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Reisenews
aus dem Jahre 2005
| 12.10.05 |
Kerosinzuschläge
nun auch bei den Reiseveranstaltern
Nach den Linien- und Charterfluggesellschaften erheben
nun auch die Reiseveranstalter TUI und Thomas Cook Kerosinzuschläge
auf Flugreisen. Folgende Flugbenzinzuschläge werden
von den Reiseveranstaltern erhoben:
- TUI:
10 EUR pro Person und Buchung auf Kurz- und Mittelstrecken
(z.B. Flugziele im Mittelmeerraum). 26 EUR pro Person
und Buchung auf den Langstrecken (Karibik, Asien etc.)
- Thomas
Cook: 11 EUR pro Person und Buchung auf den Kurz- und
Mittelstrecken und 23 EUR pro Person und Buchung auf
den Langstrecken
- FTI:
8 - 15 EUR pro Person und Buchung auf Kurz- und Mittelstrecken
und 20 - 22 EUR pro Person und Buchung auf den Langstrecken
Andere
Pauschalreiseveranstalter wie z.B. die Reisemarken des
Rewe-Konzerns (ITS, Jahn und Tjaereborg) wollen in der
kommenden Woche ebenfalls einen Kerosinzuschlag für
Flugreisen erheben.(www.spiegle.de
-> Reise -> Aktuell "Tui und Thomas Cook:
Pauschalreisende müssen Kerosin-Zuschlag
zahlen",
11.10.2005).
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| 16.09.05 |
Erhöhung der Kerosinzuschläge bei Lufthansa
und Condor
Der im August 2004 eingeführte Kerosinzuschlag,
wird von der Lufthansa ab dem 26.09.2005 zum vierten Mal
erhöht. Auf Langstreckenflüge steigt dieser
Zuschlag um 15 Euro auf 50 Euro pro Flugstrecke an. Der
Zuschlag auf den Deutschland- und Europa-Strecken wird
von Lufthansa um drei auf 12 Euro pro Flugstrecke angehoben.
(www.morgenpost.de,
Wirtschaft: "Lufthansa erhöht Kerosinzuschläge
zum Ende des Monats", 16.09.2005).
Aufgrund der gestiegenen Kosten für Flugbenzin erhöhen
nicht nur die Linienfluggesellschaften die Kerosinzuschläge
in regelmäßigen Abständen, sondern auch
bei den Charter- und Billigfluggesellschaften werden z.Z.
diese Zuschläge eingeführt bzw. erhöht.
So wurde in dieser Woche der Kerosinzuschlag auch bei
Condor erhöht, auf den Kurzstrecken um 3 auf 12 Euro
und auf den Langstrecken um 5 auf nun 35 Euro pro Flugstrecke.
(Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft und Verbraucher: "Condor
erhöht Kerosinzuschläge", S.9, 14.09.2005)
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| 29.08.05 |
Fünf
Fluggesellschaften haben in Frankreich Start- und Landeverbot
Die französische Luftfahrtbehörde hat heute
eine Schwarze Liste mit Fluggesellschaften veröffentlicht,
die wegen Sicherheitsmängel keine Flugerlaubnis für
Frankreich haben. Dazu zählen folgende fünf
internationale Airlines: ·
Air Koryo aus Nordkorea ·
Air Saint-Thomas aus den USA ·
International Air Service aus Liberia ·
Lineas AER aus Mosambique ·
Phuket Airlines aus Thailand ·
Transairways
(www.tagesschau.de
-> Wirtschaft "Frankreich stellt Liste online:
Fünf Fluggesellschaften auf "Schwarzer Liste"",
29.07.2005).
- Weitere Infos (in französisch) zu dieser "Schwarzen
Liste" von der französischen Luftfahrtbehörde
unter www.dgac.fr
- Schwarze
Liste ( 2004) der britischen Luftfahrtbehörde von
Airlines, die wegen Sicherheitsmängel keine Landerechte
auf britischen Flughäfen besitzen bitte hier
klicken.
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| 18.08.05 |
Die 11 häufigsten Ärgernisse der Deutschen im
Urlaub
Nach einer Umfrage der Innofact AG ärgern sich
Frauen im Urlaub mehr als Männer. Als 11 häufigsten
Gründe für Ärger im Urlaub wurden dabei
genannt: 1. Unfreundliches Hotelpersonal ·
2. Baustelle rund um das Hotel ·
3. Schlechtes Essen ·
4. Hotel entspricht nicht der Katalog-Beschreibung ·
5. Schlechtes Wetter ·
6. lästige Mücken ·
7. Laute Nachbarn ·
8. Laute Musik rund um das Hotel ·
9. Sonnenbrand · 10.
Flugverspätung ·
11. Ärger mit dem Reisepartner (www.innofact.com,
"Unfreundliches Hotelpersonal ärgert die
Deutschen im Urlaub am meisten", 17.08.2005).
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| 20.07.05 |
Überwiegend
gute Badegewässerqualität in der EU
Nach einem ADAC-Test von 780 Badestrände in der Europäischen
Union wurden lediglich 26 Badestrände in Spanien,
Italien und Kroatien gefunden, an denen beim Schwimmen
eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann. An
folgenden Stränden gibt es zur Zeit Badeverbote bzw.
drohen Gesundheitsgefahren: ·
im Raum Pescara in Italienn ·
Belastung mit Darmbackterien in Chiavari (Ligurien / Italien)
· nesselnde Quallen
in Livorno (Toskana / Italien) ·
im Mündungsbereich der Flüsse Osento und Sinello
bei Casalbordino (Abruzzen / Italien) ·
einzelne Abschnitte der Badesträndes "La Tèrmica"
und "Illa Roja" (Katalonien / Spanien) sind
wegen Bauarbeiten voraussichtlich bis Ende Juli gesperrt
· 9 gesperrte Strände
rund um Rijeka (Kroatien).
Grundsätzlich sollte nicht in der Nähe von Flussmündungen
und dies insbesondere nach Regenfälle gebadet werden.
(www.bild.t-online.de
-> Reise "Der ADAC warnt: An diesen Stränden
sollten Sie nicht baden!", 15.07.2005).
Nach aktuellen Meldungen (www.spiegel.de
-> Reise "Genua: Badeverbot wegen giftiger Tropenalge
verhängt", 19.07.2005) breitet
sich ein Algenteppich mit der giftigen Algenart Ostreopsis
ovata in der Gegend um Genua (Ligurien / Italien) aus.
Auch von der Ostseeküste nördlich von Stockholm
bis nach Blekinge in Südschweden werden Badebeeinträchtigungen
durch Blaualgen gemeldet.
weitere Infos zur Badegewässerqualität bitte
hier
klicken.
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| 02.07.05 |
Lufthansa erhöht Kerosinzuschlag
Wegen des hohen Ölpreises erhöht Lufthansa
erneut den Kerosinzuschlag. Ab dem 08.07.2005 müssen
auf den Langstrecken anstatt 27 Euro dann 37 Euro pro
Flugstrecke, als Treibstoffzuschlag bezahlt werden. Auf
den Kurz- und Mittelstrecken in Europa steigt diese Extra-Gebühr
von 7 auf 9 Euro für die einfache Strecke. (www.onvista.de,
News: "Lufthansa erhöht Kerosinzuschlag -
Ab 8. Juli 9 statt 7 Euro pro Europa-Ticket",
01.07.2005)'. In der vergangenen Woche hat schon British
Airways die Kerosinzuschläge für die einfache
Strecke erhöht, bei Langstrecken von 23,7 Euro auf
35,5 Euro und auf den Europa-Strecken von 8,9 Euro auf
11,8 Euro.
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| 08.06.05 |
Nie
eine Reise ohne Sicherungsschein des Veranstalters buchen
Muss ein Reiseveranstalter Insolvenz anmelden und es wurde
keine Insolvenzabsicherung abgeschlossen, hat der Kunde
eines solchen Veranstalters schlechte Chancen, nicht erbrachte
Leistungen des zahlungsunfähigen Reiseveranstalters,
erstattet zu bekommen. Im schlimmsten Fall tritt der Reisende
ohne Anspruch auf die von ihm bezahlten Leistungen (Unterkunft,
Mietwagen, Flug etc.) seine Reise an und bekommt am Urlaubsort
mitgeteilt, dass das von ihm gebuchte Hotel und der Rückflug
vom Pleite gegangenen Reiseveranstalter nicht bezahlt
sind. Genauso erging es im Mai 2005 1280 Urlauber, die
bei Interflug eine Türkeireise gebucht hatten und
wegen Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters
vor Ort z.T. ohne Unterkunft und alle ohne gültiges
Rückflugticket am Flughaften von Antalya festsaßen.
Vor solchen ungewollten Überraschungen und finanziellen
Verlusten können sich Urlauber schützen, wenn
sie in einem kompetenten Reisebüro buchen (z.B. Büro
Bon Voyage), das die unseriösen Reiseveranstalter
und Fluggesellschaften kennt und vor allem, wenn darauf
geachtet wird, dass ein gültiger Sicherungsschein
des Reiseveranstalters ausgestellt wird. (weitere Infos
siehe unter "Wissenswerte
zu einem Sicherungsschein.."
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| 28.05.05 |
Autofähren mit schweren Mängel
Nach einem Test des ADAC von 30 Fährschiffen
in der Ostsee, im Mittelmeer und Kanaren haben nur 57
Prozent der getesteten Fähren die Bewertungskriterien
erfüllt.
Besonders bei Autofähren im Mittelmeer und zu den
kanarischen Inseln wurden zum Teil schwere Mängel
festgestellt.
So wurde die zwischen dem griechischen Festland und Mykonos
verkehrende Fähre "Penelope A" von der
Reederei Agoudimos Line mit sehr mangelhaft getestet.
Der Sicherheitszustand von zwei Autofähren wurden
als mangelhaft eingestuft, zum einem die Vulcán
de Tenaqua der Reederei "Naviera Armas" (verkehrt
zwischen Teneriffa und El Hierro) und zum anderen die
"Snav Sicilia" der Reederei Alisnav (verkehrt
zwischen Neapel und Palermo / Sizilien).
Testsieger wurde die Autofähre "Color Fantasy"
der Reederei Color Line (verkehrt zwischen Kiel und Oslo),
gefolgt von dem Fährschiff "Skane" der
Reederei Scandlines (verkehrt zwischen Rostock und Trelleborg),
beide Fähren haben die Testkriterien nahezu 100 Prozent
erfüllt und gelten somit als sehr sicher.
(adac.de,
Tests -> Reise-Tests -> Fähren -> 2005:
"ADAC-Test 2005: 30 europäische Autofähren",
27.05.2005)'
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| 15.05.05 |
Bildergalerie von Mahlzeiten der Fluggesellschaften
Unter www.airlinemeals.net sind z.Z. 12.176 Fotos
von 449 Fluggesellschaften veröffentlicht. Diese
Bildersammlung dokumentiert eindrucksvoll den optischen
Zustand der Mahlzeiten im Flugzeug. Link zur Bildersammlung
"Essen im Flugzeug"
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| 06.04.05 |
Lufthansa bietet billige One-Way-Flüge an Wochenenden
an
Auf innerdeutschen Flügen bietet die Lufthansa
an den Wochenenden verbilligte Flugtickets, ab 58 EUR
inkl. Steuern und Gebühren zuzüglich 10 Euro
Ticket-Gebührfür, für One-Way-Flüge
(einfache Strecke) an. Bisher verkaufte Lufthansa One-Way-Flüge
nur in der teuersten Kategorie. Dieses Angebot ist allerdings,
ähnlich wie bei den Billigfluggesellschaften, auf
eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen, je nach Flugstrecke
und Tageszeit, begrenzt. Angaben über das genaue
Kontigent dieser verbilligten Flugtickets macht die Lufthansa
nicht. (sueddeutssche.de,
Finanzen:"Lufthansa verbilligt One-Way-Flüge
an Wochenenden", 05.04.2005)'
Flüge mit Lufthansa online buchen bitte hier
klicken
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| 15.03.05 |
Reiserecht: Ein Fall, zwei Urteile vom gleichen Gericht
Zwei
Klagen wegen Schadenseratzansprüche gegenüber
dem Reiseveranstalter führten vor dem Oberlandesgericht
Düsseldorf zu zwei völlig unterschiedlichen
Urteilen. Reiserecht -> Haftung
bei Zubuchung von Zusatzleistungen vor Ort
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| 18.02.05 |
Neue Beschwerdestelle für Flugpassagiere beim Luftfahrtbundesamt
Seit dem 17.02.2005 gilt die neue EU-Verordnung (VO
(EG) Nr.261/2004), durch die ein Fluggast mehr Entschädigungsrechte,
bei Überbuchung, Streichung oder großer Verspätung
von Flügen, gegenüber der Fluggesellschaft hat
(weitere Infos hierzu siehe unter "Ab
2005 haben Flugpassagiere mehr Rechte"). Gleichzeitig
wurde das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vom Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als zuständige
Behörde für die Durchsetzung dieser neuen Verordnung
in Deutschland bestimmt. Betroffene Flugpassagiere können
sich unter www.lba.de
direkt an diese Behörde wenden.
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| 12.01.05 |
Durch ein BGH-Urteil gibt es mehr Rechte bei Überbuchung
eines Hotels
Durch
ein im Januar 2005 erlassenes Urteil des Bundesgerichtshofes
(BGH AZ: XZR 118/03) haben Pauschalreisende, im Falle
einer Hotelüberbuchung, grundsätzlich Anspruch
auf Schadensersatz.
(Westdeutsche
Zeitung, Tagesthemen: "Überbuchtes Hotel:
Recht auf Ersatz"; S.5, 11.01.2005)
weitere Infos siehe Reiserecht unter Schadensersatz
wegen Überbuchung des Hotels
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