|
|||||||
Wem vor einer gebuchten Reise etwas unerwartete passiert (Unfall, plötzliche schwere Krankheit, Tod eines Angehörigen, Schwangerschaft, großer Schaden am Eigentum z.B. durch Diebstahl, Feuer u.a.) und es wurde eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, dann wird von der Versicherung die Stornogebühren und in speziellen Fällen, der volle Reisepreis erstattet. mehr
Das Hauptkriterium einer Reisegepäck-Versicherung ist das Kleingedruckte in den AGBs des Anbieters, dort finden sich viele Ausnahmeklauseln, die auf einer Reise beachten werden sollten. Die Tarife der einzelnen Anbieter varieren auch stark in Anbhängigkeit der Reisedauer, Reiseart und des Reisezieles. Für ein Vergleich Ihrer individuellen Reisewünsche siehe Übersicht der Reiseversicherungen
Die normale Krankenversicherung
gleich ob gesetzlich oder privat bietet insbesondere bei Reisen innerhalb der
EU einen umfassenden Reiseversicherungsschutz an (Ausnahme siehe Reisedauer).
Für gesetzlich Versicherte besteht das Risiko im Krankheitsfall, dass sie
etwaige überzogene Arztkosten am Urlaubsort vom Versicherungsträger
nicht zu 100% erstattet bekommen oder ein Krankenrücktransport problematischer
bzw. teuerer ist. mehr
Eine normale RKV gilt nur für eine begrenzte Reisedauer
i.d.R bis 42 Tage. Langzeitreisende, d.h. wer länger als 6 Wochen unterwegs
ist oder wenn die Summe der Reisetage in einem Jahr mehr als 42 Tagen beträgt,
sollten die geeignete Reisenkrankenversicherung sorgfältig auswählen.
Besonders die Rubrik Selbstbehalt oder Eigenanteil, in den AGBs der Versicherungsgesellschaft,
sollte dabei gut durchgelesen sein.