Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH), in einem Urteil vom 18.09.2009 (AZ: Xa ZR 40/08), eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro für eine Rücklastschrift als unzulässig erklärte, verlangt Germanwings weiterhin eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro, falls eine Zahlungsanweisung von der Bank zurückgewiesen wird…