aktuelle Reisenachrichten aus der Reisebranche

Artikel vom 22.12.2009
Welche Rechte haben Flugpassagiere wenn wegen starken Schneefall Flüge ausfallen
In den vergangenen Tagen saßen wegen zugeschneiten Flugpisten und / oder vereisten Flugzeuge tausende von Reisenden auf zahlreichen europäischen Flughäfen fest, weil sich der Abflug des gebuchten Fluges um mehrere Stunden verspätete oder sogar ganz gestrichen wurde. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Fluggastrechte, wenn der Flugbetrieb aufgrund höherer Gewalt stark eingeschränkt ist:
  • Kein Recht auf Schadensersatzzahlungen, die nach EU-Recht den Flugpassagieren nach 3 Stunden Flugverspätung (siehe auch unter "Schadensersatzansprüche für Flugpassagiere ab 3 Stunden Flugverspätung") zustehen, weil Flugverspätungen bzw. Flugausfälle wegen ausgewöhnlichen winterungsbedingten Verhältnissen (besonders starkt verschneite Flugpisten, vereiste Flugzeuge, besonders dichter Nebel etc.) auf höhere Gewalt zurückzuführen ist und im Falle von höherer Gewalt müssen die Fluggesellschaften bzw. die Flughafenbetreiber keine Entschädigungszahlungen leisten.
  • Recht auf kostenlose Stornierung des Flugtickets: Nach 5 Stunden Flugverspätung haben Flugpassagiere grundsätzlich das Recht den Kaufpreis für das gebuchte Flugticket von der Fluggesellschaft zurückzuverlangen, dies gilt auch im Falle von höherer Gewalt
  • Betreuungsanspruch der Fluggäste: Bei witterungsbedingten Flugausfälle oder Flugverspätungen sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet ihre Flugpassagiere angemessen zu betreuen und einen Ersatzflug zu organisieren.
    Der Zeitpunkt auf Betreuungsanspruch der Reisenden durch die Fluggesellschaft richtet sich dabei an der Länge des gebuchten Fluges:
    a.) bei Kurzstreckenflüge bis 1500 Kilometer haben die Fluggäste nach 2 Stunden Flugverpätung einen Betreuungsanspruch durch die Fluggesellschaft
    b.) bei Mittelstreckenflüge von 1500 bis 3500 Kilometer greift diese Regelungen ab 3 Stunden Flugverspätung
    c.) bei Langstreckenflüge über 3500 Kilometer ist die Fluggesellschaft nach 4 Stunden verpflichtet seine Fluggäste angemessen zu betreuen.
    Der Betreuungsanspruch der Fluggäste umfasst dabei folgende Verpflichtungen der Fluggesellschaften:
    - die Fluggesellschaften sind verpflichtet die Flugäste über ihre Rechte aufzuklären und sie über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren
    - angemessene Versorgung der Flugpassagiere mit Essen und Getränken
    - die Fluggesellschaften müssen ihren Fluggästen kostenlose Telefonate ermöglichen bzw. die Telefonkosten ersetzen, die   für den Fluggast aus der Flugverspätung resultieren
    - im Falle eines Flugausfalles sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet dem Flugpassagier schnellst möglich einen Ersatzflug (evtl. von einem anderen Abflughafen) oder alternativ eine Bahnfahrt zum Zielort zu organisieren, die Mehrkosten (evtl. Bahnfahrt, Flugaufschläge, Taxikosten etc.) dafür, müssen von den Fluggesellschaften erstattet werden.
    - wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, sind die Fluggesellschaften verpflichtet dem Fluggast eine Unterkunft zu organisieren und die Kosten hierfür zu erstatten, wohnt der Fluggast in der Nähe des Abflughafens sind die Fluggesellschaften verpflichtet, die zusätzlichen Transferkosten zu erstatten. Solche Fälle sind unbedingt vor Ort mit der Fluggesellschaft abzuklären, denn die Erstattung von zusätzlichen Transfer- oder Übernachtungskosten sind von der Höhe dieser Kosten abhängig. So sind die Airlines nicht verpflichtet zusätzliche Transferkosten von beispielsweise 300 Euro zu erstatten, wenn bei einer Übernachtung in der Nähe des Flughafens nur zusätzliche Kosten von beispielsweise 200 Euro angefallen wären.
Weitere Infos zu Schadensersatzansprüche bei einer Flugverspätung siehe unter "Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges".

Im Falle einer Flugannulierung oder einer großen Flugverspätung ist es für die betroffenen Flugpassagiere auf jeden Fall sehr wichtig, Belege über die Flugstörung zu sammeln. Folgende Belege können bei einer juristischen Auseinandersetzung mit einer Airline sehr nützlich sein:
  • eine Flugverspätung oder Flugannulierung sollten sich Fluggäste direkt vor Ort von der Airline oder dem Flughafenbetreiber bestätigen lassen
  • wird ein Flug annuliert und es wird eine zweite Bordkarte ausgestellt, so sollte diese zweite Bordkarte gut aufbewahrt werden, um damit zu beweisen, dass der regulär gebuchte Flug ausgefallen ist und es sich dabei nicht lediglicht um eine Verspätung gehandelt hatte
  • beruft sich beispielsweise eine Fluggesellschaft darauf, dass die Flugverspätung wegen starken Nebels, also wegen höherer Gewalt, zu begründen ist, kann diese Aussage eventuell dadurch widerlegt werden, wenn ein betroffener Flugpassagier belegen kann, dass z.B. die gebuchte Fluggesellschaft einen Flug von London nach Frankfurt um 10 Uhr wegen Nebels stornierte, jedoch andere Fluggesellschaften um die gleiche Zeit von London starten konnten.
weitere nützliche Reiseinformationen zur optimalen Urlaubsplanung:
weitere interessante Reisenachrichten
<
im Internet Nach Reiseinfos unter sellpage.de suchen

© sellpage.de, 1998 - 2024
Home | Imprssum | E-Mail

Welche Rechte haben Flugpassagiere wenn wegen starken Schneefall Flüge ausfallen (Fluggastrechte bei Flugausfall oder Flugverspätung)

Die Rechte der Fluggäste wegen witterungsbedingte Flugausfälle und Flugverspätungen
sellpage.de