Die Rechte der Reisenden
bei Zug- oder Flugverspätung wegen starkem Schneefall
In den letzten Wochen sind in Europa
wegen starken Schneefällen oder Eisregen mehrere
tausende Züge und Flüge verspätet am
Zielort angekommen oder fielen sogar ganz aus.
Die Rechte für die, von den Verspätungen bzw.
Ausfällen im Schienen- und Flugverkehr, betroffenen
Zug- / Flugreisenden sind nun grundsätzlich davon
abhängig, ob die Zug- bzw. Flugverspätung
auf höhere Gewalt oder auf ein Verschulden der
Fluggesellschaft, des Flughafens bzw. Bahngesellschaft
zurückzuführen ist.
Kann z.B. eine Flugverspätung bzw. Flugannullierung
eindeutig von der Fluggesellschaft mit höherer
Gewalt als Ursache begründet werden, stehen dem
Fluggast zwar die weiter unten aufgeführten Rechtsansprüche
zu, weitergehende Schadensersatzansprüche nach
einer EU-Verordnung aus dem Jahre 2005 (weitere Infos
hierzu unter "Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung
eines Fluges") stehen dem Fluggast i.d.R.
nicht zu.
In diesem Punkt sind sich allerdings viele Reiserechtsexperten
uneinig bzw. einige Reiserechtler sind der Meinung,
dass die Fluggesellschaften eine Flugverspätung
oder Annullierung nur deswegen mit höherer Gewalt
begründen, um keine Schadensersatzansprüche
zahlen zu müssen.
Nach Ansicht dieser Reiserechtsexperten ist beispielsweise
eine große Flugverspätung im Winter, weil
nicht genügend Mitteln (Enteisungsmittel, Enteisungsanlagen,
Personal etc.) zur Verfügung stehen, um ein Flugzeug
zu enteisen, nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen.
Denn aus ihrer Sicht ist ein vereistes Flugzeug im Dezember
kein kein unvorhersehbares Ereignis, das Gleiche gilt
eigentlich auch für Flugstörungen aufgrund
verschneiter Flugpisten. Reiserechtler auf Seiten der
Fluggesellschaften bzw. Flughafenbetreiber sehen dies
natürlich ganz anders und zwischen diesen zwei
Meinungen steht nun leider der betroffene Fluggast,
der seine Rechte wahrnehmen will.
Die Rechte von Zugreisenden
bei Zugausfällen oder großen Zugverspätungen.
1.) ab 60 Minuten Verspätung im Bahnfernverkehr
stehen in Deutschland den Bahnreisende eine
Entschädigung von 25 Prozent des Reisepreises
der einfachen Fahrt zu.
2.) ab 120 Minuten Verspätung erhöht
sich dieser Entschädigungsanspruch auf
50 Prozent des Reisepreises.
3.) Wird der Anschlußzug aufgrund einer
Verspätung des Zubringerzuges verpasst
und der Bahnreisende erreicht den Zielbahnhof
deswegen mit mindestens 60 Minuten Verspätung,
hat der Bahnreisende das Recht, sich den gesamten
Fahrpreis für die einfache Fahrt erstatten
zu lassen.
Im Falle der massenhaften Zugverspätungen
wegen den extremen Wetterverhältinissen
der vergangenen Jahren wird sich allerdings
darauf berufen, dass diese Verspätungen
wegen höherer Gewalt zu begründen
seien und somit den Bahnkunden keine Entschädigungszahlungen
zustehen.
Die Verbraucherzentrale Barten-Württemberg
merkt zu diesem Punkt allerdings an. "Ob
und inwieweit sich die Bahn wegen Berufung auf
außerhalb des Eisenbahnverkehrs liegender
Umstände entlasten kann, muss im Einzelfall
unter Berücksichtigung der tatsächlich
zum Zeitpunkt der Verspätung vorherrschenden
Umstände und des Zeitfaktors geprüft
werden. Allein die Berufung auf "plötzlich"
extremen Schneefall und Kälte dürfte
nicht ausreichen."
(Quelle: www.vz-bawue.de -> "Schnee
und Eis auf Schienen und Flughäfen: Die
Rechte der Kunden bei Verspätungen und
Ausfällen", 20.12.2010)
Die Rechte von Flugpassagieren
bei Flugausfällen oder großen Flugverspätungen
aufgrund höherer Gewalt. 1. Allgemeine Fluggastrechte:
Die Fluggesellschaften sind im Falle eines Flugausfalles
auf jeden Fall dazu verpflichtet den bezahlten Flugpreis
inklusive Steuern und Gebühren zu erstatten
oder, falls der Kunde einverstanden ist, den Flugast
kostenfrei auf einen anderen Flug umzubuchen. Das
gleiche gilt für Kurz- und Mittelstreckenflüge,
die mit mehr als fünfstündiger Verspätung
starten.
Nimmt der Fluggast das Angebot der Fluggesellschaft
an, ihn auf den nächst möglichen freien
Flug kostenlos umzubuchen, dann ist die Fluggesellschaft
verpflichtet dem Flugpassagier die zusätzlichen
Kosten wie beispielsweise für Hotelübernachtung(en),
Transfers und die Kosten für zwei Telefonate
(bzw. Telefaxe oder E-Mails) zu erstatten.
Die Wahl des Hotels und des Transportmittels sollte
allerdings vorher mit der Fluggesellschaft bzw.
dem Reiseveranstalter abgesprochen werden, d.h.
der Fluggast hat nicht das Recht, sich für
die zusätzliche Übernachtung das teuerste
Luxushotel vor Ort und einen teueren Privattransfer
am Flughafen zu organisieren, und diese Kosten der
Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. In der
Regel wird die Fluggesellschaft nur die Kosten für
ein Mittelklassenhotel und den Preis für den
Transfer mit einem öffentlichen Verkehrsmittel
erstatten.
Die Fluggesellschaften sind außerdem dazu
verpflichtet ihre Kunden im Falle einer längeren
Wartezeit, mit Essen und Getränken zu versorgen. 2. Die Rechtslage wenn der Hinflug wegen höherer
Gewalt annuliert wurde:
Die Fluggesellschaft hat in solchen Fällen
das Recht den Beförderungsvertrag zu kündigen,
d.h. sie ist zwar verpflichtet dem Fluggast den
Preis für das Flugticket inkl. Steuern und
Gebühren zu erstatten, die Transferkosten zum
Flughafen und Stornokosten für das gebuchte
Hotel, Mietwagen etc. müssen von der Fluggesellschaft
allerdings nicht erstattet werden.
Bietet die Fluggesellschaft dem Fluggast eine kostenlose
Umbuchung auf einen späteren Flug an, wurde
also der Beförderungsvertrag seitens der Fluggesellschaft
nicht gekündigt, muss sie die zusätzlichen
Kosten, die für den Fluggast wegen des verspäteten
Fluges entstehen, erstatten (also beispielsweise
zusätzliche Transferkosten, Telefonkosten,
eventuelle Hotelkosten). In solchen Fällen
ist allerdings die Fluggesellschaft ebenfalls nicht
verpflichtet, für die Stornokosten für
das gebuchte Hotel, Mietwagen etc. am Zielort aufzukommen. 3. Die Rechtslage wenn der Rückflug wegen
höherer Gewalt annuliert wurde:
Kann eine Fluggesellschaft aus witterungsbedingten
Umständen (also wegen höherer Gewalt)
nicht am geplanten Zielort landen, ist die Airline
dazu verpflichtet, dass ihre Fluggäste schnellst
möglich das gebuchte Flugziel erreichen, d.h.
entweder durch eine alternative Flugverbindung oder
mit alternativen Verkehrsmittel (Zugfahrt, Fähre,
Bus etc.), dem Fluggast dürfen dabei keine
zusätzliche Kosten entstehen (Erstattung von
zusätzlichen Hotelkosten etc. stehen dem Fluggast
ebenfalls zu, s.w.o). Flugpassagiere dürfen
sich allerdings nicht eigenmächtig ein Taxi
mieten, wenn der Flug beispielsweise anstatt in
Köln in Frankfurt gelandet ist. Die Fluggesellschaft
ist in solch einem Fall nur verpflichtet, dem Fluggast
die zusätzlichen Kosten für eine Zugfahrt
von Köln nach Frankfurt zu erstatten.
Anzeige: 4. Die Rechtslage wenn der Flug bei einer Fluggesellschaft
aus einem Nicht-EU-Land gebucht wurde:
a.) Die weiter oben genannten Fluggastrechte gelten
nur dann, falls der Flug bei einer Fluggesellschaft
gebucht wurde, die ihren Sitz außerhalb der
EU hat, wenn der Flug in einem EU-Land startet.
Die Fluggastrechte gelten also beispielsweise dann,
wenn der Flug von Frankfurt nach Istanbul mit Turkish
Airways annuliert wurde bzw. stark verspätet
startete.
b.) Die in den EU-Bestimmungen festgelegten Fluggastrechte
gelten nicht für Abflüge außerhalb
der EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz
nicht in einem EU-Land hat. Die Fluggastrechte gelten
also beispielsweise nicht, wenn der Flug von Istanbul
nach Frankfurt mit Turkish Airways annuliert wurde
bzw. stark verspätet startete.
5. Welche Rechte haben Pauschaltouristen?
Fällt der Flug einer gebuchten Flugpauschalreise
wegen höherer Gewalt aus, sind Pauschaltouristen
von der Kulanz ihres Reiseveranstalters abhängig,
d.h. rechtlich gesehen ist der Reiseveranstalter
nicht verpflichtet in solch einem Fall Schadensersatzansprüche
wegen entgangenen Urlaubsfreude oder zusätzliche
Übernachtungskosten, Reisekosten etc. zu erstatten.
a.) Der Hinflug fällt aus:
Der Reiseveranstalter hat das Recht, wenn eine gebuchte
Pauschalreise wegen höher Gewalt ausfällt,
den Reisevertrag einseitig zu kündigen und
dem Kunden den Reisepreis zu erstatten.
Die Kosten für Leistungen, die nicht Bestandteil
des Reisevertrages sind (z.B. für die Kosten
zur Visabeschaffung) und für die der Reiseveranstalter
in Vorleistung getreten ist, kann der Reiseveranstalter
von seinem Kunden zurück verlangen.
Verschiebt sich der Reisebeginn einer gebuchten
zweiwöchigen Flugpauschalreise wegen höherer
Gewalt deutlich um ein bis drei Tage, hat der Pauschaltourist
nicht automatisch das Recht die Reise kostenlos
zu stornieren. Der Reiseveranstalter ist allerdings
verpflichtet, den Reisepreis anteilig um den / die
entgangene(n) Urlaubstag(e) zu mindern.
Bei einer gebuchten kurzen Flugpauschalreise, beispielsweise
eine dreitägige Städtereise, ist dagegen
ein deutlich verspäteter Abflug von mehr als
einem Tag ein erheblicher Reisemangel, der Pauschaltourist
hat in solchen Fällen also das Recht, die Pauschalreise
kostenlos zu stornieren.
Des weiteren müssen Flugpauschalreisende eine
geänderte Flugroute und die damit verbunden
zusätzlichen Strapazen (mehrstündige Busfahrt,
Zugfahrt in einem hoffnungslos überfüllten
Zug etc.) akzeptieren. Die Fluggesellschaft bzw.
Reiseveranstalter hat also das Recht, wenn der Flug
wegen höherer Gewalt am planmäßigen
Flughafen ausfällt, die Flugreise von einem
anderen Flughafen zu starten. Die Transportkosten
zu dem alternativen Startflughafen sind natürlich
von dem Reiseveranstalter bzw. von der Fluggesellschaft
zu tragen.
b.) Der Rückflug fällt aus:
Wird der Rückflug wegen höherer
Gewalt annulliert, ist der Reiseveranstalter weiterhin
dazu verpflichtet, einen alternativen Rücktransport
des Reisenden zu organisiern. Wird die vom Reiseveranstalter
organisierte andere Rückbeförderung teurer
als der ursprüngliche Flug, müssen sich
Reiseveranstalter und Kunde die Mehrkosten teilen.
Häufig ist allerdings die Fluggesellschaft
verpflichtet, den Rückflug kostenneutral umzubuchen
(s.w.o.), so dass für den Rücktransport
keine Mehrkosten entstehen. Weitere Mehrkosten
etwa Übernachtungskosten trägt
der Kunde im Verhältnis zum Reiseveranstalter
selbst. Auch hier kann es jedoch Ansprüche
gegen die Fluggesellschaft geben.
Wird bei einem annulierten Rückflug wegen höherer
Gewalt der Reisevertrag seitens des Reiseveranstalters
nicht gekündigt, bleibt er in der Pflicht
zur vollständigen Erfüllung des Vertrages.
Er muss den Reisenden sobald als möglich zurückbefördern.
Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere
Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport
als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter
zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig
teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende
jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport
erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden
berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung
des Reisepreises zu verlangen.
(Quelle: Newsletter vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz: Rechte
bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche,
21.04.2010) 8. Welche Pflichten haben Flugreisende?
Pauschaltouristen oder Fluggäste einer Fluggesellschaft
müssen sich über die aktuelle Wettersituation
bei ihrem Reiseveranstalter oder Airlines informieren
und deren Anweisungen folgen.
03.12.2010
Mallorca war im Juli und August der
unpünktlichste Flughafen in Europa
Der internationale Flughafen Son Sant Joan (Lettercode
= PMI) in Palma de Mallorca war in der diesjährigen
Hauptreisezeit von Juli bis August der unpünktlichste
Flughafen in Europa. So waren statistisch gesehen 70 Prozent
der Flüge im Juli 2010 ab Palma de Mallorca verspätet,
im August verspäteten sich immerhin noch 63 Prozent
der Abflüge ab PMI. Damit waren durchschnittlich
alle Flüge ab Palma de Mallorca mit mehr als 40 Minuten
verspätet.
Der Flughafen in Palma de Mallorca hat damit in den Sommermonaten
den bis dahin als unpünktlichsten geltende Airport,
den Flughafen in London-Gatwick abgelöst. Auf den
weiteren Rängen dieser Negativ-Rankliste folgen die
Flughäfen in Madrid (Barajas), Rom (Fiumicino), Paris
(Charels de Gaulle), Mailand (Malpensa) und Athen (Eleftherios
Venizelos).
Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> News: "Flughafen Palma de Mallorca
- Der unpünktlichste Airport Europas", 01.12.2010
weitere nützliche Reiseinformationen
zur optimalen Urlaubsplanung:
Welche Rechte haben Flugpassagiere
wenn wegen starken Schneefall Flüge ausfallen
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02.12.2010
Bus- und Bahnfahrten sind
in Deutschland überdurchschnittlich teuer
Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sind in
vielen deutschen Städten und Verkehrsverbünden
im internationalen Vergleich überdurchschnittlich teuer,
zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Reiseportals ab-in-den-urlaub.de.
Demnach sind zwar die Einzeltickets im öffentlichen
Nahverkehr von Zürich und Amsterdam am teuersten, dannach
folgen aber bereits München und Berlin. Vergleichbare
Einzeltickets für Bus, Bahn, U- oder S-Bahn sind dagegen
z.B. in London, New York, Paris, Tokio oder Wien günstiger.
Noch schlechter fällt der Preisvergleich eines Tagesticket
für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
aus, da sind selbst deutsche Provinzstädte wie Aachen,
Bergisch-Gladbach (8 Euro pro Person), Kassel, Kiel und
Lübeck teuerer als viele weltweiten Metropolen wie
beispielsweise New York (8,28 Euro für ein Tagesticket).
Auch bei dem Preisvergleich der Monatstickets liegen die
deutsche Städte im internationalen Vergleich weit vorne.
Besonders teuer sind nach dieser Preisanalyse die Monatstickets
in Frankfurt, Berlin, Mainz, Wiesbaden und Kassel. Im Vergleich
zu dem durchschnittlich verfügbaren Bruttoeinkommen
ist in Berlin das Monatsticket mit 72 Euro am teuersten,
dies entspricht 3,2 Prozent von dem durchschnittlichen Bruttoeinkommens
eines Berliners.
(Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> News: "Internationaler Preisvergleich
- Nahverkehr in Deutschland besonders teuer", 30.11.2010)
29.11.2010
Eine Autofahrt ohne Winterreifen
bei Schnee und Glätte kann teuer werden: Die Bußgelder
für die Missachtung der Winterreifenpflicht in Europa Seit
dem 29. November 2011 gilt in Deutschland eine reformierte
Winterreifen- bzw. Allwetterreifenpflicht. Nach dieser neuen
Straßenverkehrsverordnung können Autofahrer in
Deutschland, die bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte nicht mit Winter- oder Allwetterreifen
unterwegs sind mit einem Bußgeld von 40 Euro belangt
werden. Für
alle PKWs sind nun bei winterlichen Straßenverhältnissen
Reifen auf allen Achsen (bei Bussen und LKWs nur auf den
Antriebsachsen) vorgeschrieben, die mit dem MS-Symbol und
/ oder dem Schneflockensymbol gekennzeichnet sind. Leider
ist das M+S-Symbol (engl. für Mud and Snow / dt: Matsch
und Schnee) keine gesetzlich geschützte Kennzeichnung
und es könnten daher auch winteruntaugliche Reifen
mit diesem Symbol gekennzeichnet werden. "Insbesondere
chinesische und amerikanische Hersteller verwenden dieses
Symbol auch auf Sommerreifen"4.
Aussagekräftiger ob nun ein Reifen wintertauglich ist
oder nicht, ist daher das oben abgebildete Schneeflockensymbol.
Dieses Symbol ist zwar ebenfalls in Europa kein geschütztes
bzw. definiertes Gütesiegel, die Voraussetzungen damit
Reifenhersteller ihre Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol
kennzeichnen dürfen sind allerdings höher als
für das MS-Symbol. Das Schneeflockensymbol wird von
der "National Highway Traffic Safety Administration"
(Bundesbehörde der USA für Straßen- und
Fahrzeugsicherheit) vergeben.
Auch in vielen anderen europäischen Ländern gelten
unterschiedliche Verordnungen bezüglich einer verpflichtenden
Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Land
Straßenverkehrsordnung
gültig für PKW bis 3,5 Tonnen
Bussgelder
Deutschland
Bei winterlichen
Straßenverhältnissen
sind Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben,
die mit dem M + S-Symbol gekennzeichnet sind.
Die Mindestprofiltiefe muss 1,6 Millimeter betragen.1.
Eine Profiltiefe von weniger als 2 mm für
Winterreifen ist allerdings nach Ansicht vieler
Straßenverkehrsexperten viel zu wenig,
Winterreifen sollten daher für Ihre eigene
Sicherheit mindestens 3 mm besser 4 mm Profiltiefe
haben.
generell 40 Euro und 1 Punkt in der Verkehrssünderdatei
im Falle eines Unfalls oder einer Straßenverkehrgefährdung
80 EUR (und 1 Punkt in Flensburg)
Dänemark
In
Dänemark besteht keine generelle Winterreifenpflicht,
Schneeketten können allerdings bei winterlichen
Straßenverhältnisse vorgeschrieben
werden.5.
Finnland
Vom
1. Dezember bis 28.Februar sind in Finnland
generell (also unabhängig von den Straßenverhältnissen)
Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben.
Diese Reifen müssen mit dem M + S-Symbol
gekennzeichnet sein. Die Mindestprofiltiefe
beträgt 3 Millimeter.5.
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
ab 35 Euro 4.
Frankreich
In
Frankreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht,
auf vielen Straßen, insbesondere in den
Alpen und den Pyrenäen, kann
allerdings für Kraftfahrzeuge eine Winterausrüstung
vorgeschrieben werden. Straßen mit Schneekettenpflicht
(pneus neige) werden durch das abgebildetete
Verkehrszeichen gekennzeichnet 2.
Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung
90 Euro
fehlende Schneeketten 35 Euro
Italien
In
Italien gelten unterschiedliche Regelungen,
so gilt z.B. in der Provinz Mailand bei winterlichen
Straßenverhältnissen vom 15.11.-31.03.
eine Winterreifenpflicht, im Aostatal gilt diese
Regelung vom 15.10.-15.04. (alternativ dürfen
bei schneebedeckten Straßen auch Schneeketten
auf Sommerreifen aufgezogen werden). Generell
können witterungsbedingt auf allen italienischen
Straßen Schneketten oder Winterreifen
vorgeschrieben werden, diese Straßen sind
durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet.
2.) 3.)
Verstoß gegen die Schneeketten- oder Winterreifenpflicht
78 Euro
Norwegen
In
Norwegen besteht keine generelle Winterreifenpflicht,
Schneeketten können allerdings bei winterlichen
Straßenverhältnisse vorgeschrieben
werden.5.
Österreich
Bei winterlichen
Straßenverhältnissen
sind in der Zeit vom 1. November bis 15. April
Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben,
die mit dem M + S-Symbol gekennzeichnet sind.
Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 Millimeter
(bei Diagonalreifen 5 mm).
Alternativ sind Schneeketten auf Sommerreifen
und auf mindestens zwei Antriebsrädern
erlaubt. Dies gilt allerdings nur, wenn die
Straße durchgängig oder fast durchgängig
mit Schnee oder Eis bedeckt ist. 3.
generell 35 Euro
im Falle eines Unfalls oder einer Straßenverkehrgefährdung
bis zu 5000 EUR
Schweiz
In
der Schweiz gilt keine generelle Winterreifenpflicht.
Auf vielen Straßen insbesondere in den
Alpen kann witterungsbedingt eine Schneekettenpflicht
gelten, diese Straßen sind durch das hier
abgebildete Verkehrsschild gekennzeichnet. 2.
Verstoß gegen die Schneekettenpflicht
70 Euro
im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen
bei winterlichen Straßenverhältnissen
bekommt der sommerbereifte Autofahrer eine erhebliche
Mitschuld zugesprochen.
Schweden
Vom
1. Dezember bis 31. März sind in Schweden
generell (also unabhängig von den Straßenverhältnissen)
Winter- oder Allwetterreifen vorgeschrieben.
Diese Reifen müssen mit dem M + S-Symbol
gekennzeichnet sein. Die Mindestprofiltiefe
beträgt 3 Millimeter.5.
Slowakei
Winterreifenpflicht
(erlaubt sind auch Ganzjahresreifen) bei winterlichen
Straßenverhältnissen. 5.
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
60 Euro 4.
Slowenien
Eine
generelle Winterreifenpflicht vom 15. November
bis 15. März, sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen
außerhalb dieses Zeitraums. Die Mindestprofiltiefe
beträgt 3 mm. 3.
Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung
120 Euro
bei Verkehrsbehinderung 400 Euro 4.
Tschechien
Vom
1. November bis 30. April gilt eine Winterreifenpflicht
auf allen Straßen, die mit dem entsprechenden
Verkehrsschild gekennzeichnet sind (alternativ
sind auch Schneeketten auf den Sommerreifen
der Antriebsrädern erlaubt). 3.
Verstoß gegen die vorgeschriebene Winterausrüstung
80 Euro
In folgenden Ländern
besteht z.Z. keine Winterreifen oder Schneekettenpflicht:
Polen, Bulgarien, Luxemburg, Belgien und Niederlande
6.
Fahren mit Spikereifen:
In sehr vielen europäischen Ländern
ist das Fahren mit Spikereifen verboten,
dies gilt für Bulgarien, Deutschland, Griechenland,
Kroatien, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien,
Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Türkei und Ungarn. 3.
Quellen: 1. Westdeutsche Zeitung, S.1 "Ab
kommender Woche sind Winterreifen Pflicht",
25.11.2010 2.
www.bild.de -> Auto -> Autoreifen:
"Die wichtigsten Fragen zum Reifenwechsel",
23.11.2010 3.
www.oeamtc.at -> Reise -> Reise-Ratgeber:
"Winterausrüstung in Europa",
25.11.2010 4.
www.pro-winterreifen.de -> Presseberichte:
"Jetzt auf Regeln und Gesetze im Urlaubsland
einstellen - Mit der richtigen Bereifung in
den Urlaub Europa", 15.12.2009 5.
www.adac.de -> Reise & Freizeit ->
Aktuelle Nachrichten: "Ohne Winterreifen
meist Endstation", 10.11.2010 6.
www.avd.de -> Recht & Wissen ->
Verkehrsvorschriften -> Ausland: "Winterreifenpflicht
in Europa", 25.11.2010 7.
de.wikipedia.org -> Autoreifen
weitere nützliche Reiseinformationen
für Autofahrer:
Bußgelder und Abzockmethoden auf den europäischen
Straßen mehr...
24.11.2010
Reiserücktrittsversicherungen
der Flugbuchungsportale bieten oftmals nur einen geringen
Schutz
Stiftung Warentest hat in der aktuellen Zeitschrift "Finanztest"
sieben Reiserücktrittsversicherungen, die direkt von
den Fluggesellschaften angeboten werden, getestet. Die Tester
stellten dabei fest, dass Reiserücktrittsversicherungen,
die direkt während des Buchungsvorganges auf den Webseiten
vieler Fluggesellschaften
angeboten werden, oftmals nur einen geringen Basisschutz
bieten.
Besonders bei teueren Reisen und bei einem Urlaub mit Kindern
sollten Urlauber ihre Reise direkt bei einer Reiseversicherung
versichern, so der Ratschlag der Tester.
Quelle:
www.abendblatt.de -> Reise -> Reiseurteile: "Versicherungen
von Reiserücktritt oft lückenhaft", 20.11.2010
Frühbucher
sparen bei Städtereisen bis zu 60 Prozent gegenüber
Kurzentschlossene
Nach
einer Studie des Preisvergleichsportals check24.de
können Frühbucher besonders bei Städtereisen
viel Geld sparen. Im Rahmen dieser Preisanalyse wurden bei
verschiedenen Hotel- und Flugbuchungsportale 80 Preisanfragen
für eine Städtereise nach Amsterdam, Athen, Berlin,
Dublin, London, Madrid, Paris, Prag, Rom und Wien gestellt.
Die Preisabfrage wurde dabei jeweils immer einen Monat und
eine Woche vor dem festgelegten Reisezeitraum vom 16. -
23.10. bzw. 22. 24.10.2010 (Wochenendtripp) durchgeführt.
Die Tester kamen dabei zu folgenden Ergebnissen:
Eine Woche vor Abflug waren die Flüge in die
ausgesuchten europäischen Metropolen um durchschnittlich
40 Prozent und die Hotels waren im Schnitt 24 Prozent
teuerer, als die Flüge und Hotels, die einen Monat
vor Reisebeginn gebucht wurden. Der Spitzenwert dieses
Preisunterschiedes lag für Flüge bei 60 und
für Hotels bei 50 Prozent.
Wochenendtrips zu den beliebten europäischen
Städtereiseziele sind im Durchschnitt um 40 Prozent
teuerer als die gleiche Städtereise an den Werktagen.
Besonders Flüge mit Reisebeginn freitagmorgens
und Rückflug sonntagabends waren überdurchschnittlich
teuer.
Die günstigste Stadt in dieser Preisanalyse war
Berlin mit einem Durchschnittspreis von 163 Euro für
den Hin- und Rückflug und 63 Euro für die
Hotelübernachtung. Am teuersten war Athen (durchschnittlich
418 Euro für Flug und 43 Euro für Hotel)
Der günstigste Anbieter für die Hotelbuchung
war in 34 von 80 Anfragen Booking.com,
die günstigsten Flüge fanden die Tester bei
Opodo
(bei 33 von 80 Anfragen).
Quelle: www.bild.de,
lifestyle -> Reise: "Wer früher bucht,
spart bis zu 60 Prozent bei Städtetrips",
16.11.2010
16.11.2010
Russland hat die Einreisebestimmungen
für deutsche Staatsbürger verschärft
Als Reaktion zu den gescheiterten Verhandlungen
über die Anpassung der Einreisebestimmungen für
deutsche und russische Staatsbürger, hat Russland
die Visabestimmungen für Deutsche, den Einreisebestimmungen
von Deutschland für Russen angepasst.
Zu den verschärften Einreisebestimmungen zählt
beispielsweise, dass deutsche Staatsbürger seit
dem 01. November 2010 bei der Visabeantragung ihre "Rückkehrwilligkeit"
nachweisen müssen. Zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit
müssen Privatpersonen nun ihre Einkommensverhältnisse
dokumentieren, dazu zählen z.B. Kontoauszug und
/ oder Verdienstbescheinigung bei Selbständigen
einen Nachweis über die Registrierung der Firma
und / oder Wohneigentum. Aber auch für Geschäftsreisende
hat Russland strengere Einreisebestimmungen eingeführt,
so müssen Firmen ihre Geschäftsreisende auf
einem Firmenpapier dokumentieren, die Position des Arbeitsnehmers
innerhalb der Firma muss klar festgelegt und sein monatliches
Gehalt angegeben werden.
Visas für Russlandreisende müssen i.d.R.
persönlich bei folgenden Konsulaten gestellt
werden:
weitere Informationen über die Visabestimmungen und
Visabeantragung für einen Aufenthalt in Russland finden
Sie unter www.russisches-konsulat.de
15.11.2010
In Deutschland klagen nur
wenige Flugpassagiere ihre zustehende Fluggastrechte ein
Seit Anfang 2005 gilt in den Ländern
der Europäischen Union eine EU-Verordnung, nach der
Flugpassagiere Entschädigungszahlungen von einer
Fluggesellschaft einfordern können, falls sich ein
Flug mit mehr als zwei Stunden verspätet bzw. kompeltt
ausfällt (weitere Infos hierzu unter "Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung
eines Fluges").
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau nehmen allerdings
in Deutschland nur wenige Flugpassagiere ihre gesetzlich
zustehende Fluggastrechte wahr und fordern von einer Fluggesellschaft
Entschädigungszahlungen ein, falls sich der Flug
stark verspätet hat bzw. annulliert wurde. So ergab
eine Analyse der Verbraucher-Datenbank "EU-Claim",
dass im vergangenem Jahr von Februar bis Dezember in Deutschland
1816 Flüge mehr als 90 Minuten Verspätung hatten
und 5298 Flüge wurden sogar komplett gestrichen,
demnach hätten in dem untersuchten Zeitraum mehr
als 100.000 Flugpassagiere Entschädigungszahlungen
zugestanden.
Nach Auskunft des Luftfahrtbundesamtes werden allerdings
in Deutschland jährlich nur zwischen 3000 und 4000
Beschwerden wegen Flugverspätungen und Flugausfälle
gestellt, in den Niederlanden sind es dagegen jährlich
ca. 12.000 Beschwerden.
Der
ADAC hat 20 europäische Skigebiete bezüglich Sicherheit
und Service getestet
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) hat aktuell
20 Skigebiete in sieben europäischen Ländern hinsichtlich
Sicherheit und Service getestet. Bis auf wenige Ausnahmen
waren zwar die Tester mit den Sicherheitsmaßnahmen
auf den getesteten Skipisten zufrieden, allerdings wurde
des öfteren die angebotenen Serviceleistungen in vielen
Skigebieten bemängelt. Das gesamte Testergebnis finden
Sie unter www.adac.de -> Info, Test & Rat -> Urlaub
& Reise: "ADAC-Test
2010: Skipisten in europäischen Wintersportgebieten"
Ergebnis des Skipistentest
durch den ADAC nach Gesamtnote
Gesamtbewertung
Skigebiet (Lage und Link zur
Webseite des Skigebietes)
Quelle: www.adac.de
-> Info, Test & Rat -> Urlaub & Reise: "ADAC-Test
2010: Skipisten in europäischen Wintersportgebieten",
11.11.2010
08.11.2010
Durch
die Abschaffung der Weinflasche will die Lufthansa den Kerosinverbrauch
um 356 250 Liter senken
Die Lufthansa serviert den Wein für die Flugpassagiere
in der Touristenklasse nicht mehr in Glasflaschen, sondern
in dünnwandige und geschmacksneutrale Plastikflaschen.
Durch den Einsatz dieser wesentlich leichteren Kunststoffflaschen
will die größte deutsche Linienfluggesellschaft
den jährlichen Kerosinverbrauch ihrer gesamten Flugzeugflotte
um ca. 356 250 Liter verringern, dies entspricht einer Verringerung
des Ausstoßes von 900 Tonnen CO2.
26.10.2010
Österreich
führt ebenfalls eine Luftverkehrsabgabe ein
Nach dem deutschen "Vorbild" hat die österreichische
Bundesregierung am Wochenende beschlossen, ab dem Jahr 2011
für alle Flüge, die ab einem Flughafen in Österreich
starten, eine zusätzliche Flugsteuer zu erheben. Diese
sogenannte Luftverkehrsabgabe solle für alle Europaflüge
8 Euro und für alle Langstreckenflüge 40 Euro
betragen.
Nach Ansicht von Austrian Airlines hat damit die österreichische
Bundesregierung dem Druck der deutschen Bundesregierung
nachgegeben, diese umstrittene Flugticketabgabe ebenfalls
einzuführen. Denn in Deutschland wird befürchtet,
dass durch diese Steuer deutsche Flugpassagiere vermehrt
von Flughäfen im grenznahen Ausland abfliegen.
Durch diese neue Luftverkehrsabgabe erhofft sich die österreichische
Bundesregierung eine Mehreinnahme von 60 Millionen Euro
im Jahr 2011 und ab 2012 wird mit einer zusätzlichen
Steuereinnahme von 90 Millionen Euro gerechnet.
Von vielen Wirtschaftexperten werden allerdings diese Steuerprognosen
aus Österreich und Deutschland stark bezweifelt, so
hätte beispielsweise die Niederlande nach nur 12 Monaten
diese Luftverkehrsabgabe wieder abgeschafft, weil der Steuereffekt
negativ war.
Quelle: www.aero.de
-> News: "Deutschland als "Vorbild"
- Auch Österreich plant Einführung einer Luftverkehrsabgabe",
25.10.2010
25.10.2010
Morgen
muss wegen Streik im innerdeutschen Bahnverkehr mit erheblichen
Störungen gerechnet werden
Die Bahngewerkschaften Transnet und GDBA haben ihre Mitglieder
für morgen früh (26.10.2010) von fünf bis
zehn Uhr zu einem bundesweiten Streik aufgerufen.
Davon betroffen sind insbesondere Zugverbindungen im Nahverkehr,
weshalb bei den Bahngesellschaften Deutsche Bahn, Nordwestbahn
(Veolia), Westfalenbahn (Abellio) und Eurobahn (Keolis)
mit zahlreichen Zugausfällen zu rechnen ist. Weil allerdings
auch einige Fahrdienstleiter ihre Arbeit am frühen
Dienstagmorgen niederlegen, kann auch mit erheblichen Störungen
im Fernverkehr der Bahn gerechnet werden, zudem können
gestoppte Regionalbahnen den Zeitplan einiger IC- und ICE-Züge
empfindlich stören. Bis sich der planmäßige
Bahnverkehr wieder normalisiert, muss desweiteren bis lange
nach dem angekündigten Streikende um 10 Uhr hinaus
gerechnet werden.
(Quelle: westfalen-blatt.de
-> Startseite: "Bahnstreik am Dienstag: auch
Fernverbindungen blockiert", 24.10.2010)
weiter Informationen im Internet:
Aktuelle Verkehrsmeldungen über kurzfristige
Verkehrsbehinderungen im Regionalverkehr unter www.bahn.de
Akutelle Fahrplanauskunft der Nordwestbahn (Veolia)
unter www.nordwestbahn.de
Akutelle Fahrplanauskunft der Eurobahn (Keolis) unter
www.eurobahn.de
Aktuelle Infos über angekündigte Streikmaßnahmen
der Gewerkschaft Transnet unter www.transnet.org
Aktuelle Infos über angekündigte Streikmaßnahmen
der Gewerkschaft GDBA unter www.gdba.de
13.10.2010
Eine Kleiderordnung
in einem Hotel ist kein Reisemangel
Ein Ehepaar hatte nach einem zehntägigen
Urlaub auf Kreta den Anbieter dieser Pauschalreise auf
414 Euro Schadensersatz verklagt, weil dem Ehemann, aufgrund
einer gültigen Kleiderordnung in dem gebuchten Hotel,
untersagt wurde mit einer Dreiviertelhose den Speisesaal
zu betreten.
Die Pauschaltouristen fühlten sich durch diese Aufforderung
bloßgestellt und außerdem sei im Reisekatalog
des Veranstalters nicht auf die gültige Kleiderordnung
in dem gebuchten Hotel hingewiesen worden. Sie hätten
dieses Hotel also auch nicht gebucht, wenn sie über
diesen Kleiderzwang informiert gewesen wären.
Das Amtsgericht München wies die Klage allerdings
ab. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass
eine landestypische Verpflichtung, wonach in vielen Hotels
der gehobenen Klasse eine angemessene Bekleidung (in diesem
Fall eine lange Hose für den Herrn) vor Betreten
eines Speisesaales vorgeschrieben wird, keine Beeinträchtigung
der Reise darstellt. Urlauber, die nicht bereit sind sich
in gewisen Maßen landestypischen Gebräuchen
anzupassen, sollten besser zu Hause bleiben.
Quelle: www.spiegel.de
-> Nachrichten -> Reise -> Aktuell ->
Reiserecht: "Reiserecht - Touristen müssen
sich an Kleiderordnung halten", 11.10.2010
weitere nützliche Reiseinformationen
zur optimalen Urlaubsplanung:
Ausgesuchte
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06.10.2010
Ab
November können Bußgelder für Verkehrsverstöße
europaweit vollstreckt werden Im
November tritt eine EU-Verordnung in Kraft, wonach Verkehrsverstöße,
die in einem EU-Land mit einem Bußgeld von mindestens
70 Euro geahndet werden, auch in dem Heimatland des EU-Bürgers
eingetrieben werden können.
Das bedeutet also, dass bei einem deutschen Autofahrer der
beispielsweise in der Slowakei geblitzt wird, weil er 20
km/h zu schnell gefahren ist, das fällige Bußgeld
von 160 Euro von den zuständigen Behörden in Deutschland
eingetrieben werden könnte. Die vollstreckten Bußgelder
bleiben im übrigen im dem Heimatland des Verkehrsünders,
in diesem Fall würde also das vollstreckte, 160 Euro
teuere Knöllschen, für zu schnelles Fahren in
der Slowakei, nicht an die slowakische Behörden überwiesen
werden, sondern flössen in den bundesdeutschen Staatshaushalt,
die Bundesländer werden ebenfalls nicht, wie anfänglich
geplant, an den Einnahmen von ausländischen Bußgeldern
beteiligt.
Bezüglich den Bußgeldern für Verkehrsverstöße,
die in einem EU-Ausland begangen wurden und von den deutschen
Behörden vollstreckt werden, sollte folgendes beachtet
werden:
im Falle eines Verkehrsverstoßes in einem EU-Ausland
muss das betreffende EU-Land beim Bundesamt für
Justiz ein Bewilligungsverfahren beantragen und alle
nötigen Beweise vorlegen.1. Der Bußgeldbescheid
muß dann von der Bonner Behörde dem Autofahrer
in verständlicher Sprache und in Deutsch übermittelt
werden.2.
bezüglich der Vollstreckung eines Bußgeldbescheides
wegen eines Verkehrsverstoßes gilt in Deutschland
nicht wie in vielen anderen EU-Ländern (z.B. in
Frankreich, Niederlande u.a.) die sogenannte Halterhaftung,
d.h. in Deutschland kann nicht automatisch der Halter
eines Fahrzeuges für einen Verkehrsverstoß
belangt werden. Wurde also der Verkehrsverstoß,
beispielsweise in Frankreich, nicht vom Fahrzeughalter
durchgeführt und der Fahrzeugführer ist nicht
ermittelbar, kann eventuell gegen solche Bußgeldbescheide
Widerspruch eingelegt werden. 3.
Einem Fahrzeughalter, dem von den deutschen Behörden
ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, weil sein
Kraftfahrzeug beispielsweise in den Niederlande wegen
zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde, dieser gegen
den Bußgeldbescheid einen Widerspruch einlegte,
weil er nicht gefahren sei, diesem Fahrzeughalter sollte
allerdings bewusst sein, dass er im Falle einer möglichen
späteren Kontrolle in den Niederlande dennoch große
Probleme bekommen kann, obwohl erfolgreich gegen einen
vergangenen Verkehrsverstoß, der sich in den Niederlanden
ereignet hatte, Einspruch eingelegt wurde. Die niederländische
und auch alle anderen EU-Behörden würden in
solchen Fällen das Bußgeld für frühere
Verkehrsverstöße direkt vor Ort vollstrecken,
dies kann unter Umständen auch eine Beschlagnahmung
des Fahrzeuges bedeuten.
nicht eindeutig geregelt ist leider eine genaue Definition
was den Mindestbetrag betrifft, ab wann ein Bußgeld
für ein Verkehrsverstoß im Heimatland des
Verursachers vollstreckt werden kann. So wurde zwar
festgelegt, dass nur Bußgelder ab 70 Euro in dem
jeweiligen EU-Land zugestellt werden sollen, unklar
ist allerdings ob das zu vollstreckende Bußgeld
Verwaltungs- bzw. Bearbeitunggebühren enthalten
darf. Würde also ein EU-Land den Mindestvollstreckungsbetrag
ohne Verwaltungskosten definieren, könnte dieses
EU-Land bei den deutschen Behörden ein sogenanntes
Bewilligungsverfahren auch für kleine Verkehrsdelikte
(z.B. falsches Parken kostet 30 Euro zzgl. 40 Euro Verwaltungsgebühr
macht 70 Euro) beantragen 3.
den Autofahrern, die im EU-Ausland bzw. allgemein
im Ausland unterwegs sind, sollten bewusst sein, dass
Bussgelder wegen schwerwiegende Verkehrsverstöße
sowieso i.d.R. vor Ort vollstreckt werden, so werden
ausländischen Fahrzeugen bei Parkverstöße
eher abgeschleppt, bzw. bekommen eine Parkgralle am
Fahrzeug angebracht, als einheimische Fahrzeuge.
Bussgelder für Verkehrsverstöße die
Autofahrer aus Deutschland in Österreich (bzw.
umgekehrt) begangen haben, können schon seit mehreren
Jahren von den deutschen Behörden dem Verkehrssünder
zugestellt werden, weil zwischen Deutschland und Österreich
ein Rechtshilfe- und Vollstreckungsabkommen zur Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten besteht.
Quellen: 1.www.rechtslupe.de
-> Strafrecht: "EU-Knöllchen",
27.09.2010 2.www.spiegel.de
-> Nachrichten -> Auto -> Aktuell -> Sicherheit
im Straßenverkehr: "EU-Verkehrstest - Besser
Quiz als Knöllchen", 05.10.2010 3.www.adac.de
-> ADAC im Einsatz -> Info, Test & Rat: "Urlaubs-Knöllchen
frei Haus", 05.10.2010
weitere nützliche Reiseinformationen für Autofahrer:
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Straßen mehr...
29.09.2010
Die
Deutsche Bahn verkauft am 02. und 03.10. Bahntickets für
20 Euro Anlässlich
des 20-jährigen Jubiläums der Deutschen Einheit
verkauft die Deutsche Bahn vom 2. - 3. Oktober 2010 besonders
günstige Bahntickets für 20 Euro. Dabei
gelten folgende Konditionen:
gültig für die einfache Strecke in der 2.
Klasse und nur für innerdeutsche Bahnverbindungen
mit einem Zug der DB (gegen Aufpreis auch für ein
"City Night Line" buchbar)
nur am 2. und 3. Oktober im Internet unter www.bahn.de
oder an einem Bahnschalter buchbar
die vergünstigten Bahntickets können
nur für den Reisezeitraum vom 03.10. bis 23.10.2010
gebucht werden
ein Umtausch oder Ticketpreiserstattung ist nicht
möglich
limitiertes Angebot, die Anzahl der angeboten Bahntickets
für 20 Euro wurde von der DB AG nicht genannt.
(Quelle: www.bahn.de
-> 20 Jahre Einheit: "20 Jahre deutsche Einheit.
Für nur 20,- Euro durch ganz Deutschland!",
29.09.2010)
24.09.2010
Auf
den italienischen Flughäfen hat sich der Einsatz von
Körperscannern als nicht praxistauglich erwiesen Auf
den großen italienischen Flughäfen hat sich der
Einsatz von sogenannten Nacktscanner nicht bewehrt
und werden deshalb auf vielen Flughäfen wie z.B. in
Rom und Venedig wieder abgeschafft.
Nach Aussage der italienischen Flugbehörde
seien im Praxistest keine gute Ergebnisse erzielt worden,
speziell deswegen weil das durchleuchten der Flugpassagiere
mit
den Körpernscannern wesentlich länger dauert
als die herkömmlichen Leibesvisitationen durch das
Sicherheitspersonal.
(Quelle: www.spiegel.de
-> Reise -> Aktuell -> Nacktscanner: "Mieses
Testergebnis - Italienische Flughäfen beenden Einsatz
von Körperscannern", 23.09.2010)
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Verkehrsmittel), Taxipreise und Parkgebühren an
ausgesuchten deutschen und internationalen Flughäfen
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21.09.2010
Die
meisten Taschendiebstähle bei Urlaubern ereignen sich
in Barcelona, Rom und Paris Nach
einer Auswertung der Erfahrungsberichte und Meinungen der
Nutzer des Reiseportals "TripAdvisor" ist Barcelona
in Europa die Hauptstadt der Taschendieben, denn in keiner
anderen europäischen Metropole werden Urlauber so oft
beklaut wie in der Hauptstadt Kataloniens.
Nachfolgend finden Sie die Rangliste der europäischen
Metropolen, in denen sich, nach einer Analyse des Reiseportals
"TripAdvisor", die meisten Taschendiebstähle
ereignen.
1. Barcelona
2. Paris
3. Rom
4. Madrid
5. Athen
6. Prag
7. Costa Blanca
8. Lissabon
9. Teneriffa
10. London
(Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> News: "Europas Taschendieb-Hochburgen
- Hier werden Sie am häufigsten beklaut",
21.09.2010)
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Was kostet das Geldabheben an Bankautomaten im Ausland
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15.09.2010
Die
Deutsche Bahn darf für den Verkauf von manchen Bahntickets
am Schalter einen Bedienzuschlag verlangen Der
Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage durch
das Regierungspräsidium Darmstadt gegen die Deutsche
Bahn, weil diese für den Verkauf von einigen Bahntickets
einen Bedienzuschlag erhebt, abgewiesen.
Die Deutsche Bahn darf also weiterhin für manche Bahntickets,
die am Schalter also nicht am Automaten oder im Internet
gekauft werden, den vor ca. acht Jahren eingeführte
Bedienzuschlag von zwei Euro pro Ticket verlangen. Diese
Regelung gilt beispielsweise für das "Schöne-Wochenend-Ticket"
und zahlreiche Ländertickets.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat unter anderem
die Klage gegen die DB damit begründet, dass durch
diesen Bedienzuschlag ältere Menschen benachteiligt
würden, weil diese oftmals überfordert seien die
komplizierten Ticketautomaten zu bedienen. Dieser Argumentation
widersprach der Hessische Verwaltungsgerichtshof und kam
zu dem Entschluß, dass es keine Frage des Alters sei
ob jemand ein Bahnticket am Schalter oder Automaten kauft,
sondern dies sei nur eine Frage der Bequemlichkeit.
(Quelle: www.sueddeutsche.de
-> Reise: "Bahntickets am Schalter Bedienzuschlag
ist rechtens", 14.09.2010)
09.09.2010
Die
neue Flugsteuer wird von den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern
unterschiedlich an die Fluggäste weitergegeben
Die von der Bundesregierung in einem Gesetzentwurf beschlossene
neue Luftverkehrsabgabe für alle Flugpassagiere, die
ab einem deutschen Flughafen abfliegen, soll Anfang nächsten
Jahres als Drei-Stufen-Modell eingeführt werden. Dieses
Drei-Stufen-Modell sieht folgende zusätzliche Steuersätze
vor.
Flugsteuer für Kurzstreckenflüge bis 2500
Kilometer = 8 Euro (demnach fällt für einen
innerdeutschen Hin- und Rückflug eine zusätzliche
Flugsteuer von 16 Euro an, weil in solchen Fällen
zweimal von einem deutschen Flughafen abgeflogen wird).
Flugsteuer für Mittelstreckenflüge von
2500 bis 6000 Kilometer = 25 Euro
Flugsteuer für Langstreckenflüge ab 6000
Kilometer = 45 Euro
Zwar gilt es als sicher, dass dieser durch das Bundeskabinett
beschlossene Gesetzentwurf in den kommenden Monaten in ein
verbindliches Gesetz umgesetzt wird, dennoch führt
die geplante neue Flugsteuer für große Verwirrung
bei den Fluggästen. Ein Sprecher des DRV (Deutscher
Reiseverband) beklagt, dass die Reisebranche eine Steuer
erheben soll, obwohl diese noch nicht gesetzlich bindend
sei, der Gesetzgeber hätte also nicht darüber
nachgedacht, wie diese neue Luftverkehrsabgabe praktisch
umgesetzt werden kann.
Die Folge davon ist, dass aktuell sehr unterschiedliche
Regelungen bei den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern,
für Fluggäste, die in diesen Tagen einen Flug
nach dem 1. Januar 2010 buchen, gelten.
Viele Fluggesellschaften halten sich die Option offen,
die Luftverkehrsabgabe nachträglich von ihren Kunden
einzufordern
Die Lufthansa schlägt diese neue Flugsteuer für
alle Buchungen seit dem 04.09.2010 mit Abflügen
nach dem 31.12.2010 auf den Ticketpreis drauf. Rechtlich
geprüft wird bei der Lufthansa ob bei Buchungen
vor dem 04.09.2010 mit Abflügen ab 2011, die Luftverkehrsabgabe
nachträglich von den Fluggästen eingeholt
werden kann.
Der Reiseveranstalter TUI erhebt für alle Flugpauschalreisende,
die ab 2011 ihre Reise antreten, folgende Zuschläge:
10 Euro bei Kurzstreckenflügen, 28 Euro bei Mittelstreckenflügen
und 50 Euro bei Langstreckenflügen. Damit liegen
die neuen Luftverkehrsabgaben bei dem größten
deutschen Reiseveranstalter noch über den gesetzlich
vorgeschriebenen Abgaben.
Auch der Reiseveranstalter Thomas Cook mit den Reisemarken
Thomas Cook Reisen, Neckermann Reisen und Bucher Reisen
erhebt ab sofort diese neue Flugsteuer mit 9 Euro bei
Kurzstreckenflügen, 28 Euro bei Mittelstreckenflügen
und 50 Euro bei Langstreckenflügen. Thomas Cook
liegt demnach genauso wie die TUI über den gesetzlich
vorgeschriebenen Abgaben.
Bei DERTour wird zur Zeit noch darüber nachgedacht
wann und in welchem Ausmaß diese neue Luftverkehrsabgabe
erhoben wird.
Die Charterfluggesellschaft Condor erhebt diese neue
Flugsteuer, wenn die Flüge in einem Reisebüro
bzw. über ein großes Buchungssystem gebucht
werden. Für Flüge, die direkt bei einer Condor-Agentur
oder über das Condor-Online-Portal
gebucht werden, gelten noch die alten Preise.
Infos
über den Jetlag auf langen Flugreisen
Der
Organismus, speziell der natürliche Wach- und Schlafrhythmus,
wird bei vielen Menschen nach einer langen Flugreise, bei
der mehrere Zeitzonen in relativ kurzer Zeit überschritten
werden, mehr oder weniger stark gestört. Dieses Phänomen
wird von den Reisemedizinern als Jetlag bezeichnet, dessen
Folgen "Schlafstörungen, Schwindel, Müdigkeit,
Appetitlosigkeit, Verdauungsstörungen - und schlechte
Laune" sein können. Der Jetlag ist also kein Problem
nach einer langen Flugreise, bei der nur zwei oder drei
Zeitzonen (beispielsweise nach einer elfstündigen Flugreise
nach Südafrika) überschritten werden. Auch eine
lange Seereise, die über mehrere Zeitzonen führt,
ist i.d.R. für den menschlichen Organismus bezüglich
des Jetlags kein Problem, weil dabei die Zeitzonen über
einen sehr langen Zeitraum von mehreren Tagen überschritten
werden. 1.
Nachfolgend finden Sie einige Tipps, wie den negativen gesundheitlichen
Folgen eines Jetlags entgegengewirkt werden kann.
Fernreisende sollten versuchen ihren Schlafrhythmus
mehrere Tage vor Reisebeginn entsprechend dem Flugziel
anzupassen, d.h. geht die Reise in Richtung Westen (z.B.
nach Amerika) kann es hilfreich sein, jeden Tag etwas
früher schlafen zu gehen, außerdem sollten
während der Flugreise nur kurze Nickerchen gehalten
werden.2.
Bei Reisen in Richtung Osten, also beispielsweise nach
Südostasien, sollte Tag für Tag etwas später
zu Bett gegangen und am besten während der Flugreise
möglichst lange geschlafen werden.2.
Insbesondere chronisch Kranke müssen sich vor
einer langen Reise über mehrere Zeitzonen besonders
gut vorbereiten und sollten auf jeden Fall ihren Hausarzt
zu Rate ziehen. Bezüglich der zeitigen Medikamenteneinnahme
gilt dabei das Gleiche wie für die Anpassung des
Schlafrhythmuses, d.h. geht die Reise in Richtung Osten
sollten die Medikamente vor Reisebeginn von Tag zu Tag
etwas später eingenommen werden. Vor langen Reisen
in westlicher Richtung, ist es ratsam den Zeitpunkt
der Medikamenteneinnahme, täglich etwas nach vorne
zuverlegen. 2.
Der menschliche Organismus kommt i.d.R. mit einer
Verlängerung des Tages besser klar, als wenn der
Tag durch eine lange Flugreise verkürzt wird. Der
Jetlag ist bei vielen Menschen also ausgeprägter
wenn in östliche Richtung gereist wird, daher sollten
sich Fernreisende die beispielsweise von Amerika nach
Europa oder von Europa nach Asien reisen, intensiver
vor den negativen Auswirkungen eines Jetlags vorbereiten.2.
Am Abreisetag sollte am besten schon kurz vor bzw.
nach dem Abflug, die eingestellten Uhrzeiten auf der
Armbanduhr, dem Laptop, Handy etc. auf die aktuelle
Uhrzeit am Zielort eingestellt werden. Am Zielort ist
es zudem wenig ratsam sich ständig vor Augen zuführen,
wie spät es nun in der Heimat ist.1.
Quellen: 1.www.rp-online.de
-> Reise -> "Durchhänger nach dem
Flug - So wird der Jetlag nicht so schlimm",
16.08.2010 2.www.focus.de
-> Gesundheit -> Gesund leben: "Jetlag
- Behandlung: Die innere Uhr schnell umstellen",
20.08.2008
11.08.2010
Die Parkgebühren
an den großen deutschen Flughäfen unterliegen
sehr großen Preisschwankungen
Die
Preise für die Parkgebühren an den großen
deutschen Flughäfen, schwanken nicht nur stark zwischen
den einzelnen Flughäfen, viele Flughäfen bieten
auch verschiedene Tarife mit großen Preisunterschiede
an, die im Wesentlichen von der Lage des Parkhauses zum
Abflug- / Ankunftsterminal des Flughafens abhängig
sind. So kann 1 Woche parken am Münchner Flughafen
zwischen 50 bis 250 Euro kosten. Bei den Gebühren
für das Kurzzeitparken liegen die beiden Berliner
Flughäfen deutschlandweit an der Spitze, so kann
eine Stunde parken am Flughafen Berlin-Schönefeld
bis zu 8 Euro kosten und in dem teuersten Parkhaus am
Flughafen Berlin-Tegel kostet die Tageskarte sage und
schreibe 140 Euro.
Im internationalen Vergleich sind die Parkgebühren
an deutschen Flughäfen allerdings noch recht günstig,
so beträgt die durchschnittlich Parkgebühr für
1 Woche parken an einem deutschen Flughafen rund 97 Euro,
an den Flughäfen in London muss dagegen durchschnittlich
156 Euro pro Woche bezahlt werden. Besonders teuer kann
das Parken am Flughafen Wien-Schwechart werden, dort kann
die Parkgebühr für 1 Woche bis zu 588 Euro kosten.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Kosten für
das Parken an großen deutschen Flughäfen:
Parkdauer*
Flughafen
Kurzzeitparken
1 Tag
1 Woche
2 Wochen
Berlin-Schönefeld1
bis
10 Min. 0 - 2 EUR
ab 10 Min. 2,50 - 8 EUR / 60 Min.
19
- 60 EUR
79
- 109 EUR
99
- 129 EUR
Berlin-Tegel1
bis
15 Min. 50 ct
ab 15 Min. 2,50 EUR / 15 Min.
26
-140 EUR
75
- 109 EUR
124
EUR
Düsseldorf1
bis
15 Min. 1,80 EUR
ab 15 Min. 3,50 EUR / 60 Min.
23
- 29 EUR
39
- 69 EUR
49
- 84 EUR
Frankfurt
/ Main1
bis
30 Min. 2,50 EUR
23,50
- 25 EUR
49
- 115 EUR
64
- 145 EUR
Hahn
im Hunsrück2
bis
10 Min. gratis
ab 10 Min. 2 - 2,50 EUR / 60 Min.
2,50
- 18 EUR
17,50
- 95 EUR
35
- 190 EUR
Hannover1
bis
30 Min. 2 EUR
ab 15 Min. 2,50 EUR / 15 Min.
19
- 25 EUR
39
-108 EUR
46
- 150 EUR
Köln
/ Bonn1
1,50
EUR / 15 Min..
18
- 25 EUR
25
- 99 EUR
44
- 158 EUR
München1
bis
30 Min. 2,50 EUR.
14
- 40 EUR
50
- 250 EUR
64
- 250 EUR
Stuttgart1
1
Stunde bis 3 EUR
18
- 29 EUR
50
- 203 EUR
90
- 240 EUR
Weeze
am Niederrhein3
1
Stunde 3 EUR
9,50
- 18 EUR
39
- 70 EUR
55
- 140 EUR
Quellen: 1www.bild.de
-> Lifestyle -> Reise: "Airports
im Test: So teuer ist Parken am Flughafen",
10.08.2010 2www.hahn-airport.de
-> Parken -> pdf-Flyer Parkgebühren
und Parkplatzübersicht, Stand August 2010 3www.airport-weeze.de
-> An- und Abreise -> Parken -> "Parken
am Airport", Stand August 2010
12.08.2010
Ab
September müssen Touristen eine Einreisegebühr
in die USA bezahlen
Nach
dem "Vorbild" vieler kommunistischer Länder
und Diktaturen verlangt auch die USA ab dem 8. September
für alle Touristen, die ohne Visum in die USA einreisen
wollen, eine Einreisegebühr von 14 US-Dollar pro Person.
(entspricht z.Z. . 10,56 Euro).
Diese Gebühr muss im Rahmen des elektronischen Einreisesystems
ESTA (Electronic System for Travel Authorization, weitere
Infos über ESTA bitte hier
klicken) an die USA bezahlt werden.
Als Begründung zur Einführung dieses Eintrittsgeldes
gibt die US-Regierung paradoxerweise an, dass mit den Einnahmen
durch die Einreisegebühren, Werbemaßnahmen zur
Verbesserung des Tourismus in die USA finanziert werden
sollen. Vorausgesetzt dieses Argument trifft tatsächlich
zu, die Einnahmen durch die Einreisegebühren werden
also nicht zur Sanierung des defizitären US-Haushaltes
verwendet, bleibt es einen Widerspruch für sich, denn
beispielsweise wird auch die Supermarktkette Aldi wohl nie
5 Euro Eintrittsgeld für den Zugang in einen Supermarkt
erheben, um damit Werbemaßnahmen zu finanzieren.
Wohl wissend, ein Reiseland wie die USA ist nicht mit einer
Supermarktkette vergleichbar, hoffe ich dennoch, dass viele
Touristen, die ursprünglich in die USA reisen wollten,
aufgrund dieser, im Sinne einer freien Welt, unverschämten
Einreisegebühr, alternativ einen Urlaub in Kanada verbringen,
denn Kanada ist mindestens genauso interessant wie die Vereinigten
Staaten von Amerika.
weitere nützliche Reiseinformationen:
Mit ESTA online eine visafreie Einreise in die USA
beantragen mehr...
Infos über Verkehrsanbindung (Öffentliche
Verkehrsmittel), Taxipreise und Parkgebühren an
ausgesuchten deutschen und internationalen Flughäfen
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3-Letter-Codes der großen internationalen Airports
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Übersicht der günstigsten Flugverbindungen
zu den beliebtesten Flugzielen weltweit mehr...
10.08.2010
Autozüge
ab Deutschland nach Norditalien, Südfrankreich und
nach Österreich in der Wintersaison 2010 / 2011 sind
nun online buchbar:
Seit dem 02. August 2010 sind
DB Autozüge in der Reisezeit von November 2010
bis April 2011 online buchbar.
Reisetipp: Besonders über Weihnachten / Silvester oder
an Ostern 2011 (Ostersonntag ist am 24.04.2011) sind die
Autozüge zu den beliebten Autozug-Reiseziele nach Österreich,
Norditalien und Südfrankreich schnell ausgebucht und
sollten daher frühzeitig gebucht werden,. DB-Autozüge
günstig online buchen bitte hier
klicken.
Übersicht von Sondertarifen
und freien Termine der DB-Autozüge bitte
hier
klicken
09.08.2010
Die
Gepäckbestimmungen und Zusatzgebühren ausgesuchter
Linien-, Charter und Billigfluggesellschaften
Bei vielen
Billigfluggesellschaften werden im Laufe des Buchungsvorganges
die anfänglich günstigen Flugticketpreise bei
nahezu jedem Mausklick teuerer und nicht zuletzt fallen
dann am Flughafen gegebenfalls noch horende Gepäckgebühren
an, weil bei der Onlinebuchung vergessen wurde, das Gepäck
anzumelden bzw. weil mit Übergepäck gereist wird.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über
die Zusatzgebühren (Umbuchungsgebühren, Stornogebühren,
Kreditkartengebühren etc.) und die Kosten für
das Reisegepäck (Freigepäckmenge, Kosten für
Übergepäck) etc. von folgenden Fluggesellschaften:
(Stand dieser Eigenrecherche August 2010): Air
Berlin | Austrian
Airlines | British
Airways | Condor
| Easy
Jet | Germanwings
| Lufthansa
| Ryanair
| Swiss
| TUIfly
|
03.08.2010
Die
Städte mit den höchsten Hotelpreise
Bezüglich den Hotelpreise war New York im zweiten Quartal
2010 die teuerste Stadt der Welt. Der durchschnittliche
Hotelpreise für eine Übernachtung lag mit 164
Euro deutlich über dem der Zweit- und Drittplatzierten
dieser Rangliste, in der Singapur mit 137 Euro und Sydney
mit 118 Euro folgen.
In Deutschland sind die Hotel-Durchschnittspreise in München
mit 100 Euro am höchsten, gefolgt von Frankfurt (96
Euro) und Hamburg (95 Euro).
Quelle:
Westdeutsche Zeitung, Wochenende S.2 "Hotelpreise
Spitzenreiter New York", 31.07.2010
Europäische Städte mit den teuersten und
günstigsten Hotelpreise nach einem Preisindex von
Juni 2009 mehr...
Hotelbewertungsportale und Hotelbuchungsportale im
Internet:
Die
neue Flugsteuer soll 9 Euro für Kurzstreckenflüge,
25 Euro für Mittelstreckenflüge und 40 Euro für
Langstreckenflüge betragen
Die von
der Bundesregierung geplante neue Luftverkehrsabgabe für
alle Flugpassagiere, die ab einem deutschen Flughafen abfliegen,
soll Anfang nächsten Jahres als Drei-Stufen-Modell
realisiert werden. Dieses Drei-Stufen-Modell sieht folgende
zusätzliche Steuersätze vor.
Flugsteuer für Kurzstreckenflüge bis 2500
Kilometer = 9 Euro (demnach fällt für einen
innerdeutschen Hin- und Rückflug eine zusätzliche
Flugsteuer von 18 Euro an, weil in solchen Fällen
zweimal von einem deutschen Flughafen abgeflogen wird).
Flugsteuer für Mittelstreckenflüge von 2500
bis 6000 Kilometer = 25 Euro
Flugsteuer für Langstreckenflüge ab 6000
Kilometer = 40 Euro
Die Bundesregierung
rechnet durch diese neue Luftverkehrsabgabe mit einer Mehreinnahme
von ca. 1 Milliarde Euro, die zur Sanierung des überschuldeten
Bundeshaushaltes beitragen sollen. Dieser Kalkulation
stehen allerdings unterschiedliche Gutachten von vertraulichen
Institutionen entgegen, z.B. in einer Expertise des "Zentrums
für Recht und Wirtschaft des Luftverkehrs" (ZfL),
in dem der Verlust von bis 16.200 Arbeitsplätze in
der Reisebranche vorausgesagt wird, falls diese Flugsteuer
eingeführt wird.
Sollten sich diese Prognose auch nur teilweise bewahrheiten,
dann wäre eine kalkulierte zusätzliche Steuereinnahme
von 1 Milliarde Euro äußerst unrealistisch, denn
jeder verlorene Arbeitsplatz bedeutet natürlich auch
einen Steuereinnahmeverlust für den Bundeshaushalt.
(Quelle: www.rp-online.de
-> Wirtschaft -> News: "Einigung auf Drei-Stufen-Modell
- Gutachten: Flugsteuer kostet 16.200 Jobs", 25.07.2010)
12.07.2010
Wie durch Nebenkosten
eine Hotelübernachtung teuer werden kann
Nach
dem "Vorbild" der Billigfluggesellschaften tricksen
immer mehr Hoteliers bei den Preisangaben der Hotelkosten,
d.h.der eigentliche Übernachtungspreis wird in manchen
Hotels, durch zum Teil unverschämte Zusatzgebühren,
höher als von dem Hotelgast erwartet.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Zusatzgebühren
mit denen einige Hoteliers und Hotelketten ihre Hotelgäste
in die Kostenfalle locken:
Early Departure Fee, "Early
Check in Fee" und "Late Check out Fee":
Diese Hotelgebühren gehören zwar schon immer
zu den gängigen Hotelgebühren, allerdings
wurden diese Gebühren in einige Hotels in vergangenen
Monaten kräftig angehoben. Außerdem bieten
manche Hotels sogenannte "Flex Rates" an,
die dem Hotelgast Flexibilität bei der An- und
Abreise suggerien, im Falle einer früheren Anreise
wird dann aber trotzdem eine "Early Departure Fee"
bzw. "Early Check in Fee" in Rechnung gestellt.
Das Gleiche gilt für Hotelgäste, die eine
"Flex-Rate" gebucht hatten und dann später
als geplant Abreisen, dennoch wird vom Hotel ein "Late
Check out Fee" in Rechnung gestellt.1.
Schlechter Wechselkurs: In manchen Hotels wird
den Hotelgästen angeboten, die Hotelrechnung in
der Landeswährung des Hotelgastes (also beispielsweise
in Euro) zu bezahlen. Wenn in solchen Fällen das
Hotel ein fairer Wechselkurs zu Grunde legt, ist gegen
diesen Service auch nichts einzuwenden. Allerdings wird
leider in einigen Hotels ein äußerst schlechter
Wechselkurs veranschlagt, wodurch die vom Hotelier angepriesene
Ersparnis an Kreditkartengebühren nur als Augenwischerei
angesehen werden kann, denn durch einen miesen Wechselkurs
bezahlt der Hotelgast dann wesentlich mehr, als wenn
er die Hotelrechnung mit einer Kreditkarte bezahlen
würde. Am günstigsten ist es deshalb die Hotelrechnung
bar in der Landeswährung des Reiselandes zu begleichen.1.
Trinkgelder-Gebühr: In manchen Urlaubsregionen
(z.B. auf den Bahamas) erheben manche Hoteliers eine
zusätzlich Trinkgeld-Gebühr, die den ursprünglich
geplanten Hotelpreis um bis zu 18 Euro pro Person und
Tag erhöhen kann. Auf englischsprachigen Hotelrechnungen
wird die Trinkgeld-Gebühr oftmals als "Housekeeping
Gratuity" bezeichnet.1.
Einige Hotelbetreiber, insbesondere sogenannte "Low
Budget-Hotels", berechnen Leistungen, die in der
Vergangenheit selbstverständlich waren, extra.
In solchen Fällen kann der Hotelgast schnell in
die Kostenfalle treten, wenn er z.B. nicht damit rechnet,
dass....
-
der Übernachtungspreis nur
für eine Übernachtung ohne Frühstück
gilt, für das Frühstück muss
also extra bezahlt werden. Diese Praxis findet
man nicht nur bei den "Low Budget-Hotels"
sondern leider auch zunehmend in Mittelklasse-
und Luxusklasse-Hotels, muss für das Frühstück
extra bezahlt werden. Diese Zusatzleistung kann
in den einfachen Hotels für ein schlechtes
Frühstück zusätzlich bis zu 12
Euro und in den gehobenen Hotelklassen auch mal
36 Euro pro Person und Tag extra kosten.2.
-
bei der Hotelreinigung
gespart wird, insbesondere die Billigmarken
Hotels bieten eine Zimmerreinigung nicht täglich
an, d.h. die Zimmer werden nur einmal pro Woche
gereinigt bzw. der Bettwäschen- / Handtücher-Wechsel
findet nur wöchentlich statt. Für eine
regelmäßigere Zimmerreinigung und Wäschwechsel
muss extra bezahlt werden, so kann eine tägliche
Reinigung mit Wäschewechsel 10 Euro pro Tag
extra kosten.2.
-
für den Betrieb
der Klimaanlage extra bezahlt werden muss.
In der Hotelbeschreibung von manchen Hotels findet
sich im Kleingedruckten der Hinweis, dass die
Hotelzimmer über eine Klimaanlage verfügen
für deren Betrieb allerdings eine Extra-Gebühr
erhoben wird, beipielsweise 5 Euro pro Tag und
Zimmer.
Wegen den steigenden Energiekosten, und dem gleichzeitig
hohen Energiebedarf für den Betrieb von Klimaanlagen,
ist deren Verfügbarkeit auf bestimmte Tageszeiten
begrenzt, besonders Hotels der 1-2 Sterne-Kategorie,
in den besonders heißen Ferienregionen in
Südeuropa, Afrika, Südostasien und Mittelamerika,
versuchen damit Kosten einzusparen. 2.
-
für den Strom
muss extra bezahlt werden. Besonders dreiste
Hoteliers berechnen zu dem angegebenen Hotelpreis
noch eine zusätzliche Energy Fee,
für den Strom muß in solchen Hotels
also extra bezahlt werden. 2.
-
für die Nutzung
des TV-Gerätes extra bezahlt werden muss.
Diese Gebühr ist besondere dann überraschend,
wenn in der Hotelbeschreibung zwar darauf hingewiesen
wird, dass die Hotelzimmer mit Fernseher ausgestattet
sind, es wird allerdings verschwiegen, dass für
die Nutzung des TV-Gerätes eine Gebühr
von z.B. 7,50 Euro pro Tag anfällt. 2.
Quellen: 1.www.bild.de,
lifestyle -> Reise: "Mogelpackung Hotel-Extras
So werden Sie von Hoteliers mitunter abgezockt",
12.07.2010 2. www.bild.de,
lifestyle -> Reise: "Clever Kosten drücken:
So können Sie im Hotel kräftig sparen",
03.08.2008
06.07.2010
Die wichtigsten
Reiserechten auf Zug- und Flugreisen zum Ausdrucken
Das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat eine
Checkliste mit den wichtigsten Reiserechte für
Bahn- und Flugreisende veröffentlicht. Diese Reiserechte
können als DIN-A4 Datenblatt als pdf-Datei ausgedruckt
werden und können somit vor Ort, im Falle von Störungen
im Bahn- bzw. Flugverkehr, als Argumentationshilfe zur
Wahrung Ihrer Reiserechte genutzt werden.
- die wichtigsten Reiserechte für Bahn- und Flugreisende
als pdf-Datei zum Ausdrucken bitte hier
klicken
Außerdem können sich Reisende, die der Meinung
sind, dass ihre Reiserechte von einem Unternehmen des
öffentlichen Personenverkehr in Deutschland nicht
ausreichend berücksichtigt werden an die "Schlichtungsstelle
für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
(söp)" wenden.
Die Internetadresse der Schlichtungsstelle lautet www.soep-online.de
(Quelle: www.bmelv.de:
-> Verbraucherschutz & Informationsrechte ->
Reise & Verkehr: "Ihr gutes Recht auf Reisen:
Die wichtigsten Tipps zum Mitnehmen in den Urlaub",
06.07.2010)
Informationen über die Rechte von Flug- und Bahnreisende
Rechte für Bahnreisende in der
Europäischen Union unter europa.eu.
Entschädigung bei Überbuchung,
Annulierung oder Verspätung eines Fluges mehr...
05.07.2010
Das Deutsche Institut für Service-Qualität
(DISQ)
hat im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv die größten
Mietwagenanbieter in Deutschland getestet. Als Gesamtergebnis
stellten die Tester in erster Linie große Preisunterschiede
unter den Anbietern fest. So kostete beispielsweise der
Wochenendtarif für einen Mietwagen in der Kleinwagenklasse
beim günstigsten Anbieter 67,98 Euro, der teuerste
Anbieter verlangte dagegen 93,54 Euro. Einen noch höheren
Preisunterschied wurde in der Mittelwagenklasse festgestellt,
da lag der Preisunterschied bei 63 Prozent (93,54 Euro
für das günstigste Angebot und 152,89 Euro für
das teuerste Angebot).
Ein Preisvergleich von mehreren Mietwagenanbietern ist
daher dringend zu empfehlen. Dabei sollte allerdings nicht
nur der eigentliche Mietwagenpreis den Ausschlag zur Wahl
des besten Autovermieters geben, mindestens genau so wichtig
sind die Versicherungsbedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des jeweiligen Mietwagenanbieters. So gilt dringend der
Ratschlag, einen Leihwagen nur mit einer Vollkaskoversicherung
und einer möglichst geringen Selbstbeteilung zu mieten.
Die nachfolgende Tabelle listet die drei besten Mietwagenanbieter
aus diesem Autovermieter-Test auf.
Autovermieter
Gesamtergebnis
Rang im Punkt Service
Rang im Punkt Konditionen
(Preis, AGBs etc.)
Sixt
1
3
1
Avis
2
1
3
Europcar
3
2
4
(Quelle: www.n-tv.de:
-> Ratgeber -> Test -> Mobilität: "Autovermieter
im Test - Wo Preis und Service passen", 02.07.2010)
Preisvergleich von Mietwagen und Mietwagenangebote empfehlenswerter
Autovermieter im Internet:
Die
häufigsten Kostenfallen im Urlaub
Die Gefahr
während eines Auslandaufenthaltes ungewollt in eine
Kostenfalle zu gelangen, ist für unerfahrene Urlauber
besonders groß. Nachfolgend finden Sie die häufigsten
Kostenfallen, die während einer Auslandsreise drohen
können:
Kostenfalle Geldwechsel:
Auf den allermeisten Flughäfen dieser Welt sind
die Wechselkurse in den Wechselstuben direkt am Flughafen
ungünstiger als der marktübliche Wechselkurs,
zudem werden von den Devisenhändler auf den internationalen
Airports oftmals sehr hohe Provisionsgebühren verlangt.
Allerdings können Urlauber auch am Urlaubsort selbst
durch unverschämt hohe Wechselgebühren von
dubiosen Devisenhändler abgezockt werden.
Daher gilt für Auslandsreisende der Tipp, möglichst
nicht am Flughafen Geld wechseln und vor allem sollten
Sie sich vorab über den aktuellen Wechselkurs und
die marktüblichen Wechselgebühren (i.d.R.
zwei bis vier Prozent) informieren, damit Sie beim Geldwechseln
nicht übers Ohr gehauen werden. Die Devisen, die
unmittelbar nach Ankunft am Reiseziel benötigt
werden (z.B. Visagebühren, Transportkosten etc.),
sollten Sie sich deswegen bei einer deutschen Bank besorgen.
Dringend abzuraten ist ein Geldwechsel auf der Straße,
denn nicht selten tauschen diese "fliegende Devisenhändler"
Falschgeld aus, bzw. tauschen gar kein Geld und machen
sich mit Ihrem Geld davon.
Des weiteren gilt bei Reisen in Länder mit einer
schwachen Währung (z.B. Thailand, Ägypten
etc.) der Ratschlag, die Devisen vor Ort zu wechseln.
Bei Reisen in Länder mit einer relativ starkten
Währung (z.B. Schweiz, Norwegen, USA etc.) bekommt
man dagegen mehr Fremdwährung für den Euro,
wenn im Heimatland vor Reiseantritt gewechselt wird.
Aus sicherheitsrelevanten Gründen, also im Falle
eines Diebstahles, ist es allerdings nicht empfehlenswert,
z.B. vor einer vierwöchigen USA-Reise, den gesamten
Geldbedarf an US-Dollars in Deutschland zu wechseln
und diesen, je nach individuellen Bedürfnissen,
möglicherweise sehr hohen Geldbetrag mit sich führen.1.
Weitere Infos hierzu siehe unter "Wissenswerte
zur Planung der Reisekasse"
Kostenfalle EC-Karten- und Kreditkartengebühren:
Die Gebührenrichtlinien zur Nutzung von Geldkarten
im In- und Ausland sind von Bank zu Bank und von Land
zu Land sehr unterschiedlich, daher sollten sich Urlauber
vor Reiseantritt über die jeweiligen Gebührenordnung
ihrer Bank und eventuellen länderspezifischen Besonderheiten
informieren. So kann beispielsweise das Geldabheben
mit einer Kreditkarte von der Bank X an einem Geldautomaten
im Ausland pro Abhebung durchaus 15 Euro und mehr kosten,
die Bank Y bietet dagegen diesen Service kostenlos an.
Weitere
Infos hierzu siehe unter "Was
kostet das Geldabheben an Bankautomaten im Ausland"
und unter "Wissenswerte
zur Planung der Reisekasse"
Allgemein fallen beim Bezahlen mit einer Kreditkarte
im Ausland oftmals sehr hohe Gebühren an (Kreditkarten-
und Wechselkursgebühren), i.d.R. ist es daher günstiger
in bar zu bezahlen.1.
Kostenfalle bezahlen mit Fremdwährung:
Beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Nicht-Euro-Ländern
wird den Urlaubern oftmals
angeboten, die Ware bzw. Dienstleistung in Euro zu bezahlen,
um somit die Geldkartengebühren zu sparen. Aber
Achtung, denn nicht selten ist der veranschlagte Wechselkurs
ungünstiger als die anfallende EC-Karte- oder Kreditkartengebühr.
Solche Angebote sollten Sie also nur dann annehmen,
wenn Sie den aktuellen Devisenkurs kennen und Ihnen
ein akzeptabler Wechselkurs angeboten wird.1.
Kostenfalle
Mietwagen:
Viele Mietwagenverleiher bieten ihren Kunden den "Service"
an, den Mietwagen einfach wieder abzugeben, ohne sich
um den am Verleihtag vorhandenen Tankstand (i.d.R. voll
getankt) zu kümmern. Gehen diese Urlauber auf diesen
"Service" ein, zahlen sie allerdings ein vielfaches
von den ortsüblichen Spritkosten.
Einige Mietwagenfirmen sind außerdem dafür
bekannt, ihren Kunden z.T. absolut unnötige Versicherungen
aufzudrängen bzw. Versicherungen doppelt zu verkaufen,
auf solche Angebote können Sie getrost verzichten.1.
Kostenfalle
mobil telefonieren im Ausland:
Zwar gilt seit dem 01.Juli 2010 eine neue EU-Verordnung,
die eine maximale Obergrenze für die Handygebühren
innerhalb der EU festlegt (max 46,41 ct / min für
abgehende Gespräche und max. 17,85 ct / min für
eingehende Gespräche). Durch die Auswahl eines
günstigen Telefonanbieters können diese gesetzlich
festgelegten Obergrenzen allerdings noch deutlich unterschritten
werden und außerdem gelten diese Regelungen natürlich
nicht bei einem Aufenthalt außerhalb der EU.
Deshalb sollten sich Urlauber vorab über den günstigsten
Telefonanbieter in dem jeweiligen Reiseland informieren
und diesen Anbieter vor Ort auch nutzen (evtl. SIM-Karte
kaufen), wenn schon nicht auf das Handy im Urlaub verzichtet
werden kann.1.
Kostenfalle
Internetnutzung im Ausland:
Besonders im zeitalter von internetfähigen Laptops,
Smartphones und I-Pads werden immer mehr Urlauber davon
überrascht, welche Kosten die Nutzung des Internets
im Ausland verursachen kann. Einige von diesen überraschten
Urlauber haben zwar einen sogenannten Flatratevertrag
zur freien Nutzung des Internets für einen festgelegten
Preis, diese Verträge gelten aber immer nur zur
Internetnutzung im Inland und nicht im Ausland. So kann
die Nutzung des Internets im Ausland trotz Flatratevertrages
mit 2 Euro pro Minute und mehr zu buche schlagen. Bei
einer intensiven Nutzung des Internets, während
eines zwei wöchigen Urlaubs in Österreich,
Italien, Spanien etc., kann so also schnell eine Telefonrechnung
von mehreren tausend Euro entstehen.2.
Quelle: 1.www.bild.de
-> Lifestyle -> Reise: "Fiese Kostenfallen
im Urlaub und wie Sie sie vermeiden", 25.06.2010
2. eigene Recherche
23.06.2010
Große
Preisunterschiede bei den Reiseportale im Internet: Pauschalreisen
sicher und günstig online buchen
Das "Deutsche
Institut für Service-Qualität" (DISQ)
hat 24 Reiseportale im Internet bewertet. Bei dieser Vergleichsstudie
nahmen die Tester die größten Online-Reiseanbieter,
darunter 15 Reisevermittler und 9 Reiseveranstalter, unter
die Lupe.
Dabei wurde zunächst der Internetauftritt (Übersicht,
Benutzerfreundlichkeit etc) und speziell die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (Zahlungs- und Stornobedingungen
etc.) der jeweiligen Reiseanbietern bewertet. Außerdem
wurden durch 744 verdeckten Reiseanfragen für je zehn
unterschiedliche Pauschalreisen, die Preise analysiert sowie
die Kundenberatung und -betreuung der Reiseportale bewertet.
Bemängelt wurde in dieser Untersuchung besonders die
Beratung und Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter in den Servicecenter
einiger Internet-Reiseanbietern, die zur Klärung von
eventuellen Problemen bei der Reisebuchung wenig hilfreich
waren.
Außerdem sind bei vielen Reiseportale immernoch Zusatzleistungen
(z.B. Reiserücktrittsversicherungen) im Buchungsvorgang
voraktiviert, wodurch der Internetnutzer möglicherweise
nicht gewünschte Leistungen mitbucht.
Des weiteren waren große Preisunterschiede für
vergleichbare Pauschalreisen und große Unterschiede
bei den Stornogebühren festzustellen. So konnte eine
zweiwöchige Reise für 2 Erwachsene und ein Baby
auf eine kroatische Insel beim günstigsten Anbieter
ebookers.de
schon für 1150 Euro gebucht werden, das teuerste Angebot
für diese Reise kostete dagegen mehr als doppelt so
viel. Die Stornogebühren, bei einer Reisestornierung
zehn Tage vor Reiseantritt, schwankten zwischen 50 Prozent
und 85 Prozent vom Reisepreis.
Als Fazit aus dieser Vergleichsstudie von Online-Reiseportale
gilt also der Ratschlag, vor einer Reisebuchung im Internet
immer die Preise bei mehreren Reiseanbietern zu vergleichen
und die AGBs des jeweiligen Anbieters genau zu studieren.
(Übersicht von empfehlenswerten Reiseanbietern im Internet
bitte hier
klicken)
Die besten Reisevermittler
und besten Reiseveranstalter im Internet nach
einem Test von "DISG"
Metasuchmaschine Trustyou,
Abfrage von Hotelbewertungen bei mehreren Hotelbewertungsportale
17.06.2010
Stiftung
Warentest hat sieben Hotelbewertungsportale
getestet
Die Stiftung Warentest hat Anfang dieses Jahres sieben Hotelbewertungssysteme
getestet. Im Rahmen dieses Testes haben die Tester fingierte
Bewertungen an die Hotelbewertungsportale gesendet, um zu
überprüfen ob sich das jeweilige Bewertungsportal
durch erfundene Hotelbewertungen manipulieren lässt,
desweiteren wurde das Informationsangebot und die Anzahl
der bewerteten Hotels analysiert.
In Punkto Manipulationanfälligkeit der Hotelbewertungsportale
kamen die Tester zu dem Ergebnis, dass die meisten Bewertungsportale
zumindest einen Teil der fingierten Bewertungen veröffentlichten,
sich also somit manipulieren liesen. Nur unter hotelkritiken.de
wurden alle fingierte Hotelbewertungen herausgefildert und
somit keine Falschbewertung veröffentlicht. Weil allerdings
die Anzahl der bewerteten Hotels bei hotelkritiken.de eher
gering ist und im Gegensatz zu anderen Bewertungsportale
nur wenige Hotelinformationen zur Verfügung gestellt
werden, reichte es für hotelkritiken.de nicht zum Testsieger.
Wegen der weitaus höheren Anzahl an bewerteten Hotels
und weil nur zwei der fingierten Hotelbewertungen veröffentlicht
wurden, ging das Hotelbewertungsportal Holiday
Check / OpenHoliday Guide mit der Bewertungsnote
"Gut" (1,8) als unangefochtener Testsieger aus
diesem Test hervor. Auf Platz zwei landete das Hotelbewertungsportal
tripadvisor.de
(Gesamtnote 2,7) gefolgt von hotelkritiken.de (3,0).
Quelle: www.test.de
-> Freizeit + Reise -> Tests: "Hotelbewertung
- Die besten Portale im Netz", 28.01.2010
Hotelbewertungsportale im Internet:
Hotelbewertungen von OpenHolidayGuide / HolidayCheck
mehr...
Metasuchmaschine Trustyou,
Abfrage von Hotelbewertungen bei mehreren Hotelbewertungsportale
Weitere
nützliche Informationen über Hotelbewertungen
im Internet
Bei schlechten Hotelbewertungen drohen Abmahnungen
durch einen Anwalt mehr....
Hotelgäste drohen
mit schlechter Hotelkritik, falls sie keinen Rabatt
bekommen mehr....
12.06.2010
Die
Wasserqualität der deutschen Badeseen hat sich weiter
verbessert:
Die
Badegewässerqualität der Badeseen in den EU-Ländern
hat sich 2009 weiterhin verbessert, dies besagt der neuste
Badegewäser-Bericht der Europäischen Umweltagentur
(EUA), eine Institution der EU-Kommission (www.eea.europa.eu).
So wurden im vergangenem Jahr nur noch neun, der über
2200 offiziellen Küsten- und Binnenbadestränden
in Deutschland, wegen
einer schlechten Wasserqualität beanstandet. Im Jahr
2007 analysierten
die Tester noch an 25 deutschen Badestränden eine
gesundheitsgefährdente Wasserqualität (->
Die
Badegewässerqualität in der EU hat sich 2008
weiterhin verbessert)
.Quelle:
www.derwesten.de,
-> Start: "Freizeit - Badegewässer in
NRW sind sauber 10.06.2009
- Den aktuellen Badegewässer-Report der EU-Kommission
finden Sie unter www.eea.europa.eu
Binnenbadegewässer
in Deutschland mit einer schlechten
Wasserqualität nach dem EU-Badegewässerreport
aus dem Jahre 2009:
Bundesland
Badestrand
/ Ort
Baden-Württemberg
-
Am Waldsee, Murrhardt
- Diebachsee (Badestelle), Fichtenberg
Bayern
-
Mainparksee, Mainaschaff bei Aschaffenburg
- Ortswiesensee, Oberwallenstadt bei Lichtenfels
- Ostsee, Bad Staffelstein
Brandenburg
- Möllensee, Grünheide
in der Nähe von Berlin
Hessen
- Gederner See (Campingpark),
Gedern
Niedersachsen
- Hohnsensee, Hildesheim
Rheinland-Pfalz
- Steinhäuserwühlsee,
Speyer
Quelle:
www.eea.europa.eu
-> "Bathing water quality -
data viewer", 11.06.2010
*Die Badegewässeranalysen stammen
aus dem Jahr 2009, eine kurzfristige Verbesserung
bzw. Verschlechterung der Wasserqualität
ist somit nicht ausgeschlossen.
10.06.2010
Zwei
Touristinnen sind nach einem Urlaub in Ägypten an Denque-Fieber
erkrankt
Zwei italienische Touristinnen, die Anfang
Mai ihren Urlaub in Marsa Alam und Bir Shalatayn am Roten
Meer verbracht hatten, sind nach ihrer Rückkehr an
Denque-Fieber erkrankt1.. Denque-Fieber ist
eine Virusinfektion, die durch Stechmücken übertragen
wird. Die Inkubationszeit von Denque-Fieber liegt zwischen
zwei bis zehn Tagen. Eine Ersterkrankung verläuft
in der Regel gutartig und die akuten Symptome, wie z.B.
hohes Fieber, Druckschmerzen hinter den Augen, starke
Kopf- und Gliederschmerzen klingen nach etwa einer Woche
ab, daher wird Denque-Fieber auch als Siebentagefieber
bezeichnet.
Problematisch kann dagegen eine Zweitinfektion mit Denque-Viren
verlaufen, dann sind sogar lebensgefährliche Blutungen
oder Schocksymptome möglich2..
Einen Impfschutz vor dieser Reisekrankheit gibt es nicht,
d.h. wie bei den meisten durch Mückenstiche übertragenen
Viruserkrankungen bieten nur sogenannte Repellentien,
also Insektenschutzmittel die Mücken vertreiben,
einen wirksamen Schutz vor einer Infektion. Im Falle von
Stechmücken mit Denque-Viren werden Insektenschutzmittel
mit dem Wirkstoff Deet (Diethylmethybenzamid/-toluamid)
empfohlen. Außerdem bieten helle, geschlossene Kleidung
einen guten Schutz vor Stechmücken.
In Ägypten waren bisher keine Stechmücken mit
dem Denque-Virus registriert worden, durch die Klimaerwärmung
gehen aber Reisemediziner davon aus, dass sich diese Viruserkrankung
weiter ausbreitet.
Zu den Hauptverbreitungsgebieten von Denque-Fieber zählen
Lateinamerika, Zentralafrika, Indien, Südostasien,
Teile des Pazifik und der Süden der USA4..
3.www.rp-online.de:
-> Reise -> News: "Italienerinnen erkrankt
Dengue-Fieber nun auch in Ägyptener", 09.06.2010 4.http://de.wikipedia.org:
-> "Denguefieber"
09.06.2010
Die
Abfahrtzeiten der wichtigsten Autofährverbindungen
in Europa und nach Nordafrika
Unter www.faehren-service.de
finden Sie die aktuellen Abfahrtzeiten der wichtigsten
Fährverbindungen in Nord- und Südeuropa in der
Sommersaison 2010. Viele Passagier- und Autofährverbindungen
sind in dieser Sommersaison erstmals unter faehren-service.de
sicher und günstig online buchbar.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele von neuen Fährverbindungen
in der Sommersaison 2010:
Autofährverbindung mit Moby
Lines ab Toulon in Südfrankreich
<-> Bastia / Korsika: weitere
Infos
Übersicht der wichtigsten Autofährverbindungen
in Nordeuropa (Skandinavien, Baltikum, England, Irland
und Kanalinseln) mehr...
Übersicht der wichtigsten Autofährverbindungen
in Südeuropa (Griechenland, Korsika, Sardinien,
Sizilien, Mallorca und Ibiza) mehr...
Übersicht der wichtigsten Autofährverbindungen
nach Nordafrika und Kanaren mehr...
07.06.2010
Mehr
Rechte für Busreisende
Im Gegensatz zu Flug- und Bahnreisende
sind die Rechte von Busreisenden in keiner EU-Verordnung
festgelegt, deswegen sind die Rechte von Busreisenden
in den einzelnen EU-Ländern einerseits unterschiedlich
geregelt und andererseits haben Busreisende,
im Falle von Busverspätungen oder bei einem Ausfall
einer Busverbindung im Fernreiseverkehr, leider kaum Rechte
auf Schadensersatz .
Nach einem Beschluß durch den Verkehrsausschuss
des Europaparlaments sind die EU-Länder nun verpflichtet
eine EU-Verordnung, in der die Rechte von Busreisenden
gestärkt werden, in nationales Recht umzusetzen.
In dieser EU-Verordnung ist unter anderem geregelt, dass
Busreisende Geld zurück verlangen können, falls
sich der Bus stark verspätet, außerdem werden
die Busunternehmen verpflichtet im Falle eines Busunfalles,
an die Verletzten und die Angehörigen von Opfern
einen Schadensersatz zu zahlen.
Informationen über die Rechte von Flug- und Bahnreisende
Rechte für Bahnreisende in der
Europäischen Union unter europa.eu.
Entschädigung bei Überbuchung,
Annulierung oder Verspätung eines Fluges mehr...
18.05.2010
Bis zum
23. Mai gibt es 10 Prozent Ermäßigung
auf Autozugverbindungen nach Narbonne in Südfrankreich:
Im Buchungszeitraum vom 17.05. bis 23.05.2010 können
auf Grund des Jubiläums 80 Jahre Auto
im Zug DB
Autozüge
nach Narbonne an der französischen Mittelmeerküste
mit 10 Prozent Ermäßigung gebucht werden.
Dieses Angebot gilt für Autozugverbindungen
nach Narbonne im Reisezeitraum vom 01. Juli bis
31. August 2010, auf folgenden Strecken:
BerlinNarbonne, DüsseldorfNarbonne
und HamburgNarbonne,- direkt
bei DB Autozug online buchen.
Bahnreisende,
die dieses Angebot nutzen wollen, müssen dafür
in der Buchungsmaske
für DB Autozüge
die Rubrik "Sonderangebot" anklicken
und dort den Aktivierungscode "Frankreich80"
eingeben .
- DB-Autozüge günstig online buchen bitte
hier
klicken.
Übersicht von Sondertarifen
und freien Termine der DB-Autozüge
bitte hier
klicken
Aktuelle
Meldung zur Aschewolke durch den Vulkanausbruch auf Island:
- Zur Zeit keine Gefahr eines Flugverbotes über Deutschland
vor Pfingsten -
Durch eine wieder einmal verstärkte Vulkanaktivität
des Eyjafjallajökull auf Island, musste aufgrund einer
Aschenwolke über Nordeuropa, der Luftraum über
der Nordsee, teilweise über den Niederlanden, über
Großbritannien, Irland und großen Teilen von
Skandinavien für den zivilen Flugverkehr gesperrt werden.
Wetterexperten der europäischen Flugaufsicht "Eurocontrolund",
der Deutschen Flugsicherung (DFS) und des Deutschen Wetterdienstes
(DWD) können aber glücklicherweise leichte Entwarnung
bezüglich eines drohenden Flugverbotes über Nordeuropa
und insbesondere über Deutschland geben. Nach der bisherigen
Wetterlage scheint sich die Aschewolke wegen günstigen
Luftströmungen zur Zeit aufzulösen und somit drohe
in dieser Pfingstwoche kein generelles Flugverbot über
Deutschland.
Einige Metreologen weisen allerdings auch daraufhin, dass
sich die günstige Wetterlage mehr
Infos...
10.05.2010
Bis zum 16. Mai gibt es 15 Prozent
Ermäßigung auf Autozugverbindungen nach
Österreich:
Im Buchungszeitraum vom 10.05. bis 16.05.2010 können
auf Grund des Jubiläums 80 Jahre Auto
im Zug DB
Autozüge nach Österreich
(Innsbruck, Schwarzach / St.Veit und Villach / Kärnten)
mit 15 Prozent Ermäßigung gebucht werden.
Dieses Angebot gilt für Autozugverbindungen
nach Österreich im Reisezeitraum vom 01. August
bis 31. Oktober 2010, auf folgenden Strecken:
BerlinVillach, DüsseldorfInnsbruck,
DüsseldorfSchwarzach-St. Veit, HamburgVillach
und HildesheimVillach. - direkt
bei DB Autozug online buchen.
Bahnreisende,
die dieses Angebot nutzen wollen, müssen dafür
in der Buchungsmaske
für DB Autozüge die Rubrik "Sonderangebot"
anklicken und dort den Aktivierungscode "Austria80"
eingeben .
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Übersicht von Sondertarifen
und freien Termine der DB-Autozüge
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Beschwerdeformular für
Pauschaltouristen, deren Flüge wegen der Vulkanasche
ausgefallen sind
Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ)
hat unter ec.europa.eu
die wichtigsten Informationen (leider nur auf Englisch)
für betroffene Pauschaltouristen veröffentlicht,
deren Flug aufgrund des Vulkanausbruches des Eyjafjallajökull
auf Island ausgefallen ist.
Dieses sogenannte "complaint package" (Paket für
Fluggastbeschwerden) beinhaltet auch ein Blanko-Beschwerdeformular
für Pauschalreisende, deren Pauschalreise wegen des
Flugverbotes ausgefallen ist bzw. stark verspätet startete
oder endete. Das einheitliche Beschwerdeformular kann als
pdf-Datei in allen Sprachen, die in der EU gesprochen werden,
heruntergeladen werden:
- Beschwerdeformular als pdf-Datei
auf Deutsch
- Beschwerdeformular als pdf-Datei
auf Englisch
- Link zu dem "complaint
package" (Infos nur auf Englisch)
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Fluggastrechte
bei einer Flugstörung, die aufgrund höherer Gewalt
verursacht wird mehr...
03.05.2010
Die
Kaufkraft des Euros ist in fast allen Urlaubsländer
gesunken
Nach einer Studie der Commerzbank ist
aufgrund der aktuellen Euroschwäche die Kaufkraft
des Euros in fast allen Urlaubsländern gesunken.
So hat im Laufe des vergangenen Jahres der Euro gegenüber
der Leitwährung US-Dollar rund 10 Prozent an Wert
verloren. Dadurch hat die Kaufkraft des Euro z.B. in den
USA seit dem Sommer 2009 um etwa 5 Prozent abgenommen,
in Australien und Südafrika bekommt man sogar 20
Prozent weniger Waren und Dienstleistungen für einen
Euro als noch vor einem Jahr. Dennoch bekommt man im Austragungsland
der nächsten Fußballweltmeisterschaft immernoch
für einen Euro ca. 20 Prozent mehr an Waren und Dienstleistungen
als in Deutschland, vor einem Jahr lag allerdings die
Kaufkraft eines Euros in Südafrika bei rund 1,50
Euro.
Aber auch in der Eurozone selbst, werden für deutsche
Touristen die Urlaubsnebenkosten in diesem Jahr leicht
steigen. So sind die Preise etwa in den beliebten europäischen
Urlaubsländer Spanien, Italien, Frankreich und Österreich
in den vergangenen Jahren spürbar schneller gestiegen
als in Deutschland, d.h. für einen Euro bekommen
deutsche Urlauber in diesen Ländern im Schnitt nur
einen Gegenwert von 90 Cent.
Ein Kaufkraftvergleich des Euro von März 2008 gegenüber
März 2009 in ausgesuchten Urlaubsländern mehr...
(Quelle: www.wz-newsline.de
-> Reise -> Nachrichten: "Studie: Kosten
im Urlaub steigen fast überall", 29.04.2010)
02.05.2010
Bis zum 09. Mai gibt es 15
Prozent Ermäßigung auf Autozugverbindungen nach
Italien:
Im Buchungszeitraum vom 01.05. bis 09.05.2010 können
auf Grund des Jubiläums 80 Jahre Auto im Zug
DB
Autozüge nach Italien (Bozen, Alessandria,
Triest und Verona) mit 15 Prozent Ermäßigung
gebucht werden.
Dieses Angebot gilt für Autozugverbindungen nach Italien
im Reisezeitraum vom 08. Mai bis 30. Juni 2010, auf folgenden
Strecken:
Berlin-Bozen, Berlin-Triest, Düsseldorf-Alessandria,
Düsseldorf-Triest, Hamburg-Bozen, Hamburg-Triest, Hamburg-Verona,
Hildesheim-Alessandria, Hildesheim-Bozen und Frankfurt (Neu-Isenburg)-Alessandria
- direkt
bei DB Autozug online buchen.
Bahnreisende,
die dieses Angebot nutzen wollen, müssen dafür
in der Buchungsmaske
für DB Autozüge die Rubrik "Sonderangebot"
anklicken und dort den Aktivierungscode "Italien80"
eingeben .
- DB-Autozüge günstig online buchen bitte hier
klicken.
Übersicht von Sondertarifen
und freien Termine der DB-Autozüge bitte
hier
klicken
weitere Infos zur Reisebuchung
im Internet und Reiseangebote aus dem Supermarkt
-
Tipps für eine sichere Online-Reisebuchung
mehr...
- Vor- und Nachteile einer Reisebuchung im Reisebüro
oder im Internetmehr..
- Online-Buchungsmodulen / Preisvergleich von
Last-Minute- und Pauschalreisen
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- Übersicht empfehlenswerter Reiseanbieter
im Internet mehr... - Preisvergleich von empfehlenswerten
Reisportalen zu den beliebtesten Ferienzielen
weltweit mehr...
- Infos über Reiseangebote aus dem Supermarkt
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30.04.2010
Die
Katalogpreise von Flugpauschalreisen müssen nicht alle
Flugzuschläge enthalten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH / AZ: I ZR
23/08) können in einem Reisekatalog, die angegebenen
Preise für eine Flugpauschalreise, um saisonal bedingte
Flugzuschläge bzw. -abschläge schwanken. Bei den
Preisangaben muss allerdings der Reiseveranstalter mit ausreichender
Deutlichkeit darauf hinweisen, dass der angegebene Katalogpreis
von dem eigentlichen Buchungspreis, wegen saisonal bedingte
(Saisonzeit) und ortsgebunde (Abflughafen) Zu- oder Abschläge
von Fluggebühren, abweichen kann. Die Differenz zwischen
angebenem Katalogpreis und tatsächlichen Buchungspreis
darf aber nicht mehr als 50 Euro betragen.
(Quelle: Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft S.16: "Flexible
Flugpreisangaben erlaubt", 30.04.2010)
- weitere Gerichtsurteile zum Thema Reiserechtmehr...
23.04.2010
Welche
gesetzliche Krankenversicherungen zahlen für wichtige
Reiseschutzimpfungen
Die Zeitschrift Finanztest von Stiftung
Warentest hat in ihrer neusten Ausgabe (Finanztest 05/2010),
die Leistungen der größten gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV) bezüglich der Kostenerstattung von wichtigen
Reiseschutzimpfungen analysiert.
Weil die gesetzlichen Krankenversicherungen gesetzlich
verpflichtet sind, nur medizinisch notwendige Impfungen
(z.B. Impfungen gegen Kinderlähmung, Diphterie, Wundstarrkrampf,
Röteln etc.) zu bezahlen, werden von vielen Krankenkassen
die Kosten von wichtigen Reiseschutzimpfungen nicht oder
nur teilweise erstattet. Bei diesem Krankenkassenvergleich
stellte sich heraus, dass besonders die Betriebskrankenkassen
und die Ersatzkassen sich bei der Erstattung von Reiseschutzimpfungen
kulant zeigen und viele dieser Krankenkassen den vollen
Betrag erstatten, die Ortskrankassen dagegen halten sich
nur an die gesetzliche Vorgabe, d.h. von diesen Krankenversicherungen
werden die Kosten für wichtige Reiseschutzimpfungen
nicht oder nur im Einzelfall bezahlt.
Für Kunden dieser Krankenkassen kann die Sparsamkeit
ihrer Versicherung leider teuer zu stehen kommen, so kostet
beispielsweise ein hundertprozentiger Impfschutz gegen
Hepatitis A und B ca. 230 Euro.
Folgende gesetzliche Krankenkassen haben zum Zeitpunpkt
des Testes (März 2010), die Kosten für wichtige
Reiseschutzimpfungen voll erstattet: AOK Plus, IKK Classic,
Signal Iduna IKK, Big direkt gesund, IKK gesund plus,
TK Techniker, hkk, BKK Gesundheit, Deutsche BKK, BKK Mobil
Oil, Bahn-BKK, BKK vor Ort, Knappschafts Krankenkasse
(Quelle: www.test.de
-> Tests + Themen -> Versicherung + Vorsorge ->
Meldungen: "Reiseimpfungen: Diese Kassen zahlen",
23.04.2010)
weitere Informationen über die Leistungen von
gesetzlichen Krankenkassen und wichtige Reiseschutzimpfungen
im Internet:
Informationen über empfehlenswerte
Reiseschutzimpfungen in den Reiseländern weltweit
vom CRM
Centrum für Reisemedizin
Leistungsvergleich und Produktfinder
von empfehlenswerten gesetzlichen Krankenkassen von
Stiftung
Warentest
21.04.2010
Das
Flugverbot ist an allen deutschen Flughäfen wieder
aufgehoben
Das wegen der Vulkanasche verhängte Flugverbot für
den zivilen Flugverkehr ist an allen deutschen Flughäfen
wieder aufgehoben. Nach Angaben der europäischen Flugsicherheitsagentur
Eurocontrol (European Organisation for the Safety of Air
Navigation) ist der Luftraum für den zivilen Flugverkehr
nur noch im Norden Frankreichs, über kleine Teile der
Beneluxländern, teilweise über Österreich,
in Norden Großbritanniens sowie über Schweden
gesperrt (Quelle: www.focus.de
-> Reisen -> Fliegen: "Aschewolke verzieht
sich", 21.04.2010).
Bis sich der europäische Flugverkehr wieder vollständig
normalisiert wird es allerdings noch einige Tagen dauern,
d.h. auch in den kommenden Tagen ist an den deutschen Flughäfen
mit erheblichen Flugverspätungen und Flugausfällen
zu rechnen. So wird beispielsweise die Lufthansa an heutigen
Mittwoch von den planmäßig 1800 nur 500 Flüge
starten.
Für Fluggäste und Pauschaltouristen bedeutet dies
auch weiterhin, sich vor der Fahrt zum Flughafen bei dem
jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft über
die aktuelle Situation zu informieren.
Leider sind bedauerlicherweise viele wegen des Vulkanausbruches
auf Island eingerichteten Hotlines der Reiseveranstalter
und Fluggesellschaften hoffnungslos überlastet, oder
insbesondere Billigfluggesellschaften stellen solche Informationsdienste
erst gar nicht zur Verfügung und der Kunde kann sich
nur über eine unverschämt teuere "Servicenummer"
der Budgetairline über die aktuelle Situation informieren.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Links der Flughäfen,
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter mit aktuellen Fluginformationen.
I. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter
Servicenummer
Link zu aktuellen Reiseinformationen
TUI
(mit den Reisemarken TUI, airtours, Magic Life,
Robinson, 1-2-FLY und Discount Travel)
Die
Rechtslage wenn der Flug oder die Reise wegen
höherer Gewalt (z.B. wegen eines Vulkanausbruches)
ausfällt mehr...
Aktuelle Graphiken über
die Ausbreitung der Aschewolke über Europa
(vom "Rheinische Institut für Umweltforschung"
an der Universität zu Köln) , die durch
den Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull
auf Island verursacht wird, bitte hier
klicken.
weitere nützliche Reiseinformationen zur optimalen
Urlaubsplanung:
Ausgesuchte
Gerichtsurteile zum Thema Reiserechtmehr...
16.04.2010
Die Rechtslage
wenn der Flug oder die Reise wegen höherer Gewalt
ausfällt
Durch den Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull auf
Island ist zur Zeit der Luftraum über großen
Teilen von Nord-, Mittel- und Osteuropa gesperrt. Demzufolge
sitzen hunderttausende Fluggäste an zahlreichen Flughäfen
fest, weil die Flüge annuliert wurden. Auus dieser
außergewöhnlichen Situation ergeben sich folgende
Rechte und Pflichten für die betroffenen Passagiere:
Die Fluggesellschaften sind im Falle
eines Flugausfalles auf jeden Fall dazu verpflichtet
den bezahlten Flugpreis inklusive Steuern und Gebühren
zu erstatten oder, falls der Kunde einverstanden ist,
den Flugast kostenfrei auf einen anderen Flug umzubuchen.
Das gleiche gilt für Kurz- und Mittelstreckenflüge,
die mit mehr als fünfstündiger Verspätung
starten.
Weil Flugausfälle wegen eines
Vulkanausbruches rechtlich gesehen aus höherer
Gewalt resultieren, stehen den betroffenen Fluggäste
keine weitergehende Kostenerstattungen bzw. Schadensersatzansprüche
zu, die in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004
geregelt sind (siehe hierzu "Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung
eines Fluges".).
Betroffene Passagiere haben also kein Recht
auf Erstattung der Kosten, die ihm durch den Flugausfall
entstanden sind, also z.B. Fahrtkosten zum Flughafen,
zusätzliche Übernachtungskosten, Verpflegungskosten,
Telefonkosten etc.
Die Fluggesellschaften sind allerdings verpflichtet
ihre Kunden, ab einer längeren Wartezeit mit
Essen und Getränke zu versorgen.
Kann eine Fluggesellschaft aus witterungsbedingten
Umständen (also wegen höherer Gewalt) nicht
am geplanten Zielort landen, ist die Airline dazu verpflichtet,
dass ihre Fluggäste schnellst möglich das
gebuchte Flugziel erreichen, d.h. entweder durch eine
alternative Flugverbindung oder mit alternativen Verkehrsmittel
(Zugfahrt, Fähre, Bus etc.), dem Fluggast dürfen
dabei keine zusätzliche Kosten entstehen. Flugpassagiere
dürfen sich allerdings nicht eigenmächtig
ein Taxi mieten, wenn der Flug beispielsweise anstatt
in Köln in Frankfurt gelandet ist. Die Fluggesellschaft
ist in solch einem Fall nur verpflichtet, dem Fluggast
die zusätzlichen Kosten für eine Zugfahrt
von Köln nach Frankfurt zu erstatten.
Komplizierter stellt sich der folgende
konstruktierte Fall dar. Wegen des Vulkanauspruches
in Island, annuliert Fluggesellschaft X den Direktflug
von München nach New York, weil der Luftraum
auf der vorgesehenen Flugroute teilweise gesperrt
ist. Fluggesellschaft Y, die auf der gleichen Flugroute
von München nach New York fliegt, hat aufgrund
des Vulkanausbruches die Flugroute nach New York geändert
und musste somit den Flug nicht wie Fluggesellschaft
X annulieren. In solch einem Fall könnten Flugpassagiere
der Fluggesellschaft X durchaus Schadensersatzansprüche
haben. Der rechtliche Nachweis, dass sich die Fluggesellschaft
X nicht um eine alternative Flugroute gekümmert
hat, dürfte allerdings eher schwierig sein bzw.
die Schadensersatzansprüche sind nur in einem
teueren Gerichtsverfahren zu klären.
Welche Rechte haben Pauschaltouristen?
Fällt der Flug einer gebuchten Flugpauschalreise
wegen höherer Gewalt aus, sind Pauschaltouristen
von der Kulanz ihres Reiseveranstalters abhängig,
d.h. rechtlich gesehen ist der Reiseveranstalter nicht
verpflichtet in solch einem Fall Schadensersatzansprüche
wegen entgangenen Urlaubsfreude oder zusätzliche
Übernachtungskosten, Reisekosten etc. zu erstatten.
Gute Reiseveranstalter zeigen sich aber in solchen
Fällen oftmals kulant und erstatten zumindest
die zusätzliche Übernachtungskosten und
/ oder einen Teil der unnötig entstanden Transportkosten
(Zugfahrt, Taxi etc.).
Verschiebt sich der Reisebeginn einer gebuchten zweiwöchigen
Flugpauschalreise wegen höherer Gewalt deutlich
um ein bis drei Tage, hat der Pauschaltourist nicht
automatisch das Recht die Reise kostenlos zu stornieren.
Der Reiseveranstalter ist allerdings verpflichtet,
den Reisepreis anteilig um den / die entgangene(n)
Urlaubstag(e) zu mindern.
Bei einer gebuchten kurzen Flugpauschalreise, beispielsweise
eine dreitägige Städtereise, ist dagegen
ein deutlich verspäteter Abflug von mehr als
einem Tag ein erheblicher Reisemangel, der Pauschaltourist
hat in solchen Fällen also das Recht, die Pauschalreise
kostenlos zu stornieren.
Des weiteren müssen Flugpassagiere eine geänderte
Flugroute und die damit verbunden zusätzlichen
Strapazen (mehrstündige Busfahrt, Zugfahrt in
einem hoffnungslos überfüllten Zug etc.)
akzeptieren. Die Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter
hat also das Recht, wenn der Flug wegen höherer
Gewalt am planmäßigen Flughafen ausfällt,
die Flugreise von einem anderen Flughafen zu starten.
Die Transportkosten zu dem alternativen Startflughafen
sind natürlich von der Fluggesellschaft bzw.
von dem Reiseveranstalter zu tragen.
Welche Pflichten haben Flugreisende?
Pauschaltouristen oder Fluggäste einer Fluggesellschaft
müssen sich über die aktuelle Situation
bei ihrem Reiseveranstalter oder Airlines informieren
und deren Anweisungen folgen.
12.04.2010
Die
Reiseveranstalter bieten nur noch wenige Tage attraktive
Frühbucherrabatte für ausgesuchte Pauschalreisen
an
Bei den meisten großen Reiseveranstaltern
laufen im April die Buchungsfristen ab, bis wann der jeweilige
Reiseveranstalter eine Ermäßigung des Reisepreises
für eine Reisebuchung in den Sommerferien gewährt.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht
von Rabattaktionen, welche von den großen deutschen
Reiseveranstaltern zur Zeit angeboten werden.
Reiseveranstalter / online buchen
Rabattaktion
Erklärung
TUI
Erstklassige Pauschalreisen direkt bei
TUI günstig online buchen bittehier
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Frühbuchervorteil
In vielen Hotels gilt ein Frühbucherrabatt
von 5 - 20 Prozent bei Buchungen bis zum 15.04.2010.
weitere Rabattaktionen
von TUI
60-Tage-Preisvorteil
In ausgesuchten Hotels wird
ein Preisnachlass gewährt, wenn bis 60
Tage vor Anreise gebucht wird.
Spartermine
Zu bestimmten Reisezeiten oder
Wochentage in ausgesuchten Hotels können
Gratisnächte gebucht werden, man bucht
also z.B. 14-Tage-Reisen zum 10-Tage-Preis.
11 gewinnt
Anlässlich
der Fußball-Weltmeisterschaft vom 11.06.-11.07.2010
in Südafrika werden in ausgewählten
TUI-Hotels extra Rabatte angeboten, d.h. während
der Fußball-WM gewährt TUI in den
ausgesuchten Hotels ab 7 Nächte Aufenthalt
eine Sonderermäßigung von 7 x 11
Euro = 77 Euro pro Person und Aufenthalt.
Best Price Zimmer
Limitiertes Kontingent an Hotelzimmer
zu einem günstigeren Tarif, die Zimmerkategorie
(Standard, deLuxe etc.) bzw. Zimmertyp (Straßenseite,
Meerseite etc.) kann bei der Buchung eines
Best Price Zimmer nicht gewählt werden,
das Zimmer wird also je nach Verfügbarkeit
vom Reiseveranstalter dem Reisenden zugeordnet.
Bei diesem Zimmer-Roulette besteht zwar die
Möglichkeit, eine kostenlose Aufstufung
/ Upgrade der Zimmerkategorie zu buchen (z.B.
von Standard-Doppelzimmer in eine Junior-Suite),
allerdings werden als Best Price Zimmer oftmals
die eher unbeliebten Zimmer am Treppenaufgang,
neben dem Aufzug oder Besenkammer, preisreduziert
angeboten.
Kinderermäßigungen
- normaler Kinderfestpreis =
ermäßigter Hotelpreis für
Kinder ohne Festlegung eines letzten Buchungstermines
- Kinderermäßigungen = prozentuale
Ermäßigungen für Kinder in
bestimmten Altergruppen, eine Kinderermäßigung
wird i.d.R. nur bei 2 Vollzahlern gewährt.
- Single mit Kind-Ermäßigung =
in manchen Hotels wird auch eine Kinderermäßigung
bei einem Vollzahler angeboten.
55plus und 60plus
Hotelgäste ab 55 bzw. ab
60 Jahren erhalten bei TUI in ausgesuchten
Hotels eine Zusatzermäßigung.
Neckermann
/ Thomas Cook
sehr schöne und preiswerte Pauschalreisen
direkt bei Neckermann günstig online
buchen bitte hier
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Frühbucherrabatt
- Für Buchungen
bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. bis
zum 31.12, 28.02. oder 30.04.) werden in ausgesuchten
Hotels 5-20 Prozent Rabatt gewährt. Letzter
Termin für eine Reisebuchung mit Frühbucherrabatt
ist der 30.04.2010
60-Tage-Preisvorteil
In ausgesuchten Hotels wird
ein Preisnachlass gewährt, wenn bis 60
Tage vor Anreise gebucht wird.
Spartipp-Zimmer
In manchen Hotels und zu ausgewählten
Reiseterminen pro Zimmer ein Extra-Preisnachlass
von bis zu 25% gewährt.
Family-Knülller
In ausgesuchten Hotels bietet
Neckermann für 2 Erwachsene und 2 Kinder
ein besonders reduzierter Familienkomplettpreis
an.
Familien-Hit
2 Erwachsene und mind. 2 Kinder
in überwiegend getrennten Zimmern sparen
in ausgesuchten Hotels bis zu 100%.
55Plus-Vorteil
Reisende ab 55 bzw. 60 Jahren
sparen in ausgesuchten Hotels bis zu 10%.
Single mit Kind(ern)
In ausgewählten Hotels
erhalten auch Singles eine Kinderermäßigung,
die sonst nur bei 2 Vollzahlern gewährt
wird
Gratisnächte
In einigen Hotels werden zu
bestimmten Reisetermine Gratisnächte
angeboten, in den Reisekatalogen von Neckermann
steht bei dem entsprechenden Hotel dann z.B.
12 = 10, d.h. Sie zahlen nur 10 für 12
Übernachtungen.
weitere Sparvorteile
In ausgewählten Hotels
und Reisezeiten können
- Zimmer der nächst höheren Kategorie
zum Preis der nächst unteren Kategorie
gebucht werden
- oder es kann ein Vollpension zum Preis einer
Halbpension gebucht werden
- oder es gibt Geschenke z.B. eine Flasche
Wein, ein Obstkorb etc.
- Für Buchungen bis zu
einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. bis zum 31.01,
28.02. oder 30.04.) werden in 97 Prozent der
Hotels aus den ITS-Reisekatalogen besondere
Ermäßigungen angeboten.Letzter
Termin für eine Reisebuchung mit Frühbucherrabatt
ist der 30.04.2010
Family-Star
Hotels, die in einem ITS-Reisekatalog
mit dem Family-Star gekennzeichnet sind, gewähren
für Familien mit Kindern besondere Kinderermäßigungen
bzw. bieten günstige Kinderfestpreise
an.
Economy Zimmer
In manchen Hotels wird ein begrenztes
Zimmerkontingent zu einem besonders günstigen
Preis angeboten, diese Zimmer können
allerdings schlechter ausgestattet sein, als
vergleichbare Zimmer der gleichen Zimmerkategorie.
Minigruppen-Vorteil
Ausgesuchte Hotels
bieten für Minigruppen von 6 bis 9 Personen
besondere Ermäßigungen an.
weitere Sparvorteile
Spartermine (z.B. 8 = 7), Single-Vorteile
(Einzelzimmer ohne Aufpreis), Single-mit-Kind
Angebote, Langzeit-Vorteil, 55+ bzw. 66+ (Seniorenrabatte)
DerTour / Meiers Weltreisen
Frühbuchervorteil
- Für Buchungen bis zu
einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. bis zum 31.12,
28.02., 31.03. oder 30.04.) bzw. bei Buchungen
bis 30 oder bis 60 Tage vor Anreise werden
in ausgesuchten Hotels 5-40 Prozent Rabatt
gewährt. Letzter Termin für eine
Reisebuchung mit Frühbucherrabatt ist
der 30.04.2010
Spartermine
In einigen Hotels werden zu
bestimmten Reisetermine Gratisnächte
angeboten, in den Reisekatalogen von DerTour
steht bei dem entsprechenden Hotel dann z.B.
7 = 6, d.h. Sie zahlen nur 6 für 7 Übernachtungen.
Die Spartermine sind nicht mit einem Frühbuchervorteil
kombinierbar.
Sparpreiszimmer
In ausgewählten Hotels
wird ein begrenztes Zimmerkontingent zu einem
günstigeren Preis angeboten, wenn die
Buchung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
erfolgt und / oder eine Mindestreisezeit (z.B.
7 Tage) eingehalten wird.
More inklusive
Bei den Hotels in den Reisekatalogen
von DerTour, die mit "More inklusive"
gekennzeichnet sind, bekommen Sie bestimmte
Extraleistungen z.B. kostenlose Zimmeraufstufung,
kleine Präsente (z.B. eine Flasche Wein,
ein Obstkorb etc.), kostenlose Nutzung des
Wellnessbereiches, kostenloser Parkplatz,
Einzelzimmer ohne Aufpreis etc.
Rabatte bei Langzeitreisen
In ausgewählten Hotels
bekommt der Hotelgast, ab einer bestimmten
Aufenthaltszeit (z.B. ab 21 Nächte),
eine Ermäßigung von 5-15 Prozent.
Honeymooner
Hotels, die in einem Reisekatalog
von DerTour mit zwei Ringen gekennzeichnet
sind, bieten für frisch Verheirateten
oder bei bestimmten Hochzeitsjubiläen
besondere Vergünstigungen an. Der Hochzeitstag
darf dabei i.d.R. nicht länger als 6
Monaten nach der Anreise liegen.
weitere Sparvorteile
Kinderermäßigungen
und günstige Kinderfestpreise, Single
mit Kind-Angebote, Seniorenrabatte
FTI
Preiswerte Pauschalreisen direkt bei FTI
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Frühbucherrabatte
FTI bietet verschiedene
Frühbucherrabatte an:
1. Top-Frühbucher: gültig für
Buchungen bis 31.01.2010
2. Super-Frühbucher: bei Buchungen bis
28.02.2010
3. Frühbucher: bei Buchungen bis 30.04.2010
Low Cost-Zimmer
Begrenztes Zimmerkontingent
in ausgesuchten Hotels, zu einem günstigeren
Preis als vergleichbare Zimmer der gleichen
Zimmerkategorie.
Fam / Family Hotel
In Hotels, die in einem Reisekatalog
von FTI mit "Fam" gekennzeichnet
sind, werden Kinderermäßigungen
bzw. günstige Kinderfestpreise angeboten.
Hotels, die als "Family Hotel"
bieten folgende Familienvorteile: Familienzimmer
bzw. familiengerechte Unterbringung, Miniclub
mit Deutsch sprechender Betreuung und 100%
Ermäßigung für das 1.Kind.
Mit "Fam" bzw. als "Family
Hotel" gekennzeichnete Hotels sind außerdem
besonders familienfreundlich eingerichtet
(Kinderpool, Spielplatz etc.).
Kindergeld
Bei Buchung einer Flugpauschalreise
bis zum 31.01.2010, zahlt FTI pro Kind 50
Euro Kindergeld.
FTI Bonus
In ausgesuchten
Hotels zahlt FTI einen Bonus von bis zu 30
Euro bei Buchung einer Pauschalreise. Dieser
Bonus ist mit anderen Sparvorteilen kombinierbar.
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06.04.2010
Reisetipps
und Hotelangebote für klassische und alternative Reiseziele
in der Sommersaison 2010
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie
alternative Reiseempfehlungen zu den klassischen Reisezielen,
die auf jeden Fall auch mal eine Reise wert sein können:
I. Südosteuropa
klassisches Reiseziel
Hotelangebote
alternatives Reiseziel1.
Hotelangebote
Griechenland
Hotelpreisvergleich
und Hotelangebote in Griechenland bei booking
Mazedonien:
Reisetipp für einen aktiven Wanderurlaub
oder Radtouren z.B. Ohrid See
- Infos über Mazedonien unter honorarkonsulat-mazedonien.org
- Infos über den Ohrid See unter wikipedia
Thailand / Ko
Kut:
Reisetipp für einen erholsamen Strandurlaub
ohne den üblichen touristischen Trubel
- Infos über die Insel Ko Kut unter wikipedia
- Infos über die Insel Ko Kut unter thailands-inseln.de
- Hotelangebot
Insel Ko
Kut
- Hotelpreisvergleich Ko
Kut
IV. Indien
klassische Reiseziele
Hotelangebote
alternatives Reiseziel
Hotelangebote
Goa,
Bundesstaat Gujarat
Hotelangebote Gujarat
- Goa
(Candolim Beach)
- Hotelpreisvergleich in Diu
Beach (Gujarat)
Mysore:
Reisetipp für eine Entdeckungsreise der
einzigartigen Paläste in Mysore und den
zahlreichen Sehenswürdigkeiten in der
Umgebung dieser indischen Stadt
- Infos über Mysore unter wikipedia
- Infos über Mysore unter karnataka.com
(Infos auf Englisch)
Costa Rica:
Reisetipp für Naturliebhaber verbunden
mit einem erholsamen Strandurlaub an der Karibik-
oder Pazifikküste.
- Infos über Costa Rica unter wikipedia
Bahia / Brasilien:
Reisetipp für einen erholsamen Strandurlaub
an einem der vielen palmengesäumten Sandstrände
an der Atlantikküste
- Infos über den brasilianischen Bundesstaat
Bahia unter wikipedia
Quelle: 1."prisma, das Wochenmagazin zur Zeitung"
13/2010, S.4 ff: "Wildnis zum Wohlfühlen"
weitere Infos zur Reisebuchung
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Reisportalen zu den beliebtesten Ferienzielen
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31.03.2010
Das
Wetter über Ostern in den beliebten Urlaubsregionen
in Europa, Nordafrika, Türkei und Ägypten
Wie jedes Jahr versuchen Tausende von
deutschen Urlaubern dem traditionell miesen Schmuddelwetter
über die Osterfeiertage, durch einen Kurzurlaub am
Meer oder in den Bergen zu entfliehen.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht
der Wetterprognosen über Ostern von den beliebten
Ferienzielen der Deutschen:
Im
Jahr 2009 sank die Zahl der Übernachtungen von ausländischen
Gästen in Deutschland um 3 Prozent
Nach einer Veröffentlichung des
"Statistischen Bundesamtes", wurden im vergangem
Jahr von Beherbergungsbetrieben mit mehr als neun Betten
und den Campingplätzen in Deutschland rund 54,8 Millionen
Übernachtungen von ausländischen Gästen
registriert, damit sank die Anzahl der Übernachtungen
von ausländischen Gästen um 3 Prozent im Vergleich
zum Jahr 2008.
Den mit Abstand größten prozentualen Anteil
von ausländischen Besuchern in Deutschland sind mit
18,2 Prozent unsere Nachbarn aus den Niederlanden, damit
stieg der Anteil an holländischen Gästen im
Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent, insgesamt
übernachteten 2009 rund zehn Millionen Niederländer
in Deutschland.
Den prozentual höchsten Anstieg bei den Übernachtungszahlen
von ausländischen Touristen wurde erfreulicherweise
mit 8,9 Prozent durch Übernachtungen von israelischen
Gästen in Deutschland registriert, dies entsprechen
416.000 gebuchten Betten.
Weniger Besucher wurden 2009 allerdings aus Großbritannien
(-12,4% entsprechen 3,7 Millionen Übernachtungen),
Spanien (-5% entsprechen 1,8 Millionen Übernachtungen)
und den USA (-3,4% entsprechen 4,3 Millionen Übernachtungen).
Quelle:
www.spiegel.de -> Nachrichten -> Reise ->
Aktuell -> Deutschland-Urlaub: "Reisestatistik
- Weniger ausländische Urlauber in Deutschland",
08.03.2010
07.03.2010
Viele
beliebte Badereiseziele sind über Ostern schon ausgebucht
Kurzentschlossene, die während den
Osterferien (letzte Märzwoche bis erste Aprilwoche)
noch einen Strandurlaub buchen möchten, müssen
unter Umständen bei der Auswahl ihres Reisezieles,
Reisetermins und des gewünschten Abflughafens flexibel
sein. Denn wie jedes Jahr sind über Ostern die guten
Hotels in den sogenannten Warmwasserreiseziele frühzeitig
ausgebucht. Dies gilt insbesondere für Pauschalreisen
zu den Kanarischen Inseln wie z.B. nach Gran Canaria,
Fuerteventura, Teneriffa und Lanzarote, aber auch die
guten Strandhotels in den beliebten Reiseziele rund ums
Mittelmeer sind nahezu ausgebucht. So bieten die großen
deutsche Reiseveranstalter nur noch wenige Restplätze
an Flugreisen nach Mallorca, Tunesien und in die Türkei
an, d.h. kurzentschlossene Osterurlauber müssen bei
der Wahl ihres Reisetermins und des Abflughafens flexibel
sein. Bezüglich des gewünschten Reisestartes
gelten die Flüge, die am Gründonnerstag, Karfreitag
und Karsamstag zu den beliebten Urlaubsregionen starten,
als ausgebucht.
Bei den Fernreiseziele sind beispielsweise die Malediven
über Ostern so gut wie ausgebucht, ziemlich eng wird
es für Buchung eines Urlaubes in der Karibik wie
z.B. in Mexiko, Kuba und der Dominikanischen Republik,
freie Plätze für einen Karibikurlaub werden
dagegen noch für die Isla Margarita (Venezuela) und
Salvador da Bahia in Brasilien angeboten. Ebenfalls noch
verfügbar, sind Pauschalreisen während den Osterferien
nach Kenia und Mauritius.
Quelle:
www.rp-online.de -> Reise -> News: "Wer
noch weg will, sollte sich beeilen - Das sind die Osterreisetrends
2010", 04.03.2010
01.03.2010
Der
Reiseleiter einer Abenteuertour darf konditionsschwache
Teilnehmer ausschließen
Die Reiseleiter von sogenannten Trekkingtouren
(auf deutsch Abenteuertouren) dürfen Teilnehmer von
der Tour ausschließen, wenn sie sich sicher sind,
dass einzelne Teilnehmer/-innen den Anforderungen an die
Tour nicht gewachsen sind. Für eine Trekkingtour
können Personen als nicht geeignet eingestuft werden,
die offentsichtlich unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen
leiden oder deren allgemeine konditionelle Verfassung
nicht dem Schwierigkeitsgrad der Tour genügt, aber
auch Personen, die mit einer mangelhaften Ausrüstung
z.B. schlechtes Schuhwerk etc. an der Trekkingtour teilnehmen
wollen, können vom Reiseleiter kurzfristig von der
gebuchten Tour ausgeschlossen werden.
In solchen Fällen liegt dann auch kein Reisemangel
vor, wenn die Trekkingtour als Bestandteil einer Pauschalreise
gebucht wurde, durch den Ausschluß an der Tour für
den Reiseteilnehmer bedauerlicherweise ein Teil der gebuchten
Reise ausgefallen ist.
Nach einem Urteil des Landgericht Kempten (AZ: 53 S244/90)
musste der Reiseveranstalter einer Urlauberin, die im
Rahmen einer Pauschalreise eine Wanderung gebucht hatte,
vor Ort vom Führer der Wanderung aufgrund ihrer offentsichtlichen
konditionellen Beeinträchtigungnen allerdings von
der Wanderung ausgeschlossen wurde, keinen anteiligen
Reisepreis erstatten und auch keinen Schadensersatz leisten.1
Unter Wikipedia wird eine Trekkingtour folgendermaßen
definiert: "Trekking bezeichnet das Zurücklegen
einer längeren Strecke mit Gepäck, über
einen längeren Zeitraum und unter weitestgehendem
Verzicht auf eventuell vorhandene Infrastruktur. Trekking
kann als Weitwanderung, als Reittour, aber auch mit dem
Fahrrad, dem Kanu, mit Langlaufschiern, Schneeschuhen,
oder anderen Outdoor-Fortbewegungsmitteln durchgeführt
werden." 1Quelle: Westdeutsche Zeitung, Wochenende /
Das Magazin für Reise und Freizeit, S.2: "Recht
auf Reisen - 'Aus' für Trekking-Tour",
27.02.2010
weitere nützliche Reiseinformationen
zur optimalen Urlaubsplanung:
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das Handgepäck im internationalen Flugverkehr
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Interessante Informationen über
Linien-, Charter- und Billigfluggesellschaften
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18.02.2010
Die schönsten
Badestrände der Welt
Laut den Nutzern des Reisebewertungsportal
"Trivago"
befinden sich fünf der zehn schönsten Badestrände
der Welt in Europa. Der wegen seinen eigenartigen Felsformationen
bekannte Strand "Praia de As Catedrais" (Galizien
/ Spanien), wurde 2009 von den Trivago-Nutzern am besten
bewertet.1.
Strand1. / Lage
/ Infos2.
bekannte Urlaubsorte und
Flughäfen in der Nähe2.
Hotelpreisvergleich von
Ferienhotels
1.) Praia
de As Catedrais:
Galicien / Nordwest-Spanien -> Google-Maps
- Bilder unter panoramio.com
Urlaubsort:
Ribadeo
Flughäfen: Asturias, Satander, Bilbao
Flugangebote:
- mit Air Berlin via Mallorca
- mit Spanair
via Madrid o. Barcelona
2.) Anse
Lazio: Insel Praslin / Seychellen
Galicien (Nordwest-Spanien -> Google-Maps
/
- Bilder unter panoramio.com
Urlaubsort:
Insel Praslin
Intern. Flughafen: Mahé
Regionalflughafen Praslin
Flugangebote:
- Flugpreisvergleich von Charter- u. Linienflüge
nach Mahé / Praslin unter opodo.de
- Flugangebote via Paris mit Air
France
- Flugangebote via Dubai mit Emirates - Charterflug mit Condor
-
Pauschalreisen von TUI
- Preisvergleich von Pauschalreisen auf
die Seychellen unter
- opodo.de
- expedia.de
3.) Jandia
Playa:
Fuerteventura / Kanaren (Spanien) ->
Google-Maps
- Infos über Jandia unter wikipedia.org
Urlaubsort:
Playa Jandia, Costa Calma
Flughafen: Fuerteventura
- Flugangebote von Air Berlin
- Flugangebote via Madrid mit Spanair
(via Madrid) - Charterflug mit Condor - Charterflug mitTUIfly
-
Hotelangebote in Jandia
Playa
- Reiseangebote von Neckermann / v
- Preisvergleich von Pauschalreisen nach
Fuerteventura unter opodo.de
4.) Balos
Beach:
nordwesten Kreta (Griechenland) -> Google-Maps
- Infos über Balos Beach unter wikipedia.org
Urlaubsort:
Chania
Flughafen: Heraklion und Chania
- Flugangebote von Air Berlin - Charterflug mit Condor - Charterflug mitTUIfly
-
Hotelangebote in Chania
und Umgebung
- Pauschalreisen von TUI
- Preisvergleich von Pauschalreisen nach
Kreta unter opodo.de
5.) Tsambika
Beach:
Westküste von Rhodos (Griechenland)
-> Google-Maps
- Bild des Taambika Beach unter wikipedia.org
Urlaubsort:
Chania
Flughafen: Rhodos
- Flugangebote von Air Berlin - Charterflug mit Condor - Charterflug mitTUIfly
-
Hotelangebote auf Rhodos
- Pauschalreisen von TUI
- Preisvergleich von Pauschalreisen nach
Kreta unter opodo.de
6.) Plage
de Palombaggia:
Südküste von Korsika (Frankreich)
-> Google-Maps
- Bilder unter panoramio.com
Urlaubsort:
Porto Vecchio
Flughafen: Calvi
- Flugangebote von Air Berlin - Flugpreisvergleich von Charter- u.
Linienflüge nach Calvi / Korsika unter
opodo.de
- Fährverbindungen
nach Korsika
7.) Whitehaven
Beach:
Whitsunday Island vor der Ostküste
von Australien (Queensland) -> Google-Maps
- weitere Infos unter wikipedia.org
Whitsunday
Island ist ein Nationalpark und daher befinden
sich auf der Insel keine Hotels. Urlauber
können die unbewohnte Insel im Rahmen
von Tagesausflüge mit kleinen Booten
besuchen.
Flughafen: Brisbane
- Flugangebote von Air Berlin - Flugpreisvergleich von Linienflüge
nach Brisbane / Australien unter opodo.de
Urlaubsort:
Insel Oahu
Flughafen: Honolulu
- Flugangebote von Air Berlin - Flugpreisvergleich von Charter- u.
Linienflüge nach Honolulu / Hawai unter
opodo.de
-
Hotelangebote auf Hawaii
- Reiseangebote nach Hawaii von Thomas
Cook
- Preisvergleich von Pauschalreisen nach
Hawai unter opodo.de
9.) Spiaggia
"La Pelosa" :
An der Nordküste von Sardinien (Italien)
-> Google-Maps
- Bilder unter panoramio.com
Flughafen:
Cagliari, Olbia
- Flugangebote von Air Berlin
- Charterflug mitTUIfly - Flugpreisvergleich von Charter- u.
Linienflüge nach Cagliari und Olbia
aus Sardinien unter opodo.de
- Fährverbindungen
nach Sardinien
-
Hotelangebote auf Sardinien
- Reiseangebote nach Sardinien von TUI
- Preisvergleich von Pauschalreisen nach
Sardinien unter opodo.de
10.) Praia
de Copacabana:
Rio de Janeiro (Brasilien) -> Google-Maps
- Bilder unter panoramio.com
Flughafen:
Rio de Janeiro - Flugpreisvergleich von Charter- u.
Linienflüge nach Rio de Janeiro unter
opodo.de
-
Hotelangebote in Rio
de Janeiro
- Reiseangebote nach Brasilien von TUI
- Preisvergleich von Pauschalreisen nach
Brasilien unter opodo.de
Quellen: 1.www.rp-online.de:
-> Reise -> News: "Top Ten der Badeparadiese
- Die schönsten Strände der Welt",
14.02.2010
2.eigene Recherche
12.02.2010
Pauschalreisen
waren im Januar um bis zu 11 Prozent günstiger als
vor einem Jahr
Nach einem durch das Reiseportal "HolidayCheck"
ermittelten Preisindex für Pauschalreisen waren zwar
die Angebote der Reiseveranstalter im Januar 2010 um bis
zu 11,5 Prozent günstiger als im Vorjahresmonat,
der Preisverfall für Pauschalreisen hat allerdings
gegenüber November spürbar nachgelassen. So
waren im November 2009 Pauschalreisen nach Mallorca durchschnittlich
um 18 Prozent günstiger als im Vergleichszeitraum
im Jahr 2008, im Januar dieses Jahres lag dieser Preisindex
dagegen nur noch um 2,5 Prozent unter dem Vorjahresmonat.
Spürbar günstiger als vor einem Jahr sind allerdings
immernoch Pauschalreisen nach Ägypten und in die
Türkei.
Für eine Pauschalreise nach Ägypten musste eine
Familie im Januar 2010 durchschnittlich 9 Prozent weniger
bezahlen als im Januar 2009, ein Familienurlaub in der
Türkei wurde um 7,8 Prozent günstiger.
Quelle: www.rp-online.de:
-> Reise -> News: "Preisindex für
Touristen - Mallorca-Reisen werden wieder teurer",
11.02.2010
Nützliche Informationen für
eine sichere Online-Reisebuchung mehr...
Übersicht empfehlenswerter Reiseanbieter
im Internet mehr...
08.02.2010
Die
Nebenkosten auf ausgesuchten Kreuzfahrtschiffen
Allein in diesem Jahr stechen 11 neue
Kreuzfahrtschiffe in See (siehe hierzu auch "Ab
2010 bieten 9 neue Kreuzfahrtschiffe interessante Kreuzfahrten
für Touristen aus Europa an"), die Gesamtkapazität
dieser neuen Schiffe beträgt dabei ca. 25.000 Passagiere,
mit Platz für 5400 Kreuzfahrttouristen läuft
im Dezember 2010 in Florida / USA die Allure of the Seas
vom Stapel und gilt dann als das größte Kreuzfahrtschiff
der Welt. 1
Durch diese drastische Erhöhung der Kapazitäten
können Kreuzfahrttouristen mit sinkenden Preise für
Schiffsreise rechnen. Weil die Kosten für eine Kreuzfahrt
nicht nur von dem eigentlichen Buchungspreis bestimmt
werden, sondern sehr stark von den anfallenden Nebenkosten
wie z.B. Trinkgelder, Kosten für Landausflüge
etc. abhängig sind, sollten sich Urlauber vor einer
Kreuzfahrtbuchung besonders über die anfallenden
Nebenkosten informieren, die während einer Seereise
anfallen.
Damit sich Urlauber einen Überblick über die
Kosten einer Kreuzfahrt verschaffen können, hat das
Reisemagazin "Clever
reisen!" in seiner neusten Ausgabe (Februar 2010)
die durchschnittlichen Nebenkosten von 10 Kreuzfahrtschiffen
ermittelt. 2
Die durchschnittlichen
Nebenkosten auf ausgesuchten Kreuzfahrtschiffen
Schiff / Reederei
Nebenkosten /
durchschnittlicher Tagespreis 2
online buchen
Costa Pacifica
/ Costa Crociere (Italien)
durchschnittlicher Tagespreis
= ca 150 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 42 EUR Minibar in der Kabine ist kostenpflichtig Wellness: die Nutzung von Sauna und
Fitnessraum ist kostenlos Standardverpflegung im Preis inkl. Essen und Trinken in Spezialitätenrestaurants
ist kostenpflichtig.
Ein Glas Wein ab 4,20 EUR
Ein Glas Bier (0,25 l) ab 3,50 EUR Cocktails ab 4,70 EUR Trinkgelder: Empfehlung 7 EUR pro Person
und Tag (Jugendliche von 14 - 17 J. 3,50 EUR) Fazit: günstiger Grundpreis, bei
relativ hohen Nebenkosten
Sonerangebote
von Kreuzfahrten mit einem Schiff der Costa-Flotte
bitte hier
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Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern
von interessanten See- und Flußkreuzfahrten
bei e-hoi
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AIDAvita
/ Aida Cruises (Deutschland)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 190 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 39 EUR
Wellness: die Nutzung von Sauna und
Dampfbad ist kostenlos Standardverpflegung im Preis inkl. Essen und Trinken in Spezialitätenrestaurants
ist kostenpflichtig.
Ein Glas Wein ab 4,20 EUR
Ein Glas Bier (0,3 l) ab 2,70 EUR Cocktails ab 4,80 EUR Trinkgelder: kein Trinkgeldzwang Fazit: durchschnittlicher Grundpreis,
bei relativ günstigen Nebenkosten
Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern
von interessanten See- und Flußkreuzfahrten
bei e-hoi
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Mein Schiff
/ TUI Cruises (Deutschland)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 180 - 200 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 29 EUR Minibar in der Kabine ist kostenpflichtig Wellness: die Nutzung von Sauna und
Fitnessraum ist kostenlos Standardverpflegung im Preis inkl. Essen und Trinken in Spezialitätenrestaurants
ist kostenpflichtig.
Ein Glas Wein ab 3,90 EUR
Ein Glas Bier (0,3 l) ab 2,70 EUR Cocktails ab 5,70 EUR Trinkgelder: im Grundpreis inklusive Fazit: durchschnittlicher Grundpreis,
bei relativ günstigen Nebenkosten
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 230 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 25 EUR Wellness: die Nutzung von Sauna und
Dampfbad ist kostenlos Standardverpflegung im Preis inkl.
Ein Glas Wein ab 3,90 EUR
Ein Glas Bier (0,3 l) ab 2,70 EUR Cocktails ab 5,70 EUR Trinkgelder: 4 EUR pro Person und Tag Fazit: mittleres Preisniveau für
den Grundpreis und relativ günstige Nebenkosten
Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern
von interessanten See- und Flußkreuzfahrten
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MSC Magnifica
/ MSC Crociere S.A., Genf (Schweiz)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 237 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 38 EUR Wellness: ca 12 EUR zur Nutzung von
Sauna und Dampfbad Standardverpflegung im Preis inkl.
Ein Glas Wein (0,5 l) ab 7,50 EUR
Ein Glas Bier (0,2 l) ab 2,50 EUR Cocktails ab 4,50 EUR Trinkgelder: 6 EUR pro Person und Tag Fazit: mittelhocher Grundpreis be relativ
hohen Nebenkosten
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Queen Victoria
/ Cunard Line (England)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 400 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 33 EUR Wellness: 25 EUR für die Spa-Tageskarte Standardverpflegung im Preis inkl. Essen und Trinken in Spezialitätenrestaurants
ist kostenpflichtig.
Ein Glas Wein ab 3,00 EUR
Ein Glas Bier (0,3 l) ab 1,50 EUR Cocktails ab 3,00 EUR Trinkgelder: je nach gebuchter Kategorie
7,50 - 8,80 EUR pro Person und Tag Fazit: ziemlich hoher Grundpreis, bei
z.T. sehr hohen Nebenkosten
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Seabourn Odyssey
/ Seabourn (USA)
durchschnittlicher
Tagespreis = ca 527 EUR Landausflug: 1/2 Tag ab 47 EUR Wellness: 20 EUR für die Tageskarte
für das Wellnesscenter Minibar im Preis inklusive Standardverpflegung im Preis inkl. Essen und Trinken alle Speisen und
Getränke im Grundpreis inklusive Trinkgelder: im Grundpreis inklusive Fazit: sehr hoher Grundpreis und hohe
Nebenkosten für Ausflüge und Wellness,
die Nebenkosten für Speisen, Getränke
und Trinkgelder sind dagegen im Grundpreis
inklusive.
Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern
von interessanten See- und Flußkreuzfahrten
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Quellen:
1www.sueddeutsche.de:
-> Lifestyle -> Reise: "Preiskampf bei Kreuzfahrten:
Die große Billigwelle",
07.02.2010 2
www.bild.de: -> Lifestyle -> Reise: "10
Kreuzfahrt-Riesen im Preisvergleich: Nebenkosten ahoi!
Mit welchem Schiff schippere ich günstig?0",
02.02.2010
24.01.10
Von den
Hotelgästen gewählt: Die 20 besten Hotels in Deutschland Das Hotel- und Reisebewertungsportal TripAdvisor
hat von allen Hotelbewertungen deutscher Hotels ein Ranking
der besten Hotels in Deutschland erstellt. Zu dem Ergebnis
der 20 besten Hotels in Deutschland bitte hier
klicken
20.01.10
Die
pünktlichsten Flughäfen der Welt
Die US-amerikanische Firma FlightStats
hat die 50 internationalen Flughäfen mit dem größten
Passagieraufkommen hinsichtlich ihrer Pünktlichkeit
untersucht. Nach dieser Untersuchung zählten im vergangenem
Jahr 9 Airports aus Asien zu den 10 Flughäfen weltweit
mit den wenigsten Verspätungen. Der Haneda-Airport
in Tokio landete mit einer Pünktlichkeitsquote von
90,72 Prozent auf Platz 1 dieser Rangliste, gefolgt vom
"Incheon Airport" in Seoul. Als pünktlichster
europäischer Flughafen wird der Münchener Flughafen
mit einer Pünktlichkeitsquote von 75,95 Prozent auf
Rang 14 geführt. Zu den drei unpünktlichsten
großen internationalen Airports zählten 2009
laut dieser Statistik die Flughäfen London-Gatwick
(Pünktlichkeitsquote 54,66%), Istanbul (49,63%) und
London-Stansted (48,45%).
Die 10 pünktlichsten
Flughäfen weltweit*
Die 10 pünktlichsten
Flughäfen in Europa*
Flughafen
Pünktlichkeitquote
Stadt / Flughafen
Pünktlichkeitquote
Tokio / Haneda Airport
90,72%
München / "Franz Josef
Strauß Flughafen"
75,95%
Seoul / Incheon Airport
85,95%
Amsterdam / Schiphol
74,40%
Tokio / Narita Airport
85,71%
Paris / Orly
70,59%
Singapur / Changi Airport
80,38%
Barcelona / Aeropuerto de Barcelona
69,33%
Kuala Lumpur / Intern. Airport
79,73%
Rom / Fiumicino
67,23%
Hong Kong / Intern. Airport
79,71%
Frankfurt / Rhein-Main-Flughafen
66,44%
Bangkok / Intern. Airport
79,41%
Paris / Charles de Gaulle
65,16%
Sydney / Intern. Airport
79,38%
Madrid / Barrajas
63%
Taiwan / Taoyuan Airport
79,14%
London / Heathrow
62,67%
Jakarta / Intern. Airport
79,11%
London / Gatwick
54,66%
*Die pünktlichsten Flughäfen
weltweit im Jahr 2009, nach einer Untersuchung
durch FlightStats
(Quelle:
www.rp-online.de
-> Reise -> News: "München bester deutscher
Flughafen - Das sind die pünktlichsten Airports der
Welt", 18.01.2010
weitere nützliche Informationen über ausgesuchte
internationale Flughäfen:
Infos über Verkehrsanbindung (Öffentliche
Verkehrsmittel), Taxipreise und Parkgebühren an
ausgesuchten deutschen und internationalen Flughäfen
mehr...
3-Letter-Codes der großen internationalen Airports
mehr...
Übersicht der günstigsten Flugverbindungen
zu den beliebtesten Flugzielen weltweit mehr...
18.01.10
Örtliche
Reisebüros bieten oftmals günstigere Reisen an
als Online-Reisebüros
Nach einem Preisvergleich durch die Zeitschrift "Computer
Bild" sind die kleinen Reisebüros vor Ort oftmals
günstiger als die großen Internet-Reisebüros.
Im Rahmen dieses Vergleichstests wurden die Preise von 100
Pauschalreisen bei 8 Online-Reisebüros abgefragt und
die Preise von 30 dieser Reiseangebote wurde bei bundesweit
72 Reisebüros abgelichen. Als überraschendes Ergebnis
aus diesem Test resultierte, dass 17 örtliche Reisebüros
die günstigste Pauschalreise anbot und nur fünfmal
waren die kleinen Reisebüros vor Ort am teuersten.
In einem Fall lag der Preisunterschied sogar bei 1.540 Euro,
hier wurde eine 14-tägige Pauschalreise für 2
Personen nach Dubai von einem Internetportal für 4.372
Euro angeboten, die gleiche Reise konnte allerdings bei
einem örtlichen Reisebüro für nur 2.832 Euro
gebucht werden.
Außerdem wiesen die Tester auf mögliche Kostenfallen
bei einer Online-Reisebuchung hin, als Beispiel hierfür
gelten sehr hohe Kreditkartengebühren, die manche Internet-Reisebuchung
in Rechnung stellen, aber auch voraktivierte Zusatzleistungen
z.B. überteuerte Reiseversicherungen können eine
Reisebuchung unerwünscht verteuern (siehe hierzu auch
unter "Tipps
für eine sichere Online-Reisebuchung").
Als Testsieger wurde in diesem Vergleichstest das Reiseportal
"Travelchannel"
bewertet, gefolgt von Travelscout
24.
(Quelle: www.computerbild.de
-> News -> Internet: "Großer Vergleichstest
von COMPUTER BILD:
Örtliche Reisebüros oft günstiger als Konkurrenz
im Internet", 18.01.2010
weitere Infos zur Reisebuchung
im Internet und Reiseangebote aus dem Supermarkt
-
Tipps für eine sichere Online-Reisebuchung
mehr...
- Vor- und Nachteile einer Reisebuchung im Reisebüro
oder im Internetmehr..
- Online-Buchungsmodulen / Preisvergleich von Last-Minute-
und Pauschalreisen
mehr...
- Übersicht empfehlenswerter Reiseanbieter
im Internet mehr... - Preisvergleich von empfehlenswerten Reisportalen
zu den beliebtesten Ferienzielen weltweit mehr...
- Infos über Reiseangebote aus dem Supermarkt
mehr...
12.01.10
Nur
wenige Hotels haben nach der Steuersenkung die Hotelpreise
gesenkt
Seit dem 01.01.2010 müssen die Hotelbetreiber nur
noch sieben Prozent vom Übernachtungspreis als Mehrwertsteuer
an den Fiskus abführen, dies entspricht einer Steuersenkung
von zwölf Prozentpunkte. Demnach könnte rein
theoretisch ein Hotelzimmer das vor der Steuersenkung
100 Euro pro Nacht kostete, seit Anfang des Jahres für
88 Euro buchbar sein. Nach einer Stichprobe durch das
ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO", ist diese Theorie
leider nur der Wunschtraum vieler Hotelgäste, die
in einem Hotel in Deutschland übernachten. Im Zuge
dieser WISO-Stichprobe wurden die Zimmerpreise von 50
Hotels vor und nach der Steuersenkung verglichen, mit
dem traurigen Ergebnis für die Verbraucher, dass
nur 3 Hotels teilweise die Steuerersparnis zur Senkung
des Hotelpreises nutzten, d.h. kein einziges Hotel hat
in dieser Stichprobe die Steuersenkung im vollen Umfang
an seine Hotelgäste weitergeleitet. Ein 5-Sterne-Hotel
hat sogar mit Beginn dieses Jahres die Preise erhöht.
Als Begründung gaben die Hotelbetreiber einhellig
an, dass die Mehreinnahmen durch den gesenkten Steuersatz,
für Investitionen und zur Ausbildung bzw. Einstellung
von neuem Personal verwendet werden sollen.
Für die Verantwortlichen dieses Steuergeschenkes
an oftmals wohlhabene Hoteliers bleibt zu hoffen, dass
diese das eingesparte Geld tatsächlich investieren,
denn dem hochverschuldeten deutschen Staat entgehen durch
diese Steuersenkung jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe.
(Quelle: Witschaftmagazin "WISO" im ZDF am 11.01.2010)
Durch
Rabattaktionen der Reiseveranstalter, Geld sparen bei der
Reisebuchung
Für die kommende Sommersaison 2010 bieten die Reiseveranstalter
wieder zahlreiche Rabattaktionen an, in der nachfolgenden
Tabelle finden Sie eine Übersicht der von den großen
deutschen Reiseveranstaltern angebotenen Sparaktionen.
Reiseveranstalter / online buchen
Rabattaktion
Erklärung
TUI
Erstklassige Pauschalreisen direkt bei TUI
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11 gewinnt
Anlässlich der
Fußball-Weltmeisterschaft vom 11.06.-11.07.2010
in Südafrika werden in ausgewählten
TUI-Hotels extra Rabatte angeboten, d.h. während
der Fußball-WM gewährt TUI in den
ausgesuchten Hotels ab 7 Nächte Aufenthalt
eine Sonderermäßigung von 7 x 11
Euro = 77 Euro pro Person und Aufenthalt.
Best Price Zimmer
Limitiertes Kontingent an Hotelzimmer
zu einem günstigeren Tarif, die Zimmerkategorie
(Standard, deLuxe etc.) bzw. Zimmertyp (Straßenseite,
Meerseite etc.) kann bei der Buchung eines Best
Price Zimmer nicht gewählt werden, das
Zimmer wird also je nach Verfügbarkeit
vom Reiseveranstalter dem Reisenden zugeordnet.
Bei diesem Zimmer-Roulette besteht zwar die
Möglichkeit, eine kostenlose Aufstufung
/ Upgrade der Zimmerkategorie zu buchen (z.B.
von Standard-Doppelzimmer in eine Junior-Suite),
allerdings werden als Best Price Zimmer oftmals
die eher unbeliebten Zimmer am Treppenaufgang,
neben dem Aufzug oder Besenkammer, preisreduziert
angeboten.
XXL-Bonus
In ausgesuchten Hotels wird ein
begrenztes Zimmerkontingent zu einem besonders
hohen Frühbucherrabatt angeboten. Der XXL-Bonus
wird bei TUI für Buchungen bis zum 28.02.2010
gewährt. Die Hotelzimmer, die für
diesen Rabatt angeboten werden sind allerdings
schnell ausgebucht und oftmals gelten diese
Rabatte nicht zu den Hauptreisezeiten (Weihnachts-,
Oster- und Sommerferien), sondern nur in der
Nebensaison.
Der XXL-Bonus ist mit anderen Rabattaktionen
(z.B. 55plus, 60-Tage-Preisvorteil, KinderFestPreis)
von TUI kombinierbar.
Frühbuchervorteil
In vielen Hotels gilt ein Frühbucherrabatt
von 5 - 20 Prozent bei Buchungen bis zum 31.03.2010.
60-Tage-Preisvorteil
In manchen Hotels wird ein Preisnachlass
gewährt, wenn bis 60 Tage vor Anreise gebucht
wird.
Spartermine
Zu bestimmten Reisezeiten oder
Wochentage in ausgesuchten Hotels können
Gratisnächte gebucht werden, man bucht
also z.B. 14-Tage-Reisen zum 10-Tage-Preis.
XXS KinderFestPreis
In manchen Hotels erhalten Kinder
eine besonders hohe Kinderermäßigung
bei Buchungen bis zum 28.02.2010.
Der XXS KinderFestPreis gilt nur bei einer Mindestaufenthaltszeit
von 7 Tagen
weitere Kinderermäßigungen
- normaler Kinderfestpreis = ermäßigter
Hotelpreis für Kinder ohne Festlegung eines
letzten Buchungstermines
- Kinderermäßigungen = prozentuale
Ermäßigungen für Kinder in bestimmten
Altergruppen, eine Kinderermäßigung
wird i.d.R. nur bei 2 Vollzahlern gewährt.
- Single mit Kind-Ermäßigung = in
manchen Hotels wird auch eine Kinderermäßigung
bei einem Vollzahler angeboten.
55plus und 60plus
Hotelgäste ab 55 bzw. ab
60 Jahren erhalten bei TUI in ausgesuchten Hotels
eine Zusatzermäßigung.
Neckermann
/ Thomas Cook
sehr schöne und preiswerte Pauschalreisen
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buchen bitte hier
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Frühbucherrabatt
- Für Buchungen
bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. bis
zum 31.12, 28.02. oder 30.04.) oder Buchungen
bis 30 bzw. 60 Tage vor Anreise werden in ausgesuchten
Hotels 5-10 Prozent Rabatt gewährt
Spartipp-Zimmer
In manchen Hotels und zu ausgewählten
Reiseterminen pro Zimmer ein Extra-Preisnachlass
von bis zu 25% gewährt.
Family-Knülller
In ausgesuchten Hotels bietet
Neckermann für 2 Erwachsene und 2 Kinder
ein besonders reduzierter Familienkomplettpreis
an.
Familien-Hit
2 Erwachsene und mind. 2 Kinder
in überwiegend getrennten Zimmern sparen
in ausgesuchten Hotels bis zu 100%.
55Plus-Vorteil
Reisende ab 55 bzw. 60 Jahren
sparen in ausgesuchten Hotels bis zu 10%.
Single mit Kind(ern)
In ausgewählten Hotels erhalten
auch Singles eine Kinderermäßigung,
die sonst nur bei 2 Vollzahlern gewährt
wird
Gratisnächte
In einigen Hotels werden zu bestimmten
Reisetermine Gratisnächte angeboten, in
den Reisekatalogen von Neckermann steht bei
dem entsprechenden Hotel dann z.B. 12 = 10,
d.h. Sie zahlen nur 10 für 12 Übernachtungen.
weitere Sparvorteile
In ausgewählten Hotels und
Reisezeiten können
- Zimmer der nächst höheren Kategorie
zum Preis der nächst unteren Kategorie
gebucht werden
- oder es kann ein Vollpension zum Preis einer
Halbpension gebucht werden
- oder es gibt Geschenke z.B. eine Flasche Wein,
ein Obstkorb etc.
- Für Buchungen bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt (z.B. bis zum 31.01, 28.02.
oder 31.03.) werden in 97 Prozent der Hotels
aus den ITS-Reisekatalogen besondere Ermäßigungen
angeboten.
Family-Star
Hotels, die in einem ITS-Reisekatalog
mit dem Family-Star gekennzeichnet sind, gewähren
für Familien mit Kindern besondere Kinderermäßigungen
bzw. bieten günstige Kinderfestpreise an.
Economy Zimmer
In manchen Hotels wird ein begrenztes
Zimmerkontingent zu einem besonders günstigen
Preis angeboten, diese Zimmer können allerdings
schlechter ausgestattet sein, als vergleichbare
Zimmer der gleichen Zimmerkategorie.
Minigruppen-Vorteil
Ausgesuchte Hotels
bieten für Minigruppen von 6 bis 9 Personen
besondere Ermäßigungen an.
weitere Sparvorteile
Spartermine (z.B. 8 = 7), Single-Vorteile
(Einzelzimmer ohne Aufpreis), Single-mit-Kind
Angebote, Langzeit-Vorteil, 55+ bzw. 66+ (Seniorenrabatte)
DerTour / Meiers Weltreisen
Frühbuchervorteil
- Für Buchungen bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt (z.B. bis zum 31.12, 28.02.,
31.03. oder 30.04.) bzw. bei Buchungen bis 30
oder bis 60 Tage vor Anreise werden in ausgesuchten
Hotels 5-40 Prozent Rabatt gewährt
Spartermine
In einigen Hotels werden zu bestimmten
Reisetermine Gratisnächte angeboten, in
den Reisekatalogen von DerTour steht bei dem
entsprechenden Hotel dann z.B. 7 = 6, d.h. Sie
zahlen nur 6 für 7 Übernachtungen.
Die Spartermine sind nicht mit einem Frühbuchervorteil
kombinierbar.
Sparpreiszimmer
In ausgewählten Hotels wird
ein begrenztes Zimmerkontingent zu einem günstigeren
Preis angeboten, wenn die Buchung bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt erfolgt und / oder eine
Mindestreisezeit (z.B. 7 Tage) eingehalten wird.
More inklusive
Bei den Hotels in den Reisekatalogen
von DerTour, die mit "More inklusive"
gekennzeichnet sind, bekommen Sie bestimmte
Extraleistungen z.B. kostenlose Zimmeraufstufung,
kleine Präsente (z.B. eine Flasche Wein,
ein Obstkorb etc.), kostenlose Nutzung des Wellnessbereiches,
kostenloser Parkplatz, Einzelzimmer ohne Aufpreis
etc.
Rabatte bei Langzeitreisen
In ausgewählten Hotels bekommt
der Hotelgast, ab einer bestimmten Aufenthaltszeit
(z.B. ab 21 Nächte), eine Ermäßigung
von 5-15 Prozent.
Honeymooner
Hotels, die in einem Reisekatalog
von DerTour mit zwei Ringen gekennzeichnet sind,
bieten für frisch Verheirateten oder bei
bestimmten Hochzeitsjubiläen besondere
Vergünstigungen an. Der Hochzeitstag darf
dabei i.d.R. nicht länger als 6 Monaten
nach der Anreise liegen.
weitere Sparvorteile
Kinderermäßigungen
und günstige Kinderfestpreise, Single mit
Kind-Angebote, Seniorenrabatte
FTI
Preiswerte Pauschalreisen direkt bei FTI
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Frühbucherrabatte
FTI bietet verschiedene
Frühbucherrabatte an:
1. Top-Frühbucher: gültig für
Buchungen bis 31.01.2010
2. Super-Frühbucher: bei Buchungen bis
28.02.2010
3. Frühbucher: bei Buchungen bis 30.04.2010
4. Flug-Frühbucher: Flugabschläge
für Flüge mit Condor oder Air Berlin
zu ausgesuchten Terminen (i.d.R. während
den Nebensaisonzeiten) und bei Buchung einer
Flugpauschalreise bis zum 31.01.2010
Low Cost-Zimmer
Begrenztes Zimmerkontingent in
ausgesuchten Hotels, zu einem günstigeren
Preis als vergleichbare Zimmer der gleichen
Zimmerkategorie.
Fam / Family Hotel
In Hotels, die in einem Reisekatalog
von FTI mit "Fam" gekennzeichnet sind,
werden Kinderermäßigungen bzw. günstige
Kinderfestpreise angeboten.
Hotels, die als "Family Hotel"
bieten folgende Familienvorteile: Familienzimmer
bzw. familiengerechte Unterbringung, Miniclub
mit Deutsch sprechender Betreuung und 100% Ermäßigung
für das 1.Kind.
Mit "Fam" bzw. als "Family Hotel"
gekennzeichnete Hotels sind außerdem besonders
familienfreundlich eingerichtet (Kinderpool,
Spielplatz etc.).
Kindergeld
Bei Buchung einer Flugpauschalreise
bis zum 31.01.2010, zahlt FTI pro Kind 50 Euro
Kindergeld.
FTI Bonus
In ausgesuchten Hotels
zahlt FTI einen Bonus von bis zu 30 Euro bei
Buchung einer Pauschalreise. Dieser Bonus ist
mit anderen Sparvorteilen kombinierbar.
Kuriose
Hotelbeschwerden: Der Regen zu laut und die Berge zu hoch
Das internationale Hotelbuchungsportal HRS hat nach einer
Umfrage bei ausgesuchten Hotelbetreibern einige besonders
kuriosen Beschwerden von deutschen Hotelgästen zusammengestellt.
Kuriose Hotelbeschwerden von Hotelgästen aus Deutschland:
Ein Hotelgast in einem Kurort
an der Ostsee hatte sich darüber beschwert,
warum ihm eine Kurtaxe in Rechnung gestellt wurde,
er sei während seines Hotelaufenthaltes doch
nie Taxi gefahren.
Bei einigen Hotelbetreibern hatten
sich weibliche Hotelgäste darüber beklagt,
sie seien durch das Schwimmen im hoteleigenen
Schwimmbad schwanger geworden, letztendlich konnten
diese Hotelgäste von der Tatsache überzeugt
werden, dass für die Schwangerschaft wohl
andere Gründe verantwortlich waren.
Ein Hotelgast in einem bayerischen
Hotel beschwerde sich über die zu hohen Bergen,
die würden das Tal, in dem das Hotel lag,
dermaßen einengen, wodurch ihm das Atmen
schwer fiele.
Ebenfalls in einem Hotel in Bayern
beschwerte sich ein Hotelgast, er hätte sich
wegen des starken Regens während der Nacht
derart gefürchtet, weshalb er überhaupt
nicht einschlafen konnte, also sei er auch nicht
bereit die Kosten für diese Übernachtung
zu bezahlen.
Quelle:www.hrs.de
-> über HRS -> Pressespiegel:
1. "focus online: 'Kein Schlaf - keine Bezahlung'"
(pdf-Datei), 29.12.2009
2. "Hamburger Abendblatt: Kuriose Rügen:
Schwanger durch Baden im Pool'" (pdf-Datei),
29.12.2009
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