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Ausgesuchte Bestimmungen für das Handgepäck im internationalen
Flugverkehr
| Eine allgemein gültige Verordnung was im Handgepäck
mitgeführt werden darf gibt es nicht. Die Bestimmungen für
das Handgepäck sind vom jeweiligen Reiseland und von den Fluggesellschaften
abhängig und können sich je nach politischer Lage täglich
ändern. Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte
Konsumgegenstände im Handgepäck bitte hier
klicken |
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Reiseland
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| Europäische Union |
verbotene Gegenstände:
- stumpfe, spitze oder scharfe Gegenstände: alle
Arten von Messern und Scheren (z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen,
Maniküresets, Besteck etc.). Glasflaschen ab einer gewissen
Größe (z.B. Deo-Roller aus Glas) können als
stumpfe und harte Schlaggegenstände eingeordnet und somit
konfisziert werden.
- alle Arten von Waffen, Explosivstoffe und Munition
(z.B. Elektroschocker) auch Spielzeugpistolen
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alle Produkte, die mit dem nebenstehenden
Symbol gekennzeichnet sind |
- viele Arten von Sportgeräten z.B. Wanderstöcke,
Baseballschläger, Golfschläger, Billardstöcke,
Angelruten, Bowlingkugel, Kamerastativ etc.
- leicht brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge, Reinigungs-
und Feuerzeugbenzin, Nagellackentferner, Gasbehälter etc.
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alle Produkte, die mit dem nebenstehenden
Symbol gekennzeichnet sind |
- chemische und toxische Stoffe, alle Arten von Säuren,
ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen (z.B. Bleichpulver
und Superoxyd), Pfeffersprays und Streichhölzer
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alle Produkte, die mit den nebenstehenden
Symbolen gekennzeichnet sind |
- giftige oder ansteckende Substanzen (Quecksilber /
Fieberthermometer, Bakterien- und Viruskulturen)
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alle Produkte, die mit dem nebenstehenden
Symbol gekennzeichnet sind |
- Die aktuelle Liste "Verbotene Gegenstände bei
Flugreisen" der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
Seit dem 06.11.2006 gelten neue Regelungen bezüglich
der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck im
EU-Flugverkehr
- Alle Arten von Flüssigkeiten, Pasten, Gels, Cremes etc.
müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvolumen
von 0,1 Liter (= 100 ml), in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren
Plastiktüte, deren Fassungsvermögen nicht größer
als 1 Liter betragen darf, transportiert werden (Beispiel siehe
Bilddokumentation).
- Flüssigkeiten (Spirituosen, Parfum etc.), die in den
Duty Free Shops oder an Board eines Flugzeuges von einem EU-Land
gekauft wurden, müssen in manipulationssicheren versiegelten
Verkaufstaschen transportiert werden und dürfen dann auch
weiterhin mit ins Handgepäck.(1.)
Problematisch sind gekaufte Flüssigkeiten am Flughafen
oder im Flugzeug eines außereuropäischen Landes,
wenn der Fluggast einen Zwischenstop einlegen und das Flugzeug
wechseln muß. So wird beispielsweise die Flasche Bourbon-Whisky,
die in Los Angeles im Duty Free-Shop gekauft wurde, bei einem
Zwischenstop in London oder Frankfurt, bei einem Weiterflug
z.B. nach München, beschlagnahmt. Das Gleiche gilt auch
für im Duty Free-Shop gekauftes Parfum, falls das Flagon
mehr als 100 ml Inhalt hat. So kann das teuer gekauft Parfum
z.B. am Flughafen von Bangkok, bei einem Flug von Bangkok nach
Berlin, mit Zwischenstop in Frankfurt, am Frankfurter Flughafen
konfesziert werden.(2.)
- Flüssige Babynahrung und spezielle Getränke für
Diabetiker dürfen auch weiterhin, in der Menge, die für
die Flugdauer benötigt wird, mit ins Handgepäck.
- Die Kontrolle von Mäntel, Jacken und Klapprechner (Laptops)
soll verstärkt werden
- Das maximal erlaubte Gewicht für das Handgepäck
unterscheidet sich bei den Fluggesellschaften und reicht von
5 kg bei TUIfly bis 8 kg bei der Lufthansa (weitere Infos, siehe
weiter unten)
Quellen:
1.) www.salzburg.com,
Salzburger Nachrichten -> Nachrichten, "EU schränkt
Flüssigkeiten im Handgepäck ein", 27.09.2006
2.) www.spiegel-online.de,
reise -> aktuell "Neue Handgepäckregeln: Was
darf noch ins Flugzeug?", 30.10.2006

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erlaubte Gegenstände und Medikamente:
- Verschreibungspflichtige Medikamente als Pulver, Flüssigkeit,
Tabletten und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray). Eine ärztliche
Bestätigung (bei Reisen ins Ausland in englisch) wird dringend
empfohlen. Diese Bestätigung schützt allerdings nicht
vor Beschlagnahmung der Medikamente durch die zuständige
Behörde, deshalb sollte im Handgepäck nur die für
die Flugzeit notwendige Medikamentenration mitgeführt werden,
die für die Reisedauer notwendige Medikamentenmenge sollte
im aufgegebenen Reisegepäck befördert werden. Dabei
ist es auch dringend ratsam sich über die jeweiligen Bestimmungen
in dem Reiseland vorab zu erkundigen, denn nicht selten sind
hier zugelassene Medikamente anderswo verboten.
- Insulin für Diabetiker maximal 148 ml
- medizinisch notwendige Flüssigkeiten, z.B. Augentropfen,
Kontaktlinsen, Hustensaft etc. maximal 120 ml
- Laptops, Handys (müssen aber i.d.R. ausgeschaltet
bleiben*), MP3-Player, kleinere Fotoapparate und
Kamerazubehör (keine übergroße Objektive und
Kamerastative, diese könnten als Schlaggegenstände
eingeordnet werden und somit beschlagnahmt bzw. der Mitflug
verweigert werden. Genaue Maßangaben hierzu gibt es nicht
und man ist, ähnlich wie bei den Medikamente, von der Willkür
der zuständigen Behörde abhängig.)
(Quelle: www.fit-for-travel.de,
"Medikamente im Handgepäck: Was darf mit?",
direkt zum Artikel bitte hier
klicken, 18.09.2006)
*Bei einigen Fluggesellschaften ist das Telefonieren während
eines Fluges, zu vorgeschriebenen Zeiten, wieder erlaubt, z.B.
Ryanair, Emirates u.a.
- Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte Konsumgegenstände
im Handgepäch bitte hier
klicken
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Großbritannien
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und
Handgepäck im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei,
bitte hier
klicken) |
aktuelle Meldung:
Großbritannien lockert teilweise die Bestimmungen für
das Handgepäck
Die britische Regierung sorgt mit der teilweisen Lockerungen der
strengen Regelungen für das Handgepäck, für noch
mehr Verwirrung bei Flügen nach Großbritannien. So wurde
zwar die Bestimmung, dass nur noch ein Handgepäckstück
pro Passagier an Bord genommen werden darf, für Flüge
nach / ab 22 britischen Flughäfen wieder aufgehoben, diese
Regelung gilt allerdings nicht bei Flügen zu allen britischen
Airports, so ist auf einer Flugreisen nach London-Luton und London-Gatwick
auch weiterhin nur ein Handgepäckstück erlaubt. Außerdem
setzen einige Fluggesellschaften diese neue gelockerte Regelung
nicht in die Praxis um, bei easyJet beispielsweise ist auch weiterhin
nur ein Handgepäckstück erlaubt und bei der Airline BMI
dürfen nur Fluggäste ab der Business-Klasse zwei Handgepäckstücke
mit an Bord nehmen, für Fluggäste der Economy-Klasse ist
dagegen auch weiterhin nur ein Handgepäckstück erlaubt.
Daher sollten Sie sich vor einem Flug nach Großbritannien
genau über die jeweils gültigen Handgepäckbestimmungen
ihrer Fluggesellschaft bzw. des Flugzieles informieren. Weitere
Informationen zu den Gepäck- und Handgepäckbestimmungen
bitte hier klicken.
(www.aero.de, News
-> "Unterschiede bei Airlines: Großbritannien lockert
strikte Handgepäckregel", 07.01.2008) |
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verbotene Gegenstände und Bestimmungen für
Medikamente und Babynahrung:
- alle unter dem Punkt "Europäische Union" genannten
Gegenstände
- Sonderregelungen: z.Z. (19.09.2006) ist die Mitnahme
von Flüssigkeiten (Getränke, Shampoos, Lotionen,
Cremes etc.) im Handgepäck verboten, diese Regelung
soll allerdings im Laufe dieser Woche gelockert werden. Nach
der Sicherheitszone, also im Duty Free Shop können Flüssigkeiten
gekauft werden und im Handgepäck mitgeführt werden.
Das Verbot gilt also für alle Flüssigkeiten, die außerhalb
der Sicherheitszone gekauft wurden.
- Behälter die Flüssigkeiten entahlten könnten
- generelles Verbot von Feuerzeugen auch nicht im aufgegebenen
Gepäck (das teuere Dupont-Feuerzeug sollte man bei Flügen
nach Großbritannien und in die USA nicht mitnehmen.)
- an verschreibungspflichtigen Medikamente in flüssiger
Form, falls diese für den Flug dringend benötigt
werden (ärztliche Bestätigung!), dürfen maximal
50 ml im Handgepäck mitgeführt werden. Für
flüssige Medikamente, die nicht vorgekostet werden können,
bedarf es gegebenfalls einen Unbedenklichkeitsnachweis durch
die Airport-Apotheke
- flüssige Babynahrung darf mitgeführt werden, muss
aber vom Fluggast vorgekostet werden!!!!
(Quelle: www.london.diplo.de,
Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft
in London. Merkblatt als pdf-Datei / 153 kb bitte hier
klicken)
aktuelle Meldung: Die britische Regierung hat die Bestimmungen
für das Reisegepäck etwas gelockert. Seit dem 22.09.2006
darf wieder ein Handgepäckstück in normaler Größe
(B x H x T = 56 x 45 x 25 cm) mit an Board genommen werden. Künftig
sind auch wieder Musikinstrumente als zweites Handgepäckstück
erlaubt. (Quelle: www.spiegel.de,
Nachrichten -> Reise -> Aktuell "Handgepäck:
Briten lassen wieder kleine Koffer an Bord", 21.09.2006)
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USA
(Merkblatt der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten und
Handgepäck im Luftverkehr von und nach UK und USA als pdf-Datei,
bitte hier
klicken) |
verbotene / erlaubte Gegenstände und Bestimmungen
für Medikamente:
- alle unter den Punkten "Großbritannien" und
"Europäische Union" genannten Gegenstände
und Verordnungen (vorkosten von flüssigen Medikamenten
und Babynahrung etc.)
- In den USA dürfen wieder Flüssigkeiten (Getränke,
Parfum, Körperpflegemittel), die in den Geschäften
nach der Sicherheitszone (Duty Free-Shops) gekauft werden, im
Reisegepäck versiegelt mitgeführt werden. Auch die
Mitnahme von Flüssigkeiten, die außerhalb der Sicherheitszone
gekauft wurden, dürfen in geringen Mengen wieder in das
Handgepäck. So sind im Handgepäck maximal 0,1 Liter
(100 ml = 3,38 fl oz) an Shampoo, Deodorant oder andere unbedenklichen
flüssigen Konsumgüter erlaubt, diese müssen allerdings
in einer durchsichtigen Plastiktüte transportiert werden.
(www.spiegel.de,
-> Reise -> aktuell: "Flugsicherheit: US-Behören
erlauben wieder Flüssigkeiten", 25.09.2006)
- an rezeptfreien flüssigen Medikamente (Hustensaft etc)
dürfen maximal 4 oz = ca. 113 ml mitgeführt werden,
diese müssen ggf. vorgekostet werden.
- Sonderregelung für Handgepäckgröße:
Bei Flügen ab USA und innerhalb der USA darf das Handgepäck
folgende Maßen nicht überschreiten: Breite: 55 cm
x 40 cm x 20 cm (alle Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen
und Seitentaschen)
(Quelle: www.london.diplo.de,
Merkblatt "Handgepäck" der Deutschen Botschaft
in London. Merkblatt als pdf-Datei / 153 kb bitte hier
klicken)

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| Handgepäckbestimmungen
ausgesuchter Fluggesellschaften |
| Fluggesellschaft |
Bestimmung (i.d.R. 1 Handgepäck pro Person
erlaubt)
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| allgemein |
Die Bestimmungen was mit an Board bzw. was dort konsumiert
werden darf, weichen unter den Fluggesellscaften stark voneinander
ab. So ist bei vielen Airlines die Mitnahme von heißen Getränken
an Board untersagt oder der Konsum von mitgebrachten alkoholischen
Getränken im Flugzeug ist nicht erlaubt. Deshalb gilt der Ratschlag
sich über die jeweiligen Handgepäck-Bestimmungen der gebuchten
Fluggesellschaft zu informieren. |
| Air Berlin |
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe
in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg (bei Flügen ab London
gelten die Bestimmungen weiter oben) |
| Condor |
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe
in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 6 kg
wichtig: die Mitnahme von Aktentaschen ist nicht erlaubt |
| Easy jet |
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe
in cm) = 45 x 40 x 20. Die Mitnahme von Glasflaschen ist nicht erlaubt.
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| TUIfly |
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe
in cm) = 45 x 35 x 20; max. Gewicht = 5 kg (bei Flügen ab Großbritannien
gelten die Bestimmungen weiter oben) |
| Lufthansa |
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe
in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 8 kg (bei Flügen ab Großbritannien
und USA gelten die Bestimmungen weiter oben)
In der Business Class sind 2 Handgepäckstücke pro Person
erlaubt und ein Kleidersach mit (max 57 cm x 54 cm x 15 cm gilt
als Handgepäck) |
| LTU |
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe
in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 8 kg (bei Flügen ab Großbritannien
und USA gelten die Bestimmungen weiter oben) |
| Ryanair |
max. Größe* (Breite x Höhe x Tiefe
in cm) = 55 x 40 x 20; max. Gewicht = 10 kg (bei Flügen ab
Großbritannien gelten die Bestimmungen weiter oben).
Sonderregelung bezüglich Allkoholkonsum, bei den Iren ist trinken
von Alkohol verboten. |
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*max. Größe = Maßen inkl. Rädern, Tragegriffen
und Seitentaschen
(Quelle: www.fit-for-travel.de,
"Medikamente im Handgepäck: Was darf mit?",
direkt zum Artikel bitte hier
klicken, 18.09.2006)
- Bildergalerie über erlaubte und nicht erlaubte Konsumgegenstände
im Handgepäch bitte hier
klicken
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Alle Angaben ohne Gewähr, für Hinweise über falsche
Angaben auf dieser Seite, würden wir uns sehr freuen:
E-Mail an: info@sellpage.de
weitere Infos über verbotene Gegenstände im Handgepäck
im Internet:
- aktuelle Liste " Verbotene Gegenstände bei Flugreisen"
der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de
weitere nützliche Reiseinformationen unter sellpage.de:
- Gepäckbeförderung-Richtlinien ausgesuchter Fluggesellschaften
klick hier
- Übersicht und Flugziele wichtiger Billigfluggesellschaften
mit Abflug ab Deutschland klick
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- Liste mit allen wichtigen Telefonnummern für den Notfall im
Urlaub (Kreditkartensperre, Notrufnummern etc.) klick
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- die Autobahngebühren in Europa klick
hier
- wichtige Gesetzesänderungen im Straßenverkehr klick
hier
- Links zu nationalen Wetterdiensten und weltweiten Infodiensten
zum Klima, Wetter, Pollenflug etc. klick
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