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	<title>Nützliche Reiseinformationen &#187; Schadensersatz</title>
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	<description>gut informiert lässt sich entspannter reisen</description>
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		<title>Reiserecht: Bei einem verspäteten Anschlußflug außerhalb der Europäischen Union gilt die EU-Fluggastrechteverordnung nicht</title>
		<link>http://www.sellpage.de/blog/2011/12/05/reiserecht-bei-einem-verspateten-anschlusflug-auserhalb-der-europaischen-union-gilt-die-eu-fluggastrechteverordnung-nicht/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 10:38:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Sellgrad</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Flugpassagier hatte von Frankfurt einen Direktflug via Mombasa / Kenia nach Sansibar in Tansania gebucht, der Flug von Frankfurt nach Mombasa war in diesem Fall zwar pünktlich, der Anschlußflug von Mombasa nach Sansibar verspätete sich allerdings um rund 24 Stunden. Der Fluggast verlangte aus diesem Grund von der Fluggesellschaft eine Entschädigungszahlung, die ihm laut... ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: center;" align="left">Anzeige:<br /><a href="http://www.zanox-affiliate.de/ppc/?5825683C1399672520T" target="_blank"><img src="http://www.zanox-affiliate.de/ppv/?5825683C1399672520" align="bottom" width="468" height="60" border="0" hspace="1" alt="Opodo.de - und die Reise beginnt"></a></div>
<div align="left">Ein Flugpassagier hatte von Frankfurt einen Direktflug via Mombasa / Kenia nach Sansibar in Tansania gebucht, der Flug von Frankfurt nach Mombasa war in diesem Fall zwar pünktlich, der Anschlußflug von Mombasa nach Sansibar verspätete sich allerdings um rund 24 Stunden. Der Fluggast verlangte aus diesem Grund von der Fluggesellschaft eine Entschädigungszahlung, die ihm laut der EU-Fluggastrechteverordnung, bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden zusteht (siehe hierzu &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/recht_flug.htm#flugueberbuchung"><strong>Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges</strong></a>&#8220;).<br />
Die Fluggesellschaft weigerte sich allerdings eine Entschädigung zu bezahlen und deshalb verklagte der Flugpassagier die Airline vor dem Amtsgericht Rüsselsheim (AZ: 3 C 72/11). Die Richter urteilten in diesem Fall zugunsten der Fluggesellschaft, die Forderung einer Entschädigungszahlung wurde also abgelehnt. In ihrem Urteil wiesen die Richter daraufhin, dass sich der Anschlußflug außerhalb der EU verspätet hat und somit die Rechte für Flugpassagiere aus der EU-Fluggastrechteverordnung nicht gelten. Dies gilt auch für gebuchte Direktflüge, die bei einer Fluggesellschaft aus einem EU-Land gebucht werden und bei denen sich der Anschlußflug in einem Nicht-EU-Land verspätet.<br />
Im Gegensatz zu einem Nonstop-Flug darf ein Direktflug eine Zwischenlandung beinhalten, d.h. verspätet sich eine Nonstop-Flug ab einem EU-Land in ein Land außerhalb der EU um mehr als 3 Stunden, stehen den Fluggäste Entschädigungszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu.<br />
Quelle: <a href="http://www.saarbruecker-zeitung.de/" target="_blank">saarbruecker-zeitung.de</a> -&gt; Ratgeber -&gt; Urlaub -&gt; Reiserecht: &#8220;<em>Keine Entschädigung für verspäteten Anschlussflug</em>&#8220;, 02.12.2011</div>
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<div align="left"><strong>weitere nützliche Reiseinformationen zur optimalen Urlaubsplanung: </strong></div>
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<div align="left">Ausgesuchte <strong>Gerichtsurteile zum Thema Reiserecht</strong> <a href="http://www.sellpage.de/recht.html"><strong>mehr&#8230;</strong></a></div>
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<div align="left">Liste mit &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/verbotene-gegenstaende-gepaeck.html"><strong>verbotenen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck</strong></a>&#8220;</div>
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<div align="left">Weitere Informationen über die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/handgepaeck.html"><strong>Handgepäckbestimmungen</strong></a></div>
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<div align="left">Informationen über die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/gepaeck.html"><strong>Gepäckbeförderungs-Richtlinien ausgesuchter Fluggesellschaften</strong></a></div>
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		</item>
		<item>
		<title>Beweispflicht des Urlaubers, wenn bei Erkrankung wegen vermuteter mangelnder Hygiene in einem Hotel Schadensersatz gefordert wird</title>
		<link>http://www.sellpage.de/blog/2011/07/26/beweispflicht-des-urlaubers-wenn-bei-erkrankung-wegen-vermuteter-mangelnder-hygiene-in-einem-hotel-schadensersatz-gefordert-wird/</link>
		<comments>http://www.sellpage.de/blog/2011/07/26/beweispflicht-des-urlaubers-wenn-bei-erkrankung-wegen-vermuteter-mangelnder-hygiene-in-einem-hotel-schadensersatz-gefordert-wird/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 08:36:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Sellgrad</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Durchfallerkrankung]]></category>
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		<description><![CDATA[Eine Mutter hatte mit ihren drei Kindern einen 15-tägigen Pauschalurlaub in der Türkei verbracht. Vor Ort erkrankte zuerst ein Kind und bekam Brechdurchfall, Magenkrämpfe und Fieber, die Erkrankung...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: center;">Anzeige:<br /><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?9629697C1736630323T" target="_blank"><img src="http://ad.zanox.com/ppv/?9629697C1736630323" align="bottom" width="728" height="90" border="0" hspace="1" alt="www.wuestenrotdirect.de"></a></div>
<div>Eine Mutter hatte mit ihren drei Kindern                          einen 15-tägigen Pauschalurlaub in der Türkei                          verbracht. Vor Ort erkrankte zuerst ein Kind und bekam                          Brechdurchfall, Magenkrämpfe und Fieber, die Erkrankung                          war sogar so stark, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig                          wurde. Auch die zwei weiteren Kinder der Urlauberin erkrankten                          während des Türkeiurlaub. Durch eine Untersuchung                          nach dem Urlaub wurde der Anfangsverdacht bestätigt,                          dass Salmonellen der Auslöser für die Erkrankung                          waren.<br />
Die Urlauberin macht dafür, die ihrer Ansicht nach,                          mangelnde Hygiene in der Küche, im Restaurant und                          im Schwimmbad des gebuchten Hotels verantwortlich. Deshalb                          verklagte sie den Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz                          und verlangte außerdem den vollen Reisepreis zurück.<br />
Der Reiseveranstalter zahlte aber nur 231 Euro, das entsprach                          etwa zehn Prozent des gesamten Reisepreises, und war zu                          weiteren Zahlungen nicht bereit. Das Landgericht Leipzig                          (AZ: 5 O 1659/10) entschied in diesem Fall zugunsten des                          Reiseveranstalters und lehnte die Klage der Urlauberin                          ab. Die Richter begründen ihr Urteil damit, weil                          die Klägerin nicht hinreichend beweisen konnte, dass                          die Erkrankung ihrer Kinder mit mangelnder Hygiene bzw.                          durch verdorbenes Hotelessen ausgelöst wurde. Nachweislich                          waren während der Urlaubszeit der Klägerin in                          dem Hotel weniger als zehn Prozent der Hotelgäste                          von Durchfallerkrankungen betroffen, somit könne                          die vermutete mangelnde Hygiene im Hotel nicht bewiesen                          werden.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.rp-online.de/" target="_blank">www.rp-online.de</a> -&gt; Reise -&gt; Ratgeber &amp; Recht -&gt; Urteile:                          &#8220;<em>Recht auf Reisen: Krämpfe durch Salmonellen                          – Schadenersatz</em>&#8220;, 23.07.2011</p>
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<div><strong>weitere nützliche Reiseinformationen                              zur optimalen Urlaubsplanung: </strong></div>
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<div>Ausgesuchte <strong>Gerichtsurteile                                  zum Thema Reiserecht</strong> <a href="http://www.sellpage.de/recht.html"><strong>mehr&#8230;</strong></a></div>
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<div>Liste mit &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/verbotene-gegenstaende-gepaeck.html"><strong>verbotenen                                    Gegenstände im aufgegebenen Gepäck</strong></a>&#8220;</div>
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<div>Informationen über die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/gepaeck.html"><strong>Gepäckbeförderungs-Richtlinien                                  ausgesuchter Fluggesellschaften</strong></a></div>
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		</item>
		<item>
		<title>Reiserecht: Wenn in einem All-Inklusive-Hotel für das Mittagessen extra bezahlt werden muss</title>
		<link>http://www.sellpage.de/blog/2011/06/29/reiserecht-wenn-in-einem-all-inklusive-hotel-fur-das-mittagessen-extra-bezahlt-werden-muss/</link>
		<comments>http://www.sellpage.de/blog/2011/06/29/reiserecht-wenn-in-einem-all-inklusive-hotel-fur-das-mittagessen-extra-bezahlt-werden-muss/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 09:43:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Sellgrad</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Ehepaar hatte bei einem Reiseveranstalter eine All-Inklusive-Pauschalreise gebucht und waren davon überzeugt, dass im Reisepreis das Mittagessen im Hotel enthalten ist. Vor Ort sollten die beiden aber für das tägliche Mittagessen extra bezahlen, deshalb verlangten sie von ihrem Reiseveranstalter, die Kosten...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: center;">Anzeige:<br />
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<div>Ein Ehepaar hatte bei einem Reiseveranstalter                          eine All-Inklusive-Pauschalreise gebucht und waren davon                          überzeugt, dass im Reisepreis das Mittagessen im                          Hotel enthalten ist. Vor Ort sollten die beiden aber für                          das tägliche Mittagessen extra bezahlen, deshalb                          verlangten sie von ihrem Reiseveranstalter, die Kosten                          für das Mittagessen zu bezahlen bzw. anteilig den                          Reisepreis zu mindern.<br />
Der Reiseveranstalter weigerte sich allerdings, die Kosten                          für ein Mittagessen zu übernehmen bzw. den Reisepreis                          zu mindern. Seine Weigerungshaltung begründete der                          Reiseveranstalter damit, dass in einem All-Inklusive-Reiseangebot                          bei den Verpflegungsleistungen kein Mittagessen enthalten                          sein muss, desweiteren sei der Begriff All-Inklusive juristisch                          nicht genau definiert. Aus diesem Grund verklagte das                          Ehepaar ihren Reiseveranstalter und bekamen vor dem Amtsgericht                          Leipzig recht gesprochen (AZ: 109 C 5850/09).<br />
Die Richter waren zwar auch der Meinung, dass der Begriff                          All-Inklusive juristisch nicht genau definiert ist, unter                          einer All-Inklusive-Reise wird allerdings allgemein ein                          Hotelaufenthalt verstanden, wo alle üblichen Verpflegungsleistungen,                          also auch ein Mittagessen, enthalten sein muss.<br />
Außerdem sei ein Reiseveranstalter bei einem All-Inklusive-Reisepaket                          verpflichtet, alle enthaltene Leistungen detailliert aufzulisten,                          diese seien aber von dem Reiseveranstalter nicht sorgfältig                          offengelegt worden.<br />
In diesem Fall wurde also der Reiseveranstalter zu einer                          Reisepreisminderung von 20 Prozent verurteilt, zudem muss                          er an das Ehepaar einen Schadensersatz von insgesamt 250                          Euro bezahlen. Dieser Schadensersatz stehe den Reisenden                          deshalb zu, weil sie während der zehntägigen                          Pauschalreise jeden Tag mit einem entsprechenden Kosten-                          und Zeitaufwand ein Mittagessen organisieren mussten.</p>
<p>(Quelle: <a href="http://www.rp-online.de/" target="_blank">www.rp-online.de</a> -&gt; Reise -&gt; Ratgeber &amp; Recht -&gt; Urteile:                          &#8220;<em>Reise-Urteil: Mittagessen gehört zu All-Inclusive</em>&#8220;,                          29.06.2011)</p>
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<div><strong>weitere nützliche Reiseinformationen                              zur optimalen Urlaubsplanung: </strong></div>
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<div><span style="font-size: small;">Liste mit &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/verbotene-gegenstaende-gepaeck.html"><strong>verbotenen                                    Gegenstände im aufgegebenen Gepäck</strong></a></span>&#8220;</div>
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<div>Weitere Informationen über                                  die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/handgepaeck.html"><strong>Handgepäckbestimmungen</strong></a></div>
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<div>Informationen über die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/gepaeck.html"><strong>Gepäckbeförderungs-Richtlinien                                  ausgesuchter Fluggesellschaften</strong></a></div>
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<div><span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: small;">Ausgesuchte                                  <strong>Gerichtsurteile zum Thema Reiserecht</strong> <a href="http://www.sellpage.de/recht.html"><strong>mehr&#8230;</strong></a></span></div>
</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Reiserecht: Kinder ab fünf Jahren haben Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude</title>
		<link>http://www.sellpage.de/blog/2011/05/30/reiserecht-kinder-ab-funf-jahren-haben-anspruch-auf-schadensersatz-wegen-entgangener-urlaubsfreude/</link>
		<comments>http://www.sellpage.de/blog/2011/05/30/reiserecht-kinder-ab-funf-jahren-haben-anspruch-auf-schadensersatz-wegen-entgangener-urlaubsfreude/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 May 2011 10:04:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Sellgrad</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Clubhotel. Baustelle]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Hotel]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinkinder]]></category>
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		<category><![CDATA[Schadensersatzzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsfreude]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Mutter mit ihrem Sohn hatte ein Pauschalreise in einem Clubhotel in Ägypten gebucht und diese Hotelanlage sollte über einen Kinderclub mit einm Kinderpool verfügen. Vor Ort stellte sich aber heraus, dass in dem neugebauten Clubhotel der...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: center;">Anzeige:<br /><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?17780674C1110475643T" target="_blank"><img src="http://ad.zanox.com/ppv/?17780674C1110475643" align="bottom" width="728" height="90" border="0" hspace="1" alt="Thomas Cook"></a></div>
<div>Eine Mutter mit ihrem Sohn hatte ein                          Pauschalreise in einem Clubhotel in Ägypten gebucht                          und diese Hotelanlage sollte über einen Kinderclub                          mit einm Kinderpool verfügen. Vor Ort stellte sich                          aber heraus, dass in dem neugebauten Clubhotel der Kinderclub                          und Kinderpool noch nicht fertiggestellt waren. Außerdem                          konnte das Kind wegen Bauarbeiten nicht ungestört                          in der Hotelanlage und am Strand spielen.<br />
Aus diesem Grund hat die Urlauberin den Reiseveranstalter                          auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verklagt                          und verlangte zudem eine Reisepreisminderung.<br />
Die Richer des Landgericht Frankfurt am Main (AZ: 2-24                          S 61/10) verurteilten in diesem Fall den Reiseveranstalter,                          den Reisepreis nachträglich um 73 Prozent zu mindern,                          zudem sprachen sie dem Sohn eine Schadensersatzzahlung                          von 1765 Euro zu.<br />
In der Urteilsbegründung waren die Richter der Meinung,                          dass auch Kinder ab fünf Jahren Schadensersatzansprüche                          wegen entgangener Urlaubsfreude haben. Speziell habe in                          diesem Fall der fehlende Kinderpool, der nicht geöffnete                          Kinderclub und die durchgeführten Bauarbeiten in                          der Hotelanlage, den Erlebniswert des Urlaubs für                          das kleine Kind erheblich geschmälert.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.spiegel.de/" target="_blank">www.spiegel.de</a> -&gt; Reise -&gt; Aktuell -&gt; Reiserecht: &#8220;<em>Urteil                          &#8211; Kind erhält Schadenersatz für fehlenden Hotelpool</em>&#8220;,                          27.05.2011</p>
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<div><strong>weitere nützliche Reiseinformationen                              zur optimalen Urlaubsplanung: </strong></div>
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<div>Ausgesuchte <strong>Gerichtsurteile                                  zum Thema Reiserecht</strong> <a href="http://www.sellpage.de/recht.html"><strong>mehr&#8230;</strong></a></div>
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<div>Liste mit &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/verbotene-gegenstaende-gepaeck.html"><strong>verbotenen                                    Gegenstände im aufgegebenen Gepäck</strong></a>&#8220;</div>
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<div>Weitere Informationen über                                  die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/handgepaeck.html"><strong>Handgepäckbestimmungen</strong></a></div>
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<div>Informationen über die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/gepaeck.html"><strong>Gepäckbeförderungs-Richtlinien                                  ausgesuchter Fluggesellschaften</strong></a></div>
</li>
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]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sellpage.de/blog/2011/05/30/reiserecht-kinder-ab-funf-jahren-haben-anspruch-auf-schadensersatz-wegen-entgangener-urlaubsfreude/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gerichtsurteil wenn der Reiseveranstalter wegen falscher Preisangabe einen abgeschlossenen Reisevertrag nicht erfüllt</title>
		<link>http://www.sellpage.de/blog/2011/04/20/gerichtsurteil-wenn-der-reiseveranstalter-wegen-falscher-preisangabe-einen-abgeschlossenen-reisevertrag-nicht-erfullt/</link>
		<comments>http://www.sellpage.de/blog/2011/04/20/gerichtsurteil-wenn-der-reiseveranstalter-wegen-falscher-preisangabe-einen-abgeschlossenen-reisevertrag-nicht-erfullt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 10:31:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Sellgrad</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiseinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Entschädigung]]></category>
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		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Internet hatte ein Mann eine Pauschalreise für zwei Personen nach Dubai gebucht, der Gesamtpreis für diese Reise war mit rund 1400 Euro extrem günstig und wurde dem Internet-Kunde am Ende des Buchungsvorganges auch so bestätigt. Dieses extreme Reiseschnäppchen...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: center;">Anzeige:<br /><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?17780674C1110475643T" target="_blank"><img src="http://ad.zanox.com/ppv/?17780674C1110475643" align="bottom" width="728" height="90" border="0" hspace="1" alt="Thomas Cook"></a></div>
<div>Im Internet hatte ein Mann eine Pauschalreise                          für zwei Personen nach Dubai gebucht, der Gesamtpreis                          für diese Reise war mit rund 1400 Euro extrem günstig                          und wurde dem Internet-Kunde am Ende des Buchungsvorganges                          auch so bestätigt. Dieses extreme Reiseschnäppchen,                          das regulär mehr als das dreifache kostet, hatte                          sich der Kunde sogar noch von einem Mitarbeiter des Reiseunternehmens                          telefonisch bestätigen lassen.<br />
Danach erkannte allerdings der Reiseveranstalter, dass                          die Reise aufgrund eines Computerfehlers, nicht zu diesem                          Preis hätte angeboten werden dürfen. Aus diesem                          Grund wollte der Reiseveranstalter den online abgeschlossenen                          Reisevertrag auch nicht erfüllen und hat diesen gegenüber                          seinem Kunden wieder gekündigt.<br />
Damit war der Kunde wiederum nicht einverstanden und verklagte                          den Reiseveranstalter zur Rückerstattung seiner Anzahlung,                          zur Erfüllung einer vergleichbaren Ersatzreise, sowie                          zur Zahlung von Schadensersatz für die nutzlos verwendete                          Urlaubszeit.<br />
Das Amtsgericht München (AZ.: 163 C 6277/09) wies                          allerdings die Klage im großen und ganzen ab, der                          Reiseveranstalter ist lediglich verpflichtet die Anzahlung                          zurückzuzahlen.<br />
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der                          Kläger die Diskrepanz zwischen dem bestätigten                          Online-Preis und dem regulären Preis hätte erkennen                          müssen, indem er sich beispielsweise im Internet                          oder in einem Reisekatalog über den tatsächlichen                          Preis dieser Reise informierte.<br />
Eine telefonische Bestätigung des Reisepreises erwies                          sich in diesem Fall erstaunlicherweise auch nicht als                          bindend, denn die Mitarbeiter des Reiseunternehmens hätten                          durch den Computerfehler auf die gleichen falschen Zahlen                          zurückgegriffen, so die Begründung der Richter.</p>
<p>Quelle:<br />
<a href="http://www.spiegel.de/" target="_blank">www.spiegel.de</a> -&gt; Reise -&gt; Aktuell -&gt; Reiserecht: &#8220;<em>Gerichtsurteil                          -<br />
Kunde kann nicht auf Extremschnäppchen bestehen</em>&#8220;,                          18.04.2011</p>
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			<wfw:commentRss>http://www.sellpage.de/blog/2011/04/20/gerichtsurteil-wenn-der-reiseveranstalter-wegen-falscher-preisangabe-einen-abgeschlossenen-reisevertrag-nicht-erfullt/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Nach einem BGH-Urteil muss die Fluggesellschaft bei Gepäckverlust pro Fluggast und nicht pro Gepäckstück Schadensersatz zahlen</title>
		<link>http://www.sellpage.de/blog/2011/03/22/nach-einem-bgh-urteil-muss-die-fluggesellschaft-bei-gepackverlust-pro-fluggast-und-nicht-pro-gepackstuck-schadensersatz-zahlen/</link>
		<comments>http://www.sellpage.de/blog/2011/03/22/nach-einem-bgh-urteil-muss-die-fluggesellschaft-bei-gepackverlust-pro-fluggast-und-nicht-pro-gepackstuck-schadensersatz-zahlen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 10:25:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Sellgrad</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das unerschütterliche Prozessieren einer Flugpassagerin gegen eine Fluggesellschaft durch mehrere Instanzen, hat nun zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geführt, wonach Flugpassagiere einen größeren Schadensersatzanspruch im Falle von Gepäckverlust haben könnten. Im konkreten Fall verklagte die Urlauberin eine Fluggesellschaft, weil... ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: center;">Anzeige:<br /><a href="http://www.zanox-affiliate.de/ppc/?4961944C859794056T" target="_blank"><img src="http://www.zanox-affiliate.de/ppv/?4961944C859794056" align="bottom" width="468" height="60" border="0" hspace="1" alt="Opodo.de - und die Reise beginnt"></a></div>
<div>Das unerschütterliche Prozessieren                          einer Flugpassagerin gegen eine Fluggesellschaft durch                          mehrere Instanzen, hat nun zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs                          (BGH) geführt, wonach Flugpassagiere einen größeren                          Schadensersatzanspruch im Falle von Gepäckverlust                          haben könnten.<br />
Im konkreten Fall verklagte die Urlauberin eine Fluggesellschaft,                          weil auf der Flugreise ein aufgegebenes Gepäckstück                          verloren ging. Das aufgebene Gepäckstück beinhaltete                          u.a. eine Golftasche mit der gemeinsamen Ausrüstung                          des mitreisenden Lebenspartner der Frau.<br />
Die Fluggesellschaft wollte zwar für das verloren                          gegangene Gepäckstück, den im Montrealer Übereinkommen*                          festgelegten Höchstbetrag, als Schadensersatz zahlen,                          war aber nicht bereit den Schadensersatzanspruch auf die                          beiden Fluggäste auszudehnen. Der Reisesenat des                          Bundesgerichtshofs musste also nun entscheiden, ob sich                          der maximale Schadensersatzanspruch bei Gepäckverlust                          auf die Anzahl der Gepäckscheine oder auf die Anzahl                          der Flugpassagiere, die in einem Gepäckstück                          Wertsachen transportieren, bezieht.<br />
Der BGH entschied in diesem Fall, dass nicht der Gepäckschein                          ausschlaggebend sei und nach dem Montrealer Abkommen*                          jedem Reisenden der Höchstbetrag bei Sachschäden                          zusteht, auch dann, wenn das Gepäck im Koffer eines                          Mitreisenden transportiert wird. Der Fall wurde somit                          an das Landgericht Darmstadt zurückverwiesen, das                          nun neu über die Schadensersatzhöhe entscheiden                          muss. <sup>1.</sup></p>
<p>*Das Montrealer Abkommen (Übereinkommen zur Vereinheitlichung                          bestimmter Vorschriften über die Beförderung                          im internationalen Luftverkehr) regelt die Haftungsfragen                          bei Personenschäden, Verspätungsschäden                          und Sachschäden im internationalen Flugverkehr. Bei                          Sachschäden, also beispielsweise im Falle eines Gepäckverlustes,                          wurde im Montrealer Abkommen ein Höchstbetrag von                          1131 SZR<strong> pro Reisenden</strong> festgelegt. SZR steht für                          Sonderziehungsrecht und ist eine vom Internationalen Währungsfond                          eingeführte, künstliche Währungseinheit                          (1131 SZR entprechen ca. 1284,80 Euro, Stand März                          2011)<sup>2. u. 3.</sup></p>
<p>Quellen:<br />
<sup>1. </sup> <a href="http://www.focus.de/" target="_blank">www.focus.de</a> -&gt; Reisen -&gt; Urlaubstipps -&gt; Reiserecht: &#8220;<em>BGH-Urteil:                          Mehr Rechte bei Gepäckverlustn</em>&#8220;, 17.03.2011<br />
<sup>2. u. 3.</sup> <a href="http://de.wikipedia.org/" target="_blank">wikipedia.org</a> -&gt; Artikel &#8220;Sonderziehungsrecht&#8221; und Artikel                          &#8220;Montrealer Abkommen&#8221;</div>
<p>&nbsp;</p>
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<div><strong>weitere nützliche Reiseinformationen                              zur optimalen Urlaubsplanung: </strong></div>
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<div>Ausgesuchte <strong>Gerichtsurteile                                  zum Thema Reiserecht</strong> <a href="http://www.sellpage.de/recht.html"><strong>mehr&#8230;</strong></a></div>
</li>
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<div>Liste mit &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/verbotene-gegenstaende-gepaeck.html"><strong>verbotenen                                    Gegenstände im aufgegebenen Gepäck</strong></a>&#8220;</div>
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<div>Informationen über die gesetzlichen                                  der <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/handgepaeck.html"><strong>Handgepäckbestimmungen</strong></a></div>
</li>
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<div>Informationen über die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/gepaeck.html"><strong>Gepäckbeförderungs-Richtlinien                                  ausgesuchter Fluggesellschaften</strong></a></div>
</li>
</ul>
</div>
<p>Übersicht und Links zum Hotelpreisvergleich der acht                          getesteten Hotelbuchungsportale:<br />
&#8220;<a href="http://www.sellpage.de/hotel/hotel-bookings-reservieren.htm" target="_blank"><strong>Booking.com</strong></a> | &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/hotel/hotel-hrs-reservieren.htm" target="_blank"><strong>HRS</strong></a>&#8221;                          | &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/hotel/hotel-venere-reservieren.htm" target="_blank"><strong>Venere</strong></a>&#8221;                          | &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/hotel/hotel-opodo-reservieren.htm" target="_blank"><strong>Opodo</strong></a>&#8221;                          | &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/hotel/hotel-hotel-de-reservieren.htm" target="_blank"><strong>hotel.de</strong></a>&#8221;                          | &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/hotel/hotel-ebookers-reservieren.htm" target="_blank"><strong>eBookers</strong></a>&#8221;                          |</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sellpage.de/blog/2011/03/22/nach-einem-bgh-urteil-muss-die-fluggesellschaft-bei-gepackverlust-pro-fluggast-und-nicht-pro-gepackstuck-schadensersatz-zahlen/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Reiseveranstalter zu Schadensersatz verurteilt weil der Flug wegen Zugverspätung verpasst wurde</title>
		<link>http://www.sellpage.de/blog/2010/10/29/reiseveranstalter-zu-schadensersatz-verurteilt-weil-der-flug-wegen-zugverspatung-verpasst-wurde/</link>
		<comments>http://www.sellpage.de/blog/2010/10/29/reiseveranstalter-zu-schadensersatz-verurteilt-weil-der-flug-wegen-zugverspatung-verpasst-wurde/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 12:05:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Sellgrad</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Frau hatte bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Pauschalreise von Düsseldorf in die Dominikanische Republik gebucht, die Buchung beinhaltete auch ein Zugticket zum Abflughafen. Außerdem hatte ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><span style="color: #000077; font-size: xx-small;">Anzeige:</span><span style="color: #000077; font-size: small;"><br />
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<p>Eine Frau hatte bei einem deutschen Reiseveranstalter                          eine Pauschalreise von Düsseldorf in die Dominikanische                          Republik gebucht, die Buchung beinhaltete auch ein Zugticket                          zum Abflughafen. Außerdem hatte der Reiseveranstalter                          die angebotene Pauschalreise mit dem Verkaufsargument                          beworben &#8220;Reisen ohne Stress und Stau&#8221;, des                          weiteren könne der Zug so gewählt werden, dass                          die Pauschaltouristin bis spätestens zwei Stunden                          vor Abflug am Flughafen ankommt.<br />
Die Urlauberin suchte deswegen für ihre Anreise zum                          Flughafen eine Zugverbindung, die zwei Stunden vor Abflug                          planmäßig am Flughafen ankommt, aus. Leider                          kam der gewählte Zug mit über zweieinhalb stündiger                          Verspätung am Flughafen an, weshalb die Reisende                          ihren Flug in die Karibik verpasste. Der Reiseveranstalter                          buchte daraufhin seine Kundin auf einen anderen Flug am                          nächsten Tag ab München um, die Mehrkosten für                          diese Umbuchung, wie beispielsweise Transportkosten zusätzliche                          Verpflegungskosten, Übernachtungskosten etc., wollte                          der Reiseveranstalter allerdings seiner Kundin nicht erstatten,                          weshalb die Pauschaltouristin ihren Reiseveranstalter                          verklagte.<br />
Der BGH gab nun in dem verhandeltem Fall der Urlauberin                          recht und verurteilte den Reiseveranstalter zur Zahlung                          von Schadensersatz, weil er die angebotene Pauschalreise                          ausdrücklich mit dem &#8220;bequemen Anreiseservice&#8221;                          beworben hatte.<br />
(Quelle: <a href="http://www.rp-online.de/" target="_blank">www.rp-online.de </a> -&gt; Reise -&gt; Ratgeber &amp; Recht -&gt; Urteile:                          &#8220;<em>Urlaubsflug wegen Zugverspätung verpasst                          &#8211; BGH: Veranstalter muss Schadenersatz zahlenn</em>&#8220;,                          28.10.2010)<br />
Dieses Urteil dürfte allerdings keine rechtliche                          Auswirkungen haben, wenn ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise                          inklusive eines sogenannten &#8220;Rail&amp;Fly-Ticket&#8221;                          (also inklusive Zugticket zum Flughafen) anbietet und                          seine Kunden ausdrücklich darauf hinweist, dass der                          Reiseveranstalter keine Schadensersatzzahlungen leistet,                          wenn der Flug wegen eines verspäteten Zuges verpasst                          wird. In solchen Fällen, und in der Reisebranche                          eigentlich üblichen Praxis, muss der Pauschaltourist                          die Mehrkosten für den verpassten Flug wegen Zugverspätung                          selbst tragen.</p>
<div>
<div><strong>weitere nützliche Reiseinformationen                              zur optimalen Urlaubsplanung: </strong></div>
<ul>
<li>
<div>
<div><span style="font-size: small;">Liste mit &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/verbotene-gegenstaende-gepaeck.html"><strong>verbotenen                                    Gegenstände im aufgegebenen Gepäck</strong></a></span>&#8220;</div>
</div>
</li>
<li>
<div>Informationen über die gesetzlichen                                  der <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/handgepaeck.html"><strong>Handgepäckbestimmungen</strong></a></div>
</li>
<li>
<div>Informationen über die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/gepaeck.html"><strong>Gepäckbeförderungs-Richtlinien                                  ausgesuchter Fluggesellschaften</strong></a></div>
</li>
<li>
<div><span style="font-size: small;">Ausgesuchte                                  <strong>Gerichtsurteile zum Thema Reiserecht</strong> <a href="http://www.sellpage.de/recht.html"><strong>mehr&#8230;</strong></a></span></div>
</li>
</ul>
</div>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sellpage.de/blog/2010/10/29/reiseveranstalter-zu-schadensersatz-verurteilt-weil-der-flug-wegen-zugverspatung-verpasst-wurde/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Fluggastrechte bei Flugausfälle wegen der Vulkansche bzw. aufgrund höherer Gewalt</title>
		<link>http://www.sellpage.de/blog/2010/04/26/fluggastrechte-bei-flugausfalle-wegen-der-vulkansche-bzw-aufgrund-hoherer-gewalt/</link>
		<comments>http://www.sellpage.de/blog/2010/04/26/fluggastrechte-bei-flugausfalle-wegen-der-vulkansche-bzw-aufgrund-hoherer-gewalt/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 26 Apr 2010 11:46:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc Jansen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Flugannulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Flugausfall]]></category>
		<category><![CDATA[fluggäste]]></category>
		<category><![CDATA[Fluggastrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Flugpassagiere]]></category>
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		<category><![CDATA[Vulkanasche]]></category>
		<category><![CDATA[vulkanausbruch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sellpage.de/blog/?p=476</guid>
		<description><![CDATA[Aufgrund des Vulkanausbruches auf Island saßen hunderttausende Fluggäste an zahlreichen Flughäfen fest, weil die Flüge annuliert wurden. Aus dieser außergewöhnlichen Situation ergeben sich folgende Fluggastrechte für die betroffenen Passagiere...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch den Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull auf  Island                        war der Luftraum über großen Teilen von Nord-,                        Mittel- und Osteuropa über mehrere Tagen gesperrt.                         Demzufolge saßen hunderttausende Fluggäste an                        zahlreichen Flughäfen fest, weil die Flüge  annuliert                        wurden. Aus dieser außergewöhnlichen Situation                        ergeben sich folgende Fluggastrechte für die  betroffenen                        Passagiere:</p>
<ol>
<li>
<div><strong>Allgemeine Fluggastrechte:</strong><br />
Die Fluggesellschaften sind im Falle eines  Flugausfalles                            auf jeden Fall dazu verpflichtet den bezahlten  Flugpreis                            inklusive Steuern und Gebühren zu erstatten  oder,                            falls der Kunde einverstanden ist, den Flugast  kostenfrei                            auf einen anderen Flug umzubuchen. Das gleiche  gilt                            für Kurz- und Mittelstreckenflüge, die mit                            mehr als fünfstündiger Verspätung starten.<br />
Nimmt der Fluggast das Angebot der  Fluggesellschaft                            an, ihn auf den nächst möglichen freien Flug                            kostenlos umzubuchen, dann ist die  Fluggesellschaft                            verpflichtet dem Flugpassagier die  zusätzlichen                            Kosten wie beispielsweise für  Hotelübernachtung,                            Transfers und die Kosten für zwei Telefonate  (bzw.                            Telefaxe oder E-Mails) zu erstatten.<br />
Die Wahl des Hotels und des Tranportmittels  sollte allerdings                            vorher mit der Fluggesellschaft bzw. dem  Reiseveranstalter                            abgesprochen werden, d.h. der Fluggast hat  nicht das                            Recht, sich für die zusätzliche Übernachtung                            das teuerste Luxushotel vor Ort und einen  teueren Privattransfer                            am Flughafen zu organisieren, und diese Kosten  der Fluggesellschaft                            in Rechnung zu stellen. In der Regel wird die  Fluggesellschaft                            nur die Kosten für ein Mittelklassenhotel und  den                            Preis für den Transfer mit einem öffentlichen                            Verkehrsmittel erstatten.<br />
Die Fluggesellschaften sind außerdem dazu  verpflichtet                            ihre Kunden im Falle einer längeren Wartezeit,                             mit Essen und Getränke zu versorgen.</div>
</li>
<li>
<div><strong>Die Rechtslage wenn der  Hinflug wegen                            höherer Gewalt annuliert wurde:</strong><br />
Die Fluggesellschaft hat in solchen Fällen das                             Recht den Beförderungsvertrag zu kündigen,                            d.h. sie ist zwar verpflichtet dem Fluggast  den Preis                            für das Flugticket inkl. Steuern und Gebühren                            zu erstatten, die Transferkosten zum Flughafen  und Stornokosten                            für das gebuchte Hotel, Mietwagen etc. müssen                            von der Fluggesellschaft allerdings nicht  erstattet                            werden.<br />
Bietet die Fluggesellschaft dem Fluggast eine  kostenlose                            Umbuchung auf einen späteren Flug an, wurde  also                            der Beförderungsvertrag seitens der  Fluggesellschaft                            nicht gekündigt, muss sie die zusätzlichen                            Kosten, die für den Fluggast wegen des  verspäteten                            Fluges entstehen, erstatten (also  beispielsweise zusätzliche                            Transferkosten, Telefonkosten, eventuelle  Hotelkosten).                            In solchen Fällen ist allerdings die  Fluggesellschaft                            ebenfalls nicht verpflichtet, für die  Stornokosten                            für das gebuchte Hotel, Mietwagen etc. am  Zielort                            aufzukommen.</div>
</li>
<li>
<div><strong>Die Rechtslage wenn der  Rückflug                            wegen höherer Gewalt annuliert wurde:</strong></div>
<p>Kann eine Fluggesellschaft aus  witterungsbedingten Umständen                          (also wegen höherer Gewalt) nicht am geplanten  Zielort                          landen, ist die Airline dazu verpflichtet, dass  ihre Fluggäste                          schnellst möglich das gebuchte Flugziel  erreichen,                          d.h. entweder durch eine alternative  Flugverbindung oder                          mit alternativen Verkehrsmittel (Zugfahrt,  Fähre,                          Bus etc.), dem Fluggast dürfen dabei keine  zusätzliche                          Kosten entstehen (Erstattung von zusätzlichen  Hotelkosten                          etc. stehen dem Fluggast ebenfalls zu, s.w.o).  Flugpassagiere                          dürfen sich allerdings nicht eigenmächtig ein                          Taxi mieten, wenn der Flug beispielsweise  anstatt in Köln                          in Frankfurt gelandet ist. Die Fluggesellschaft  ist in                          solch einem Fall nur verpflichtet, dem Fluggast  die zusätzlichen                          Kosten für eine Zugfahrt von Köln nach Frankfurt                           zu erstatten.</li>
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<tbody>
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</tr>
</tbody>
</table>
<li><strong>Die Rechtslage wenn der Flug bei einer  Fluggesellschaft                          aus einem Nicht-EU-Land gebucht wurde:</strong><br />
a.) Die weiter oben genannten Fluggastrechte  gelten nur                          dann, falls der Flug bei einer Fluggesellschaft  gebucht                          wurde, die ihren Sitz außerhalb der EU hat, wenn                           der Flug in einem EU-Land startet. Die  Fluggastrechte                          gelten also beispielsweise dann, wenn der Flug  von Frankfurt                          nach Istanbul mit Turkish Airways annuliert  wurde bzw.                          stark verspätet startet.<br />
b.) Die in den EU-Bestimmungen festgelegten  Fluggastrechte                          gelten nicht für Abflüge außerhalb der                          EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz  nicht in                          einem EU-Land hat. Die Fluggastrechte <strong>gelten</strong> also                          beispielsweise <strong>nicht</strong>, wenn der Flug von  Istanbul                          nach Frankfurt mit Turkish Airways annuliert  wurde bzw.                          stark verspätet startet.</li>
<li>
<div>Weil Flugausfälle wegen eines  Vulkanausbruches                            rechtlich gesehen aus höherer Gewalt  resultieren,                            stehen den betroffenen Fluggästen keine  weitergehende                            Kostenerstattungen bzw.  Schadensersatzansprüche                            zu, die in der EU-Fluggastrechteverordnung  261/2004                            geregelt sind (siehe hierzu &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/recht_flug.htm#flugueberbuchung"><strong>Entschädigung                             bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung                            eines Fluges</strong></a>&#8220;.).</div>
</li>
<li>
<div>Komplizierter stellt sich der  folgende                            konstruktierte Fall dar. Wegen des  Vulkanauspruches                            in Island, annuliert Fluggesellschaft X den  Direktflug                            von München nach New York, weil der Luftraum  auf                            der vorgesehenen Flugroute teilweise gesperrt  ist. Fluggesellschaft                            Y, die auf der gleichen Flugroute von München  nach                            New York fliegt, hat aufgrund des  Vulkanausbruches die                            Flugroute nach New York geändert und musste  somit                            den Flug nicht wie Fluggesellschaft X  annulieren. In                            solch einem Fall könnten Flugpassagiere der  Fluggesellschaft                            X durchaus Schadensersatzansprüche haben. Der  rechtliche                            Nachweis, dass sich die Fluggesellschaft X  nicht um                            eine alternative Flugroute gekümmert hat,  dürfte                            allerdings eher schwierig sein bzw. die  Schadensersatzansprüche                            sind nur in einem teueren Gerichtsverfahren zu  klären.</div>
</li>
<li>
<div><strong>Welche Rechte haben  Pauschaltouristen?</strong><br />
Fällt der Flug einer gebuchten  Flugpauschalreise                            wegen höherer Gewalt aus, sind  Pauschaltouristen                            von der Kulanz ihres Reiseveranstalters  abhängig,                            d.h. rechtlich gesehen ist der  Reiseveranstalter nicht                            verpflichtet in solch einem Fall  Schadensersatzansprüche                            wegen entgangenen Urlaubsfreude oder  zusätzliche                            Übernachtungskosten, Reisekosten etc. zu  erstatten.<br />
<strong>a.) Der Hinflug fällt aus:</strong><br />
Der Reiseveranstalter hat das Recht, wenn eine  gebuchte                            Pauschalreise wegen höher Gewalt ausfällt,                            den Reisevertrag einseitig zu kündigen und dem                             Kunden den Reisepreis zu erstatten.<br />
Die Kosten für Leistungen, die nicht  Bestandteil                            des Reisevertrages sind (z.B. für die Kosten  zur                            Visabeschaffung) und für die der  Reiseveranstalter                            in Vorleistung getreten ist, kann der  Reiseveranstalter                            von seinem Kunden zurück verlangen.<br />
Verschiebt sich der Reisebeginn einer  gebuchten zweiwöchigen                            Flugpauschalreise wegen höherer Gewalt  deutlich                            um ein bis drei Tage, hat der Pauschaltourist  nicht                            automatisch das Recht die Reise kostenlos zu  stornieren.                            Der Reiseveranstalter ist allerdings  verpflichtet, den                            Reisepreis anteilig um den / die entgangene(n)  Urlaubstag(e)                            zu mindern.<br />
Bei einer gebuchten kurzen Flugpauschalreise,  beispielsweise                            eine dreitägige Städtereise, ist dagegen ein                            deutlich verspäteter Abflug von mehr als einem                             Tag ein erheblicher Reisemangel, der  Pauschaltourist                            hat in solchen Fällen also das Recht, die  Pauschalreise                            kostenlos zu stornieren.<br />
Des weiteren müssen Flugpauschalreisende eine  geänderte                            Flugroute und die damit verbunden zusätzlichen                             Strapazen (mehrstündige Busfahrt, Zugfahrt in  einem                            hoffnungslos überfüllten Zug etc.)  akzeptieren.                            Die Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter  hat also                            das Recht, wenn der Flug wegen höherer Gewalt  am                            planmäßigen Flughafen ausfällt, die                            Flugreise von einem anderen Flughafen zu  starten. Die                            Transportkosten zu dem alternativen  Startflughafen sind                            natürlich von der von dem Reiseveranstalter  bzw.                            von der Fluggesellschaft zu tragen.<br />
<strong>b.) Der Rückflug fällt aus:</strong><br />
&#8220;<em>Wird der Rückflug wegen der Vulkanasche                            annulliert, können Reiseveranstalter und Kunde                             ebenfalls wegen höherer Gewalt kündigen. Der                            Reiseveranstalter bleibt jedoch verpflichtet,  den Reisenden                            zurückzubefördern. Wird die vom  Reiseveranstalter                            organisierte andere Rückbeförderung teurer                            als der ursprüngliche Flug, müssen sich  Reiseveranstalter                            und Kunde die Mehrkosten teilen. Häufig ist  allerdings                            die Fluggesellschaft verpflichtet, den  Rückflug                            kostenneutral umzubuchen (s.w.o.), so dass für                             den Rücktransport keine Mehrkosten entstehen.  Weitere                            Mehrkosten &#8211; etwa Übernachtungskosten &#8211; trägt                            der Kunde im Verhältnis zum Reiseveranstalter  selbst.                            Auch hier kann es jedoch Ansprüche gegen die  Fluggesellschaft                            geben</em> &#8220;.<br />
Wird bei einem annulierten Rückflug wegen  höherer                            Gewalt der Reisevertrag seitens des  Reiseveranstalters                            nicht gekündigt, &#8220;<em>bleibt er in der Pflicht                            zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.                            Er muss den Reisenden sobald als möglich  zurückbefördern.                            Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere                             Übernachtungen oder einen teureren  Rücktransport                            als den vereinbarten Flug, sind diese vom  Reiseveranstalter                            zu tragen. Einen Rücktransport, der  unverhältnismäßig                            teurer ist als der annullierte Flug, kann der  Reisende                            jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der  Rücktransport                            erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den  Reisenden                            berechtigen kann, eine anteilige  Rückerstattung                            des Reisepreises zu verlangen</em>.&#8221;<br />
(Quelle: Newsletter vom Referat Presse- und  Öffentlichkeitsarbeit                            des Bundesministeriums der Justiz: &#8220;<em>Rechte  bei                            Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche</em>&#8220;,                            21.04.2010)</div>
</li>
<li>
<div><strong>Welche Pflichten haben  Flugreisende?</strong><br />
Pauschaltouristen oder Fluggäste einer  Fluggesellschaft                            müssen sich über die aktuelle Situation bei                            ihrem Reiseveranstalter oder Airlines  informieren und                            deren Anweisungen folgen.</p>
</div>
</li>
</ol>
<div><strong>weitere nützliche  Reiseinformationen                            zur optimalen Urlaubsplanung: </strong></div>
<ul>
<li>
<div>
<div><span style="font-size: small;">Liste mit  &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/verbotene-gegenstaende-gepaeck.html"><strong>verbotenen                                   Gegenstände im aufgegebenen Gepäck</strong></a></span>&#8220;</div>
</div>
</li>
<li>
<div>Informationen über die  gesetzlichen                                der <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/handgepaeck.html"><strong>Handgepäckbestimmungen</strong></a></div>
</li>
<li>
<div>Informationen über die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/gepaeck.html"><strong>Gepäckbeförderungs-Richtlinien                                 ausgesuchter Fluggesellschaften</strong></a></div>
</li>
<li>
<div><span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: small;">Ausgesuchte                                <strong>Gerichtsurteile zum Thema Reiserecht</strong> <a href="http://www.sellpage.de/recht.html"><strong>mehr&#8230;</strong></a></span></div>
</li>
</ul>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sellpage.de/blog/2010/04/26/fluggastrechte-bei-flugausfalle-wegen-der-vulkansche-bzw-aufgrund-hoherer-gewalt/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Aktuelle Informationen der Flughäfen, Fluggesellschaften und Reiseveranstalter über Flugausfälle und Flugverspätungen wegen der Vulkanasche</title>
		<link>http://www.sellpage.de/blog/2010/04/20/aktuelle-informationen-der-flughafen-fluggesellschaften-und-reiseveranstalter-uber-flugausfalle-und-flugverspatungen-wegen-der-vulkanasche/</link>
		<comments>http://www.sellpage.de/blog/2010/04/20/aktuelle-informationen-der-flughafen-fluggesellschaften-und-reiseveranstalter-uber-flugausfalle-und-flugverspatungen-wegen-der-vulkanasche/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 11:58:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Sellgrad</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiseinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Aschewolke]]></category>
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		<category><![CDATA[Flugannulierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Schadensersatzansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[Vulkanasche]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sellpage.de/blog/?p=472</guid>
		<description><![CDATA[Nach Angaben der europäischen Flugsicherheitsagentur Eurocontrol (European Organisation for the Safety of Air Navigation) könnte im zivilen europäischen Flugverkehr wieder Schritt für Schritt der normale Flugverkehr aufgenommen werden. Allerdings wird es wohl noch einige Tage dauern bis jede Fluggesellschaft wieder völlig planmäßig fliegen kann, denn...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Angaben der europäischen Flugsicherheitsagentur                          Eurocontrol (European Organisation for the  Safety of Air                          Navigation) könnte im zivilen europäischen  Flugverkehr                          wieder Schritt für Schritt der normale  Flugverkehr                          aufgenommen werden. Allerdings wird es wohl noch  einige                          Tage dauern bis jede Fluggesellschaft wieder  völlig                          planmäßig fliegen kann, denn z.Z. dürfen                          einige Fluggesellschaften nur mit  Sondergenehmigung fliegen                          und manche Charterfluggesellschaft unterliegt  immer noch                          einem Flugverbot. Fluggesellschaften, die mit  Sondergenehmigung                          fliegen dürfen, nutzen allerdings ihre  vorhandenen                          Kapazitäten in erster Linie dafür, den Rückflug                          ihrer gestrandeten Fluggäste durchzuführen,                          von einem planmäßigen Flugbetrieb sind Lufthansa                           und Co also noch weit entfernt. Des weiteren  wird von                          einigen Meteorologen schon vor einer neuen  Aschenwolke                          durch eine verstärkte Aktivität des Vulkans                          Eyjafjallajökull auf Island gewarnt und so  bleibt                          der Luftraum über große Teile der Nordsee und                          Großbritannien auch weiterhin gesperrt.<br />
Für Fluggäste und Pauschaltouristen, deren  gebuchte                          Flugreise in den kommenden Tagen startet, ergibt  sich                          dadurch eine im höchsten Maßen unübersichtliche                          Situation, d.h. einige Fluggäste können  voraussichtlich                          ihre Flugreise mit mehr oder weniger Verspätung  planmäßig                          starten, allerdings werden auch weiterhin viele  Flüge                          in dieser Woche ausfallen.<br />
Weil Flugpassagiere im Falle einer allgemein  bekannten                          Naturkatastrophe verpflichtet sind, sich bei dem  jeweiligen                          Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft über die                           aktuelle Situation zu informieren, gilt speziell  in der                          jetzigen Situation für Flugreisende, sich vor  der                          Fahrt zum Flughafen aktuelle Informationen zu  besorgen.                          Leider sind bedauerlicherweise viele wegen des  Vulkanausbruches                          auf Island eingerichteten Hotlines der  Reiseveranstalter                          und Fluggesellschaften hoffnungslos überlastet,  oder                          insbesondere Billigfluggesellschaften stellen  solche Informationsdienste                          erst gar nicht zur Verfügung und der Kunde kann  sich                          nur über eine unverschämt teuere &#8220;Servicenummer&#8221;                           der Budgetairline über die aktuelle Situation  informieren.<br />
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die  Links der                          Flughäfen, Fluggesellschaften und  Reiseveranstalter                          mit aktuellen Fluginformationen.</p>
<table cellspacing="1" cellpadding="1" width="100%" bgcolor="#354a99">
<tbody>
<tr>
<td>
<table cellspacing="1" cellpadding="1" width="100%">
<tbody>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td colspan="3"><span style="font-size: small;"><strong>I.  Reiseveranstalter</strong></span></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%"><strong>Reiseveranstalter</strong></td>
<td width="19%"><strong>Servicenummer</strong></td>
<td width="39%"><strong>Link zu aktuellen  Reiseinformationen </strong></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://clkde.tradedoubler.com/click?p=59225&amp;a=891107&amp;g=17085588" target="_blank"><strong>TUI</strong></a> (mit den Reisemarken TUI, airtours,  Magic                                      Life, Robinson, 1-2-FLY und Discount  Travel)</td>
<td width="19%" valign="top">0511/567-8000</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von TUI                                      <a href="http://www.tui-deutschland.de/td/de/pressemedien/Sondermeldungen/17_aschewolke_6-8.html" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=141314&amp;site=3578&amp;type=text&amp;tnb=9" target="_blank"><strong>Thomas                                      Cook Reisen</strong></a> (mit den  Reisemarken Thomas                                      Cook Reisen und Neckermann)</td>
<td width="19%" valign="top">06171-65  65 190</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von Thomas                                      Cook <a href="http://www7.thomascook.info/tck/Reisehinweise_Startseite.jsp" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?1452157C432902711T" target="_blank"><strong>Bucher                                       Reisen</strong></a> und Air Marin</td>
<td width="19%" valign="top">02132-930  80</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von Bucher                                      = Thomas Cook <a href="http://www7.thomascook.info/tck/Reisehinweise_Startseite.jsp" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://www.dertour.de/" target="_blank"><strong>DerTour</strong></a> (mit den Reisemarken DerTour,  Meier`s Weltreisen,                                      ADAC Reisen)</td>
<td width="19%" valign="top">069-95 88  27 70</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von DerTour                                      <a href="http://www.dertour.de/portal/dertour/app;jsessionid=2607A2801C56FB12563DAD04D5960F9F.prod03?wicket:interface=:0:breakingnews:descriptionLink::ILinkListener" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?4973220C1290562844T" target="_blank"><strong>ITS</strong></a> (mit den Reisemarken ITS, Jahn  Reisen, Tjaereborg)</td>
<td width="19%" valign="top">02203-42  87 5</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von ITS                                      <a href="http://www.its.de/eilmeldung/index.php?ITS_WEB=16afdea1-baba37bd-16afdeaf-baba37bd-00000003-bd6sdpjkfhpfk7e0dlv15mc106" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://www.alltours.de/" target="_blank"><strong>Alltours</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">02 03-36  36</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von Alltours                                      <a href="http://www.alltours.de/warnmeldung/" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://www.ltur.com/" target="_blank"><strong>L&#8217;tur</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">00800 –  21                                      21 21 00</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von L&#8217;tur                                      <a href="http://www.ltur.com/de/customercare.ltml?omnin=DE-HP-LM-GLU2-ASCHE-HT" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=141314&amp;site=4582&amp;type=text&amp;tnb=5" target="_blank"><strong>FTI</strong></a> (mit den Reisemarken FTI und LAL  Sprachreisen)</td>
<td width="19%" valign="top">089-2525  1000</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von FTI                                      <a href="http://www.fti.de/aktuelle_meldungen.html" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td colspan="3"><span style="font-size: small;"><strong>II.  Reiseveranstalter</strong></span></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%"><strong>Fluggesellschaft</strong></td>
<td width="19%"><strong>Servicenummer</strong></td>
<td width="39%"><strong>aktuelle Info </strong>(Stand                                       19.04.2010)</td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://partners.webmasterplan.com/click.asp?ref=141314&amp;site=5808&amp;type=text&amp;tnb=1" target="_blank"><strong>Air                                      Berlin / LTU</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">00800 / 5  737 8000</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von Air                                      Berlin <a href="http://www.airberlin.com/site/landingpages/traffic_info.php?LANG=deu" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://www.lufthansa.com/" target="_blank"><strong>Lufthansa</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">0800 / 8  50 60                                      70</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von Lufthansa                                      <a href="http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/nonav/local?nodeid=1875150&amp;l=de&amp;cid=18002&amp;blt&amp;blt_p=DE&amp;blt_l=de&amp;blt_t=Homepage&amp;blt_e=Key%20Visual&amp;blt_n=Aktuelle%20Information&amp;blt_z=Aktuelle%20Information&amp;blt_c=DE%7Cde%7CHomepage%7CKey%20Visual%7CAktuelle%20Information%7CAktuelle%20Information&amp;blt_p=DE&amp;blt_l=de&amp;blt_t=Homepage&amp;blt_e=Key%20Visual&amp;blt_n=Aktuelle%20Information&amp;blt_z=Aktuelle%20Information&amp;blt_c=DE%7Cde%7CHomepage%7CKey%20Visual%7CAktuelle%20Information%7CAktuelle%20Information" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?1363715C937952009T" target="_blank"><strong>Condor</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">0180 5  767757</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von Condor                                      <a href="http://www12.condor.com/tcf-de/wichtiger_hinweis.jsp;jsessionid=4C47AE7E158BE880C4FAB851E81D1A28.as12worker" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?14447257C135784150T" target="_blank"><strong>TUIfly</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">01805-884400</td>
<td width="39%">aktuelle Reiseinfos  von TUIfly                                      <a href="http://ad.zanox.com/ppc/?14447257C135784150T" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://www.germanwings.com/" target="_blank"><strong>Germanwings</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">keine  kostengünstige                                      Servicenummer nur teuere Hotline  unter:<br />
0900-19 19 100 (99 ct pro Minute aus  dem Festnetz)</td>
<td width="39%" valign="top">aktuelle  Reiseinfos                                      von Germanwings <a href="http://www.germanwings.com/de/Buchung/Informationen.htm" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" height="97" valign="top"><a href="http://www.ryanair.com/" target="_blank"><strong>Ryanair</strong></a></td>
<td width="19%" height="97" valign="top">keine                                      kostengünstige Servicenummer,  aktuelle                                      Infos nur unter www.ryanair.com oder  über                                      die eine sehr teuere Hotline.</td>
<td width="39%" height="97" valign="top">aktuelle                                      Reiseinfos von Ryanair <a href="http://www.ryanair.com/de/notices/gops/100416-ICELAND_ASH-DE-GB" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://www.anrdoezrs.net/click-2176958-10434340" target="_blank"><strong>Air                                       France </strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">0180 5  830 830</td>
<td width="39%" valign="top">aktuelle  Infos                                      über annullierte Flüge im Internet                                      unter <a href="http://www.airfrance.de/cgi-bin/AF/DE/de/local/home/home/bulletin_flash.jsp?" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong></a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?15214624C690738063T" target="_blank"><strong>Austrian                                       Airlines </strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">+43 (0)5  1766                                      2000</td>
<td width="39%" valign="top">aktuelle  Infos                                      über annullierte Flüge im Internet                                      unter <a href="http://www.austrian.com/Info/Flightinformation/Volcano.aspx?sc_lang=de&amp;cc=DE" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong></a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://clkde.tradedoubler.com/click?p=80604&amp;a=891107&amp;g=17624678" target="_blank"><strong>British                                      Airways </strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">01805-266522</td>
<td width="39%" valign="top">aktuelle  Reiseinfos                                      von British Airways (Infos nur auf  englisch)                                      <a href="http://www.britishairways.com/travel/volcano-update/public/de_de?refevent=volcano_home_banner" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong> </a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://www.dpbolvw.net/click-2176958-10560916" target="_blank"><strong>Emirates</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">0180 542  5652</td>
<td width="39%" valign="top">aktuelle  Infos                                      über annullierte Flüge im Internet                                      unter<a href="http://www.emirates.com/de/german/about/operational_updates/operational_updates.aspx" target="_blank"> <strong>mehr&#8230;</strong></a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?11781839C1156520554T" target="_blank"><strong>Iceland                                       Express </strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">04030 187  420</td>
<td width="39%" valign="top">aktuelle  Infos                                      über annullierte Flüge im Internet                                      unter<a href="http://www.icelandexpress.com/travel_information/" target="_blank"> <strong>mehr&#8230;</strong></a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://www.kqzyfj.com/click-2176958-10429202" target="_blank"><strong>KLM</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">0180 5  830 830</td>
<td width="39%" valign="top">aktuelle  Infos                                      über annullierte Flüge im Internet                                      unter <a href="http://www.klm.com/travel/de_de/prepare_for_travel/up_to_date/flight_update/index.htm" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong></a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://www.dpbolvw.net/click-2176958-10560916" target="_blank"><strong>Singapore                                       Airlines </strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">069 &#8211;  7195200</td>
<td width="39%" valign="top">aktuelle  Infos                                      über annullierte Flüge im Internet                                      unter <a href="http://www.singaporeair.com/saa/de_DE/index.jsp" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong></a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://ad.zanox.com/ppc/?9271881C606027259T" target="_blank"><strong>Spanair</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">01805  680 681</td>
<td width="39%" valign="top">aktuelle  Infos                                      über annullierte Flüge im Internet                                      unter <a href="http://spanairinforms.wordpress.com/2010/04/16/important-information/" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong></a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top"><a href="http://clkde.tradedoubler.com/click?p%2880201%29a%28891107%29g%2817582006%29" target="_blank"><strong>Swiss</strong></a></td>
<td width="19%" valign="top">0180 300  03 37</td>
<td width="39%" valign="top">aktuelle  Infos                                      über annullierte Flüge im Internet                                      unter <a href="http://www.swiss.com/web/DE/various/Pages/Breaking_news.aspx?WT.ac=Presenter-Flightoperations_PR_ALL_DE01" target="_blank"><strong>mehr&#8230;</strong></a></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td colspan="3" valign="top"><span style="font-size: small;"><strong>III.                                      Deutsche Flughäfen: aktuelle  Informationen                                      über Flugstörungen wegen der  Vulkanasche </strong></span></td>
</tr>
<tr bgcolor="#ffffff">
<td width="42%" valign="top">
<ul>
<li><a href="http://www.berlin-airport.de/DE/index.php" target="_blank"><strong>Berliner                                           Flughäfen</strong></a> (Schönefeld                                          u. Tegel)</li>
<li><a href="http://www.duesseldorf-international.de/" target="_blank"><strong> Flughafen Düsseldorf</strong></a></li>
<li><a href="http://www.frankfurt-airport.de/" target="_blank"><strong> Flughafen Frankfurt</strong></a></li>
<li><a href="http://www.hamburg-airport.de/de/index.phtml?" target="_blank"><strong> Flughafen Hamburg</strong></a></li>
<li><a href="http://www.hannover-airport.de/" target="_blank"><strong>Flughafen                                          Hannover</strong></a></li>
<li><a href="http://www.hamburg-airport.de/de/index.phtml?" target="_blank"><strong>Flughafen                                           Hamburg</strong></a></li>
</ul>
</td>
<td colspan="2" valign="top">
<ul>
<li><a href="http://www.airport-cgn.de/index.php" target="_blank"><strong>Flughafen                                          Köln</strong></a></li>
<li><a href="http://www.munich-airport.de/de/consumer/index.jsp" target="_blank"><strong>Flughafen                                          München</strong></a></li>
<li><a href="http://www.flughafen-fmo.de/" target="_blank"><strong>Flughafen                                          Münster / Osnabrück</strong></a></li>
<li><a href="http://www.airport-nuernberg.de/" target="_blank"><strong>Flughafen                                          Nürnberg</strong></a></li>
<li><a href="http://www.flughafen-saarbruecken.de/" target="_blank"><strong>Flughafen                                           Saarbrücken</strong></a></li>
<li><a href="http://www.flughafen-stuttgart.de/" target="_blank"><strong>Flughafen                                          Stuttgart</strong></a></li>
</ul>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<div>
</div>
<ul>
<li>
<div><span style="font-size: small;"><strong><span style="font-size: small;">Die                              Rechtslage wenn der Flug oder die Reise  wegen höherer                              Gewalt (z.B. wegen eines Vulkanausbruches)  ausfällt </span></strong><span style="font-size: small;"><a href="http://www.sellpage.de/reisenews/2010/04-16-flugausfall-vulkanausbruch.html"><strong>mehr&#8230;</strong></a></span><strong><span style="font-size: small;"><a href="http://www.sellpage.de/reisenews/2010/04-16-flugausfall-vulkanausbruch.html"> </a></span></strong></span></div>
</li>
<li>
<div><strong>Aktuelle Graphiken über  die                              Ausbreitung der Aschewolke über Europa</strong> (vom                              &#8220;Rheinische Institut für Umweltforschung&#8221;                              an der Universität zu Köln) , die durch                              den Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull  auf                              Island verursacht wird, bitte <a href="http://db.eurad.uni-koeln.de/promote/RLAQS/volcano.html" target="_blank"><strong>hier                              klicken</strong></a>.</div>
</li>
</ul>
<div><strong>weitere nützliche  Reiseinformationen                            zur optimalen Urlaubsplanung: </strong></div>
<ul>
<li>
<div>
<div><span style="font-size: small;">Liste mit  &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/verbotene-gegenstaende-gepaeck.html"><strong>verbotenen                                   Gegenstände im aufgegebenen Gepäck</strong></a></span>&#8220;</div>
</div>
</li>
<li>
<div>Informationen über die  gesetzlichen                                der <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/handgepaeck.html"><strong>Handgepäckbestimmungen</strong></a></div>
</li>
<li>
<div>Informationen über die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/gepaeck.html"><strong>Gepäckbeförderungs-Richtlinien                                 ausgesuchter Fluggesellschaften</strong></a></div>
</li>
<li>
<div><span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: small;">Ausgesuchte                                <strong>Gerichtsurteile zum Thema Reiserecht</strong> <a href="http://www.sellpage.de/recht.html"><strong>mehr&#8230;</strong></a></span></div>
</li>
</ul>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.sellpage.de/blog/2010/04/20/aktuelle-informationen-der-flughafen-fluggesellschaften-und-reiseveranstalter-uber-flugausfalle-und-flugverspatungen-wegen-der-vulkanasche/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Rechte und Pflichten der Flugpassagiere wenn der Flug wegen eines Vulkanausbruches ausfällt</title>
		<link>http://www.sellpage.de/blog/2010/04/16/die-rechte-und-pflichten-der-flugpassagiere-wenn-der-flug-wegen-eines-vulkanausbruches-ausfallt/</link>
		<comments>http://www.sellpage.de/blog/2010/04/16/die-rechte-und-pflichten-der-flugpassagiere-wenn-der-flug-wegen-eines-vulkanausbruches-ausfallt/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Apr 2010 13:43:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Carsten Sellgrad</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Entschädigungszahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Flugausfall]]></category>
		<category><![CDATA[flugverspätung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsgrundlage]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtslage]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Taxikosten]]></category>
		<category><![CDATA[Transportkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Übernachtungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Vulanausbruch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sellpage.de/blog/?p=469</guid>
		<description><![CDATA[Durch den Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull auf Island ist zur Zeit der Luftraum über großen Teilen von Nord-, Mittel- und Osteuropa gesperrt, in Deutschland ist zur Zeit nur noch der Münchener Flughafen geöffnet. Demzufolge sitzen hunderttausende Fluggäste an zahlreichen Flughäfen fest, weil die Flüge annuliert wurden. Auus dieser außergewöhnlichen Situation ergeben sich folgende Rechte und Pflichten für die betroffenen Passagiere:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch den Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull auf                          Island ist zur Zeit der Luftraum über großen                          Teilen von Nord-, Mittel- und Osteuropa  gesperrt, in Deutschland                          ist zur Zeit nur noch der Münchener Flughafen  geöffnet.                          Demzufolge sitzen hunderttausende Fluggäste an  zahlreichen                          Flughäfen fest, weil die Flüge annuliert wurden.                           Auus dieser außergewöhnlichen Situation ergeben                          sich folgende Rechte und Pflichten für die  betroffenen                          Passagiere:</p>
<ol>
<li>
<div>Die Fluggesellschaften sind  im Falle                              eines Flugausfalles auf jeden Fall dazu  verpflichtet                              den bezahlten Flugpreis inklusive Steuern  und Gebühren                              zu erstatten oder, falls der Kunde  einverstanden ist,                              den Flugast kostenfrei auf einen anderen  Flug umzubuchen.</div>
</li>
<li>
<div>Weil Flugausfälle wegen  eines                              Vulkanausbruches rechtlich gesehen aus  höherer                              Gewalt resultieren, stehen den betroffenen  Fluggäste                              keine weitergehende Kostenerstattungen bzw.  Schadensersatzansprüche                              zu, die in EU-Fluggastrechteverordnung  261/2004 geregelt                              sind (siehe hierzu &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/recht_flug.htm#flugueberbuchung"><strong>Entschädigung                               bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung                               eines Fluges</strong></a>&#8220;.).<br />
Betroffene Passagiere haben also <strong>kein</strong> Recht                              auf Erstattung der Kosten, die ihm durch den  Flugausfall                              entstanden sind, also z.B. Fahrtkosten zum  Flughafen,                              zusätzliche Übernachtungskosten,  Verpflegungskosten,                              Telefonkosten etc.</div>
</li>
<li>
<div>Komplizierter stellt sich  der folgende                              konstruktierte Fall dar. Wegen des  Vulkanauspruches                              in Island annuliert Fluggesellschaft X den  Direktflug                              von München nach New York, weil der Luftraum                               auf der vorgesehenen Flugroute teilweise  gesperrt                              ist. Fluggesellschaft Y, die auf der  gleichen Flugroute                              von München nach New York fliegt, hat  aufgrund                              des Vulkanausbruches die Flugroute nach New  York geändert                              und musste somit den Flug nicht wie  Fluggesellschaft                              X annulieren. In solch einem Fall könnten  Flugpassagiere                              der Fluggesellschaft X durchaus  Schadensersatzansprüche                              haben. Der rechtliche Nachweis, dass sich  die Fluggesellschaft                              X nicht um eine alternative Flugstrecke  gekümmert                              hat, dürfte allerdings eher schwierig sein  bzw.                              die Schadensersatzansprüche sind nur in  einem                              teueren Gerichtsverfahren zu klären.</div>
</li>
<li>
<div>Welche Rechte haben  Pauschaltouristen?<br />
Fällt der Flug einer gebuchten  Flugpauschalreise                              wegen höherer Gewalt aus, sind  Pauschaltouristen                              von der Kulanz ihres Reiseveranstalters  abhängig,                              d.h. rechtlich gesehen ist der  Reiseveranstalter nicht                              verpflichtet in solch einem Fall  Schadensersatzansprüche                              wegen entgangenen Urlaubsfreude oder  zusätzliche                              Übernachtungskosten, Reisekosten etc. zu  erstatten.<br />
Gute Reiseveranstalter zeigen sich aber in  solchen                              Fällen oftmals kulant und erstatten  zumindest                              die zusätzliche Übernachtungskosten und                              / oder einen Teil der unnötig entstanden  Transportkosten                              (Zugfahrt, Taxi etc.).</div>
</li>
<li>
<div>Welche Pflichten haben  Flugreisende?<br />
Pauschaltouristen oder Fluggäste einer  Fluggesellschaft                              müssen sich über die aktuelle Situation                              bei ihrem Reiseveranstalter oder Airlines  informieren                              und deren Anweisungen folgen.</p>
</div>
</li>
</ol>
<div><strong>weitere nützliche  Reiseinformationen                            zur optimalen Urlaubsplanung: </strong></div>
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<li>
<div>
<div><span style="font-size: small;">Liste mit  &#8220;<a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/verbotene-gegenstaende-gepaeck.html"><strong>verbotenen                                   Gegenstände im aufgegebenen Gepäck</strong></a></span>&#8220;</div>
</div>
</li>
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<div>Informationen über die  gesetzlichen                                der <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/handgepaeck.html"><strong>Handgepäckbestimmungen</strong></a></div>
</li>
<li>
<div>Informationen über die <a href="http://www.sellpage.de/reiseinformationen/gepaeck.html"><strong>Gepäckbeförderungs-Richtlinien                                 ausgesuchter Fluggesellschaften</strong></a></div>
</li>
<li>
<div><span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: small;">Ausgesuchte                                <strong>Gerichtsurteile zum Thema Reiserecht</strong> <a href="http://www.sellpage.de/recht.html"><strong>mehr&#8230;</strong></a></span></div>
</li>
</ul>
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