|
|
.
Verkehrsunfall
im Ausland
-siehe
auch "Mit dem Auto ins
Ausland - die Rechtslage"
und "Bußgelder
und Abzockmethoden auf den europäischen Straßen-"
2003
hatten rund 150.000 deutsche Autofahrer einen
Autounfall im Ausland. In solch einem Fall sorgt
zwar eine EU-weit geltende Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie
für eine Erleichterung bei der Abwicklung
einer Schadensregulierung, dennoch kann ein
Verkehrsunfall im Ausland zu juristischen Komplikatioen
führen. So sollten Sie sich schon vor einer
Fahrt ins Ausland darüber informieren,
was in solch einem Fall zu tun ist.
| Stichwort: |
Bemerkung
/ Quelle |
Infos
im Internet |
| Europäischer
Unfallbericht |
Vor
einer Reise ins EU-Ausland sollten
Sie sich bei Ihrer Versicherung unbedingt
den Europäischen Unfallbericht
in zweifacher Ausführung besorgen,
einmal in Deutsch und einmal in der
jeweiligen Landessprache oder zumindest
in Englisch.
Im übrigen ist es auch von Vorteil
einen Europäischen Unfallbericht
im Hanschuhfach liegen zu haben, falls
man in Deutschland in einen Unfall
mit einem Autofahrer aus dem EU-Ausland
verwickelt ist. (1.) |
- Der
Europäische Unfallbericht
auf Deutsch zum herunterladen
unter www.kfz-auskunft.de
- Dieser
Unfallbericht kann auch beim Gesamtverband
der deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. in Deutsch, Englisch, Spanisch,
Französisch, Italienisch,
Niederländisch, Polnisch,
Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch
und Ungarisch unter www.versicherung-und-verkehr.de
kostenlos bestellt werden
|
| Schadensregulierungsbeauftragten |
Ein(e)
Regulierungsbeauftragte(r) ist verpflichtet,
innerhalb von drei Monaten ein Schadenersatzangebot
zu unterbreiten, die Versicherungen
sind wiederum verpflichtet solch eine
Person in jedem Land der EU zu benennen.
(1.) |
Unter
dem Zentralruf der Versicherungen.
Tel.Nr. 01802-5026 bzw. im Internet
unter www.zentralruf.de
können Sie erfahren bei welcher
Versicherung der Unfallgegner versichert
ist. Hier gibt es auch weitere nützliche
Informationen wie man sich im Falle
eines Verkehrsunfalls im Ausland verhält.
|
| Verkehrsopferhilfe
|
Bei
Autounfällen mit Personenschäden
und einer nicht zahlungswilligen Versicherung
kann die Verkehrsopferhilfe e.V. (eine
Einrichtung der deutschen Auto-Haftpflichtversicherer)
eventuell weiterhelfen. (2.) |
Entschädigungsfonds
für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen
und Entschädigungsstelle für
Auslandsunfälle unter www.verkehrsopferhilfe.de |
| Beweise
sammeln |
Zur
Darstellung des Unfallherganges kann
wie w.o. erwähnt das Formblatt
zu einem Europäischen Unfallbericht
eine große Hilfe sein. Da sollte
vor allem eine Skizze zum Unfall angefertigt
werden. Den Unfall zu fotografieren
ist natürlich auch sehr zu empfehlen,
so kann eine billige Einwegkamera
im Handschuhfach im Falle eines Unfalles
sehr hilfreich sein (einen teueren
Fotoapparat sollten Sie wegen Diebstahlgefahr
nicht ständig im Auto deponieren).
Außerdem sollten Sie die Namen
und Adressen von eventuellen Zeugen
des Unfalls notieren.
Beachten Sie auch, dass es in manchen
Ländern z.B. in Italien oder
Frankreich nicht ohne weiteres möglich
ist, anhand des KFZ-Kennzeichens die
Versicherung und den Halter des Unfallgegners
ausfindig zu machen, deshalb unbedingt
die Angaben der Versicherungsmarke
notieren, die i.d.R an der Windschutzscheibe
klebt.
Beachten Sie auch, dass in vielen
Ländern z.B. in Frankreich, Österreich,
Belgien und Luxemburg die Polizei
in der Regel nur bei Personenschäden
erscheint. (1.) |
| Reparaturkosten |
Die
Reparaturkosten für einen unverschuldeten
Unfall im Ausland werden auch weiterhin
nach den jeweiligen Reparatursätze
bezahlt, die in dem Land gelten, wo
sich der Unfall ereignet hat. Falls
ein Schaden nun in Deutschland repariert
wird und die Reparatur ist hier teuerer
als in dem "Unfalland",
muss man den Differenzbetrag aus eigener
Tasche bezahlen. Diese Zusatzkosten
könnten vermieden werden, wenn
man das Auto in dem Land reparieren
lässt, wo sich der Unfall ereignet
hat. Nur leider ist dies auch nicht
immer empfehlenswert, nämlich
dann wenn die Reparatur mangelhaft
ausgeführt wurde, Gewährleistungsansprüche
können leider nur in der ausländischen
Werkstatt geltend gemacht werden. |
| Auslandsschutzbrief |
Durch
einen Auslandsschutz sind die Kosten
abgedeckt, die entstehen falls Ihr
Auto wegen eine Unfalls nicht mehr
fahrbereit ist oder Ihr Auto geklaut
wurde, also Übernachtungs- und
Rückreisekosten. Die Reparaturkosten
an sich werden durch die Leistungen
eines Auslandsschutzbriefes nicht
abgedeckt. Auslandsschutzbriefe werden
von den Autoversicherer und Automobilclubs
angeboten. Zu empfehlen ist hierzu
die Leistungen und Preise eines Auslandsschutzbriefes
zu vergleichen. (2.) |
| Grüne
Versicherungskarte |
Die
Grüne Versicherungskarte ist
für deutsche Autofahrer im EU-Ausland
im allgemeinen nicht vorgeschrieben,
sie enthält aber die wichtigsten
Angaben zur Versicherung und so sollten
Sie bei Auslandsfahrten eine Grüne
Versicherungskarte bei Ihrer Versicherung
beantragen, insbesondere wenn die
Autofahrt in ein Nicht-EU-Land oder
auf die britischen Inseln geht. (1.) |
|
Quellen:
1.) swr.de,
Fernsehen -> Kaffee oder Tee -> Auto &
mobil: "Unfall im Ausland"
, 20.05.2004)
2.) wdr.de,
ServiceZeit -> Verkehr: "Unverschuldete
Unfälle im Ausland", 20.05.2004)
|
(Alle
Angaben ohne Gewähr.)
Für Hinweise über falsche Angaben auf dieser
Seite, freuen wir uns über eine
E-Mail an: info@sellpage.de
|