|
|
Anzeige:
Gerichtsurteile bezüglich
der gebuchten Ferienunterkunft
(Reiserecht zum Thema Buchung eines Hotels, einer Ferienwohnung
/ Ferienhaus oder Appartements)
- zur Reiserecht-Übersicht bitte hier
klicken -
Schadensersatz
wegen verdorbenem Hotelessen: Urlauber sind in der Beweispflicht
Eine Mutter hatte mit ihren drei Kindern
einen 15-tägigen Pauschalurlaub in der Türkei
verbracht. Vor Ort erkrankte zuerst ein Kind und bekam
Brechdurchfall, Magenkrämpfe und Fieber, die Erkrankung
war sogar so stark, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig
wurde. Auch die zwei weiteren Kinder der Urlauberin erkrankten
während des Türkeiurlaub. Durch eine Untersuchung
nach dem Urlaub wurde der Anfangsverdacht bestätigt,
dass Salmonellen der Auslöser für die Erkrankung
waren.
Die Urlauberin macht dafür, die ihrer Ansicht nach,
mangelnde Hygiene in der Küche, im Restaurant und
im Schwimmbad des gebuchten Hotels verantwortlich. Deshalb
verklagte sie den Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz
und verlangte außerdem den vollen Reisepreis zurück.
Der Reiseveranstalter zahlte aber nur 231 Euro, das entsprach
etwa zehn Prozent des gesamten Reisepreises, und war zu
weiteren Zahlungen nicht bereit. Das Landgericht Leipzig
(AZ: 5 O 1659/10) entschied in diesem Fall zugunsten des
Reiseveranstalters und lehnte die Klage der Urlauberin
ab. Die Richter begründen ihr Urteil damit, weil
die Klägerin nicht hinreichend beweisen konnte, dass
die Erkrankung ihrer Kinder mit mangelnder Hygiene bzw.
durch verdorbenes Hotelessen ausgelöst wurde. Nachweislich
waren während der Urlaubszeit der Klägerin in
dem Hotel weniger als zehn Prozent der Hotelgäste
von Durchfallerkrankungen betroffen, somit könne
die vermutete mangelnde Hygiene im Hotel nicht bewiesen
werden.
Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile:
" Recht auf Reisen: Krämpfe durch Salmonellen
Schadenersatz", 23.07.2011
Auch
Kinder ab 5 Jahre haben Schadensersatzansprüche
wegen entgangener Urlaubsfreude
Eine Mutter mit ihrem Sohn hatte ein Pauschalreise in
einem Clubhotel in Ägypten gebucht und
diese Hotelanlage sollte über einen Kinderclub mit
einm Kinderpool verfügen. Vor Ort stellte sich aber
heraus, dass in dem neugebauten Clubhotel der Kinderclub
und Kinderpool noch nicht fertiggestellt waren. Außerdem
konnte das Kind wegen Bauarbeiten nicht ungestört
in der Hotelanlage und am Strand spielen.
Aus diesem Grund hat die Urlauberin den Reiseveranstalter
auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verklagt
und verlangte zudem eine Reisepreisminderung.
Die Richer des Landgericht Frankfurt am Main (AZ: 2-24
S 61/10) verurteilten in diesem Fall den Reiseveranstalter,
den Reisepreis nachträglich um 73 Prozent zu mindern,
zudem sprachen sie dem Sohn eine Schadensersatzzahlung
von 1765 Euro zu.
In der Urteilsbegründung waren die Richter der Meinung,
dass auch Kinder ab fünf Jahren Schadensersatzansprüche
wegen entgangener Urlaubsfreude haben. Speziell habe in
diesem Fall der fehlende Kinderpool, der nicht geöffnete
Kinderclub und die durchgeführten Bauarbeiten in
der Hotelanlage, den Erlebniswert des Urlaubs für
das kleine Kind erheblich geschmälert.
Quelle: www.spiegel.de
-> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: " Urteil
- Kind erhält Schadenersatz für fehlenden Hotelpool",
27.05.2011
Reisepreisminderung
weil im Hotel der Meerblick fehlte
Ein Urlauber hatte bei einem deutschen Reiseveranstalter
eine Pauschalreise nach Ibiza gebucht, dabei entschied
sich der Pauschaltourist für ein Hotel, das in dem
Reisekatalog als ein Haus mit fantastischem Meerblick
angepriesen wurde.
Vor Ort stellte sich dann aber leider heraus, dass von
dem Zimmer des Urlaubers nur eine große Hauswand
zu erkennen war, von einem fantastischen Meerblick also
nichts zu sehen war. Aus diesem Grund verklagte der Ibiza-Urlauber
seinen Reiseveranstalter zur anteiligen Erstattung des
Reisepreises.
Das Amtsgericht Duisburg (AZ.: 53 C 4617/09) hielt in
diesem Fall eine Reisepreisminderung von sieben Prozent
für gerechtfertigt, weil erwiesenermaßen von
dem gebuchten Hotel überhaupt kein Meerblick möglich
ist, also auch kein eingeschränkter Blick auf das
Meer.
(Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile:
" Reiserecht - Meerblick fehlt: Geld zurück",
03.01.2011)

Urlauber
sind nicht verpflichtet, das Inventar eines Hotelzimmers
oder Ferienwohnung zu kontrollieren
In einem Urteil durch das Landgericht Leipzig(AZ: 8 O
696/11) wurde die Vertragsbedingung bei Anmietung einer
Ferienwohnung, wonach der Mieter verpflichtet wird bei
Einzug das Inventar der Ferienwohnung zu kontrollieren,
als unzulässig erklärt.
Der entsprechenden Mietvertrag enthielt eine Klausel,
die den Mieter verpflichtet direkt bei Ankunft das Inventar
der Ferienwohnung auf Vollständigkeit und mögliche
Beschädigungen zu überprüfen. Fehlende
Einrichtungsgegenstände und sonstige Mängel
sind außerdem dem Vermieter unverzüglich zu
melden, ansonsten würden laut Vertragsbedingung alle
Gewährleistungs- und Ersatzansprüche entfallen
und zudem kann der Vermieter den Mieter für fehlendes
bzw. beschädigtes Inventar haftbar machen.
Diese Vertragsbedingung ist laut einem Urteil des Landgerichts
Leipzig unzulässig, weil ein Mieter nicht für
fehlende bzw. beschädigte Einrichtungsgegenstände
haftbar gemacht werden kann, die bereits vor dem Einzug
fehlten bzw. beschädigt waren. Vielmehr sei der Mieter
verpflichtet, das Inventar einer Ferienwohnung nach Vermietung
auf Mängel zu überprüfen.
Quelle: www.focus.de
-> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: " Urteil
Ferienwohnungen - Sofortige Inventarkontrolle nicht nötig",
06.06.2012

Eine
Kleiderordnung in einem Hotel ist kein Reisemangel
Ein Ehepaar hatte nach einem zehntägigen Urlaub
auf Kreta den Anbieter dieser Pauschalreise auf 414 Euro
Schadensersatz verklagt, weil dem Ehemann, aufgrund einer
gültigen Kleiderordnung in dem gebuchten Hotel, untersagt
wurde mit einer Dreiviertelhose den Speisesaal zu betreten.
Die Pauschaltouristen fühlten sich durch diese Aufforderung
bloßgestellt und außerdem sei im Reisekatalog
des Veranstalters nicht auf die gültige Kleiderordnung
in dem gebuchten Hotel hingewiesen worden. Sie hätten
dieses Hotel also auch nicht gebucht, wenn sie über
diesen Kleiderzwang informiert gewesen wären.
Das Amtsgericht München wies die Klage allerdings
ab. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass
eine landestypische Verpflichtung, wonach in vielen Hotels
der gehobenen Klasse eine angemessene Bekleidung (in diesem
Fall eine lange Hose für den Herrn) vor Betreten
eines Speisesaales vorgeschrieben wird, keine Beeinträchtigung
der Reise darstellt. Urlauber, die nicht bereit sind sich
in gewisen Maßen landestypischen Gebräuchen
anzupassen, sollten besser zu Hause bleiben.
Quelle: www.spiegel.de
-> Nachrichten -> Reise -> Aktuell ->
Reiserecht: " Reiserecht - Touristen müssen
sich an Kleiderordnung halten", 11.10.2010

Reiserecht
gilt auch bei Buchung einer Ferienwohnung
Ein Sportverein hatte für seine Mitglieder eine Gruppenunterkunft
im Rahmen einer Skireise in die Schweiz gebucht, allerdings
kam fünf Monaten nach der Buchung vom Ferienhausvermieter
die Mitteilung, dass die gebuchte Unterkunft nicht mehr
zur Verfügung stehe. Daraufhin hat der Organisator
dieser Skireise eine Ersatzunterkunft zu einem deutlich
höheren Preis gebucht und den ersten Ferienhausvermieter,
nach über einem Monat, auf Erstattung der Mehrkosten
für die Ersatzunterkunft verklagt.
Das Landgericht Münster (AZ: 8 S4/08) wies jedoch
die Klage mit der Begründung ab, dass auch bei Buchung
einer Gruppenunterkunft in Ferienwohnungen das Reiserecht
und nicht das Mietrecht gilt, auch dann, wenn in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Vermieters von "Mietbedingungen"
die Rede ist.
In dem verhandelten Fall hatte es der Organisator versäumt
die vierwöchige Frist einzuhalten, die nach gültigem
Reiserecht eingehalten werden muss, um Schadensersatzansprüche
geltend machen zu können.
(Westdeutsche Zeitung, Reise S.9: "Reiserecht gilt
auch bei der Gruppentour", 05.12.2009)

Eine defekte
Klimaanlage im Speisesaal berechtigt zur Reisepreisminderung
Während eines 7-tägigen Hotelaufenthaltes
war die Klimaanlage im Speisesaal an vier Tagen ausgefallen,
in der Katalogbeschreibung des Reiseveranstalters zu diesem
Hotel wurde aber ausdrücklich auf einen klimatisierten
Speisesall hingewiesen. Aus diesem Grund hat ein Hotelgast
den Reiseveranstalter zur Auszahlung einer Reisepreisminderung
verklagt. Das Amtsgereicht Duisburg (AZ: 33 C 1392/08)
urteilte in diesem Fall, dass der Reiseveranstalter dem
Kläger eine Preisminderung von 5 Prozent, für
die Tage an denen die Klimaanlage im Speisesaal nicht
funktionierte, zurückzahlen muss. In Abhängigkeit
vom Hotelpreis entsprachen dies 39,14 Euro.
Die Richter wiesen in dem Urteil außerdem darauf
hin, dass der Kläger nicht verpflichtet war, die
Temperatur im Speisesaal zu messen, weder noch muss er
darlegen in welcher Weise die kaputte Klimaanlage den
Hotelaufenthalt beeinträchtigt hat.
(Quelle: www.sueddeutsche.de
-> Newsticker:" Klimaanlage läuft nicht:
Geld zurück für Urlauber", 29.05.2009)

Bei
schlechten Hotelbewertungen drohen Abmahnungen durch einen
Anwalt
Besonders nach der Hauptreisezeit fühlen sich sehr
viele Urlauber dazu hingerissen, ihren erlebten Ärger
über das gebuchte Hotel, in einem der zahlreichen
Hotelbewertungsportalen im Internet zu veröffentlichen.
Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass immer
mehr Hotels und Hotelketten die Hotelbewertungen über
ihr Hotel genau beobachten und einige Hoteliers beauftragen,
im Falle einer besonders schlechten Hotelkritik, einen
deutschen Anwalt dazu, den Forenschreiber mit einer kostenpflichtigen
Abmahnung und einer Unterlassungserklärung mit Schadensersatzansprüchen
zu konfrontieren.
Damit eine schlechte Hotelkritik nicht zu einem teueren
juristischen Nachspiel führt, sollten einige Punkte
beachtet werden:
- Bei einer Hotelkritik sollten Sie sich über den
Unterschied zwischen einem Werturteil und einer Tatsachenbehauptung
bewusst sein.
Ein Werturteil ist eine subjektive Meinung, z.B. "das
Essen hat mir nicht geschmeckt" oder "die
Zimmer haben mir nicht gefallen", solche Werturteile
fallen unter die freie Meinungsäußerung und
sind juristisch unbedenklich.
Eine Tatsachenbehauptung ist z.B. "das Essen war
verbrannt" oder "die Zimmer waren in einem
desolaten Zustand", solche Tatsachenbehauptungen
müssen gegebenfalls bewiesen werden können.
- Bei getätigten Tatsachenbehauptungen müssen
Sie diese belegen / beweisen können, also z.B.
durch aussagekräftige Fotos über das verbrannte
Essen bzw. über den Zustand der Zimmereinrichtung
und / oder belegbare, glaubwürdige Zeugenaussagen,
die meine Tatsachenbehauptung bestätigen.
- Ein Werturteil sollte frei von Beleidigungen und persönlichen
Herabsetzungen sein, also z.B. Äußerungen
wie "der Hotelbetreiber ist ein Betrüger /
Abzocker" oder "das Personal ist dumm und
faul" etc., geht juristisch gesehen in Richtung
Schmähkritik und diese kann ebenfalls abmahnwürdig
sein.
(www.wdr.de
-> Fernsehen -> Information -> markt -> Sendung
vom 07. Juli 2008: "Internetforen: Folgenreiche
Bewertungen", 07.07.2008)

Kein Schadenserstatz, wenn bei einer mangelhaftem
Unterkunft die vom Reiseveranstalter angebotene Eratzunterkunft
ohne Grund abgelehnt wird.
Einen zweiwöchigen Kroatienurlaub für EUR 2016
hat eine Familie vorzeitig abgebrochen, weil das gebuchte
Appartement in einem mangelhaften Zustand und äußerst
ungepflegt war. Aufgrund der mangelhaften Unterkunft haben
sich die Urlauber nach zwei Tagen bei der Reiseleitung
beschwert, daraufhin bot der Reiseveranstalter der Familie
ab dem 4. Tag eine Ersatzunterkunft in der gleichen Ferienanlage
an. Die Urlauber hatten sich allerdings diese Ersatzunterkunft
nie angeschaut und somit die Ersatzunterkunft des Reiseveranstalters
ohne Grund abgelehnt. Nach 10 Tagen ist die Familie vorzeitig
abgereist und verklagte vor dem Amtsgericht München
(AZ: 231 C 1828/06) den Reiseveranstalter auf Minderungs-
und Schadensersatzanspruch. Die Richter kamen zwar zu
dem Urteil, dass das Appartement erhebliche Mängel
aufwies und somit Minderungsansprüche gerechtfertigt
seien, der Kläger hätte allerdings die Ersatzunterkunft,
die der Reiseveranstalter ab dem 4. Tag angeboten hat,
prüfen müssen und nicht ohne anzuschauen ablehnen
dürfen. Deshalb bekam der Kläger nur für
die ersten 4 Tage Schadensersatzansprüche zugesprochen.
( www.spiegel.de,
Reise -> Aktuell -> Reiserecht: " Mangelhafte
Unterkunft: Kein Schadenersatz bei voreiliger Abreise",
18.02..2007)

Keine
Schadensersatzansprüche, wenn im Reisekatalog nicht
ausdrücklich auf eine deutschsprechende Kinderbetreuung
hingewiesen wurde
Eine deutsche Familie hat in einer Ferienanlage in
Antalya / Türkei ihren Urlaub verbracht, vor der
Buchung des Hotels war man davon ausgegangen, dass in
dem angebotenen Kinderclub, wie in den vergangenen Jahren
auch, eine deutschsprechende Kinderbetreuung zur Verfügung
gestellt wird. Das Hotel hatte sich allerdings schon auf
die veränderten Besucherströme an der türkischen
Riviera eingestellt, d.h. im Sommer 2007 und 2008 haben
in Antalya und Umgebung mehr Russen als Deutsche ihren
Urlaub verbracht, aus diesem Grund wurde in dem Kinderclub
anstatt einer deutschsprechenden Kinderbetreuung, eine
russischsprachige Betreuung angeboten.
Die Türkei-Urlauber sahen darin einen Reisemangel
und verklagten den Reiseveranstalter vor dem Amtsgericht
Frankfurt auf Schadensersatz. Das Amtsgericht Frankfurt
gab den Klägern in erster Instanz auch Recht. Der
Reiseveranstalter war allerdings mit dem Urteil nicht
einverstanden, weil in dem Reisekatalog lediglich auf
das Angebot eines Kinderclubs hingewiesen und nicht erwähnt
wird, dass in diesem Kinderclub auch deutsch gesprochen
wird.
So ging der Reiseveranstalter in Revision und in zweiter
Instanz wurde die Klage der deutschen Urlauber vom Landgericht
Frankfurt (AZ: 2-24 S 258/07) abgewiesen.
In einem internationalen Hotel könne nicht automatisch
davon ausgegangen werden, dass die Clubsprache Deutsch
ist, es sei denn in einem Reiseprospekt wird ausdrücklich
darauf hingewiesen.
(Quelle: www.spiegel.de,
Nachrichten -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht:
" Türkische Riviera - Man spricht Russisch
statt Deutschsé", 03.11.2008)

Für
alltägliche Unfälle im Hotel kann kein Schadensersatz
gefordert werden
Eine Urlauberin die im Hotel ausgerutscht ist und sich
dabei verletzte, hat den Hotelier auf Schmerzensgeld und
Erstattung der Arztkosten verklagt. Das Amtsgericht Frankfurt
wies die Klage (AZ: 30 C 3631/06-22) mit der Begründung
ab, dass ausrutschen, z.B. unter der Dusche, zum Alltagsrisiko
gehöre. (Westdeutsche Zeitung, Reise-Magazin: "Ausgerutscht
- aber ken Schmerzensgeld, S.12; 19.05..2007)

Schadensersatz
wegen Überbuchung des Hotels
Der Bundesgerichtshof stärkt in einem Urteil vom
Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03) den Anspruch auf Schadensersatz
gegenüber einem Reiseveranstalter, wenn wegen Hotelüberbuchung
die Reise nicht angetreten werden kann. In zwei gleichzeitig
zu verhandelten Fällen war zu klären ob Schadensersatzansprüche
"wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" berechtigt
sind.
Fall 1: Die gebuchte Unterkunft in einer Hotelanlage auf
den Malediven mit hauseigenem Korallenriff, konnte vom
Reiseveranstalter, wegen Hotelüberbuchung, nicht
mehr angeboten werden, aber eine Ersatzunterkunft in einem
vergleichbaren Hotel auf den Malediven oder die Rückerstattung
des Reisepreises. Der Kunde war mit der angebotenen Ersatzunterkunft
nicht einverstanden, blieb deshalb zu Hause, und verlangte
neben dem Reisepreis noch Schadensersatz. Der BGH sah
in diesem Fall 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung
für berechtigt an.
Fall 2: Der Reiseveranstalter bestritt, dass der Urlauber
zu Hause geblieben ist und irgendwo anders einen Urlaub
gebucht und durchgeführt hat, somit also kein Anspruch
auf Schadensersatz "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit"
besteht. Der BGH wies in diesem Fall darauf hin, der Kunde
braucht nicht zu beweisen, dass er zu Hause geblieben
ist und sah auch hier 50 Prozent des Reisepreises als
Entschädigungszahlung als gerechtfertigt.
Die jeweiligen Schadensersatzsätze werden auch zukünftig
von den Gerichten von Fall zu Fall zu klären sein,
neu an diesem Urteil ist allerdings, dass für die
Festlegung des Schadensersatzanspruches, von den Richter
der Reisepreis und nicht das Einkommen der Kunden als
Grundlage herangezogen wurde.
Der BGH weist in dem Urteil auch daraufhin, dass ein Anspruch
auf Schadensersatz entfallen kann, wenn der Reiseveranstalter
eine absolut gleichwertige Unterkunft anbieten kann und
der Kunde dieser Ersatzunterkunft zustimmt.
( www.spiegel-online.de:
Reise-> aktuell -> "BGH-Urteil: Wenn der Urlaub
wegen Hotelüberbuchung ausfällt", 13.01.2005)

Hotelbewertungen
aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht
geeignet
Kommt es zu Streitigkeiten weil das gebuchte Hotel als
mangelhaft empfunden wurde, sind Hotelbewertungen unter
den diversen Hotelbewertungsseiten im Internet (z.B. von
OpenHolidayGuide),
die den gleichen Mangel beschreiben, als Beweismittel
vor Gericht ungeeignet. Die Online-Bewertungen können
allerdings eventuell dafür genutzt werden, um mit
der betreffenden Person in Kontatkt zu treten und gemeinsam
gegen das Hotel bzw. Reiseveranstalter zu klagen. Des
weiteren berechtigen schlechte Hotelkritiken nicht dazu,
aufgrund dieser schlechten Bewertung, eine Hotelbuchung
kostenlos zu stonieren. ( www.spiegel-online.de:
Nachrichten -> Reise-> aktuell -> Reiserecht:
"Reiserecht: Online-Hotelbewertungen gelten nicht
als Beweismittel"", 17.01.2007)

Reisepreisminderung weil das Hotelzimmer
trotz Katalogbeschreibung keinen Balkon hat
Sichert ein Reiseveranstalter in seinem Katalog zu, dass
jedes Zimmer eines Hotels über einen Balkon verfügt,
das gebuchte Hotelzimmer vor Ort aber kein Balkon hat,
so berechtigt dies zu einer Reisepreisminderung.
Das Amtsgericht Duisburg (AZ: 33 C 6013/02) sprach einem
Urlauber 10 Prozent Reisepreisminderung zu, weil das gebuchte
Hotelzimmer, entgegen der Katalogbeschreibung, über
keinen Balkon verfügte, in dem Urteil wurde auch
berücksichtigt, dass die Reise im Hochsommer durchgeführt
wurde. ( www.spiegel-online.de:
Reise-> aktuell -> Reiserecht: "Wenn das Balkonzimmer
keinen Balkon hat"", 18.06.2004)

Reisepreisminderung
wegen defekter Klimaanlage
Eine defekte Klimaanlage kann zu einer Reisepreisminderung
berechtigen, wenn der Urlauber dadurch unerträglichen
Temperaturen ausgesetzt ist. Das Landgericht Düsseldorf
(AZ: 22 S 257/02) sprach einem Pauschalreisenden 15 Prozent
Preisnachlass auf den Gesamtreisepreis zu, weil im gesamten
Verlauf des Hotelaufenthaltes, die Klimaanlage bei hochsommerlichen
Temperaturen, im Hotelzimmer lag die Temperatur teilweise
über 30° Celsius, nicht funktionierte. ( www.spiegel-online.de:
Reise-> aktuell -> Recht: "Defekte Klimaanlage
mindert Reisepreis"", 18.06.2004)

Reisepreisminderung
wegen unerwarteter Abreise in der Nacht
Obwohl die Reiseveranstalter in ihren AGBs ausdrücklich
darauf hinweisen, dass die Flugzeiten geändert werden
können, müssen sich die Pauschalreisenden nicht
alles gefallen lassen. Nach einem Urteil des Amtsgericht
Bad Homburg (AZ: 32 C 221/03, 72) wurde einem Urlauber
27,05 Euro zugesprochen, weil der Reiseveranstalter den
auf 10 Uhr festgelegten Flug, auf 2.50 Uhr in der Nacht
vorgezogen hat. Für den Urlauber bedeutete dies,
dass er um 0.30 Uhr vom Hotel abgeholt wurde. In dem oben
genannten Urteil wurde dies mit einer "massiven Beeinträchtigung
der Reisenden" begründet ( Westdeutsche
Zeitung: reise-magazin "Reiserecht: Nachtruhe"
S.13, 15.05.2004)

Ein WC ist besser
als eine Toilette
Wird in der Beschreibung eines Ferienhauses auf eine Toilette
verwiesen, so kann dies nach einem Urteil des Landgericht
Hamburg (AZ 313 S 78/02) ein einfaches Plumpsklo mit Chemiekalienzusatz
sein. Ein stilles Örtchen, welches als WC bezeichnet
wird, ist rechtlich gesehen ein besseres Klo mit Wasserspülung.
( Westdeutsche
Zeitung: reise-magazin "Ferienhaus-Toilette darf
auch ein Plumpsklo sein" S.17, 20.03.2004)

Reisepreisminderung
wenn der Reiseveranstalter ein Hostel als Hotel anbietet
Bietet ein Reiseveranstalter ein Hostel (Herberge) als
Hotel an, bzw. ordnet ein Hostel im Reisekatalog oder
im Internet unter der Rubrik "Hotels und Appartements"
ein, dann kann der Reisepreis, nach einem Urteil des Landgerichts
Arnsberg (AZ: 5 S 115/06), gemindert werden. Die Richter
sprachen den Urlaubern eine Reisepreisminderung von 20
Prozent zu, weil der Standard eines Hostel nicht dem eines
Hotels entspricht, ist es irreführend ein Hostel
in die Ruprik "Hotels" einzuordnen. In diesem
Fall konnte der Urlauber von der Urlaubsunterkunft also
erwarten, dass diese dem Standard eines einfachen Hotels
entsprechen, z.B. Zimmer mit seperater Dusche und WC.
(Westdeutsche Zeitung: reise-magazin "Ein 'Hostel'
darf nicht als Hotel beworben werden" S.10, 09.06.2007)
Weitere Informationen siehe unter " Definition
von Hotelkategorien und Klassifizierung von Ferienunterkünften"

Für
hoteleigenen Gepäckservice haftet nicht der Reiseveranstalter
Viele Hotels bieten ihren Hotelgästen einen kostenlosen
Gepäckservice an, d.h. die Koffer werden unaufgefordert
von einem Hotelpagen in Empfang genommen und auf das Zimmer
transportiert. Verschwindet das Reisegepäck im Zuge
dieser Serviceleistung, ist der Reiseveranstalter für
den Koffer-Klau nicht haftbar, wenn es sich dabei um einen
hoteleigenen Gepäckservice handelt.
Der Reiseveranstalter kann für gestohlene Gepäckstücke
nur auf Schadensersatz verklagt werden, wenn dieser einen
Gepäcktransport bis auf die Zimmer, im Rahmen der
gebuchten Pauschalreise anbietet. Urteil vom Landgericht
Frankfurt / Main AZ: 2/24 S 298/02 (Westdeutsche Zeitung:
reise-magazin "Reiserecht: Der Koffer-Klau"
S.12, 19.07.2003)
Anzeige


Wie vielfältig
muß die Verpflegung bei Halbpension in einem einfachen
Hotel sein
Eine Urlauberin hat drei Wochen inklusive Halbpension
in einem einfachen Ferienclub in Kalabrien gebucht. Von
dem angebotenen Frühstücks- und Abendbüffet
war sie jedoch sehr entäuscht und verlangte vor dem
Amtsgericht München vom Reiseveranstalter 20 Prozent
des Reisepreises zurück (Gz. 172 C 3946/01).
So sah die Urlauberin das Frühstücksbüfett
(bestehend aus süßen Hörnchen, Zwieback,
Marmelade und Dosenobst) und der sehr einfachen Abendtafel,
als einen Reisemangel an.
Das Amtsgericht wies die Klage ab, weil bei einer günstigen
Pauschalreise unter einem Büfett, weder Reichhaltigkeit
noch besondere Vielfalt erwartet werden kann. (ADAC-motorwelt,
News "Die Streitfrage: Wie üppig muss das Büfett
sein"; S.42; Heft 6, 2002, 06.06.02)

Vier
Stunden auf Zimmerschlüssel gewartet ist kein Reisemangel
Hotelgäste, die eine Pauschalreise gebucht hatten,
mussten nach Ankunft im Hotel ca. vier Stunden warten,
bis der Zimmerschlüssel ausgehändigt wurde.
Dies sahen die Urlauber, weil sie sich in dieser Zeit
nicht entspannen konnten, als Reisemangel an und verklagten
den Reiseveranstalter vor dem Amtsgericht Duisburg (AZ:
73 166/03). Die Richter wiesen diese Klage mit der Begründung
ab, dass der An- und Abreisetag bei Pauschalreisen rechtlich
gesehen nicht zur Erholung dient und somit müssen
Urlauber solche Unanehmlichkeiten in Kauf nehmen. (Saarbrücker
Zeitung: reise "Reisetage dienen nicht der Erholung"
S.3, 30.08.2003)

15 Prozent vom Preis zurück,
wenn das Hotel noch eine Baustelle ist
Die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht
herausgegebene Fachzeitschrift "Reiserecht aktuell"
berichtet in ihrer neusten Ausgabe, dass Hotelgäste
die ein Hotel gebucht haben, in dem noch gebaut wird,
eine Reisepreisminderung von 15 Prozent verlangen können.
Das gelte auch, wenn die Arbeiten nicht unmittelbarer
neben dem Hotelzimmer durchgeführt werden, dies entschied
das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ.: 16 U 9/01).
Eine weitere "erheblichen Beeinträchtigung"
für den Hotelgast ist beispielsweise eine nicht zuverlässig
funktionierende Wasserversorgung, in solch einem Fall
sind auch 15 Prozent Preisnachlass gerechtfertigt.
25 Prozent Preisminderung kann ein Urlauber verlangen,
wenn die in den Katalogen oder Prospekten zugesagten Freizeiteinrichtungen
nicht vorhanden sind. ( WZ:
reise-magazin" vom 11.05.02, S.13: "Hotel war
noch eine Baustelle", 14.05.2002)

Ein "strandnahes"
Hotel darf höchstens 300 m vom Strand liegen
Nach einem Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (Az.: 2
C 1902/01-15), darf ein Reiseveranstalter ein Hotel das
300 m vom Strand liegt und zudem nur durch überqueren
einer Straße zu erreichen ist, nicht als Hotel mit
"Strandlage" bezeichnen.
Urlauber, die solch ein Hotel gebucht haben, können
vor Ort darauf bestehen auf Kosten des Reiseveranstalters
in ein anderes, mindestens gleichwertiges und strandnahes
Hotels umzuziehen. ( www.spiegel-online.de:
"300 Meter Entfernung sind keine "Strandlage"",
22.03.2002)

Mindestgröße
eines Doppelzimmers
- Ein Doppelzimmer, das nicht über eine Mindestgröße
von 12 qm (ohne Badezimmer) verfügt, ist bei einer
Belegung mit zwei Personen als mangelhaft anzusehen.
- Ein Reisemangel liegt auch dann vor, wenn ein Bett
für zwei Personen nur 1,20 m breit ist.
- Der Umzug innerhalb eines Hotels ist als Urlaubstag
in der Regel als zur Hälfte verloren anzusehen. Liegen
die oben beschriebenen Mängel vor, so ist eine Minderung
des Reisepreises möglich. (AZ: AG Bad Homburg, Urt.
v. 16.9.1994; 2 C 4549/93 - 21/4) (Quelle: ARD-Ratgeber-Recht)

Reisemangel
bei schnarchenden Mitreisenden
Kommt ein Reisender, der Einzelzimmer gebucht hat, in ein
Doppel- bzw. Dreibettzimmer und wird dort durch lautes Schnarchen
der Mitreisenden gestört, so stellt dies ein Reisemangel
dar, der den Reisenden zu einer Minderung des Reisepreises
berechtigt.
(AZ:AG Königstein i.T., Urt. v. 10.11.1995; 22 C 139/95;)

Fehlende Kinderbetreuung
Fehlt entgegen den Angaben in einem Reiseprospekt zu
dem gebuchten Hotel ein Miniclub für Kinder, so kann
nach einem Urteil des Amtsgericht Hamburg ( AG Hamburg,
Urteil vom 03.08. 1999, RRa 2000, 143) der Reisepreis um
10 Prozent gemindert werden.
Denn für Reisende mit Kindern ist deren Betreuung im
Hotel von erheblichen Wert, wodurch die Erwachsenen in ihrer
Freizeitgestaltung im entsprechendem Umfang beweglicher
sind. Dieser Qualitäts-Spielraum ist mit 10 Prozent
des Reisepreises zu bewerten . ( Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal vom 22.07.00)

Reisepreisminderung wenn die
gebuchte Kinderbetreuung vor Ort ausfällt
Wird bei den Angaben zu den Hotelleistungen, eine Kinderbetreuung
für die gebuchte Reisezeit angeboten, vor Ort ist der
Kinderclub allerdings zu den zugesicherten Zeiten oder sogar
ganz geschlossen, dann steht dem Pauschaltouristen eine
Reisepreisminderung zu. Die Höhe der Entschädigung
ist davon abhängig in welchem Umfang die Kinderbetreuung
ausgefallen ist und in welchem Maße dadurch der Urlaub
für die Eltern beeinträchtigt wurde; in Abhängig
davon kann der Reisepreis um 10 - 20 Prozent gemindert werden.
(ADACmotorwelt, Leserfragen: "Gebuchter Kinderclub
zu: Gibt es Geld zurück?", S. 86, Juni / 2007)

Berechtigen alkoholisierte und
pöbelnde Hotelgäste bei einer "All inklusive
Reise" zur Preisminderung?
Ein Reisender, der ein "All inklusive Urlaub"
gebucht hatte, wurde nach eigenen Angaben wiederholt von
betrunkenen und pöbelnden Hotelgästen gestört,
weswegen der Urlauber Entschädigung bei dem Reiseveranstalter
wegen Reisemangel einklagen wollte.
Das Landgericht Kleve (Urteil vom 23.11.2000, AZ 6 S 369/00)
wies diese Klage ab. So habe ein Pauschalreisender "gewisse
Unzulänglichkeiten und unannehmlichkeiten" entschädigungslos
hinzunehmen. Im speziellen Fall wurde das Urteil auch mit
folgenden richterlichen Zitat begründet. "Es liegt
auf der Hand, dass bei "All inclusive-Reisen der Alkoholkonsum
der Gäste wesentlich höher liegt als bei Reisen,
bei denen der Reisegast jedes alkoholische Getränk
zu zahlen hat".
( WZ, reise-magazin, S.14, vom 07.04.01)

Ein Hotel mit überwiegend
pflegebedürftige Gästen ist kein minderungsrelevanter
Reisemangel
Ein junges Urlaubspaar buchte im spanischen Torremolinos
ein Badeurlaub im Dreisterne-Hotel. Zu diesem Zeitpunkt
befanden sich in diesem Hotel 20 überwiegend pflegebedürftige
Senioren, denen allmorgentlich von weißbekittelten
Pflegern betreut wurde, wie beispielsweise Blutdruckmessen,
Stützstrümpfe anlegen bzw. eine alte Dame wurde
an ein Atemgerät angeschlossen.
Weil sich dieses Urlaubspaar in dem Hotel vorkam wie im
Altersheim verlangten sie vom Reiseveranstalter wegen Geld
zurück.
Die Pflege älterer Urlauber in einem touristischen
Hotelbetrieb begründen, nach einem Urteil des Amtsgerichts
Bad Homburg (Az: 2 C 4362/99 24), keinen minderungsrelevanten
Reisemangel. Vielmehr müsse es dem Veranstalter unbenommen
bleiben, junge und alte, gesunde und kranke Reisende verschiedener
Religionen und Nationalitäten gemeinsam unterzubringen.
Jede andere Beurteilung, so die Juristen, würde zur
Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen führen.
( Saarbrücker-Zeitung,
reise, S.29; 14.04.01)

Darf der Zwergpudel in den Speisesaal
eines Hotels
Ein Hotelurlauber hat für seinen Zwergpudel einen
Aufschlag von 12 DM pro Tag zahlen müssen und war deswegen
der Meinung, daß er seinen Hund in den Speisesaal
des Hotels mitbringen und diesen dort auch mitverpflegen
darf. Weil dem Hotelgast verboten wurde, seinen Hund in
den Speisesaal mitzunehmen, verlangte dieser nun vom Reiseveranstalter
Geld wegen eines Reisemangels zurück, schließlich
habe er doch 12 DM pro Tag für seinen Hund zusätzlich
bezahlt.
Die Richter des LG Frankfurt / Main (Az.: 2/25 S 59/99)
sahen in dem Hund-Aufschlage nicht eine Gebühr, die
eine Verpflegung des Hundes beinhaltet, der Hunde-Aufschlag
kann als Ausgleich für die erhöhte Dienstleistung
des Hotels verlangt werden. Desweiteren meinten die Juristen,
ein Hotelbetreiber könne, aus hygienischen Gründen
und aus Rücksicht bezüglich der anderen Hotelgäste,
über ein Hundeverbot im Speisesaal verfügen. (
Saarbrücker-Zeitung,
reise, S.27; 29.04.01)

Diebstahl aus Hotelsafe
Der Diebestahl von Wertgegenständen aus einem Hotelsafe
kann nicht dem Reiseveranstalter angelastet und als Reisemangel
angesehen werden. Der Reiseveranstalter haftet nicht wie
ein Beherbergungswirt für eingebrachte Sachen nach
§ 701 BGB. Auch verborgenen Sicherheitsmängeln beim
Hotelier muß er nicht nachspüren. Er würde
der ihn treffenden Verkehrssicherungspflicht erst dann nicht
genügen, wenn er Sicherheitsrisiken, die sich bei genauerem
Hinsehen jedermann offenbaren, nicht fest- und abstellen
würde. (OLG München, Urteil vom 26.04.1999, RRa
1999, 174) (Quelle: Rechtsanwalt Paul Degot,t ,
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/wam4.htm)

Urlaub in einem idyllischen
Hotel mit Blick auf eine Tankstelle
Wer entgegen der Versprechungen des Reiseveranstalter
in einem trostlosen Hotel mit Blick auf eine Tankstelle
untergebracht wird, kann den Reisevertrag noch am Urlaubsort
kündigen. Diese Kündigung bleibt auch dann wirksam,
wenn der Urlauber trotzdem in dem Hotel bleibt, da sich
der Veranstalter weigert, ihn nach Hause zu transportieren.
Auf dieses Urteil des Landgericht Düsseldorf (AZ.:
22 S 516/98) macht die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht
aufmerksam. In dem verhandelten Fall ging es um eine Ägypten-Reise
mit angeblicher Unterbringung in einem idyllisch gelegen
Hotel. Das dann tatsächlich vorgefundene Haus mit Blick
auf eine Tankstelle, wurde von dem Gericht als "erhebliche
Abweichung" vom Reisevertrag gewertet, die eine Kündigung
rechtfertige. Da der Urlauber aber trotzdem blieb und auch
Besichtigungen unternahm, bezifferte das Gericht die Reisepreisminderung
nur auf 40 Prozent. (WZ-Reise Magazin, gms, S.14; 20.05.00).

Schlafzimmer ohne Fenster
Fehlt dem Schlafzimmer einer für drei Wochen gemieteten
Wohnung ein Fenster, ohne daß der Vermieter darauf
hingewiesen hat, besteht ein fristloser Kündigungsgrund
für den Mieter. (AZ: AG Flensburg, Urt. v. 30.1.1996;
62 C 657/95) (Quelle: ARD-Ratgeber-Recht)
Irreführende Hotelsterne
Eine Hotelwerbung mit vier Sternen wird von vielen Verbrauchern
so verstanden, daß sie auf einer „offiziellen Klassifizierung“
beruht, mit der das Hotel in eine bestimmte Komfort-Kategorie
eingeordnet wurde. Ist dies nicht der Fall, ist die Werbung
nach § 3 UWG irreführend und unzulässig (SchlHOLG,
Urteil vom 18.5.1999, OLG Report 1999, 267). Praxishinweis:
Nach §1 Absatz 1 lit. c) der Informationsverordnung muß
der Reiseveranstalter in der Katalogbeschreibung auch Kategorie
oder Komfort der ausgeschriebenen Hotels angeben. Hierbei
ist in erster Linie die touristische Einstufung durch die
zuständige Stelle des jeweiligen Urlaubslandes maßgeblich.
Fehlt eine solche, kann der Veranstalter eine eigene Klassifizierung
einführen. Er muß deren Wertigkeit aber erklären
und definieren.(Quelle: P.Degott und
IWW-Institut)

Ferienwohnung im Lawinengebiet:
Ein Urlauber hat lange vor Ferienbeginn eine Ferienwohnung
in einem Schnee-Gebiet gemietet. Bei Ferienbeginn herrscht
in dieser Region jedoch plötzlich vorübergehend
extreme Lawinengefahr mit der höchsten Lawinenwarnstufe
vor. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Zufahrtsstraßen
jederzeit gesperrt werden können. Der Urlauber möchte
seine Reise deshalb nicht antreten. Die extreme Wetterlage
ist ein wichtiger Grund, um den Vertrag kündigen zu
können. (AG Herne-Wanne, Urteil vom 08.07.1999; RRa
2000, 38).

Doppelzimmer statt Appartement,
und im falschen Ort
Wenn ein Pauschalurlauber statt des gebuchten Zwei-Zimmer-Appartements
nur ein Doppelzimmer erhält, das zudem noch zehn Kilometer
vom ursprünglichen Ferienort entfernt ist, rechtfertigt
dies eine Preisminderung von 95 Prozent. (AG Bad Homburg,
Az.: 2 C 2432/96-19 03/9).
Hotelzimmer: Fotos im Katalog
müssen stimmen
Auch Fotos sagen etwas über die geplante Reise
aus, wenn im Text NICHT ausdrücklich darauf verwiesen
wird, dass es auch anders aussehen kann. Die Beschränkung
im Katalog auf die Abbildung des schönsten Hotelzimmers
reicht nicht aus, wenn es in dem Hotel Zimmer mit anderer
Ausstattung gibt. Sonst verletzt der Reiseveranstalter seine
Informationspflicht gegenüber seinem Kunden. Ein Kläger
erhielt einen Minderungsanspruch in Höhe von 15 Prozent
des Reisepreises, weil sein Zimmer nicht der Abbildung im
Katalog entsprochen hatte. Es war halb so groß, hatte
keine Holzdecke, nur ein Fenster, die abgebildete Möbel
wie Couch oder drei Tischleuchten waren nicht vorhanden.
Die Einrichtung bestand außerdem nur aus Plastik.
(AG Düsseldorf, Az: 29 C 16301/97).

Auf eigene Gefahr in die Badewanne
Urlauber, die im Hotel in einer Badewanne ausrutschen,
haben keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Die
Veranstalter müssten zwar für den Sicherheitsstandard
eines Hotels sorgen, aber nicht für die Ausstattung der
Badewannen mit Rutschmatten und Haltegriffen. Anders als im
Krankenhaus oder Altersheim gehe die "Gefährdungslage"
beim Baden und Duschen nicht über das allgemeine Lebensrisiko
hinaus, so urteilte das Amtsgericht Bad Homburg (AZ: 2C 594/99).
(WZ: reise-magazin,
S.12, 24.06.00)

Kurzfristige Bereitstellung einer
Ersatz-Unterkunft
Wird ein Reisender in einer 80 Kilometer vom vereinbarten
Urlaubsort gelegenen Ersatz-Unterkunft untergebracht, so stellt
dies nach einem Urteil des Landesgericht Frankfurt ( LG Frankfurt
am Main, Urteil vom 13.01.2000, RR 2000, 90) einen Reisemangel
dar, der zur Kündigung berechtigt. Fliegt der Reisende
sofort wieder zurück, erhält er den Reisepreis wieder,
sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Und zwar auch dann, wenn er seinen Urlaub nun zu Hause verbringt.
( Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal vom 22.07.00)

Taschenkontrollen nach Verlassen
des Speisesaals, in einem Hotel der Mittelklasse, berechtigen
einen Schadenersatzanspruch
Eine Türkei-Urlauberin bekam von dem Amtsgericht
Kleve (AZ.: 3 C 346/00) Schadensersatz zugesprochen, weil
diese in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse regelmäßig
eine Taschenkontrolle über sich ergehen lassen musste.
Das Reiseunternehmen begründete diese Maßnahme
mit der Unterbindung der Mitnahme von Getränke und Speisen
auf die Hotelzimmer. Das Amtsgericht Kleve kam zu dem Entschluß,
daß diese Maßnahme in einem Hotel der gehobenen
Mittelklasse unangemessen sei und somit einen Reisemangel
begründet. (rp-online,
reise-Kurznachrichten, vom 24.08.01)

Hotel überbucht und
keine gleichwertige Ersatz-Unterkunft
Ein deutsches Ehepaar hat für Malta eine einwöchige
Pauschalreise gebucht, auf Malta angekommen mussten sie leider
feststellen, daß das Hotel bereits ausgebucht war. Die
Reiseleitung boten dem Ehepaar für eine Nacht eine Ersatz-Unterkunft
in einem Hotel geringerer Kategorie an, mit der Bemerkung
man wolle am nächsten Tag eine gleichwertige Unterkunft
finden. Nach Informationen des Ehepaares war zu dieser Zeit
aber Malta ausgebucht und somit die Versprechungen der Reiseleitung
zu vage. Deswegen flogen sie umgehend nach Hause und haben
somit die Pauschalreise gekündigt. Desweiteren verlangten
sie den vollen Reisepreis zurück und verlangten Schadensersatz
für "nutzlos aufgewandte Urlaubszeit".
Das Amtsgericht München I gab dem Ehepaar auch in der
Berufung recht. So urteilten die Richter, daß Urlauber,
die mit einer begründeten Beschwerde an den Reisveranstalter
herantreten, diesem die Möglichkeit geben müssen
den Reisemangel zu beseitigen. In diesem Fall sei aber das
angebotene Ersatz-Hotel nicht gleichwertig gewesen und mit
dem Hintergrund einer ausgebuchten Insel und einem nur einwöchigen
Aufenthalt dort, mussten die Urlauber dem Reiseveranstalter
keine weitere Frist setzen.
Das Ehepaar bekam nach diesem Urteil den Reisepreis zurück,
ihre Ausgaben (Taxis und Flugkosten) musste der Reiseveranstalter
ersetzen und zudem eine Entschädigung für nutzlos
aufgewandte Urlaubszeit an die Urlauber bezahlen.(AG München,
Az. 123 C 2325/00 und LG München I, Az. 15 S 12104/00)
(Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal: "Hotel überbucht", S.3 vom 10.11.01)

Ein Hotel an
einer stark befahrenen Autobahn kann ein erheblicher Reisemangel
sein
Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 261/99)
kam in einem Urteil zu dem Entschluss, daß ein Schlafzimmer
einer Ferienunterkunft, welches in einer Entfernung von
150 m von einer stark befahrenen Autobahn liegt, einen
erheblichen Reisemangel darstellt und somit zur Kündigung
des Reisevertrages berechtigt. Dabei spielt es auch keine
Rolle, wenn der Reiseveranstalter in seinem Reisekatalog
vor möglicher Lärmbelästigung warnt. ( wz,
reise-magazin, "Recht auf Reisen: Autobahn in 150
Metern Nähe ist Kündigungsgrund", S.10
vom 19.01.02)

Ferienhaus
mit Mängel
Ein Ferienhaus mit erheblichen Mängel, in diesem
Fall war das Ferienhaus anstatt der zugesicherten 85 qm
nur 49 qm groß, statt 300 m waren es 1,5 km zum
Strand und zudem war die Ferienwohnung nicht gereinigt,
berechtigen, falls dem Anbieter vor Ort die Möglichkeit
gegeben wurde eine Ersatz-Unterkunft zu stellen, dieser
dazu aber nicht bereit bzw. fähig war, zur Annulierung
des Reisevertrages. Der Anbieter dieser Ferienwohnung
musste also, nach einem Urteil des Landgerichts Bad Homburg,
die gezahlte Miete in vollen Umfang zurückerstatten,
außerdem wurde der Vermieter zum Zahlen von Schadensersatz
wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verurteilt ( saarbrücker-zeitung,
reise-journal, "Ferienhaus mit Mängel",
S.12 vom 19.11.01)
Ferienhäuser und Hotels ohne Mängel finden Sie,
wenn Sie hier
klicken
|
| (sellpage.de übernimmt für
in dieser Sammlung aufgeführten Gerichtsurteile keine
Gewähr über die juristisch korrekte Wiedergabe)
|
|
| |
|
|
Anzeige

|