Mit dem
Auto ins Ausland - die Rechtslage
Urlaub:
Unfälle im Linksverkehr
Laut ADAC droht Autoreisenden in Ländern wie Großbritannien,
Irland, Malta und Zypern bei einem Zusammenstoß auf der rechten
Fahrbahn der Verlust des Versicherungsschutzes. In einem kürzlich
veröffentlichten Urteil hat das Landgericht Mainz die Klage eines
Autofahrers auf Versicherungsleistung abgewiesen. Wer in einem Land
mit Linksverkehr rechts fährt, verletzt die im Verkehr erforderliche
Sorgfalt erheblich und handelt grob fahrlässig, urteilte der
Richter. Der Vollkaskoversicherte hat deshalb keinen Anspruch auf
Entschädigung. (focus-online)

Auslandsreise
mit Leihwagen
Wer mit einem geliehen Wagen ins Ausland fahren möchte, sollte
unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei sich haben. Ganz
gleich, ob man mit einem Firmenwagen über die Grenze fährt
oder mit dem Wagen eines Freundes oder Bekannten verreist - ohne eine
Vollmacht droht bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei ein
vorzeitiges Ende der Fahrt. Nur die Vollmacht weist den Fahrer als
Berechtigten aus.
Die Vorsichtsmaßnahme sollten sich vor allem Reisende zu Herzen
nehmen, die mit geliehenen Fahrzeugen in die Türkei oder in osteuropäische
Länder aufbrechen. Aber auch für Tripps innerhalb der EU
ist eine formlose Vollmacht des Wagenhalters ratsam.
(WZ, Diesntag-Magazin, S.16; 30.05.00)

Vollstreckung
ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland
Im Ausland geahntete Verkehrsordnungswidrigkeiten können derzeit
(Juli 2000) in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich –
nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gilt in Deutschland
mit keinem anderen Land ein Vollstreckungshilfevereinbarungen für
Bußgeld- oder Verwaltungssachen.
Laut ADAC ist aber in nächster Zeit mit dem Inkrafttreten eines
EU-Strafvollstreckungsübereinkommens zu rechnen, wodurch die Geldbußenvollstreckung
neu geregelt wird. (ADAC-online, 22.07.00).

Spanische
Kfz-Verkehrsvorschrift schreibt zwei Warndreiecke vor
Seit dem 27.07.1999 gilt eine spanische Verkehrsvorschrift, nach
der in Autos u.a. zwei Warndreiecke (und Ersatzglühlampen) mitgeführt
werden müssen. Diese unsinnige Regelung ist damit zu begründen,
weil man in Spanien verpflichtet ist, im Falle einer Wagenpanne, das
Auto nach vorne wie nach hinten (Abstand 50 m) mit einem Warndreieck
abzusichern.
Bei nicht Beachtung dieser Regelung droht ein Verwarnungsgeld bis zu
15.000 Ptas (entspricht etwa 180 DM) (ADAC-online, 22.07.00).

Verkehrsverstöße
im Ausland und ihre Auswikungen
einige Beispiele aus:
| Bussgelder
für: |
falsch Parken*1 |
20 km/h
zu schnell*2 |
Allkohol
am Steuer*2 |
| Belgien: |
ab 50 DM |
ab 195 DM |
100 DM-19400
DM |
| Frankreich: |
bis 70
DM |
ab 180 DM |
bis 9000
DM |
| Griechenland: |
bis 120
DM |
bis 85 DM |
ab 150 DM |
| Italien:*3 |
ab 64 DM
(in einer Bushaltestelle, 128 DM) |
ab 257 DM
(schon ab 10 km/h zu schnell) |
bis 2400
DM |
| Niederlande |
ab 80 DM |
ab 115 DM |
ab 360 DM |
| Portugal |
ab 50 DM |
ab 100 DM |
195 DM-1950
DM |
Schweiz
|
50 bis 145
DM |
ab 215 DM |
1200 DM-6000
DM |
| Spanien |
bis 175
DM
(in Palma auch mal 340 DM) |
ab 190 DM |
ab 590 DM |
*Quelle: ADAC-motorwelt,
*1) 05/2000, *2) 04/1999, *3)
03/2001, S.90
 
In
der EU gilt auch weiterhin der alte Führerschein
In der Vergangenheit wurde von Autofahren berichtet, daß
sie in Ländern der EU ein Bußgeld bezahlen mussten, weil
sie nicht im Besitz des neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat
waren. Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission (AZ:
K 1999/511) ist dieses Bußgeld unrechtens, denn auch weiterhin
sind die alten grauen bzw. rosa farbenen Führerscheine gültig.
Die Verbraucherzentrale in NRW rät den Autofahren, die mit einem
alten Führerschein in ein EU-Land fahren, diese Richtlinie im
Fall der Fälle ausgedruckt dem Polizeibeamten vorzuweisen. Die
Richtlinie kann in einer sechssprachigen Fassung zum Preis von 1,21
DM / min unter der FAX-Nr. 01905-100 10 10 56 abgerufen werden.
Sollte diese EU-Entscheidung den Beamten nicht überzeugen, rät
die Verbraucherzentrale, das Bußgeld zu bezahlen. Damit Sie
später Einspruch gegen dieses Bußgeld einlegen können,
sollten Sie darauf achten, daß neben dem Betrage auf dem Strafzettel
auch der Vermerk "ungültige Fahrerlaubnis" zu lesen
ist.(WZ, auto-magazin, S..15 , 14.04.01).

In
Italien droht ein Fahrverbot, wenn während der Fahrt mit dem
Handy telefoniert wird
- Wer in Italien
beim Telefonieren mit dem Handy im Straßenverkehr erwischt
wird, kann mit einem Fahrverbot bestraft werden. Auf manchen Autobahnabschnitte
wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 auf
150 km/h erhöht.
- In Frankreich
wird ein Autofahrer, der in einen Unfall mit Totesfolge verwickelt
ist, nicht nur auf Alkohol, sondern auch auf Rauschmittelmißbrauch
getestet.
- Die Niederlande
planen für dieses Jahr die Benutzung des Handy beim Fahren
zu verbieten.
- In Griechenland
wird in diesem Jahr der tollerierte Blut-Alkohol-Gehalt auf 0,25
gesenkt.
(Quelle:Web-Site des Wirtschaftsmagazin Capital,
Topthema: "Gute Fahrt in 2002", von Torsten Eßer,
14.01.2002)

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Update:
15.03.05
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