Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist es Ryanair auch weiterhin erlaubt, dem Kunden keine Möglichkeit anzubieten, gebuchte Flugtickets in bar zu bezahlen. Allerdings muss Ryanair seinen Kunden die Möglichkeit geben, Rechnungsbeträge zu begleichen, ohne dass dabei zusätzliche Gebühren (Kreditkartengebühren, EC-Kartegebühren etc.) anfallen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagte Ryanair, weil die irische Billigfluggesellschaft lediglich die “Visa Electron-Karte” als kostenlose Bezahlmöglichkeit von gebuchten Flugtickets bzw. anderen Rechnungsbeträgen anbot. Weil aber die “Visa Electron-Karte” in Deutschland kaum verbreitet ist, kann diese Kreditkarte faktisch nicht als kostenlose Bezahlmöglichkeit von Rechnungsbeträgen angesehen werden. Laut Gesetz ist ein Unternehmen in Deutschland allerdings dazu verpflichtet, dem Kunde eine Möglichkeit anzubieten, Waren und Dienstleistungen bezahlen zu können, ohne dass dabei eine Gebühr erhoben wird.
(Quelle: sueddeutsche.de -> Reise: “Urteil des Bundesgerichtshofs–Ryanair verlangt zu viel“, 22.05.2010).
Aufgrund dieses Gerichtsurteils erhebt nun Ryanair vorest keine Gebühren mehr, wenn der Kunde mit EC-Karte oder einer Kreditkarte bezahlt.
In der Gebührentabelle der “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” von Ryanair findet sich aber z.Z. (25.05.2010) folgender Hinweis: “Als besonderes Angebot für Inhaber der o.g. Karten erhebt Ryanair für einen begrenzten Zeitraum keine Verwaltungsgebühr“. Bleibt also abzuwarten wann die Iren ihre Gebührenordnung bezüglich des Bezahlens von Rechnungsbeträgen wieder ändert.
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