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Flugverbindungen der wichtigsten Linien- und Billigfluggesellschaften
mit Abflügen ab Deutschland

Informationen und Flugstrecken von folgenden Linien- u. Billigfluggesellschaften:
Welche Airline fliegt wohin: Übersicht günstiger Flugverbindungen

Informationen und Flugverbindungen von folgenden
Linien-, Charter- und Billigfluggesellschaften

Billigfluggesellschaften A
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Air Baltic
Air Berlin
Austrian Airlines
Billigfluggesellschaften B
Blue 1
Blue Air
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Lauda Air
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Aktuelle Nachricht vom: 02.02.2012

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I. Air Berlin und Ryanair wegen irreführenden Preisangaben verklagt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hat die beiden Billigfluggesellschaften Air Berlin und Ryanair vor dem Berliner Kammergericht wegen irreführenden Preisangaben im Internet verklagt.
In den beiden aktuellen Gerichtsurteile, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind, gaben die Richter den Klagen der VZBV statt.
Im ersten Fall verklagten die Verbraucherschützer die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin (Az. 24 U 90/10). Bei Air Berlin wurden im ersten Schritt einer Online-Buchung Flugpreise angegeben, die keine Steuern, Flughafengebühren, Kerosinzuschläge und die sogenannte "Service Charge" (Bezahlgebühr von 10 bis 15 Euro) enthielten. Ein Flug von Berlin nach Frankfurt wurde in der Buchungsmaske von Air Berlin beispielsweise für 41 Euro angeboten, tatsächlich kostete dieser Flug inklusiv aller Gebühren und Steuern tatsächlich aber 74 Euro, dieser Preis wurde aber erst am Ende einer Tabelle angegeben und ist somit für den Kunden erst auf den zweiten Blick erkennbar.
Bei der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair ist der VZBV ebenfalls der Meinung, dass die Preisangaben während einer Online-Buchung irreführend sind. So wird bei Ryanair erst im dritten Buchungsschritt auf eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro (pro Person und Strecke) zum Bezahlen des Flugtickets hingewiesen. Diese Bezahlgebühr fällt lediglich dann nicht an, wenn der Kunde mit einer in Deutschland kaum verbreiteten Prepaidkarte bezahlt. Der Gesetzgeber schreibt allerdings vor, dass dem Verbraucher immer mindestens eine Möglichkeit gegeben wird, angebotene Waren und Dienstleistungen ohne zusätzliche Gebühr zu bezahlen.
Obwohl schon seit November 2008 eine EU-Verordnung den Fluggesellschaften vorschreibt, die Flugpreise immer inklusive Steuern und Gebühren anzugeben, tricksen auch weiterhin zahlreiche Airlines bei ihren Preisangaben und so sind zur Zeit noch zahlreiche weitere Gerichtsverfahren wegen irreführenden Preisangaben gegen andere Fluggesellschaften am laufen.
Quelle: vzbv.de -> Themen -> Mobilität -> Reise -> Pressemitteilungen: "Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten", 30.01.2012
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II. Mit den Preisaufschläge wegen den Emissionsabgabe für Flugtickets machen manche Fluggesellschaften kräftige Gewinne

Seit Jahresbeginn sind alle Fluggesellschaften verpflichtet, die in einem EU-Land starten oder landen, Emissionsrechte bei der europäischen Energiebörse EXX (European Energy Exchange ) in Leipzig zu erwerben. Mit diesen sogenannten CO2-Zertifikaten sollen die Airlines für die Umweltbelastung durch den Ausstoß des Treibhausgases CO2 im Flugverkehr bezahlen.
Aus diesem Grund haben Anfang dieses Jahres schon einige Fluggesellschaften die Flugpreise erhöht, allerdings mit recht unterschiedlichen Aufschlägen. So erhebt die irische Billigfluggesellschaft Ryanair, aufgrund der durch die EU gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Zertifikate, einen Preisaufschlag von 25 Cent pro Flugstrecke, die belgische Linienfluggesellschaft Brussels Airlines fordert dagegen je nach Flugstrecke 3 bis 10 Euro mehr.
Mit dem zum Teil übertriebenen Preiserhöhungen dürften nach Ansicht mancher Flugexperten einige Fluggesellschaften in diesem Jahr kräftig Kasse machen, denn für 2012 bekommen die europäischen Fluggesellschaften 82 Prozent der notwendigen Emissionsrechte noch geschenkt. Durch diese kostenlose Zuteilung der CO2-Zertifikate sollen europäische Fluggesellschaften vor Wettbewerbsnachteile gegenüber Airlines aus den USA und China geschützt werden. Denn die USA und China sind nicht bereit sich an dem Emissionshandel im europäischen Flugverkehr zu beteiligen. Die chinesischen Fluggesellschaften, die Flüge in die EU anbieten, erheben daher auch noch keine Preisaufschläge für CO2-Zertifikate auf diesen Flugstrecken.
Die großen US-amerikanischen Airlines dagegen verlangen seit Anfang dieses Jahres einen "CO2-Zuschlag" von 3 US-Dollar bei Flügen von / nach Europa, obwohl in den USA ein Gesetzentwurf diskutiert wird, nachdem es den US-amerikanischen Fluggesellschaften verboten ist, sich an dem europäischen Emissionshandel zu beteiligen. Nach einer Berechnung von Wissenschaftlern des Massachusetts Institute of Technology und der Uni Münster könnten alleine Fluggesellschaften aus den USA 2,6 Milliarden US-Dollar Gewinn mit dem Handel an CO2-Zertifikate machen, wenn diese für Aufschläge kassieren, die sie aber nicht an die EXX abführen.
(Quelle: abendblatt.de -> Wirtschaft: "Emissionsrechte verursachen Preischaos am Himmel", 16.01.2012)


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III. Die deutsche Luftverkehrssteuer wird 2012 etwas reduziert

Das Finanzministerium der Bundesrepublik Deutschland will die Anfang dieses Jahres eingeführte Luftverkehrssteuer für alle Abflüge ab einem deutschen Flughafen etwas reduzieren. So sollen die Sätze dieser entfernungsabhängigen Flugsteuer ab Januar 2012 folgendermaßen reduziert werden:
- innerdeutsche Flüge: 7,50 EUR zzgl. MwSt (bisher 8 EUR)
- Kurzstreckenflüge (bis 2500 km): 7,50 EUR (bisher 8 EUR)
- Mittelstreckenflüge (2500-6000 km): 23,43 EUR (bisher 25 EUR)
- Langstreckenflüge (ab 6000 km): 42,18 EUR (bisher 45 EUR)
Flugpassagiere können allerdings aufgrund dieser abgesenkten Flugsteuer nicht mit sinkenden Flugpreise rechnen, denn ab 2012 werden europäische Fluggesellschaften erstmals in den Handel mit sogenannten CO2-Verschmutzungszertifikaten mit einbezogen, d.h. im kommenden Jahr werden erwartungsgemäß, ähnlich wie in diesem Jahr, die Flugticketpreise eher überdurchschnittlich steigen.
Die vom Finanzministerium kalkulierte Mehreinnahme durch diese umstrittene Luftverkehrsabgabe wurde im übrigen bisher weit verfehlt, so wurde mit einer zusätzliche Steuereinnahme von rund einer Milliarden Euro gerechnet, die beträgt bisher allerdings erst ca. 810 Millionen Euro.
(Quelle: sueddeutsche.de -> Reise: "Flugreise - Luftverkehrssteuer soll 2012 stärker sinken", 19.12.2012)

IV. Ein aufgegebenes Gepäckstück kostet nun bei Ryanair bis zu 130 Euro

Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat zum drittenmal in diesem Jahr einige ihrer zusätzlichen Gebühren zum Teil massiv erhöht, außerdem gelten nun unterschiedliche Gepäckgebühren in bestimmten Hoch- und Nebensaisonzeiten.
So kostet beispielsweise, bei einem Flug auf eine Kanarische Insel, ein Gepäckstück mit einem Gesamtgewicht bis 20 Kilogramm und welches erst am Flughafenschalter angemeldet wird, in der Hochsaison sage und schreibe 130 Euro pro Strecke extra.
Aber auch andere Gebühren von sogenannten Flugnebenkosten haben die Iren erhöht. Nachfolgend sind einige dieser neuen Gebühren von Ryanair aufgeführt:
  1. aufgegebenes Gepäckstück für Flugreisen in der Hauptsaison
    (aktuell vom 21.12. - 04.01.2012 u. 01.06. - 21.09.2012 u. 21.12. - 04.01.2013):
    1.1. allgemein (Preise in Euro pro Gepäcktück und Strecke)
    1 Gepäckstück bis am Flughafen angemeldet bei Online-Anmeldung
    15 KG 100 EUR 25 EUR
    20 KG 105 EUR 35 EUR
    zweites Gepäckstück bis am Flughafen angemeldet bei Online-Anmeldung
    15 KG 135 EUR 45 EUR
    1.2. Preise bei Flüge ab / bis Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura), ab / bis Griechenland (Inseln Kos, Rhodos und nach Volos), sowie nach Larnaca auf Zypern
    1 Gepäckstück bis am Flughafen angemeldet bei Online-Anmeldung
    15 KG 120 EUR 30 EUR
    20 KG 130 EUR 40 EUR
    zweites Gepäckstück bis am Flughafen angemeldet bei Online-Anmeldung
    15 KG 150 EUR 50 EUR
    1.3. Kosten für Übergepäck: 20 EUR pro KG
    Das maximale Gewicht eines Gepäckstückes, das von Ryanair noch transportiert wird, beträgt 32 KG.


  2. aufgegebenes Gepäckstück für Flugreisen in der Nebensaison*
    (aktuell vom 05.01. - 31.05. und vom 22.09. - 20.12.2012 ):
    2.1. allgemein (Preise in Euro pro Gepäcktück und Strecke)
    1 Gepäckstück bis am Flughafen angemeldet bei Online-Anmeldung
    15 KG 60 EUR 15 EUR
    20 KG 75 EUR 25 EUR
    zweites Gepäckstück bis am Flughafen angemeldet bei Online-Anmeldung
    15 KG 105 EUR 35 EUR
    2.2. Preise bei Flüge ab / bis Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura), ab / bis Griechenland (Inseln Kos, Rhodos und nach Volos), sowie nach Larnaca auf Zypern
    1 Gepäckstück bis am Flughafen angemeldet bei Online-Anmeldung
    15 KG 80 EUR 20 EUR
    20 KG 90 EUR 30EUR
    zweites Gepäckstück bis am Flughafen angemeldet bei Online-Anmeldung
    15 KG 120 EUR 40 EUR
    2.3. Kosten für Übergepäck: 20 EUR pro KG
    Das maximale Gewicht eines Gepäckstückes, das von Ryanair noch transportiert wird, beträgt 32 KG.

  3. Neuaustellung der Bordkarte am Flughafenschalter, wenn der Ausdruck beispielsweise vom Fluggast zu Hause vergessen wurde:
    - 60 EUR pro Pers. u. Strecke - gültig ab dem 14.01.2012 (bisher 40 EUR)
  4. Sauerstoff-Reservierungsgebühr:
    - 100 EUR pro Person und Strecke.
    (Flugreisende mit Atemprobleme, die auf eine künstliche Zufuhr von Sauersteoff angewiesen sind, können dies bei den meisten Fluggesellschaften gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes rechtzeitig vor dem Abflugtermin anmelden, dann wird es diesen Flugpassagieren in der Regel erlaubt ihre eigene, kostengünstigere Sauerstoffflasche mit an Bord zu nehmen.)
Quelle: ryanair.com -> Beförderungsbedingungen -> Gebührentabelle
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