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Aktuelle Nachrichten aus der
Bankenbranche (letzte News vom 14.06.2010):
I. Lockvogelangebote bei Darlehensverträge sind verboten
Seit dem 01.Juni 2010 gelten in Deutschland neue Gesetze im Verbraucherkreditrecht,
damit wurden EU-Vorgaben zu einer einheitlichen europäischen
Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umgesetzt, mit
dem Ziel die Verbraucherrechte bei Kreditverträgen zu stärken.
Nachfoldend die wesentlichen Richtlinien dieser EU-Verordnung:
- Lockvogelangebote
mit besonders günstigen Zinssätze für Verbraucherkredite,
die nur in Einzelfällen gewährt werden, sind verboten:
Kreditinstitute dürfen nur noch mit Zinssätze für
Ratenkredite werben, den mindestens auch zwei Drittel der Bankkunden
erhalten, die aufgrund dem in der Werbung angepriesenen effektiven
Jahreszins, einen Kreditantrag abschließen. Werbung für
Kreditverträge mit besonders günstigen Zinssätze,
die nur in besonders seltenen Einzelfällen gewährt
werden, sind also verboten.
- Bei
einem Kreditvertrag muss ein Standard-Kreditvertrag verwendet
werden:
Kreditinstitute sind bei Verbraucherdarlehensverträgen
verpflichtet, das Muster "Euro-
päische Standardinformation für Verbraucherkredite
mit vorgeschriebenen Standardinformationen zu verwenden.
- Bei
der Berechnung des effektiven Jahreszins gelten europaweit einheitliche
Richtlinien
- Jeder
Kreditnehmer hat einen Anspruch auf einen Tilgungsplan
- Neues
Kündigungsrecht:
Unbefristete Darlehensverträge können von den Kreditnehmern
jederzeit gekündigt werden. Der Darlehensgeber muss bei
unbefristeten Kreditverträge eine Kündigungsfrist
von mindestens zwei Monaten einhalten.
Befristete Kreditverträge dürfen künftig nun
von den Darlehensnehmer jederzeit ganz oder teilweise zurück
bezahlt werden, nach altem Recht ist dies grundsätzlich
erst nach neun Monaten möglich.
- Die
Kosten einer Restschuldversicherung müssen gegebenfalls
mit in den effektiven Jahreszins einberechnet werden:
Bei Darlehensverträge, die nur in Verbindung mit einer
Restschuldversicherung abgeschlossen werden können, müssen
die Kosten für die oftmals überteuerten Restschuldversicherung,
mit in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.
Durch den
VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) wird allerdings auch
Kritik an den neuen Richtlinien für Kreditvermittler geübt,
weiter Infos hierzu unter "Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie"
-> "Negativ für die Verbraucher:.." als pdf-Datei
Quelle: www.vzbv.de
(Verbraucherzentrale Bundesverband) -> Presse -> Pressemitteilungen:
"Mehr Verbraucherschutz beim Kreditvertrag",
08.06.2010
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II.Durch
EC-Karten-Skimming wurden 2009 in Deutschland rund 40 Millionen
Euro ergaunert
Durch
das sogenannte Skimming (engl. für "das Abschöpfen")
von Bankkarten wurden im vergangenem Jahr rund 40 Millionen Euro
illegal von den Konten deutscher Bankkunden geplündert, d.h.
18.000 Deutsche wurden 2009 Opfer von Geldkarten-Skimming, dies
entsprechen zwar nur 0,02 Prozent der 90 Millionen EC-Karten,
die in Deutschland im Verkehr sind1, allerdings breitet
sich diese Betrugsmasche weiterhin weiter aus.
Nachfolgend finden Sie einige Vorsichtsmaßnahmen wie Sie
sich vor einem Geldkarten-Skimming schützen können:
- Sehr häufig
werden die Magnetstreifen einer Geldkarte an dem Türöffner
zu dem Raum mit den Geldautomaten, durch das Anbringen eines
manipulierten Kartenlesegerätes, kopiert, die Geheimnummer
"PIN" wird dann am Geldautomaten, i.d.R. durch versteckte
Digitalkameras ausspioniert.
Bankkunden, die im Besitz von zwei Geldkarten sind, können
sich in solchen Fällen vor einem EC-Karten-Skimming schützen,
indem sie sich mit der einen Bankkarte Zugang zu dem Raum mit
dem Geldautomaten verschaffen und mit der anderen Karte am Automaten
Geld abheben. Dadurch können die Betrüger kein Duplikat
der Bankkarte mit der zugehörigen Geheimnummer anfertigen.
- Bei keinem
Bankinstitut wird vor dem Eintritt in den Geldautomatenraum
die Eingabe der "PIN" verlangt, die Geheimnummer sollte
daher nur am Geldautomaten selbst eingegeben werden.
- Bei Eingabe
der Geheimnummer sollten Sie das Tastaturfeld entweder mit der
freien Hand oder einem Gegenstand (Geldbörse, Blatt Papier
u.a.) abdecken, damit die Eingabe Ihrer Geheimnummer nicht durch
eine Kamera ausspioniert werden kann.
- Achten
Sie darauf, dass Sie keine Person in der Nähe des Geldautomaten
bei der Eingabe ihrer Geheimnummer beobachtet.
- Nutzen
Sie keinen Geldautomaten, an dem Ihnen etwas ungewöhnliches
auffällt, z.B. angebrachte Leisten oder Verblendungen,
abstehende und lockere Teile, Spuren von Klebstoff rund um den
Kartenschlitz.
- Kontrollieren
Sie regelmäßig Ihre Kontosauszüge und wenden
Sie sich bei Auffälligkeiten umgehend an Ihre Bank
- Bei auffälligen
illegalen Abbuchungen außerhalb der Bankgeschäftszeiten,
z.B. am Wochenende oder an Feiertagen, kontaktieren Sie sofort
die Sperrnotrufnummer "116 116", um Ihre Geldkarte
sperren zu lassen. lassen .2.
- Weil in
den allermeisten Fällen mit Geldkartenduplikaten, die mittels
Geldkarten-Skimming angefertigt wurden, Geld von ausländischen
Banken von den Konten der Opfer abgebucht wird, kann sich der
Bankkunde vor illegalen Abbuchungen aus dem Ausland dadurch
schützen, indem er seiner Bank untersagt Geld an eine ausländische
Bank zu überweisen. Dieser Ratschlag ist natürlich
nur für solche Bankkunden sinnvoll, die über ihr Bankkonto
keine Auslandsgeschäfte abwickeln.
- Besondere
Sicherheitsmaßnahmen beim Gebrauch einer EC-Karte sollte
vor allem bei Auslandsaufenthalte beachtet werden.
a.) Wenn möglich sollten Sie nur an Geldautomaten, die
sich direkt in einem großen Bankinstitut befinden, Geld
abheben, also nicht an freistehenden Geldautomaten am Strand
oder in irgendwelchen dunklen Seitenstraßen.
b.) Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist natürlich
die empfohlene regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge
nicht ohne weiteres möglich.
Ausdrücklich nicht zu empfehlen ist hier für Online-Banking-Kunden,
die Kontoausgänge per Onlinebanking in einem Internetcafe
oder an einem Internetterminal z.B. in der Hotellobby zu kontrollieren,
denn diese Internetrechner können leicht manipuliert und
Ihre "PIN" kann somit unbemerkt von Betrügern
abgefangen werden.
Die Kontobewegungen sollten Sie daher nur an sicheren Internetrechner
im Ausland kontrollieren oder besser durch eine Vertrauensperson
in der Heimat kontrollieren lassen.
c.) Haben
Sie ihre Geldkarte im Ausland verloren oder sollten Sie feststellen,
dass Sie Opfer von Geldkarten-Skimming wurden, müssen Sie
sich direkt mit ihrem Bankinstitiut in Verbindung setzen und
/ oder ihre Bankkarte unverzüglich unter der Sperrnotrufnummer
"0043 - 116 116" sperren lassen.
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von Banken mit kostenlosen Girokonto, EC-Karten und Visa-Karten
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III.
Die Gebühren zum Geldabheben an fremden Geldautomaten sind
in Deutschland kräftig gestiegen
Nach einer Studie der FMH-Finanzberatung
haben die Banken die Gebühren für das Abheben von Bargeld
mit EC-Karte von fremden Bankkunden kräftig erhöht,
als fremde Bankkunden gelten Personen mit EC-Karte, die nicht
von dem Geldinstitut ausgestellt wurde bzw. die an Geldautomaten
von Banken Geld abheben, die nicht zu einem Bankenverbund gehören.
In Deutschland gibt es mehrere Bankenverbünde, zu dem größten
Verbund zählt dabei die Gruppe der Sparkassen mit bundesweit
25.7000 Geldautomaten, gefolgt von Genossenschafts- und Raiffeisenbanken
mit 18.600 Geldautomaten, die Privatbanken wie beispielsweise
Deutsche Bank, Postbank, Hypo-Vereinsbank und Commerzbank sind
zu einem Bankenpool mit 7000 Automaten zusammengeschlossen, desweiteren
haben sich die Direktbanken (Onlinebanken) zu einem Bankenpool
mit 2500 Geldautomaten in Deutschland zusammengeschlossen. Die
Bankenpools sind durch folgende Symbole gekennzeichnet:
*CashPool-Symbol
(z.B. SEB, netbank, Wüstenrot Bank u.a.) |
**Free
Cash-Symbol (z.B. Citibank u.a.) |
***Cash
Group-Symbol (Deutsche Bank, Postbank, Commerzbank u.a.) |
Vor Nutzung
eines Geldautomaten sollten sich also Bankkunden im Klaren sein,
ob die jeweilige Bank zu einem Bankenverbund der Hausbank angehört
und falls nicht, sollten Sie sich genau über die anfallenden
Gebühren für eine Geldabhebung mit EC-Karte informieren,
denn nicht selten kassieren Banken sage und schreibe 10 Euro Gebühr
pro Vorgang. Im Übrigen haben sich diese Gebühren innerhalb
der letzten 6 Monaten in Schnitt um 13 Prozent erhöht und
liegen nach der Erhebung durch die FMH-Finanzberatung z.Z. durchschnittlich
bei 5,64 Euro. Bis Ende 2001 betrugen die Gebühren für
das Geldabheben mit EC-Karte an fremden Geldautomaten übrigens
nur 4 DM.
Diese aktuell sehr hohen Bankgebühren erscheinen gerade aus
dem Aspekt als abzocke weil beispielsweise der Bankenexperte Max
Herbst von der FMH-Finanberatung davon ausgeht, dass pro Geldabhebung
an einem fremden Geldautomat für die durchführende Bank
Kosten von 60 Cent pro Vorgang anfallen.
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Die
Bankgebühren bei Geldabhebung mit EC-Karte
an einem "Fremdautomaten" von ausgesuchter
Banken
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| Bank
/ Sparkasse |
Gebühr
|
Bank
/ Sparkasse |
Gebühr
|
| DBK |
10
EUR |
Deutsche
Bank |
5,99
EUR |
Sparda
Südwest u.
Sparda-Bank West |
10
EUR |
Postbank |
5,99
EUR |
SparkasseFürstenfeldbruck
u.
Sparkasse Landshut |
10
EUR |
Commerzbank |
5,98
EUR |
| VR-Bank
Coburg |
10
EUR |
ING-Diba |
5,00
EUR |
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(Quelle: www.sueddeutsche.de
-> Geld -> Banken: "Abzocke am Geldautomaten - 50
Euro abheben, zehn Euro zahlen", 27.01.2010

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