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Einreiseinformationen
von beliebten Reiseländer
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und Flugstrecken von folgenden Linien- u. Billigfluggesellschaften:
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Billigfluggesellschaft
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Infos über die Regelungen
zu Reisepass- und Visapflicht in ausgesuchten
Reiseländer mehr...
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Die unter den Infoseiten von
sellpage.de gemachten Aussagen über Einreisebestimmungen
von Reiseländern außerhalb der
EU, gelten i.d.R. nur für Touristen.
Fernreisende mit der Absicht eventuell in
einem Reiseland spontan eine Aushilfstätigkeit
auszuüben, sollten sich sehr genau über
die speziellen Einreisebestimmungen des jeweiligen
Reiselandes informieren, denn bei Verstöße
gegen die Einreisebestimmungen drohen in vielen
Ländern empfindliche Strafen.
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Die Einreisebestimmungen gelten
allgemein bei der Einreise und nicht für
sogenannte "Stopover-Airports",
dennoch können spezielle Einreisebestimmungen
auf solchen Airports gelten. Insbesondere
Flüge via USA und Großbritannien
z.B. nach Cancun / Mexiko via London mit Zwischenstopp
in Los Angeles. Auf solchen Flugverbindungen
sind die britischen, US-amerikanischen und
die mexikanischen Gepäckbestimmungen
zu beachten, außerdem gelten z.T. US-amerikanische
Einreisebestimmungen und natürlich die
mexikanischen Einreisebestimmungen.
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Beim Ausfüllen von
ausländischen Formularen sollten
Sie darauf achten, dass Sie das meist in Englisch
verfasste Formular richtig ausfüllen,
vor allem auf die Art und Weise wie in dem
entsprechenden Land ein behördliches
Formular ausgefüllt wird, sollte beachtet
werden. In vielen Einreiseformularen erfolgt
die Datumsangabe mit: "M / D / Y",
also Monat, Tag und Jahr und nicht Tag, Monat
und Jahr. Hat man beispielsweise am 05.November
1972 Geburtstag, muss das Geburtsdatum mit
11 / 05 / 1972 angeben werden. Falsche Angaben
in einem Einreiseformular kann zu Problemen
führen. Penible Beamte des Heimatschutzministerium
der USA haben auf einem Einreiseformular sogar
schon eine sieben mit Querbalken moniert,
weil in der amerikanischen Schreibweise nur
eine "7" ohne Querbalken gilt.
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Einreisebestimmungen einiger
Fernreiseländer können sich schnell
und ohne Vorankündigung ändern,
insbesondere nach politischen Veränderungen
in dem jeweiligen Reiseland, sollten Sie sich
vor einer Reise, genau über die aktuellen
Einreisebestimmungen informieren.
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Bei längeren Auslandsreisen
sollten Sie darauf achten, dass in der Zeit
zwischen der ersten Ausreise und der zweiten
Einreise, die Mindest-Gültigkeitsdauer
des Reisepasses nicht unterschritten wird,
denn dies kann bei der Wiedereinreise zu Problemen
führen.
Beispiel: Sie planen eine Südostasien-
/ Australien-Rundreise ab Kuala Lumpur (Malaysia),
bei Ankunft in Kuala Lumpur ist ihr Reisepass
noch 7 Monate gültig, also einen Monat
länger als die Mindestgültigkeitsdauer
von 6 Monaten. Nach einer einwöchiger
Rundreise in Malaysia, reisen Sie für
2 Wochen z.B. nach Thailand und danach fliegen
Sie von Bangkok nach Sydney, um sich 3 Wochen
lang Australien anzuschauen, ihre geplante
Rundreise beenden Sie mit einem einwöchigen
Aufenthalt in Singapore, um dann wieder ab
Kuala Lumpur zurück nach Deutschland
zu fliegen. In diesem Fall wäre die Gültigkeitsdauer
ihres Reisepasses, bei der zweiten Einreise
nach Malaysia, um 3 Wochen unterschritten
und dies kann zu großen Problemen führen.
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Im Reiepass sollten mindestens
noch zwei Seiten, i.d.R. eine für den
Einreise- und eine für den Ausreisestempel,
frei sein.
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Allgemein gilt, wegen den
verschärften Sicherheitsvorschriften,
sollte insbesondere bei Fernreiseflügen,
penibel darauf geachtet werden, dass die Schreibweise
des Namens auf der Boarding-Card (Flugschein)
identisch ist mit der im Reisepass. So gab
es schon Fälle wo Flugreisende anstatt
in Frankfurt, im Büro der Immegration
(Einwanderungsbehörden) gelandet sind,
weil auf der Boarding-Card z.B. der Vorname
mit Carsten angegeben war, im Reisepass stand
allerdings Karsten. Dies hat neben behördlichen
Ärger noch zur Folge, dass man den nächst
möglichen, meist sehr teueren Rückflug
buchen muss.
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In vielen Ländern drohen
hohe Strafen bei einem Verstoß gegen
die Drogen- und Medikamentengesetze. Reisende,
die auf ein verschreibungspflichtigen Medikament
angewiesen sind, sollten sich vor einer Fernreise
unbedingt von einem Arzt beraten lassen und
nie ohne ärtzliches Attest reisen.
Als Beispiel seien Reisen in die Vereinigte
Arabische Emirate / Dubai genannt, denn in
den VAE gelten sehr strenge Bestimmungen bezüglich
Drogen und Medikamenten. So wurden schon Touristen
auf dem Flughafen von Dubai verhaftet, weil
an der Kleidung Anhaftungen von Mohnsamen
aus einem Mohnbrötchen nachgewiesen wurden.
Andere Touristen bekamen großen Ärger
wegen Inhaltsstoffe mancher verschreibungspflichtigen,
und für den Touristen medizinisch notwendigen
Medikamenten, z.B. Kodein oder Melatonin etc.
Außerdem drohen demjeniegen Haftstrafen,
falls aus irgendwelchen Gründen eine
Blutprobe entnommen wird und im Blut Spuren
einer Droge nachgewiesen wird.
- Liste mit verbotenen Substanzen (Inhaltsstoffen
von Medikamenten) und Drogen vom "UNITED
ARAB EMIRATES MINISTRY OF HEALTH DRUG CONTROL
DEPARTMENT" als pdf-Datei
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Alle Angaben ohne Gewähr, für
Hinweise über falsche Angaben auf dieser Seite, würden
wir uns sehr freuen:
E-Mail an: info@sellpage.de
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