor Reiseantritt in Deutschland
    zu besorgen.
  • Reisepasspflicht: der Reisepass muss
    noch mindestens 6 Monaten gültig
    sein
  • für Kinder wird das Mitführen
    eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
    empfohlen.
  • bei der Einreise muss ein gültiges
    Rückflugticket vorgelegt werden.
Visaantrag bei
der kenianischen
Botschaft in Berlin
Marokko

  • Reisepass der mindestens noch 6 Monate
    nach Einreisedatum gültig ist. Für
    Pauschalreisen im Rahmen einer Gruppenreise
    ist ein gültiger Personalausweis
    ausreichend, Pauschaltouristen sollten
    sich aber bei dem Reiseveranstalter vorab
    darüber informieren ob die gebuchte
    Reise eine Einreise ohne Reisepass ermöglicht.
  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass
    (nach neuem Muster) oder ein Kinderausweis
    als Passersatz, auf jeden Fall mit Lichtbild.
  • für Aufenthalte über 90 Tage
    ist ein Visum vorgeschrieben
weitere Reise-
und Sicherheitshinweise zu Marokko vom Auswärtigen
Amt

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Mauritius

  • Reisepass, der nocht mindestens 6 Monate
    nach dem Ausreisedatum gültig ist.

    Ein Aufenthalt ist bis zu 6 Monate ohne
    Visum möglich.

  • Bei der Einreise müssen Sie belegen
    können, dass Sie über genügend
    finanzielle Mittel für einen Aufenthalt
    in Mauritius verfügen und es muß
    ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket
    vorgelegt werden bzw. als Geldwert hinterlegt
    werden. In dem Reisepass wird die erlaubte
    Aufenthaltszeit eingetragen, die in der
    Regel mit dem Datum des Rückflugtickets
    übereinstimmt.

    Vor Ort kann diese eingetragene Aufenthaltszeit
    im “Passport and Immigration Office”
    in Port Louis auf bis zu maximal 6 Monate
    verlängert werden, vorausgesetzt
    der Nachweis von genüngend finanziellen
    Mittel für die Aufenthaltszeit und
    für den Rückflug kann nachgewiesen
    werden.

    Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze
    werden auf Mauritius, wie in jedem anderen
    Land der Welt, hart bestraft und können
    eine Abschiebehaft zur Folge haben.

  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
    der deutsche Kinderausweis nach altem
    Muster wird anerkannt, sofern dieser ein
    Lichtbild enthält. Der Eintrag eines
    Kindes in den Reisepass eines Elternteils
    ist ebenfalls möglich (Lichtbild
    erforderlich).
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Republik von Mauritius in Berlin

(Seite auf englisch)
Namibia

  • Reisepass der mindestens noch 6 Monate
    nach Einreisedatum gültig ist und
    der noch mindestens 2 freie Seiten für
    Ein- und Ausreisestempel enthält.
    Bei der Einreise wird im Reisepass die
    erlaubte Aufenthaltszeit (max. 90 Tage)
    eingetragen, i.d.R. das Datum des vorhandenen
    Rückflugtickets. Diese Aufenthaltszeit
    sollte auf keinen Fall überschritten
    werden, auch wenn diese nicht länger
    als 90 Tage beträgt. Bei Überschreitung
    des sogenannten “Visitors Entry Permit”
    drohen dem Reisende bei der Ausreise drastische
    Strafe (Haftstrafen sind möglich).
  • für Kinder wird das Mitführen
    eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
    empfohlen.
  • für Aufenthalte über 90 Tage
    ist ein Visum vorgeschrieben
Weitere Infos von
namibischen
Botschaft in Berlin
Seychellen

  • Reisepass, der am Ausreisetag noch
    gültig ist.

    Ein Aufenthalt ist bis zu 12 Monate ohne
    Visum möglich.

  • Bei der Einreise müssen Sie belegen
    können, dass Sie über genügend
    finanzielle Mittel für einen Aufenthalt
    auf den Seychellen verfügen, außerdem
    muß der Nachweis über eine
    Hotelbuchung und ein gültiges Rück-
    oder Weiterflugticket vorgelegt werden.

    Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze
    werden auf den Seychellen, wie in jedem
    anderen Land der Welt, hart bestraft und
    können eine Abschiebehaft zur Folge
    haben.

  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass
    oder Kinderausweis mit Lichtbild. Der
    Eintrag eines Kindes in den Reisepass
    eines Elternteils ist ebenfalls möglich.
weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen erteilt
die Botschaft
der Seychellen in Berlin
(Seite auf
englisch)

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Südafrika

  • für touristische Reisen besteht
    keine Visapflicht, wenn bei der Einreise
    folgende Dokumente vorgelegt werden können:

    - Reisepass der mindestens noch 30 Tage
    nach dem Ausreisedatum gültig ist
    und der noch mindestens 2 freie Seiten
    für Sichtvermerke enthält.

    - Unterlagen, die den Zweck und Dauer
    der Reise belegen (z.B. Hotelvoucher,
    Buchungsunterlagen etc.)

    - ein gültiges Rückflugticket
    oder Barhinderlegung für den Preis
    eines Rückflugtickets (diese Barhinderlegung
    wird bei der Ausreise wieder zurück
    bezahlt).

  • Bei der Einreise wird im Reisepass die
    erlaubte Aufenthaltszeit eingetragen,
    i.d.R. das Datum des vorhandenen Rückflugtickets.
    Diese Aufenthaltszeit sollte auf keinen
    Fall überschritten werden. Bei Überschreitung
    der eingetragenen Aufenthaltszeit drohen
    dem Reisende bei der Ausreise drastische
    Strafe (mitunter ist auch eine Abschiebehaft
    möglich).
  • für Kinder wird das Mitführen
    eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
    empfohlen, auch hier sollten mindestens
    2 freie Seiten im Pass vorhanden sein..
  • für Aufenthalte über 90 Tage
    oder für Aufenthalte aus nicht touristischen
    Gründen ist ein Visum vorgeschrieben
Weitere Infos erteilt
die Südafrikanische
Botschaft in Berlin
Tunesien

  • Individual-Touristen benötigen
    einen Reisepass, der mindestens noch 6
    Monate nach Einreisedatum gültig
    ist.
  • für Pauschaltouristen, die per
    Flugzeug einreisen, ist ein mindestens
    noch 6 Monate gültiger Personalausweis
    ausreichend, dabei muß der Reisende
    die Buchungsunterlagen mit einem gültigen
    Rückflugticket und den Hotelvoucher
    für die Aufenthaltsdauer vorweisen.
  • es wird dringend empfohlenm, den von
    den tunesischen Behörden ausgestellte
    Einreisenachweis “Carte de visiteur
    non-résident”, sorgfältig
    aufzubewahren.
  • für Kinder wird das Mitführen
    eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
    empfohlen. Der Eintrag von Kindern (mit
    Passbild) in den Reisepass eines Elternteils
    ist ebenfalls möglich.
  • für Aufenthalte über 90 Tage
    ist ein Visum vorgeschrieben
weitere Reise-
und Sicherheitshinweise zu Tunesien vom Auswärtigen
Amt
III. Asien, Australien und Neuseeland
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Australien

  • für die Einreise nach Australien
    besteht Visapflicht. Dieses Visum muß
    vor Reiseantritt mit dem sogenannten “eVisitor-Verfahren”
    online beantragt werde. Der persönliche
    Antrag unter www.immi.gov.au
    ist kostenlos, bei einem Visaantrag über
    eine Agentur oder Reisebüro fallen
    ggf. Bearbeitungsgebühren an.

    Ein Touristenvisum ist für 12 Monaten
    gültig und berechtigt für einen
    Aufenthalt in Australien für maximal
    3 Monate.

  • Bei der Einreise ist ein Reisepass,
    der am Abreisedatum noch gültig ist,
    erforderlich. Hierbei ist allerdings zu
    beachten, dass für Flüge nach
    Australien i.d.R. ein Zwischenstopp eingelegt
    werden muß, z.B. in Singapur, Bangkok,
    Kuala Lumpur etc. und in all diesen Ländern
    ist ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeitsdauer
    von 3 bis 6 Monaten vorgeschrieben, d.h.
    bei Reisen nach Australien sollte der
    Reisepass am besten 6 Monaten nach Reiseende
    noch gültig sein.
  • Deutsche Kinderreisepässe werden
    von den australischen Behörden anerkannt.
    Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass
    eines Elternteils ist ebenfalls möglich
    (Lichtbild erforderlich).
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Australien in Berlin
China

  • für die Einreise nach China besteht
    Visapflicht. Das Visum muß in Deutschland
    bei der chinesischen Botschaft in Berlin
    oder bei einem Generalkonsulat beantragt
    werden. Ein Standard-Touristenvisum zur
    einmaligen Einreise kostet z.Z. 30 Euro
    pro Person, ein Visum zur zweimaligen
    Einreise (bei einer Chinareise in Verbindung
    mit einem Aufenthalt in Hongkong oder
    Macau erforderlich) kostet 45 Euro pro
    Person und ein Visum zur mehrmaligen Einreise
    innerhalb von 6 Monaten kostet 60 Euro
    pro Person, bei Visabeschaffung über
    eine Agentur fallen zusätzliche Gebühren
    an.

    Ein Standard-Visum gilt für einen
    maximalen Aufenthalt von 30 Tagen, eine
    Verlängerung vor Ort ist möglich.

    Ein Visum muß persönlich in
    der chinesischen Botschaft in Berlin oder
    in einem Generalkonsulat in Frankfurt,
    Hamburg oder München gestellt und
    abgeholt werden, ein Visaantrag per Postweg
    ist nicht möglich.

  • Bei der Einreise nach China bzw. bei
    der Visabeantragung benötigen deutsche
    Staatsangehörige einen bei der Einreise
    bzw. am Tag des Visaantrages noch mindestens
    6 Monaten gültigen Reisepass und
    ein gültiges Rück- oder Weiterflug-Ticket.
  • In China besteht zudem eine Meldepflicht,
    die bei Pauschaltouristen i.d.R. vom Hotelier
    oder Reiseveranstalter durchgeführt
    wird. Individual-Touristen sind dagegen
    verpflichtet sich bei der örtlichen
    Polizeibehörde zu melden und müssen
    jeden Tag den aktuellen Aufenthaltsort
    angeben.
  • für Kinder wird ein eigener Kinderreisepass
    mit Lichtbild empfohlen, der Eintrag eines
    Kindes in den Reisepass eines Elternteil
    ist prinzipiell möglich (Lichtbild
    erforderlich), kann aber vor Ort zu Problemen
    führen. Für Kinder besteht ebenfalls
    Visapflicht.
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Volksrepublik China in Berlin

(Seite auf englisch)
Indien

  • Für die Einreise nach Indien besteht
    Visapflicht. Ein Touristenvisum kann bei
    der Einreise über Luftweg vor Ort
    auf einem internationalen Flughafen ausgestellt
    werden. Ein Touristenvisum gilt für
    eine maximale Aufenthaltszeit von 6 Monaten.
    Vor Ort kann aus begründeten Ausnahmefällen
    die Aufenthaltszeit verlängert werden
    (z.B. bei Krankheit), es besteht allerdings
    kein Anspruch darauf. Für Reisen
    aus nicht-touristischen Gründen muß
    bei einer indischen Auslandsvertretung
    in Deutschland ein Visum beantragt werden.
  • Bei der Einreise nach Indien benötigen
    deutsche Staatsangehörige einen bei
    der Einreise noch mindestens 6 Monaten
    gültigen Reisepass.
  • Verstöße gegen das indische
    Aufenthaltsrecht werden sehr hart bestraft
    und können zu langfristigen Gefängnisstrafen
    führen. Insbesondere drohen Haftstrafe
    wenn die Ausreise nicht innerhalb der
    Gültigkeit des Visum angetreten wird.
  • Kinder bis 16 Jahre können ohne
    Visum nach Indien einreisen, sofern sie
    in einem Visa eines Elternteils vermerkt
    sind. Für Kinder wird ein eigener
    Kinderreisepass mit Lichtbild empfohlen
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Indien in Berlin
Indonesien
/ Bali

  • Für die Einreise nach Indonesien
    besteht Visapflicht, das Visum kann bei
    der Einreise über Luftweg vor Ort
    auf einem internationalen Flughafen ausgestellt
    werden. Ein 30 Tage gültiges Visum
    kostet z.Z. ca. 25 US-$, ein 7-tägiges
    Visum kostet ca. 10 US-$. Das Visum gilt
    nur für touristische Aufenthalte
    und kann vor Ort nicht verlängert
    werden. Bei Aufenthalte über 30 Tage
    muß ein Visum bei der indonesischen
    Botschaft in Deutschland ausgestellt werden.
  • Bei der Einreise nach Indonesien benötigen
    deutsche Staatsangehörige einen bei
    der Einreise noch mindestens 6 Monaten
    gültigen Reisepass.
  • Verstöße gegen das indonesische
    Aufenthaltsrecht werden sehr hart bestraft
    und können zu langfristigen Gefängnisstrafen
    führen.
  • In Indonesien besteht zudem eine Meldepflicht,
    die bei Pauschaltouristen i.d.R. vom Hotelier
    oder Reiseveranstalter durchgeführt
    wird. Individual-Touristen sind dagegen
    verpflichtet sich bei der örtlichen
    Polizeibehörde zu melden und müssen
    jeden Tag den aktuellen Aufenthaltsort
    angeben.
  • für Kinder wird ein eigener Kinderreisepass
    mit Lichtbild empfohlen
weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen erteilt
die Botschaft
von Indonesien in Berlin
(Seite auf
englisch)

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Japan

  • Bei der Einreise nach Japan benötigen
    deutsche Staatsangehörige einen bei
    der Ausreise noch gültigen Reisepass
  • Für Aufenthalte bis 180 Tage aus
    touristischen Gründen ist eine visafreie
    Einreise möglich.
  • der deutsche Kinderausweis (altes Muster
    ohne Lichtbild) wird bis zum 9. Lebensjahr
    anerkannt. Ab 10 Jahre Kinderausweis oder
    Kinderreisepass mit Lichtbild erforderlich.
    Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass
    eines Elternteils ist möglich.
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Japan in Berlin
(Seite auf englisch)
Malediven

  • für die Einreise in die Malediven
    besteht Visapflicht. Touristenvisa können
    für eine Aufenthaltszeit von 30 Tagen
    auf dem Flughafen von Malé ohne
    Gebühr erstellt werden. Gegen eine
    Gebühr ist vor Ort eine Verlängerung
    möglich (genügend finanzielle
    Mittel und ein Wohnort / Hotelbuchung
    müssen bei einer Verlängerung
    nachgewiesen werden), kann allerdings
    auch abgelehnt werden.
  • Reisepass, der am Einreisetag noch mindestens
    6 Monate gültig ist. Vorläufige
    Reisepässe, die am Ausreisetag noch
    6 Monate gültig sind, werden anerkannt.
  • Kinderreisepässe werden anerkannt.
weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen vom
Auswärtigen
Amt

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Malaysia

  • Bei der Einreise nach Malaysia benötigen
    deutsche Staatsangehörige einen bei
    der Einreise noch mindestens 6 Monate
    gültigen Reisepass, dies gilt auch
    bei einer eventuellen zweiten Einreise
    im Rahmen einer Rundreise.
  • Für Aufenthalte bis 90 Tage aus
    touristischen Gründen ist eine visafreie
    Einreise möglich.
  • für Kinder wird ein eigener Kinderreisepass
    mit Lichtbild empfohlen, der Eintrag eines
    Kindes in den Reisepass eines Elternteil
    ist möglich (Lichtbild erforderlich).
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Malaysia in Berlin
(Seite auf
englisch)
Neuseeland

  • Bei der Einreise nach Neuseeland benötigen
    deutsche Staatsangehörige einen bei
    der Ausreise noch mindestens 3 Monate
    gültigen Reisepass
  • Für Aufenthalte bis 90 Tage aus
    touristischen Gründen oder geschäftlichen
    Gründen ist eine visafreie Einreise
    möglich.

    Bei der Einreise muß allerdings
    ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket
    vorgelegt werden und es muß der
    Nachweis erbracht werden, dass über
    genügend finanzielle Mittel für
    die Zeit des Aufenthaltes in Neuseeland
    verfügt werden kann.

    In dem Reisepass wird dann die individuelle
    Aufenthaltszeit, i.d.R. das Datum des
    Rück- bzw. Weiterfluges vermerkt.

  • für Kinder bis 16 Jahre ist die
    Einreise mit einem Kinderausweis möglich,
    der Eintrag eines Kindes in den Reisepass
    eines Elternteil ist ebenfalls möglich
    (Lichtbild erforderlich).
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Australien in Berlin
Sri
Lanka

  • Für die Einreise nach Sri Lanka
    besteht Visapflicht. Ein Touristenvisum
    kann bei der Einreise über Luftweg
    vor Ort auf dem Flughafen von Colombo
    ausgestellt werden. Ein Touristenvisum
    gilt für eine maximale Aufenthaltszeit
    von 30 Tagen. Eine Verlängerung der
    Aufenthaltszeit vor Ort ist nur noch in
    wenigen Ausnahmefälle möglich.
  • Bei der Einreise nach Sri Lanka benötigen
    deutsche Staatsangehörige einen bei
    der Einreise noch mindestens 6 Monaten
    gültigen Reisepass. Wegen den ausgedehnten
    Kontrollen im Lande wird empfohlen, den
    Reisepass stets dabei zu haben, wegen
    der Gefahr von Diebstahl, sollt noch am
    Flughafen eine Kopie des Reisepasses mit
    Einreisestempel gemacht werden.
  • Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht
    von Sri Lanka werden sehr hart bestraft
    und können zu langfristigen Gefängnisstrafen
    führen.
  • Kinderreisepässe mit Lichtbild
    werden anerkannt, der Eintrag eines Kindes
    im Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls
    möglich (Lichtbild erforderlich).
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Sri Lanka in Berlin
Thailand

  • Bei der Einreise nach Thailand benötigen
    deutsche Staatsangehörige einen bei
    der Einreise noch mindestens 6 Monaten
    gültigen Reisepass und ein gültiges
    Rück- oder Weiterflug-Ticket. Die
    maximale Aufenthahtszeit, ohne Visum,
    beträgt 30 Tage.
  • Bei einer Aufenthaltszeit von über
    30 Tagen muss bei der thailändischen
    Botschaft in Berlin
    (oder einer anderen
    thailändischen Auslandsvertretung)
    ein Visum beantragt werden. Diese “Tourist
    Visa” kann vor Ort, in einem “Bureau
    of Immigration”, um maximal 30 Tage
    verlängert werden. Diese Regelungen
    gelten nur bei der Einreise via Luftweg
  • Bei der Einreise über Landweg wird
    i.d.R. nur ein Aufenthalt von 15 Tagen
    gestattet. Einreisen sind in beliebiger
    Anzahl wiederholt möglich.
  • Der sogenannte “Overstay”,
    also eine Überschreitung der erlaubten
    Aufenthaltszeit, wird mit 500 Thailändischen
    Baht / THB (ca. 10,60 EUR) pro Tag bestraft
    und kann eine sofortige Abschiebehaft
    zur Folge haben. Kann die Strafe vor Ort
    nicht bezahlt werden, wird dies mit Gefängnisstrafe
    geahndet, wobei 200 THB einen Tag im Gefängnis
    entsprechen.
  • Allgemein gilt, wegen den verschärften
    Sicherheitsvorschriften, sollte insbesondere
    bei Fernreiseflügen, penibel darauf
    geachtet werden, dass die Schreibweise
    des Namens auf der Boarding-Card (Flugschein)
    identisch ist mit der im Reisepass. So
    gab es schon Fälle wo Flugreisende
    anstatt in Frankfurt, im Büro der
    Immegration (Einwanderungsbehörden)
    gelandet sind, weil auf der Boarding-Card
    z.B. der Vorname mit Carsten angegeben
    war, im Reisepass stand allerdings Karsten.
    Dies hat neben behördlichen Ärger
    noch zur Folge, dass man den nächst
    möglichen, meist sehr teueren Rückflug
    buchen muss.
  • Kinder benötigen einen eigenen
    EU- oder vorläufigen Kinderreisepass.
weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen von
der thailändischen
Botschaft in Berlin

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Vereinigte
Arabische Emirate / VAE

  • Bei der Einreise in die VAE aus touristischen
    Gründen wird am Flughafen ein kostenloses
    Visum ausgestellt, dieses ist 30 Tage
    gültig und kann um 30 Tage verlängert
    werden. Eine Verlängerung kostet
    z.Z. 650 AED / VAE-Dirham (= ca. 127,60
    EUR)
  • Reisepass, der nocht mindestens 6 Monaten
    nach dem Ausreisedatum gültig ist.
    Vorläufige Reispässe werden
    bei der Einreise akzeptiert (Stand Juli
    2009, diese Regelungen können sich
    allerdings täglich ändern)
  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
    der deutsche Kinderausweis nach altem
    Muster wird anerkannt, sofern dieser ein
    Lichtbild enthält.
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Vereinigten Arabischen Emiraten in Berlin
Vietnam

  • für die Einreise nach Vietnam besteht
    Visapflicht. Das Visum muß in Deutschland
    bei der vietnamesischen Botschaft in Berlin
    oder Gerneralkonsulat in Hamburg beantragt
    werden. Ein Touristenvisum wird i.d.R.
    zur einmaligen Ein- und Ausreise für
    4 Wochen ausgestellt und kostet z.Z. ca.
    64 Euro pro Person, bei Visabeschaffung
    über eine Agentur fallen zusätzliche
    Gebühren an.
  • Bei der Einreise nach Vietnam benötigen
    deutsche Staatsangehörige einen bei
    der Ausreise noch mindestens 1 Monat gültigen
    Reisepass (hierzu gibt es allerdings abweichende
    Regelungen der vietnamesischen Auslandsvertretungen,
    so sollte der Reisepass am besten noch
    mindestens 3 Monate gültig sein.
  • für Kinder wird ein eigener Kinderreisepass
    mit Lichtbild empfohlen, der Eintrag eines
    Kindes in den Reisepass eines Elternteil
    ist möglich (Lichtbild erforderlich).
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Sozialistischen Republik Vietnam
IV. Nord-, Mittel- und Südamerika
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Brasilien

  • Reisepass, der nocht mindestens 6 Monate
    nach dem Einreisedatum gültig ist.
  • ein visafreier Aufenthalt in Brasilien
    ist bis 90 Tage möglich. Vor Ort
    kann eine Aufenthaltsverlängerung
    um weitere 90 Tage beantragt werden, einen
    Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
    Deshalb wird bei einem geplanten Aufenthalt
    in Brasilien von mehr als 90 Tage empfohlen,
    vorab in Deutschland, bei einer brasilanischen
    Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat)
    ein Visum zu beantragen
  • der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt,
    ein Lichtbild ist allerdings erforderlich.
    Der Eintrag eines Kindes bis 16 Jahre
    im Reisepass der Mutter wird anerkannt
    (Lichtbild erforderlich), der Eintrag
    im Reisepass des Vaters kann zu Probleme
    führen.
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Brasilien in Berlin
Dominikanische
Republik

  • Reisepass, der nocht mindestens 3 Monate
    nach dem Ausreisedatum gültig ist.
  • ein visafreier Aufenthalt in der Dominikanischen
    Republik ist bis 90 Tag möglich.
    Bei der Einreise wird eine Touristenkarte
    ausgestellt, diese kostet ca. 10 US-$
    (es wird empfohlen diesen Betrag in Dollar,
    vor der Einreise zur Verfügung zu
    haben.)
  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
    der deutsche Kinderausweis nach altem
    Muster wird nicht anerkannt. Für
    Kinder ab 3 Jahren ist ein Kinderausweis
    mit Lichtbild vorgeschrieben. Ab 16 Jahre
    ist ein regulärer bordeaux-roter
    Reisepass für die Einreise notwendig.
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Dominikanischen Republik in Berlin
Jamaika

  • Reisepass, der nocht mindestens 6 Monate
    nach dem Ausreisedatum gültig ist.
  • ein visafreier Aufenthalt in Jamaika
    ist bis 90 Tage möglich. Vor Ort
    kann eine Aufenthaltsverlängerung
    beantragt werden, einen Anspruch darauf
    besteht allerdings nicht.
  • bei der Einreise wird stichprobenartig
    geprüft, ob der Einreisende über
    genügend finanzielle Mittel für
    einen Aufenthalt in Jamaika verfügt
    und ob ein gültiges Rück- bzw.
    Weiterflugticket vorhanden ist.
  • der deutsche Kinderreisepass und Kinderausweis
    wird anerkannt, ein Lichtbild ist allerdings
    erforderlich.
weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen erteilt
die Botschaft
von Jamaika in Berlin

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Kanada

  • Reisepass, der nocht mindestens 6 Monaten
    nach dem Ausreisedatum gültig ist.
    Ein vorläufiger deutsche Reisepass,
    der für die Dauer des Aufenthalts
    gültig ist, wird akzeptiert.

    Ein Aufenthalt ist bis zu 6 Monaten ohne
    Visum möglich.

  • Bei der Einreise müssen Sie belegen
    können, dass Sie über genügend
    finanzielle Mittel für einen Aufenthalt
    in Kanada verfügen und es muß
    ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket
    vorgelegt werden bzw. als Geldwert hinterlegt
    werden. Sollten kanadische Grenzbeamten
    feststellen, dass der Einreisende in der
    Vergangenheit straffällig geworden
    war oder ein Überträger von
    gefährlichen Krankheiten ist, so
    kann ihm die Einreise verweigert werden.
    Nach der Befragung wird dem Reisende in
    dem Reisepass die erlaubte Aufenthaltszeit
    eingetragen, die in der Regel mit dem
    Datum des Rückflugtickets übereinstimmt.

    Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze
    werden in Kanada, wie in jedem anderen
    Land der Welt, hart bestraft und können
    eine Abschiebehaft zur Folge haben.

  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
    der deutsche Kinderausweis nach altem
    Muster wird anerkannt, sofern dieser ein
    Lichtbild enthält. Der Eintrag eines
    Kindes in den Reisepass eines Elternteils
    ist ebenfalls möglich (Lichtbild
    erforderlich).
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Kanada in Berlin
Kuba

  • für die Einreise nach Kuba besteht
    Visapflicht. Pauschaltouristen können
    dieses Visum über das Reisebüro
    bzw. über den Reiseveranstalter bei
    dem die Pauschalreise gebucht wurde ausstellen
    lassen.

    Individual-Touristen müssen dieses
    Visum bzw. “Touristenkarte”
    über eine zuständige kubanische
    Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat)
    in Deutschland beantragen, ggf. ist ein
    persönlicher Antrag in der kubanischen
    Vertretung notwendig. Eine Touristenkarte
    wird für eine maximale Aufenthaltsdauer
    von 30 Tagen ausgestellt und kostet z.Z.
    22 Euro pro Person (zzgl. Versandgebühren),
    bei einer nicht persönlichen Visabeantragung
    fallen ggf. noch zusätzliche Servicegebühren
    an. Vor Ort ist eine Verlängerung
    um weitere 30 Tagen möglich.

  • Bei der Einreise nach Kuba benötigen
    deutsche Staatsangehörige einen bei
    der Einreise noch mindestens 6 Monate
    gültigen Reisepass
  • der deutsche Kinderpass wird für
    Kinder bis 14 Jahr uneingeschränkt
    (altes und neues Muster) akzeptiert. Der
    Eintrag eines Kindes bis 14 Jahre in den
    Reisepass eines Elternteil ist möglich
    (Lichtbild erforderlich), zur Vermeidung
    von Komplikationen bei der Einreise nach
    Kuba wird jedoch ein eigener Kinderpass
    empfohlen.
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Republik Kuba
Mexiko

  • Reisepass, der nocht mindestens 6 Monaten
    nach dem Ausreisedatum gültig ist.
    Ein vorläufiger deutsche Reisepass,
    der für die Dauer des Aufenthalts
    gültig ist, wird akzeptiert.
  • Bei der Einreise wird eine sogenannte
    Touristenkarte (FMT) ausgestellt, auf
    dem die erlaubte Aufenthaltszeit vermerkt
    ist, d.h. diese Touristenkarte sollte
    sorgfältig aufbewahrt werden und
    sicherheitshalber eine Kopie gemacht werden.
    Eine Aufenthaltsverlängerung bis
    zu 6 Monaten ist vor Ort in einem “Instituto
    Nacional de Migración” prinzipiell
    möglich, es besteht jedoch keinen
    Anspruch darauf.
  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
    der deutsche Kinderausweis nach altem
    Muster wird nicht anerkannt. Der
    Eintrag eines Kindes (bis 15 Jahren) in
    den Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls
    möglich (Lichtbild erforderlich).
weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen erteilt
die Botschaft
von Mexiko in Berlin

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USA

  • eine visumfreie Einreise in die USA
    ist unter folgenden Voraussetzungen möglich

    - der Reisende muß einen am Ausreisetag
    noch gültigen bordeuxroten, maschinenlesbaren
    Reisepass* besitzen

    - die Einreise muß über eine
    reguläre Flug- oder Schiffsgesellschaft
    erfolgen

    -es muß ein gültiges Rück-
    oder Weiterflugticket vorgelegt werden
    (bei der Einreise über den Landweg
    z.B. über Kanada oder Mexiko muß
    kein Rück- oder Weiterflugticket
    vorgelegt werden)

    - im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis
    / ESTA sein (ESTA- im Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov)

  • bei der visumfreie Einreise wird im
    Reisepass die maximale Aufenthaltszeit
    festgelegt (maximal 90 Tage), die dem
    Reisezweck entspricht und i.d.R. mit dem
    Datum des Rückfluges übereinstimmt.
    Diese Aufenthaltszeit kann vor Ort nicht
    verlängert werden.

    Verstöße gegen die US-amerikanische
    Aufenthaltsgesetze können zu empfindlichen
    Geldstrafen und zu einer Abschiebehaft
    führen.

  • für alle Aufenthalte, die länger
    als 90 Tage dauern oder für Aufenthalte
    aus nicht-touristischen Gründen (z.B.
    Besuch einer Sprachschule, USA-Besuch
    im Rahmen eines Schüleraustauschprogrammes,
    Au-pair-Tätigkeiten etc.) muß
    in Deutschland bei der US-amerikanischen
    Botschaft
    oder bei einem Generalkonsulat
    ein Visum beantragt werden. Bei einer
    Einreise mit einem Visum kann eine Aufenthaltszeit
    vor Ort ggfs. verlängert werden.
  • die visafreie Einreise für deutsche
    Kinder ist nur mit einem Kinderreisepass,
    der vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde
    möglich oder mit einem regulären
    bordeaux-roten Reisepass.

    Eine visafreie Einreise mit einem Kinderreisepass,
    der nach dem 26.10.2006 ausgestellt wurde,
    bzw. ein Kinderreisepass der verlängert
    wurde oder mit einem deutschen Kinderausweis
    ist nicht möglich. In solchen
    Fällen muß ein Visa oder ein
    regulärer maschinenlesbarer Reisepass
    beantragt werden

  • *weil einige Fluggesellschaften auf das
    Mitführen eines noch mindestens 3
    Monaten gültigen Reispasses bestehen,
    sollte nicht mit einem Reispass, der am
    Tag bzw. wenige Tage nach der Ausreise
    abläuft, gereist werden.

weitere Infos über
die Einreisebestimmungen der USA erteilt die

Botschaft der USA in Berlin
Venezuela
/
Isla Margarita

  • Reisepass, der nocht mindestens 6 Monaten
    nach dem Ausreisedatum gültig ist.
  • Bei der Einreise aus touristischen Zwecken
    wird jedem Reisende eine Einreisekarte
    ausgestellt, auf dem die erlaubte Aufenthaltszeit
    vermerkt ist, d.h. diese Einreisekarte
    sollte sorgfältig aufbewahrt werden
    und sicherheitshalber eine Kopie gemacht
    werden. Eine Einreisekarte berechtigt
    i.d.R. für Aufenthalte bis zu 60
    Tage
  • Kinder benötigen einen Kinderreisepass
    oder Kinderausweis mit Lichtbild
  • bei der Ausreise muß vor Ort eine
    Flughafengebühr und Ausreisesteuer
    von z.Z. ca. 64 US-$ pro Person bezahlt
    werden.
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
von Bolivarischen Republik Venezuela in Berlin
*alle Angaben ohne Gewähr. Die Einreisebestimmungen
eines Landes können sich jeder Zeit
ohne Vorankündigung ändern, vor
Reiseantritt in ferne Länder sollten
Sie sich daher über die aktuellen Einreisebestimmungen
des bereisten Landes informieren.
Diese Bestimmungen gelten i.d.R. für deutsche Staatsbürger
und nur für touristische Reisen. Für Geschäftsreisen,
Bildungsreisen und für langfristige Aufenthalte gelten
i.A. andere Bestimmungen.

Über falsche Angaben auf dieser Seite,
freuen wir uns über eine Info an kontakt@sellpage.de

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