In einem Reisebüro hatte ein Kunde zwei Linienflüge für je 217 Euro gebucht, weil sich aber nachträglich herausstellte, dass er die gebuchten Flüge nicht antreten kann, wollte der Reisebüro-Kunde seine Buchung wieder stornieren.
In einem Reisebüro hatte ein Kunde zwei Linienflüge für je 217 Euro gebucht, weil sich aber nachträglich herausstellte, dass er die gebuchten Flüge nicht antreten kann, wollte der Reisebüro-Kunde seine Buchung wieder stornieren.
Tags: Beratungspflicht·Flugstornierung·Flugstorno·Flugtarife·Gerichtsurteil·Reisebüro·Reiserecht·Reisevermittler·Schadensersatz