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Germanwings erhebt weiterhin 50 Euro Bearbeitungsgebühr für eine Rücklastschrift

September 28th, 2009 · 1 Comment · Reiserecht

Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH), in einem Urteil vom 18.09.2009 (AZ: Xa ZR 40/08), eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro für eine Rücklastschrift als unzulässig erklärte, verlangt Germanwings weiterhin eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro, falls eine Zahlungsanweisung von der Bank zurückgewiesen wird, weil etwa das Konto des Kunden nicht gedeckt war oder die Bankverbindung falsch angegeben wurde.
Die obersten Richter des Bundesgerichtshof erklärten zwar eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro als unverhältnismäßig hoch, weil für die Fluggesellschaft bei einer Rücklastschrift keine Kosten in dieser Höhe anfallen würden, generell sei aber eine Bearbeitungsgebühr zulässig, wenn eine Zahlungsanweisung für einen gebuchten Flug scheitert.
Germanwings hat nun ein Dienstleistungsunternehmen beauftragt, das die Rücklastschriften von Germanwings-Kunden abwickelt und die Kosten von 50 Euro für diese “Dienstleistung” stellt der Billigflieger seinen Kunden in Rechnung. Eine unzulässige Bearbeitungsgebühr wird somit zulässig.
(Quelle: www.sueddeutsche.de -> Reise: “Finanzen kompakt: Schlappe für Germanwings“, 18.09.2009)

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