Nach einer Studie des ADAC zocken viele Fluggesllschaften ihre Kunden ab, wenn der Fluggast einen gebuchten Flug wieder storniert. Im Rahmen dieser Studie wurden bei 15 europäischen Billig-, Charter- und Linienfluggesellschaften vier Wochen im Voraus innereuropäische Flüge gebucht, diese Flugbuchungen wurden dann zwei Wochen nach der Buchung wieder storniert. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist leider wenig verbraucherfreundlich und einige Fluggesellschaften halten sich sogar nicht an gültige Gesetze.
Rechtlich gesehen darf zwar eine Fluggesellschaft Stornogebühren verlangen, wenn ein Flug storniert wird, diese Stornogebühren dürfen allerdings nur auf den reinen Flugpreis und auf einen Teil der Flugnebenkosten erhoben werden. Der Fluggesellschaft ist es also nicht erlaubt die Flugnebenkosten einzubehalten, die im Falle einer Flugstornierung für die Airline erst gar nicht anfallen, dazu zählen beispielsweise Flughafengebühren und Steuern.
Erstaunlicherweise hält sich nach dieser Studie kaum eine Fluggesellschaft an diese gesetzliche Vorgabe und im Durchschnitt wurden von den 15 getesteten Fluggesellschaften nur 56 Prozent der Flugnebenkosten nach einer Stornierung erstattet. Traditionell schlecht schnitt in dieser Erhebung die irische Billigfluggesellschaft Ryanair ab, denn die Iren erstatteten von 76 Euro Flugnebenkosten keinen einzigsten Euro, die Stornogebühr auf den Gesamtflugpreis lag 2 Wochen vor Reisebeginn also bei 100 Prozent. Nicht viel besser war das Ergebnis des britischen Billigflieger EasyJet, hier wurden von einem Gesamtflugpreis von 77 Euro lediglich 12 Euro erstattet.
Rechtlich gesehen darf zwar eine Fluggesellschaft Stornogebühren verlangen, wenn ein Flug storniert wird, diese Stornogebühren dürfen allerdings nur auf den reinen Flugpreis und auf einen Teil der Flugnebenkosten erhoben werden. Der Fluggesellschaft ist es also nicht erlaubt die Flugnebenkosten einzubehalten, die im Falle einer Flugstornierung für die Airline erst gar nicht anfallen, dazu zählen beispielsweise Flughafengebühren und Steuern.
Erstaunlicherweise hält sich nach dieser Studie kaum eine Fluggesellschaft an diese gesetzliche Vorgabe und im Durchschnitt wurden von den 15 getesteten Fluggesellschaften nur 56 Prozent der Flugnebenkosten nach einer Stornierung erstattet. Traditionell schlecht schnitt in dieser Erhebung die irische Billigfluggesellschaft Ryanair ab, denn die Iren erstatteten von 76 Euro Flugnebenkosten keinen einzigsten Euro, die Stornogebühr auf den Gesamtflugpreis lag 2 Wochen vor Reisebeginn also bei 100 Prozent. Nicht viel besser war das Ergebnis des britischen Billigflieger EasyJet, hier wurden von einem Gesamtflugpreis von 77 Euro lediglich 12 Euro erstattet.
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Quelle: www.spiegel.de -> Nachrichten -> Reise -> Aktuell -> Reisen per Flugzeug: “ADAC-Vergleich – Studie bemängelt hohe Stornogebühren der Fluglinien“, 28.01.2010
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