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Kein Widerspruchsrecht für im Internet abgeschlossenen Flug-, Reise- oder Ferienhausbuchungen

September 4th, 2009 · No Comments · Reiseinformationen

Für Verkäufe und Vertragsabschlüsse, die innerhalb Deutschlands über das Internet oder Telefon getätigt werden, gilt i.A. das Fernabsatzgesetz, nachdem der Kunde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gesetzlich zugesichert bekommt.
Dieses Widerspruchsrecht gilt allerdings nicht für Online-Reisebuchungen, laut BGB sind “Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung und Beförderung” von den Vorschriften für Fernabsatzverträge ausgenommen.
Deshalb sollte vor einer Online-Buchung in den AGBs des Anbieters besonders auf die anfallenden Stornogebühren geachtet werden, weil
a.) bei einer Stornierung einer Online-Buchung fallen auf jeden Fall Stornogebühren an. Dies gilt für Internet-Buchungen von Pauschalreisen, Flüge, Hotels, Ferienhäuser, Mietwagen, Boote etc.
b.) stark überhöhte Stornogebühren auf einen unseriösen Reiseveranstalter, Ferienhausvermieter etc. hinweisen
c.) die Stornogebühren, besonders von günstigen Billigflügen, manchmal geringer sind, als die Kosten für einen zusätzlich abgeschlossenen Vertrag über eine Reiserücktrittsversicherung. Beim Buchungsprozess eines Billigfluges von beispielsweise 15 Euro, wird dem Online-Kunde auch gerne einmal eine Reiserücktrittsversicherung für 17 Euro untergejubelt.

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