Geldwäsche: Mit "Schwarz-Geld" eine weiße
Weste bewahren
"Bezeichnet
das Einschleusen von illegal erworbenen Vermögensgegenständen
(meist Geld) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Strafbar ist die Geldwäsche nach § 261 StGB
insbesondere dann, wenn die Vermögenswerte durch
ein Verbrechen, ein Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz
oder durch ein Vergehen einer kriminellen Vereinigung
erworben worden sind" (Definition aus: E. Götze,
"Rechtslexikon" / Quelle: Carl
Heymanns Verlag)
Das
Strafdelikt der "Geldwäsche" wurde in den
vergangenen Jahren überwiegend nur in diversen Drogenkartellen
verfolgt, aus dem Zweck, die Verschleierung der Geldströme
bzw. Gewinne des internationalen Drogenhandels, aufzuspüren.
Dies hat sich nicht zuletzt seit dem 11. September diesen
Jahres geändert.
So wird in der Bundesregierung nicht letztendlich wegen
der Bekämpfung des globalen Terrornetzwerkes, über
ein neues Finanzmarktförderungsgesetz diskutiert
(siehe auch spiegel-online).
Denn das Phänomen der Geldwäsche untergräbt
zusehends die Gesetze der freien, sozialen Marktwirtschaft
und die enorme Summe von 200 Milliarden Euro (Quelle:
focus.de),
die jährlich in Europa "gewaschen" werden,
stammen nicht ausschließlich aus sogenannten Drogengeldern,
sondern resultieren verstärkt aus Steuerhinderziehung
und Korruption, was zudem auch äußerst gefährlich
für eine funktionierende Demokratie ist.
Weitere Informationen unter:
- Definition
"Geldwäsche" der Deutschen Bundesregierung
(www. bundesregierung.de)
- Gesetzestext
zu "Geld wäschen" (StGB § 261)
- Geldwäsche:
15 Länder angeprangert ( spiegel-online)
-
Geldwäsche: Schwarzgeld-Millionen für Luxusjachten
(
spiegel-online)
-
Katalog von Maßnahmen des Finanzminister (www.bundesregierung.de)
-"Die
schwierige Suche nach Terrorgeld" (Internetportal
der ARD "Info-Wirtschaft")
- WestLB
im Verdacht der Geldwäsche (Atikel unter Financial
Times)