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Warenverkehr innerhalb
der EU
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Für den Warenverkehr innerhalb der EU gelten grundsätzlich
keine Beschränkungen. Allerdings gibt es weiterhin noch sehr
unterschiedliche Gesetzgebungen der einzelnen EU-Ländern für
bestimmte Warengruppen, wie z.B für Alkoholika, landwirtschaftliche
Produkte und Tabakwaren.
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1. Zollfreie Warenmengen
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Tabak:
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800
Zigaretten oder 400 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo)
oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak
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Alkohol:
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10
Liter Schnaps (Alkohol > 22 % vol.) und 10 Liter
alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) und
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. (z.B. Campari, Portwein,
Sherry) und 90 Liter Wein (davon höchstens 60
Liter Schaumwein / Sekt) und 110 Liter Bier.
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2.
Aussnahme Skandinavien
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Finnland:
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Seit
Anfang 2004 gelten modifizierte Zollbestimmungen bezüglich
der Einfuhr von Tabakwaren und Spiritosen, sowie bei der Einreise
mit einem Haustier.Tabakwaren und Spiritosen dürfen Personen
über 20 Jahren laut Gesetz, bei Einreise aus einem
EU-Land in unbegrenzter Menge einführen, solange sie
zum persönlichen Verzehr bestimmt sind.
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Norwegen:
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weil
Norwegen nicht der EU angehört gelten hier strengere
Einfuhrbestimmungen:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 250 Gramm andere
Tabakwaren und 200 Blatt Zigarettenpapier.,
Alkoholika:
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alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von
mehr als 22 Volumenprozent Alkohol und höchstens
60 Volumenprozent und 1,5 Liter andere alkoholische Getränke
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent
und höchstens 22 Volumenprozent.
oder 3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt
von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22
Volumenprozent.
-
2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenprozent
oder 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenproszent und höchstens
4,7 Volumenprozent
Dies
bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen kann, wenn
dies bei der Einreise das einzige alkoholische Getränk
ist.
Das Mindestalter für alkoholische Getränke von mehr
als 22 Volumenprozent ist 20 Jahren, ansonsten 18 Jahren.
- weitere Infos zu den Zollbestimmungen in Norwegen unter
www.toll.no
(Quelle: Botschaft
von Norwegen, Zollbestimmungen, 27.03.2008)
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3. Steuerliche
Sondergebiete der EU
Für
die steuerlichen Sondergebiete der EU gelten die Einfuhrbestimmungen,
als wenn aus einem 'Nicht EU-Land' Waren importiert
bzw. exportiert werden.
Als steuerliche Sondergebiete gelten: Helgoland (BRD),
die Kanaren (Spanien), französische Kolonialstaaten,
die britischen Kanalinseln, Aland (Dänemark), Berg
Athos (Griechenland) (Quelle, www.focus.de,
traxx-reisen, 28.03.2001)
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4. Die neuen Beitrittsländer:
- Lettland
und Litauen:
- Tabakwaren: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos
oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak,
- Alkoholika: 10 Liter hochprozentige Alkoholika
oder 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port
oder Sherry etc.) oder 90 Liter Wein (davon höchstens
60 Liter Schaumwein) oder 110 Liter Bier
-
Polen: 200 Zigaretten (Für die anderen Tabakwaren
gelten die EU-Freimengen, diese Regelung ist noch bis zum
31.12.2008 gültig).
Aktuelle Meldung: Ab
dem 1.01.2009 gelten für Polen die gleiche Zollbestimmungen
bezüglich Tabakwaren, wie für alle andere EU-Länder,
d.h. es sind dann aus Polen 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos
(Gew. 3g / Zigarillo) oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak,
als Mitbringsel im Reiseverkehr erlaubt.
(Quelle:
Auswärtiges Amt, 27.03.2008)
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aktuelle Meldung:
Mit dem Beitritt
von acht osteuropäischen Staaten und Malta zum sogenannten
Schengener Abkommen, sind nun die Grenzkontrollen innerhalb
von 24 Staaten in Europa i.A. aufgehoben. Auf den Flughäfen
der neuen Beitrittsländer (Eastland, Lettland, Litauen,
Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) tritt
diese Regelung erst am 30.März 2008 in Kraft.
Das Schengener Abkommen gilt nun in 22 EU-Staaten, in Island
und in Norwegen, die Schweiz beabsichtigt im Jahr 2008 ebenfalls
diesem Abkommen beizutreten.
Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien und Zypern
sind nun die einzigsten EU-Länder, die nicht Mitglied des
Schengener Abkommens sind.
(Westdeutsche
Zeitung, Tagesthema "Ein bisschen wie Silvester",
S.4, 22.12.2007) |
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