Artikel vom 20.03.2012
Ab
dem 26. Juni benötigen Kinder bei Auslandsreisen ihr eigenes Reisedokoment
- Eintragungen im Pass der Eltern sind dann ungültig
Familien mit Kindern,
die in den Sommerferien eine Auslandsreise planen und bei denen ein Kind im Reisepass
der Eltern eingetragen ist, müssen unbedingt ein eigenes Reisedokument für
dieses Kind beantragen. Denn ab dem 26. Juni 2012 sind Eintragungen eines Kindes
im Reisepass eines Elternteils kein gültiges Reisedokument mehr.
Die
Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zwar seit dem 01.11.2007
sowieso nicht mehr möglich. Wenn allerdings eine Familie ihr dreijähriges
Kind im Jahr 2007 in den Reisepass der Mutter eintragen liesen, und somit glauben
sie könnten in den kommenden Sommerferien mit dem nun achtjährigen Kind
ohne eigenes Reisedokument nach Mallorca reisen, würde dies zu erheblichen
Problemen an Flughafen führen, d.h. der Ferienflieger wäre schon längst
auf den Weg gen Süden, bevor auf die Schnelle ein vorläufiges Reisedokument
für das Kind am Flughafen ausgestellt wäre.
Diese Regelung gilt,
wie in dem Beispiel schon erwähnt, auch bei Reisen in ein EU-Land. Wird eine
Auslandreise außerhalb der EU geplant, sollten sich Familien mit Kindern
unbedingt darüber informieren, welches Reisedokument für das Kind in
dem jeweiligen Reiseland anerkannt wird. Für Kinder gibt es nämlich
mehrere mögliche Reisedokumente, die in dem einen Land anerkannt werden und
in dem anderen nicht, also der Kinderausweis nach dem alten Muster, ein aktueller
Personalausweis, ein Kinderreisepass oder normaler (roter) Reisepass. Das gleiche
gilt natürlich auch für die Reisedokumente der Eltern, Reispasspflicht
ja oder nein und vorallem die von dem besuchten Reiseland vorgeschriebene Mindestgültigkeit
des Reisepasses, sollte rechtzeitig vor Reisebeginn geprüft werden.