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Die Einführung und Auswirkungen des Pfandsystems
auf Getränkeverpackungen in Deutschland

Grundlage des seit Anfang des Jahres 2003 eingeführten Dosenpfandes ist die 1991 beschlossene Verpackungsverordnung, in der geregelt wurde, dass ein Pfandpflicht von 25 ct bzw. 50 ct (für Einweg-Getränkeverpackungen ab 1,5 Liter) eingeführt werden muss, falls der Anteil der Mehrwegverpackungen unter 72 Prozent fällt und dieser Anteil liegt nach neusten Schätzungen nur noch bei ca. 60 Prozent* (spiegel-online.de Politik"Dosenpfand: Handel und Wirtschaft geben Widerstand auf" 14.01.2003).
So weit so gut und meiner Ansicht auch vernünftig, nur die Art und Weise wie dieses Dosenpfand eingeführt wurde, lässt mich daran zweifeln, ob unser Land von vernünftig denkenden Politiker regiert wird, denn wie kann man ein Pfandsystem einführen ohne ein bundesweit funktionierendes Pfandrückgabesystem aufgebaut zu haben, dies soll frühestens ab dem 01.Oktober 2003 zur Verfügung stehen. An dieser Stelle soll auch auf ein Mitverschulden des Handels hingewiesen werden, der auf einen Regierungswechsel bei den vergangenen Bundestagswahlen spekulierte und dadurch davon ausgehen konnte, dass in diesem Fall die Verpackungsverordnung nicht in Kraft treten wird.
Nun kam es ja bekanntlich anders und es wurde Hals über Kopf dieses Pfandsystem eingeführt, wofür nun mal wieder der Verbraucher bezahlen muss und die Umwelt keines Weges der Gewinner ist. Als Begründung für meine Vermutung will ich folgendes erwähnen.

  1. Kohlensäurehaltige Getränke in Mehrwegverpackungenr werden sehr selten in Tankstellen oder in Bahnhofsgeschäften angeboten. Aus marktwirtschaftlicher Sicht wird sich dies mit Sicherheit auch nicht ändern, weil es kaum vorstellbar ist, dass diese Geschäfte nun Mehrwegflaschen in ihr Sortiment aufnehmen und dadurch die zusätzliche Einnahmen von Dosenpfand in der Kasse fehlt.
    So werden besonders Tankstellen, Kioske und Bahnhofsgeschäfte mehr Dosenpfand einnehmen als sie wieder an die Verbraucher zurück zahlen, weil der Kunde auf der Durchreise ist und somit die Dose bzw. Einwegflasche sowieso nicht mehr zurück bringen kann. Der Anreiz ist also bis in den Oktober groß "Flaschenbier in Dosen" zu verkaufen, denn damit kann man mehr verdienen, die Umwelt bleibt dabei aber auf der Strecke -> tolle Verordnung muss ich dazu sagen.
  2. In sehr vielen Geschäften wird Bier in Mehrwegflaschen angeboten; Mineralwasser, Limonade und Cola allerdings nur in Dosen. Fazit, das Pfandsystem in der jetzigen Form verführt zum Alkohol, weil man das Pfand für die Bierflasche überall zurück bekommt und somit das Bier mindestens 25 ct billiger ist.
    An dieser Stelle will ich auch auf die Unklarheit der Verbraucher hinweisen, auf welche Dosen nun Pfand erhoben werden und auf welche nicht. Dies hängt von dem Anteil des Verkaufs der jeweiligen Getränke in ökologisch nachteilig eingestuften Getränkeverpackungen ab, ist diese Quote also hoch wird ein Pfand erhoben. Daher die kaum verständliche Regelung, dass beispielsweise für Lipton Ice in Dosen ohne Kohlensäure kein Pfand bezahlt werden muss, für eine Dose Lipton Ice mit Kohlensäure fällt dagegen ein Pfand an. Noch unverständlicher für mich ist, warum für Alkohol-Mischgetränke in Dosen (Cola-Whiskey, Lemmon-Vodka etc) kein Pfand anfällt, denn auch diese Regelung verführt zum Alkohol trinken, weil für einen Durchreisenden die Dose Cola-Whiskey relativ zur Dose Cola um 25 ct billiger wird. Das Gesundheitministerium kann darüber mit Sicherheit nicht zu frieden sein.**
  3. Vermisse ich eine Verbraucheraufklärung dahingehend zu verdeutlichen, Getränke von regionalen Gertränkeanbietern zu kaufen, denn dadurch wird die Umwelt am meisten geschont, weil der Anteil am energieaufwendigen Transport minimiert ist. Zugegeben ist dieser Ratschlag für Personen, die gerne Gertränke von überregionalen Anbietern trinken, Makulatur.

Mehreinnahmen des Einzelhandels durch das Dosenpfand
Nach Schätzungen durch den Hauptverband des Deutschen Einzelhandels wird jede vierte Getränkeverpackung, für die seit Einführung des sogenannten Dosenpfandes ein Pfandgeld bezahlt wurde, nicht zurück gebracht.
Weiterhin hat die Stiftung Deutsche Umwelthilfe (DUH) ermittelt, dass im Jahre 2002 ca. 18 Milliarden Getränkeverpackungen verkauft wurden, für die seit Anfang dieses Jahres ein Pfand erhoben wird. Nach Angaben der DUH hat sich allerdings der Verkauf von Getränken in pfandpflichtigen Einwegverpackungen im Vergleich zu den Verkaufszahlen des vergangenen Jahres halbiert hat. Auf Grundlage dieser Zahlen bleiben dem Einzelhandel eine Zusatzeinnahme durch das Dosenpfand von 50 Millionen Euro pro Monat. Demgegenüber stehen natürlich Mehrausgaben für die Umsetzung der Verpackungsverordnungn, wie z.B. Personal- und Entsorgungskosten, die der Einzelhandel aufbringen muß. (Quelle: Westdeutsche Zeitung , Wirtschaft und Verbraucher - "Jede vierte Dose findest Weg nicht zurück", S.17; 06.03.03)

** Erste Nachbesserung der neuen Verpackungsverordnung:
Bund und Länder haben eine erste Novelle verabschiedet, in der die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen auf grundsätzliche alle Getränkeverpackungen ausgweitet wird.
Ausnahme bleiben:

  • Ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen: Getränkekarton, Schlauchbeutel für Milch (mit der Verordnung wird die Absicht bekundet, weitere Verpackungsarten hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Umweltbelastungen zu untersuchen und bei entsprechendem Ergebnis in Zukunft als "ökologisch vorteilhaft" einzustufen.)
  • Wein (inklusive Perl-, Schaum-, Wermut- und Dessertweine), Spirituosen und allen Mixgetränken mit einem überwiegenden Anteil davon
  • diätetischen Lebensmitteln im Sinne des § 1 der Verordnung über diätetische Lebensmittel.

(Quelle: Bundesumweltministerium, Referat Öffentlichkeitsarbeit unter www.pfandpflicht.info; "Jürgen Trittin: Weg für einfachere Pfandregelung frei", 22.02.2003)

*Vier Rücknahmesysteme machen die Rückgabe von Pfandflaschen nicht einfach
Seit der Einführung des Pfandsystems auf Einweg-Getränkeverpackungen existieren nun fünf Rücknahmesysteme und der Verbraucher kann dabei leicht den Überblick verlieren.

  1. P-System: Beim dem P-System von Lekkerland-Tobacco sind die Dosen mit einem P-Symbol gekennzeichnet, die Rückgabe und Auszahlung des Pfandes kann bei den teilnehmenden Geschäften, zumeist Tankstellen und Kioske, ohne Bon erfolgen. (Infos im Internet unter www.lekkerland.de)
  2. AVR-System: Bei diesem Rücknahmesystem der Berliner Arbeitsgemeinschaft AVR werden die Verpackungen mit einem Metallstreifen gekennzeichnet. Die Rückgabe erfolgt an Rücknahmeautomaten der teilnehmenden Geschäften, dabei erhält man am Automaten einen Bon, der an der Kasse eingelöst werden muss.
  3. Westpfand: Durch Aufdruck eines Symbol werden bei diesem System Pfandverpackungen gekennzeichnet, vor allem rheinische Brauereien wollen sich diesem Rücknahmesystem anschließen. (Infos im Internet unter www.westpfand.de
  4. Insellösungen: Discount-Märkte wie Aldi, Lidl u.a. haben ihre eigene Rücknahmesysteme für pfandpflichtige Getränkeverpackungen aufgebaut, die Rückgabe solcher Verpackungen ist somit nur in den Geschäften der entsprechenden Firma möglich.

(Quelle: WZ, Wirtschaft und Verbraucher - "Dosendschungel lichtet sich nicht", S.29; 30.09.03)

*Die Quote von Mehrwegverpackungen steigt an
Erste Erhebungen nach Einführung des Dosenpfandes ergeben eine Erhöhung der Mehrwegquote von allen Getränkeverpackungen auf 61 Prozent, der Anteil verkaufter Limonade und Cola in Mehrwegflaschen stieg von 50,5 Prozent auf 75,8 Prozent und die Mehrwegquote von Bier stieg von 74,7 Prozent auf erfreuliche 91 Prozent. (Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft und Verbraucher: "Pfand erhöht die Mehrwegquote",S.7; 21.02.2003).
Diese Zahlen scheinen den Erfolg dieser neuen Verordnung zu belegen und dies ist auch gut so, leider kostet aber die Einführung des Dosenpfandes den Verbraucher unnötig viel Geld.

8,75
ct

Mein Beitrag (bis zum 29.09.2003) zu, von mir bezahltem Dosenpfand, das ich dem Handel "spende", weil ich es nicht mehr einlösen kann

weitere Informationen zum "Dosenpfand" im Internet:

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letzte Aktualisierung: 01.07.2013
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