Gerichtsurteile bezüglich der gebuchten Unterkunft
Schadensersatz
wegen Überbuchung des Hotels
Der
Bundesgerichtshof stärkt in einem Urteil vom Januar 2005 (BGH
AZ: XZR 118/03) den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem
Reiseveranstalter, wenn wegen Hotelüberbuchung die Reise nicht
angetreten werden kann. In
zwei gleichzeitig zu verhandelten Fällen war zu klären ob
Schadensersatzansprüche "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit"
berechtigt sind.
Fall 1: Die gebuchte Unterkunft in einer Hotelanlage auf den Malediven
mit hauseigenem Korallenriff, konnte vom Reiseveranstalter, wegen
Hotelüberbuchung, nicht mehr angeboten werden, aber eine Ersatzunterkunft
in einem vergleichbaren Hotel auf den Malediven oder die Rückerstattung
des Reisepreises. Der Kunde war mit der angebotenen Ersatzunterkunft
nicht einverstanden, blieb deshalb zu Hause, und verlangte neben dem
Reisepreis noch Schadensersatz. Der BGH sah in diesem Fall 50 Prozent
des Reisepreises als Entschädigungszahlung für berechtigt
an.
Fall 2: Der Reiseveranstalter bestritt, dass der Urlauber zu Hause
geblieben ist und irgendwo anders einen Urlaub gebucht und durchgeführt
hat, somit also kein Anspruch auf Schadensersatz
"wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit"
besteht. Der BGH wies in diesem Fall darauf hin, der
Kunde braucht nicht zu beweisen, dass er zu Hause geblieben ist und
sah auch hier 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung
als gerechtfertigt.
Die
jeweiligen Schadensersatzsätze werden auch zukünftig von
den Gerichten von Fall zu Fall zu klären sein, neu an diesem
Urteil ist allerdings, dass für die Festlegung des Schadensersatzanspruches,
von
den Richter der Reisepreis und nicht
das Einkommen der Kunden als Grundlage herangezogen wurde.
Der BGH weist in dem Urteil auch daraufhin, dass ein Anspruch auf
Schadensersatz entfallen kann, wenn der Reiseveranstalter eine absolut
gleichwertige Unterkunft anbieten kann und der Kunde dieser Ersatzunterkunft
zustimmt.
(www.spiegel-online.de:
Reise-> aktuell -> "BGH-Urteil: Wenn
der Urlaub wegen Hotelüberbuchung ausfällt", 13.01.2005)

Hotelbewertungen
aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht geeignet
Kommt es zu Streitigkeiten weil das gebuchte Hotel als mangelhaft
empfunden wurde, sind Hotelbewertungen unter den diversen Hotelbewertungsseiten
im Internet (z.B. von OpenHolidayGuide),
die den gleichen Mangel beschreiben, als Beweimittel vor Gericht ungeeignet.
Die Online-Bewertungen können allerdings eventuell dafür
genutzt werden, um mit der betreffenden Person in Kontatkt zu treten
und gemeinsam gegen das Hotel bzw. Reiseveranstalter zu klagen. Des
weiteren berechtigen schlechte Hotelkritiken nicht dazu, aufgrund
dieser schlechten Bewertung, eine Hotelbuchung kostenlos zu stonieren.
(www.spiegel-online.de:
Nachri chten -> Reise-> aktuell -> Reiserecht: "Reiserecht:
Online-Hotelbewertungen gelten nicht als Beweismittel"",
17.01.2007)

Reisepreisminderung
wegen unerwarteter Abreise in der Nacht
Obwohl die Reiseveranstalter in ihren AGBs ausdrücklich darauf
hinweisen, dass die Flugzeiten geändert werden können, müssen
sich die Pauschalreisenden nicht alles gefallen lassen. Nach einem
Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (AZ: 32 C 221/03, 72) wurde einem
Urlauber 27,05 Euro zugesprochen, weil der Reiseveranstalter den auf
10 Uhr festgelegten Flug, auf 2.50 Uhr in der Nacht vorgezogen hat.
Für den Urlauber bedeutete dies, dass er um 0.30 Uhr vom Hotel
abgeholt wurde. In dem oben genannten Urteil wurde dies mit einer
"massiven Beeinträchtigung der Reisenden" begründet
(Westdeutsche
Zeitung: reise-magazin "Reiserecht: Nachtruhe" S.13,
15.05.2004)

Ein
WC ist besser als eine Toilette
Wird in der Beschreibung eines Ferienhauses auf eine Toilette verwiesen,
so kann dies nach einem Urteil des Landgericht Hamburg (AZ 313 S 78/02)
ein einfaches Plumpklo mit Chemiekalienzusatz sein. Ein stilles Örtschen,
welches als WC bezeichnet wird, ist rechtlich gesehen ein besseres
Klo mit Wasserspülung. (Westdeutsche
Zeitung: reise-magazin "Ferienhaus-Toilette darf auch ein
Plumpsklo sein" S.17, 20.03.2004)

Reisepreisminderung
wenn der Reiseveranstalter ein Hostel als Hotel anbietet
Bietet ein Reiseveranstalter ein Hostel (Herberge) als Hotel an, bzw.
ordnet ein Hostel im Reisekatalog oder im Internet unter der Rubrik
"Hotels und Appartements" ein, dann kann der Reisepreis,
nach einem Urteil des Landgerichts Arnsberg (AZ: 5 S 115/06), gemindert
werden. Die Richter sprachen den Urlaubern eine Reisepreisminderung
von 20 Prozent zu, weil der Standard eines Hostel nicht dem eines
Hotels entspricht, ist es irreführend ein Hostel in die Ruprik
"Hotels" einzuordnen. In diesem Fall konnte der Urlauber
von der Urlaubsunterkunft also erwarten, dass diese dem Standard eines
einfachen Hotels entsprechen, z.B. Zimmer mit seperater Dusche und
WC. (Westdeutsche Zeitung: reise-magazin "Ein 'Hostel' darf nicht
als Hotel beworben werden" S.10, 09.06.2007)
Weitere Informationen siehe unter "Definition
von Hotelkategorien und Klassifizierung von Ferienunterkünften"

15 Prozent vom Preis zurück, wenn
das Hotel noch eine Baustelle ist
Die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene
Fachzeitschrift "Reiserecht aktuell" berichtet in ihrer
neusten Ausgabe, dass Hotelgäste die ein Hotel gebucht haben,
in dem noch gebaut wird, eine Reisepreisminderung von 15 Prozent verlangen
können. Das gelte auch, wenn die Arbeiten nicht unmittelbarer
neben dem Hotelzimmer durchgeführt werden, dies entschied das
Oberlandesgericht Frankfurt (AZ.: 16 U 9/01).
Eine weitere "erheblichen Beeinträchtigung" für
den Hotelgast ist beispielsweise eine nicht zuverlässig funktionierende
Wasserversorgung, in solch einem Fall sind auch 15 Prozent Preisnachlass
gerechtfertigt.
25 Prozent Preisminderung kann ein Urlauber verlangen, wenn die in
den Katalogen oder Prospekten zugesagten Freizeiteinrichtungen nicht
vorhanden sind. (WZ:
reise-magazin" vom 11.05.02, S.13: "Hotel war noch eine
Baustelle", 14.05.2002)

Ein "strandnahes" Hotel darf
höchstens 300 m vom Strand liegen
Nach einem Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (Az.: 2 C 1902/01-15),
darf ein Reiseveranstalter ein Hotel das 300 m vom Strand liegt und
zudem nur durch überqueren einer Straße zu erreichen ist,
nicht als Hotel mit "Strandlage" bezeichnen.
Urlauber, die solch ein Hotel gebucht haben, können vor Ort darauf
bestehen auf Kosten des Reiseveranstalters in ein anderes, mindestens
gleichwertiges und strandnahes Hotels umzuziehen. (www.spiegel-online.de:
"300 Meter Entfernung sind keine "Strandlage"",
22.03.2002)

Mindestgröße
eines Doppelzimmers
-
Ein Doppelzimmer,
das nicht über eine Mindestgröße von 12 qm (ohne
Badezimmer) verfügt, ist bei einer Belegung mit zwei Personen
als mangelhaft anzusehen.
-
Ein Reisemangel
liegt auch dann vor, wenn ein Bett für zwei Personen nur 1,20
m breit ist.
-
Der Umzug
innerhalb eines Hotels ist als Urlaubstag in der Regel als zur Hälfte
verloren anzusehen. Liegen die oben beschriebenen Mängel vor,
so ist eine Minderung des Reisepreises möglich. (AZ:
AG Bad Homburg, Urt. v. 16.9.1994; 2 C 4549/93 - 21/4)
(Quelle: ARD-Ratgeber-Recht)

Reisemangel
bei schnarchenden Mitreisenden
Kommt ein Reisender, der Einzelzimmer gebucht hat, in ein Doppel- bzw.
Dreibettzimmer und wird dort durch lautes Schnarchen der Mitreisenden
gestört, so stellt dies ein Reisemangel dar, der den Reisenden
zu einer Minderung des Reisepreises berechtigt.
(AZ:AG Königstein i.T., Urt. v. 10.11.1995; 22 C
139/95;)
Diebstahl
aus Hotelsafe
Der Diebestahl von Wertgegenständen aus einem Hotelsafe kann nicht
dem Reiseveranstalter angelastet und als Reisemangel angesehen werden.
Der Reiseveranstalter haftet nicht wie ein Beherbergungswirt für
eingebrachte Sachen nach § 701 BGB. Auch verborgenen Sicherheitsmängeln
beim Hotelier muß er nicht nachspüren. Er würde der
ihn treffenden Verkehrssicherungspflicht erst dann nicht genügen,
wenn er Sicherheitsrisiken, die sich bei genauerem Hinsehen jedermann
offenbaren, nicht fest- und abstellen würde. (OLG
München, Urteil vom 26.04.1999, RRa 1999, 174) (Quelle: Rechtsanwalt
Paul Degot,t ,
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/wam4.htm)
 
Urlaub
in einem idyllischen Hotel mit Blick auf eine Tankstelle
Wer entgegen der Versprechungen des Reiseveranstalter in einem trostlosen
Hotel mit Blick auf eine Tankstelle untergebracht wird, kann den Reisevertrag
noch am Urlaubsort kündigen. Diese Kündigung bleibt auch dann
wirksam, wenn der Urlauber trotzdem in dem Hotel bleibt, da sich der
Veranstalter weigert, ihn nach Hause zu transportieren. Auf dieses Urteil
des Landgericht Düsseldorf (AZ.: 22 S 516/98) macht die Deutsche
Gesellschaft für Reiserecht aufmerksam.
In dem verhandelten
Fall ging es um eine Ägypten-Reise mit angeblicher Unterbringung
in einem idyllisch gelegen Hotel. Das dann tatsächlich vorgefundene
Haus mit Blick auf eine Tankstelle, wurde von dem Gericht als "erhebliche
Abweichung" vom Reisevertrag gewertet, die eine Kündigung
rechtfertige. Da der Urlauber aber trotzdem blieb und auch Besichtigungen
unternahm, bezifferte das Gericht die Reisepreisminderung nur auf 40
Prozent. (WZ-Reise Magazin, gms, S.14; 20.05.00).

Schlafzimmer
ohne Fenster
Fehlt dem Schlafzimmer einer für drei Wochen gemieteten Wohnung
ein Fenster, ohne daß der Vermieter darauf hingewiesen hat, besteht
ein fristloser Kündigungsgrund für den Mieter. (AZ:
AG Flensburg, Urt. v. 30.1.1996; 62 C 657/95) (Quelle: ARD-Ratgeber-Recht)
Irreführende
Hotelsterne
Eine Hotelwerbung mit vier Sternen wird von vielen Verbrauchern so verstanden,
daß sie auf einer „offiziellen Klassifizierung“ beruht, mit der
das Hotel in eine bestimmte Komfort-Kategorie eingeordnet wurde. Ist
dies nicht der Fall, ist die Werbung nach § 3 UWG irreführend und
unzulässig (SchlHOLG, Urteil vom 18.5.1999, OLG Report 1999, 267).
Praxishinweis:
Nach §1 Absatz 1 lit. c) der Informationsverordnung muß der Reiseveranstalter
in der Katalogbeschreibung auch Kategorie oder Komfort der ausgeschriebenen
Hotels angeben. Hierbei ist in erster Linie die touristische Einstufung
durch die zuständige Stelle des jeweiligen Urlaubslandes maßgeblich.
Fehlt eine solche, kann der Veranstalter eine eigene Klassifizierung
einführen. Er muß deren Wertigkeit aber erklären und
definieren.(Quelle: P.Degott und
IWW-Institut)

Ferienwohnung
im Lawinengebiet:
Ein Urlauber hat lange vor Ferienbeginn eine Ferienwohnung in einem
Schnee-Gebiet gemietet. Bei Ferienbeginn herrscht in dieser Region jedoch
plötzlich vorübergehend extreme Lawinengefahr mit der höchsten
Lawinenwarnstufe vor. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Zufahrtsstraßen
jederzeit gesperrt werden können. Der Urlauber möchte seine
Reise deshalb nicht antreten. Die extreme Wetterlage ist ein wichtiger
Grund, um den Vertrag kündigen zu können. (AG Herne-Wanne,
Urteil vom 08.07.1999; RRa 2000, 38).

Doppelzimmer
statt Appartement, und im falschen Ort
Wenn ein Pauschalurlauber statt des gebuchten Zwei-Zimmer-Appartements
nur ein Doppelzimmer erhält, das zudem noch zehn Kilometer vom
ursprünglichen Ferienort entfernt ist, rechtfertigt dies eine Preisminderung
von 95 Prozent. (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2432/96-19 03/9).
Hotelzimmer:
Fotos im Katalog müssen stimmen
Auch Fotos sagen etwas über die geplante Reise aus, wenn im
Text NICHT ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass es auch anders
aussehen kann. Die Beschränkung im Katalog auf die Abbildung des
schönsten Hotelzimmers reicht nicht aus, wenn es in dem Hotel Zimmer
mit anderer Ausstattung gibt. Sonst verletzt der Reiseveranstalter seine
Informationspflicht gegenüber seinem Kunden. Ein Kläger erhielt
einen Minderungsanspruch in Höhe von 15 Prozent des Reisepreises,
weil sein Zimmer nicht der Abbildung im Katalog entsprochen hatte. Es
war halb so groß, hatte keine Holzdecke, nur ein Fenster, die
abgebildete Möbel wie Couch oder drei Tischleuchten waren nicht
vorhanden. Die Einrichtung bestand außerdem nur aus Plastik. (AG
Düsseldorf, Az: 29 C 16301/97).

Auf
eigene Gefahr in die Badewanne
Urlauber, die im Hotel in einer Badewanne ausrutschen, haben keinen
Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Die Veranstalter müssten
zwar für den Sicherheitsstandard eines Hotels sorgen, aber nicht
für die Ausstattung der Badewannen mit Rutschmatten und Haltegriffen.
Anders als im Krankenhaus oder Altersheim gehe die "Gefährdungslage"
beim Baden und Duschen nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus,
so urteilte das Amtsgericht Bad Homburg (AZ: 2C 594/99). (WZ:
reise-magazin, S.12, 24.06.00)

Kurzfristige
Bereitstellung einer Ersatz-Unterkunft
Wird ein Reisender in einer 80 Kilometer vom vereinbarten Urlaubsort
gelegenen Ersatz-Unterkunft untergebracht, so stellt dies nach einem Urteil
des Landesgericht Frankfurt ( LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2000,
RR 2000, 90) einen Reisemangel dar, der zur Kündigung berechtigt.
Fliegt der Reisende sofort wieder zurück, erhält er den Reisepreis
wieder, sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Und zwar auch dann, wenn er seinen Urlaub nun zu Hause verbringt. (
Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal vom 22.07.00)
Taschenkontrollen
nach Verlassen des Speisesaals, in einem Hotel der Mittelklasse, berechtigen
einen Schadenersatzanspruch
Eine Türkei-Urlauberin bekam von dem Amtsgericht Kleve (AZ.:
3 C 346/00) Schadensersatz zugesprochen, weil diese in einem Hotel der
gehobenen Mittelklasse regelmäßig eine Taschenkontrolle über
sich ergehen lassen musste. Das Reiseunternehmen begründete diese
Maßnahme mit der Unterbindung der Mitnahme von Getränke und
Speisen auf die Hotelzimmer. Das Amtsgericht Kleve kam zu dem Entschluß,
daß diese Maßnahme in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse
unangemessen sei und somit einen Reisemangel begründet. (rp-online,
reise-Kurznachrichten, vom 24.08.01)

Hotel
überbucht und keine gleichwertige Ersatz-Unterkunft
Ein deutsches Ehepaar hat für Malta eine einwöchige Pauschalreise
gebucht, auf Malta angekommen mussten sie leider feststellen, daß
das Hotel bereits ausgebucht war. Die Reiseleitung boten dem Ehepaar für
eine Nacht eine Ersatz-Unterkunft in einem Hotel geringerer Kategorie
an, mit der Bemerkung man wolle am nächsten Tag eine gleichwertige
Unterkunft finden. Nach Informationen des Ehepaares war zu dieser Zeit
aber Malta ausgebucht und somit die Versprechungen der Reiseleitung zu
vage. Deswegen flogen sie umgehend nach Hause und haben somit die Pauschalreise
gekündigt. Desweiteren verlangten sie den vollen Reisepreis zurück
und verlangten Schadensersatz für "nutzlos aufgewandte Urlaubszeit".
Das Amtsgericht München I gab dem Ehepaar auch in der Berufung recht.
So urteilten die Richter, daß Urlauber, die mit einer begründeten
Beschwerde an den Reisveranstalter herantreten, diesem die Möglichkeit
geben müssen den Reisemangel zu beseitigen. In diesem Fall sei aber
das angebotene Ersatz-Hotel nicht gleichwertig gewesen und mit dem Hintergrund
einer ausgebuchten Insel und einem nur einwöchigen Aufenthalt dort,
mussten die Urlauber dem Reiseveranstalter keine weitere Frist setzen.
Das Ehepaar bekam nach diesem Urteil den Reisepreis zurück, ihre
Ausgaben (Taxis und Flugkosten) musste der Reiseveranstalter ersetzen
und zudem eine Entschädigung für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit
an die Urlauber bezahlen.(AG München, Az. 123 C 2325/00 und LG München
I, Az. 15 S 12104/00) (Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal: "Hotel überbucht", S.3 vom 10.11.01)

Ein
Hotel an einer stark befahrenen Autobahn kann ein erheblicher Reisemangel
sein
Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 261/99) kam in einem Urteil
zu dem Entschluss, daß ein Schlafzimmer einer Ferienunterkunft,
welches in einer Entfernung von 150 m von einer stark befahrenen Autobahn
liegt, einen erheblichen Reisemangel darstellt und somit zur Kündigung
des Reisevertrages berechtigt. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn
der Reiseveranstalter in seinem Reisekatalog vor möglicher Lärmbelästigung
warnt. (wz,
reise-magazin, "Recht auf Reisen: Autobahn in 150 Metern Nähe
ist Kündigungsgrund", S.10 vom 19.01.02)

Ferienhaus
mit Mängel
Ein Ferienhaus mit erheblichen Mängel, in diesem Fall war das
Ferienhaus anstatt der zugesicherten 85 qm nur 49 qm groß, statt
300 m waren es 1,5 km zum Strand und zudem war die Ferienwohnung nicht
gereinigt, berechtigen, falls dem Anbieter vor Ort die Möglichkeit
gegeben wurde eine Ersatz-Unterkunft zu stellen, dieser dazu aber nicht
bereit bzw. fähig war, zur Annulierung des Reisevertrages. Der
Anbieter dieser Ferienwohnung musste also, nach einem Urteil des Landgerichts
Bad Homburg, die gezahlte Miete in vollen Umfang zurückerstatten,
außerdem wurde der Vermieter zum Zahlen von Schadensersatz wegen
nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verurteilt (saarbrücker-zeitung,
reise-journal, "Ferienhaus mit Mängel", S.12 vom 19.11.01)
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10 Juni, 2007
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