nicht erlaubt
Abbildung
5: Shampoo, 250 ml (erlaubt sind max. 100 ml)
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erlaubt
Abbildung
6: Shampoo, 25 ml (Probiergröße)
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nicht erlaubt
Abbildung
7:Deo-Spray, 150 ml
Die Verpackungsgröße ist mit 150 ml
zu groß und außerdem
sind alle Produkt, die mit dem "leicht brennbar-Symbol"
gekennzeichnet sind, im Handgepäck und teilweise
auch im Koffer verboten.
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erlaubt
Abbildung
8: Deo-Roller, 50 ml
empfehlenswert sind Produkte in Verpackungen aus
"weichem" Kunststoff. Deo-Roller in
dieser Größe, in handelüblichen
Glasfläschchen, können durchaus als
Schlaggegenstand interpretiert werden.
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nicht erlaubt
Abbildung
9: Marmelade, 250 ml
Alles was klebrig und zähflüssig / geleeartig
ist, ist mit einer Verpackungseinheit über
100 ml im Handgepäck nicht erlaubt.
Marmelade in einer durchsichtigen Verpackungseinheit
von 100 ml wäre also erlaubt.
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nicht erlaubt
Abbildung
10: Nuss-Nougat-Creme, 400 ml
Alles was schmierig und cremig ist, ist mit einer
Verpackungseinheit über 100 ml im Handgepäck
nicht erlaubt.
Nussnougat-Creme in einer durchsichtigen Verpackungseinheit
von 100 ml wäre also erlaubt.
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nicht erlaubt
Abbildung
10: Mineralwasser, 750 ml
Weil im Handgepäck nur Behälter mit
einem maximalen Fassungsvolumen von 100 ml transportiert
werden dürfen, sind handelsübliche Mineralwasserflaschen
im Handgepäck verboten.
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erlaubt und manchmal nicht
erlaubt
Abbildung
12: Kräuterlikör, 100 ml
Bei vielen Fluggesellschaften und in einigen Ländern
ist das Mitführen von Spirituosen im Handgepäck
verboten
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*Eine allgemein gültige Verordnung
was im Handgepäck mitgeführt werden darf
gibt es nicht. Die Bestimmungen für das Handgepäck
sind vom jeweiligen Reiseland und von den Fluggesellschaften
abhängig und können sich je nach politischer
Lage und durch behördlichen Willkür täglich
ändern.
-Alle Angaben nach
einer Analyse vom 30.09.2006 und ohne Gewähr-
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