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Nachricht vom: 02.02.2012 Nachrichten-Archiv
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I. Air Berlin und Ryanair wegen irreführenden Preisangaben verklagtDer Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hat die beiden Billigfluggesellschaften Air Berlin und Ryanair vor dem Berliner Kammergericht wegen irreführenden Preisangaben im Internet verklagt.In den beiden aktuellen Gerichtsurteile, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind, gaben die Richter den Klagen der VZBV statt. Im ersten Fall verklagten die Verbraucherschützer die deutsche Fluggesellschaft Air Berlin (Az. 24 U 90/10). Bei Air Berlin wurden im ersten Schritt einer Online-Buchung Flugpreise angegeben, die keine Steuern, Flughafengebühren, Kerosinzuschläge und die sogenannte "Service Charge" (Bezahlgebühr von 10 bis 15 Euro) enthielten. Ein Flug von Berlin nach Frankfurt wurde in der Buchungsmaske von Air Berlin beispielsweise für 41 Euro angeboten, tatsächlich kostete dieser Flug inklusiv aller Gebühren und Steuern tatsächlich aber 74 Euro, dieser Preis wurde aber erst am Ende einer Tabelle angegeben und ist somit für den Kunden erst auf den zweiten Blick erkennbar. Bei der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair ist der VZBV ebenfalls der Meinung, dass die Preisangaben während einer Online-Buchung irreführend sind. So wird bei Ryanair erst im dritten Buchungsschritt auf eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro (pro Person und Strecke) zum Bezahlen des Flugtickets hingewiesen. Diese Bezahlgebühr fällt lediglich dann nicht an, wenn der Kunde mit einer in Deutschland kaum verbreiteten Prepaidkarte bezahlt. Der Gesetzgeber schreibt allerdings vor, dass dem Verbraucher immer mindestens eine Möglichkeit gegeben wird, angebotene Waren und Dienstleistungen ohne zusätzliche Gebühr zu bezahlen. Obwohl schon seit November 2008 eine EU-Verordnung den Fluggesellschaften vorschreibt, die Flugpreise immer inklusive Steuern und Gebühren anzugeben, tricksen auch weiterhin zahlreiche Airlines bei ihren Preisangaben und so sind zur Zeit noch zahlreiche weitere Gerichtsverfahren wegen irreführenden Preisangaben gegen andere Fluggesellschaften am laufen. Quelle: vzbv.de -> Themen -> Mobilität -> Reise -> Pressemitteilungen: "Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten", 30.01.2012
II. Mit den Preisaufschläge wegen den Emissionsabgabe für Flugtickets machen manche Fluggesellschaften kräftige Gewinne Seit Jahresbeginn sind alle Fluggesellschaften
verpflichtet, die in einem EU-Land starten oder landen, Emissionsrechte
bei der europäischen Energiebörse EXX (European Energy
Exchange ) in Leipzig zu erwerben. Mit diesen sogenannten CO2-Zertifikaten
sollen die Airlines für die Umweltbelastung durch den Ausstoß
des Treibhausgases CO2 im Flugverkehr bezahlen.
Aus diesem Grund haben Anfang dieses Jahres schon einige Fluggesellschaften die Flugpreise erhöht, allerdings mit recht unterschiedlichen Aufschlägen. So erhebt die irische Billigfluggesellschaft Ryanair, aufgrund der durch die EU gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Zertifikate, einen Preisaufschlag von 25 Cent pro Flugstrecke, die belgische Linienfluggesellschaft Brussels Airlines fordert dagegen je nach Flugstrecke 3 bis 10 Euro mehr. Mit dem zum Teil übertriebenen Preiserhöhungen dürften nach Ansicht mancher Flugexperten einige Fluggesellschaften in diesem Jahr kräftig Kasse machen, denn für 2012 bekommen die europäischen Fluggesellschaften 82 Prozent der notwendigen Emissionsrechte noch geschenkt. Durch diese kostenlose Zuteilung der CO2-Zertifikate sollen europäische Fluggesellschaften vor Wettbewerbsnachteile gegenüber Airlines aus den USA und China geschützt werden. Denn die USA und China sind nicht bereit sich an dem Emissionshandel im europäischen Flugverkehr zu beteiligen. Die chinesischen Fluggesellschaften, die Flüge in die EU anbieten, erheben daher auch noch keine Preisaufschläge für CO2-Zertifikate auf diesen Flugstrecken. Die großen US-amerikanischen Airlines dagegen verlangen seit Anfang dieses Jahres einen "CO2-Zuschlag" von 3 US-Dollar bei Flügen von / nach Europa, obwohl in den USA ein Gesetzentwurf diskutiert wird, nachdem es den US-amerikanischen Fluggesellschaften verboten ist, sich an dem europäischen Emissionshandel zu beteiligen. Nach einer Berechnung von Wissenschaftlern des Massachusetts Institute of Technology und der Uni Münster könnten alleine Fluggesellschaften aus den USA 2,6 Milliarden US-Dollar Gewinn mit dem Handel an CO2-Zertifikate machen, wenn diese für Aufschläge kassieren, die sie aber nicht an die EXX abführen. (Quelle: abendblatt.de -> Wirtschaft: "Emissionsrechte verursachen Preischaos am Himmel", 16.01.2012) |
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02.02.2012
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