Dem schon im Jahre 2005 vom EU-Parlament verabschiedeten Beschluss, wonach sich alle EU-Mitgliedsländer verpflichten, eine nationale Rechtsgrundlage zu schaffen, dass Bußgelder ab 70 Euro für begangene Verkehrsverstöße EU-weit eingetrieben werden können, wurde am 13.Januar vom Kabinett der Bundesregierung zugestimmt.
Demnach werden von den deutschen Behörden ab Oktober 2010 konsequent Bußgelder ab 70 Euro für Verkehrsverstöße eingetrieben, die von Personen mit deutschem Wohnsitz in einem anderem EU-Land begangen wurden.
Die von den deutschen Behörden eingetriebenen Bußgelder für Verkehrsverstöße im europäischen Ausland gehen übrigens in die deutsche Staatskasse und werden nicht an das EU-Land weitergeleitet, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Nach Angaben des Justizministeriums wird mit einer Mehreinahme von Bußgeldern für im Ausland begangenen Verkehrsdelikte in Höhe von 10 Millionen Euro gerechnet, dieser Mehreinnahme stehen geschätzte Personalkosten zur Eintreibung dieser Bußgelder von 6 Millionen Euro gegenüber. 1
Für Autofahrer, die im Ausland unterwegs sind, gilt aber jetzt schon der dringende Ratschlag, sich an die national gültigen Verkehrsregeln zu halten, denn die Bußgelder für Verkehrsverstöße sind in vielen EU-Länder wesentlich höher als in Deutschland und müssen i.d.R. sowieso vor Ort bezahlt werden. (siehe hierzu auch unter: “Bußgelder und Abzockmethoden auf den europäischen Straßen”
1 Quelle: www.sueddeutsche.de -> Newsticker: “Regierung treibt Auslands-Knöllchen ein“, 01.02.2010
Ab Oktober werden Bußgelder für Verkehrsverstöße ab 70 Euro europaweit eingetrieben
Februar 2nd, 2010 · Keine Kommentare
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