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Reisenews aus dem Jahre 2005

12.10.05

Kerosinzuschläge nun auch bei den Reiseveranstaltern
Nach den Linien- und Charterfluggesellschaften erheben nun auch die Reiseveranstalter TUI und Thomas Cook Kerosinzuschläge auf Flugreisen. Folgende Flugbenzinzuschläge werden von den Reiseveranstaltern erhoben:

  • TUI: 10 EUR pro Person und Buchung auf Kurz- und Mittelstrecken (z.B. Flugziele im Mittelmeerraum). 26 EUR pro Person und Buchung auf den Langstrecken (Karibik, Asien etc.)
  • Thomas Cook: 11 EUR pro Person und Buchung auf den Kurz- und Mittelstrecken und 23 EUR pro Person und Buchung auf den Langstrecken
  • FTI: 8 - 15 EUR pro Person und Buchung auf Kurz- und Mittelstrecken und 20 - 22 EUR pro Person und Buchung auf den Langstrecken

Andere Pauschalreiseveranstalter wie z.B. die Reisemarken des Rewe-Konzerns (ITS, Jahn und Tjaereborg) wollen in der kommenden Woche ebenfalls einen Kerosinzuschlag für Flugreisen erheben.(www.spiegle.de -> Reise -> Aktuell "Tui und Thomas Cook: Pauschalreisende müssen Kerosin-Zuschlag zahlen", 11.10.2005).

16.09.05

Erhöhung der Kerosinzuschläge bei Lufthansa und Condor
Der im August 2004 eingeführte Kerosinzuschlag, wird von der Lufthansa ab dem 26.09.2005 zum vierten Mal erhöht. Auf Langstreckenflüge steigt dieser Zuschlag um 15 Euro auf 50 Euro pro Flugstrecke an. Der Zuschlag auf den Deutschland- und Europa-Strecken wird von Lufthansa um drei auf 12 Euro pro Flugstrecke angehoben. (www.morgenpost.de, Wirtschaft: "Lufthansa erhöht Kerosinzuschläge zum Ende des Monats", 16.09.2005).
Aufgrund der gestiegenen Kosten für Flugbenzin erhöhen nicht nur die Linienfluggesellschaften die Kerosinzuschläge in regelmäßigen Abständen, sondern auch bei den Charter- und Billigfluggesellschaften werden z.Z. diese Zuschläge eingeführt bzw. erhöht. So wurde in dieser Woche der Kerosinzuschlag auch bei Condor erhöht, auf den Kurzstrecken um 3 auf 12 Euro und auf den Langstrecken um 5 auf nun 35 Euro pro Flugstrecke. (Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft und Verbraucher: "Condor erhöht Kerosinzuschläge", S.9, 14.09.2005)

29.08.05

Fünf Fluggesellschaften haben in Frankreich Start- und Landeverbot
Die französische Luftfahrtbehörde hat heute eine Schwarze Liste mit Fluggesellschaften veröffentlicht, die wegen Sicherheitsmängel keine Flugerlaubnis für Frankreich haben. Dazu zählen folgende fünf internationale Airlines: · Air Koryo aus Nordkorea · Air Saint-Thomas aus den USA · International Air Service aus Liberia · Lineas AER aus Mosambique · Phuket Airlines aus Thailand · Transairways
(www.tagesschau.de -> Wirtschaft "Frankreich stellt Liste online: Fünf Fluggesellschaften auf "Schwarzer Liste"", 29.07.2005).
- Weitere Infos (in französisch) zu dieser "Schwarzen Liste" von der französischen Luftfahrtbehörde unter www.dgac.fr
- Schwarze Liste ( 2004) der britischen Luftfahrtbehörde von Airlines, die wegen Sicherheitsmängel keine Landerechte auf britischen Flughäfen besitzen bitte hier klicken.

18.08.05

Die 11 häufigsten Ärgernisse der Deutschen im Urlaub
Nach einer Umfrage der Innofact AG ärgern sich Frauen im Urlaub mehr als Männer. Als 11 häufigsten Gründe für Ärger im Urlaub wurden dabei genannt: 1. Unfreundliches Hotelpersonal · 2. Baustelle rund um das Hotel · 3. Schlechtes Essen · 4. Hotel entspricht nicht der Katalog-Beschreibung · 5. Schlechtes Wetter · 6. lästige Mücken · 7. Laute Nachbarn · 8. Laute Musik rund um das Hotel · 9. Sonnenbrand · 10. Flugverspätung · 11. Ärger mit dem Reisepartner (www.innofact.com, "Unfreundliches Hotelpersonal ärgert die Deutschen im Urlaub am meisten", 17.08.2005).

20.07.05

Überwiegend gute Badegewässerqualität in der EU
Nach einem ADAC-Test von 780 Badestrände in der Europäischen Union wurden lediglich 26 Badestrände in Spanien, Italien und Kroatien gefunden, an denen beim Schwimmen eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann. An folgenden Stränden gibt es zur Zeit Badeverbote bzw. drohen Gesundheitsgefahren: · im Raum Pescara in Italienn · Belastung mit Darmbackterien in Chiavari (Ligurien / Italien) · nesselnde Quallen in Livorno (Toskana / Italien) · im Mündungsbereich der Flüsse Osento und Sinello bei Casalbordino (Abruzzen / Italien) · einzelne Abschnitte der Badesträndes "La Tèrmica" und "Illa Roja" (Katalonien / Spanien) sind wegen Bauarbeiten voraussichtlich bis Ende Juli gesperrt · 9 gesperrte Strände rund um Rijeka (Kroatien).
Grundsätzlich sollte nicht in der Nähe von Flussmündungen und dies insbesondere nach Regenfälle gebadet werden. (www.bild.t-online.de -> Reise "Der ADAC warnt: An diesen Stränden sollten Sie nicht baden!", 15.07.2005).
Nach aktuellen Meldungen (www.spiegel.de -> Reise "Genua: Badeverbot wegen giftiger Tropenalge verhängt", 19.07.2005) breitet sich ein Algenteppich mit der giftigen Algenart Ostreopsis ovata in der Gegend um Genua (Ligurien / Italien) aus. Auch von der Ostseeküste nördlich von Stockholm bis nach Blekinge in Südschweden werden Badebeeinträchtigungen durch Blaualgen gemeldet.
weitere Infos zur Badegewässerqualität bitte hier klicken.

02.07.05

Lufthansa erhöht Kerosinzuschlag
Wegen des hohen Ölpreises erhöht Lufthansa erneut den Kerosinzuschlag. Ab dem 08.07.2005 müssen auf den Langstrecken anstatt 27 Euro dann 37 Euro pro Flugstrecke, als Treibstoffzuschlag bezahlt werden. Auf den Kurz- und Mittelstrecken in Europa steigt diese Extra-Gebühr von 7 auf 9 Euro für die einfache Strecke. (www.onvista.de, News: "Lufthansa erhöht Kerosinzuschlag - Ab 8. Juli 9 statt 7 Euro pro Europa-Ticket", 01.07.2005)'. In der vergangenen Woche hat schon British Airways die Kerosinzuschläge für die einfache Strecke erhöht, bei Langstrecken von 23,7 Euro auf 35,5 Euro und auf den Europa-Strecken von 8,9 Euro auf 11,8 Euro.

08.06.05

Nie eine Reise ohne Sicherungsschein des Veranstalters buchen
Muss ein Reiseveranstalter Insolvenz anmelden und es wurde keine Insolvenzabsicherung abgeschlossen, hat der Kunde eines solchen Veranstalters schlechte Chancen, nicht erbrachte Leistungen des zahlungsunfähigen Reiseveranstalters, erstattet zu bekommen. Im schlimmsten Fall tritt der Reisende ohne Anspruch auf die von ihm bezahlten Leistungen (Unterkunft, Mietwagen, Flug etc.) seine Reise an und bekommt am Urlaubsort mitgeteilt, dass das von ihm gebuchte Hotel und der Rückflug vom Pleite gegangenen Reiseveranstalter nicht bezahlt sind. Genauso erging es im Mai 2005 1280 Urlauber, die bei Interflug eine Türkeireise gebucht hatten und wegen Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters vor Ort z.T. ohne Unterkunft und alle ohne gültiges Rückflugticket am Flughaften von Antalya festsaßen.
Vor solchen ungewollten Überraschungen und finanziellen Verlusten können sich Urlauber schützen, wenn sie in einem kompetenten Reisebüro buchen (z.B. Büro Bon Voyage), das die unseriösen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften kennt und vor allem, wenn darauf geachtet wird, dass ein gültiger Sicherungsschein des Reiseveranstalters ausgestellt wird. (weitere Infos siehe unter "Wissenswerte zu einem Sicherungsschein.."

28.05.05

Autofähren mit schweren Mängel
Nach einem Test des ADAC von 30 Fährschiffen in der Ostsee, im Mittelmeer und Kanaren haben nur 57 Prozent der getesteten Fähren die Bewertungskriterien erfüllt.
Besonders bei Autofähren im Mittelmeer und zu den kanarischen Inseln wurden zum Teil schwere Mängel festgestellt.
So wurde die zwischen dem griechischen Festland und Mykonos verkehrende Fähre "Penelope A" von der Reederei Agoudimos Line mit sehr mangelhaft getestet.
Der Sicherheitszustand von zwei Autofähren wurden als mangelhaft eingestuft, zum einem die Vulcán de Tenaqua der Reederei "Naviera Armas" (verkehrt zwischen Teneriffa und El Hierro) und zum anderen die "Snav Sicilia" der Reederei Alisnav (verkehrt zwischen Neapel und Palermo / Sizilien).
Testsieger wurde die Autofähre "Color Fantasy" der Reederei Color Line (verkehrt zwischen Kiel und Oslo), gefolgt von dem Fährschiff "Skane" der Reederei Scandlines (verkehrt zwischen Rostock und Trelleborg), beide Fähren haben die Testkriterien nahezu 100 Prozent erfüllt und gelten somit als sehr sicher.
(adac.de, Tests -> Reise-Tests -> Fähren -> 2005: "ADAC-Test 2005: 30 europäische Autofähren", 27.05.2005)'

15.05.05

Bildergalerie von Mahlzeiten der Fluggesellschaften
Unter www.airlinemeals.net sind z.Z. 12.176 Fotos von 449 Fluggesellschaften veröffentlicht. Diese Bildersammlung dokumentiert eindrucksvoll den optischen Zustand der Mahlzeiten im Flugzeug. Link zur Bildersammlung "Essen im Flugzeug"

06.04.05

Lufthansa bietet billige One-Way-Flüge an Wochenenden an
Auf innerdeutschen Flügen bietet die Lufthansa an den Wochenenden verbilligte Flugtickets, ab 58 EUR inkl. Steuern und Gebühren zuzüglich 10 Euro Ticket-Gebührfür, für One-Way-Flüge (einfache Strecke) an. Bisher verkaufte Lufthansa One-Way-Flüge nur in der teuersten Kategorie. Dieses Angebot ist allerdings, ähnlich wie bei den Billigfluggesellschaften, auf eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen, je nach Flugstrecke und Tageszeit, begrenzt. Angaben über das genaue Kontigent dieser verbilligten Flugtickets macht die Lufthansa nicht. (sueddeutssche.de, Finanzen:"Lufthansa verbilligt One-Way-Flüge an Wochenenden", 05.04.2005)'

15.03.05

Reiserecht: Ein Fall, zwei Urteile vom gleichen Gericht
Zwei Klagen wegen Schadenseratzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter führten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu zwei völlig unterschiedlichen Urteilen. Reiserecht -> Haftung bei Zubuchung von Zusatzleistungen vor Ort

18.02.05

Neue Beschwerdestelle für Flugpassagiere beim Luftfahrtbundesamt
Seit dem 17.02.2005 gilt die neue EU-Verordnung (VO (EG) Nr.261/2004), durch die ein Fluggast mehr Entschädigungsrechte, bei Überbuchung, Streichung oder großer Verspätung von Flügen, gegenüber der Fluggesellschaft hat (weitere Infos hierzu siehe unter "Ab 2005 haben Flugpassagiere mehr Rechte"). Gleichzeitig wurde das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als zuständige Behörde für die Durchsetzung dieser neuen Verordnung in Deutschland bestimmt. Betroffene Flugpassagiere können sich unter www.lba.de direkt an diese Behörde wenden.

12.01.05

Durch ein BGH-Urteil gibt es mehr Rechte bei Überbuchung eines Hotels
Durch ein im Januar 2005 erlassenes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH AZ: XZR 118/03) haben Pauschalreisende, im Falle einer Hotelüberbuchung, grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. (Westdeutsche Zeitung, Tagesthemen: "Überbuchtes Hotel: Recht auf Ersatz"; S.5, 11.01.2005)
weitere Infos siehe Reiserecht unter Schadensersatz wegen Überbuchung des Hotels

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im Internet Nach Reiseinfos unter sellpage.de suchen
 

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