Als Reaktion zu den gescheiterten Verhandlungen über die Anpassung der Einreisebestimmungen für deutsche und russische Staatsbürger, hat Russland die Visabestimmungen für Deutsche den Einreisebestimmungen von Deutschland für Russen angepasst.
Zu den verschärften Einreisebestimmungen zählt beispielsweise, dass deutsche Staatsbürger seit dem 01. November 2010 bei der Visabeantragung ihre “Rückkehrwilligkeit” nachweisen müssen. Zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit müssen Privatpersonen nun ihre Einkommensverhältnisse dokumentieren, dazu zählen z.B. Kontoauszug und / oder Verdienstbescheinigung bei Selbständigen einen Nachweis über die Registrierung der Firma und / oder Wohneigentum. Aber auch für Geschäftsreisende hat Russland strengere Einreisebestimmungen eingeführt, so müssen Firmen ihre Geschäftsreisende auf einem Firmenpapier dokumentieren, die Position des Arbeitsnehmers innerhalb der Firma muss klar festgelegt und sein monatliches Gehalt angegeben werden.
Zu den verschärften Einreisebestimmungen zählt beispielsweise, dass deutsche Staatsbürger seit dem 01. November 2010 bei der Visabeantragung ihre “Rückkehrwilligkeit” nachweisen müssen. Zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit müssen Privatpersonen nun ihre Einkommensverhältnisse dokumentieren, dazu zählen z.B. Kontoauszug und / oder Verdienstbescheinigung bei Selbständigen einen Nachweis über die Registrierung der Firma und / oder Wohneigentum. Aber auch für Geschäftsreisende hat Russland strengere Einreisebestimmungen eingeführt, so müssen Firmen ihre Geschäftsreisende auf einem Firmenpapier dokumentieren, die Position des Arbeitsnehmers innerhalb der Firma muss klar festgelegt und sein monatliches Gehalt angegeben werden.
Visas für Russlandreisende müssen i.d.R. persönlich bei folgenden Konsulaten gestellt werden:
- Generalkonsulat in Bonn (Waldstr. 42, 53177 Bonn)
Konsularbezirk: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. - Generalkonsulat in Frankfurt-am-Main (Eschenheimer Anlage 33/34, 60318 Frankfurt-am-Main)
Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen. - Generalkonsulat in Hamburg (Am Feenteich 20, 22085 Hamburg)
Konsularbezirk: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein. - Generalkonsulat in Leipzig (Turmgut str. 1, 04155 Leipzig)
Konsularbezirk: Sachsen, Thüringen. - Generalkonsulat in München (Seidlstr.28, 80335 München)
Konsularbezirk: Bayern - Botschaft der Russischen Förderation (Behrenstr.65, 10117 Berlin)
weitere Informationen über die Visabestimmungen und Visabeantragung für einen Aufenthalt in Russland finden Sie unter www.russisches-konsulat.de
weitere nützliche Reiseinformationen zur optimalen Urlaubsplanung:
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Liste mit “verbotenen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck“
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Informationen über die gesetzlichen der Handgepäckbestimmungen
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Informationen über die Gepäckbeförderungs-Richtlinien ausgesuchter Fluggesellschaften
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