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Artikel vom 01.03.2010
Der Reiseleiter einer Abenteuertour darf konditionsschwache Teilnehmer ausschließen Die Reiseleiter von sogenannten Trekkingtouren (auf deutsch Abenteuertouren) dürfen Teilnehmer von der Tour ausschließen, wenn sie sich sicher sind, dass einzelne Teilnehmer/-innen den Anforderungen an die Tour nicht gewachsen sind. Für eine Trekkingtour können Personen als nicht geeignet eingestuft werden, die offentsichtlich unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden oder deren allgemeine konditionelle Verfassung nicht dem Schwierigkeitsgrad der Tour genügt, aber auch Personen, die mit einer mangelhaften Ausrüstung z.B. schlechtes Schuhwerk etc. an der Trekkingtour teilnehmen wollen, können vom Reiseleiter kurzfristig von der gebuchten Tour ausgeschlossen werden.
In solchen Fällen liegt dann auch kein Reisemangel vor, wenn die Trekkingtour als Bestandteil einer Pauschalreise gebucht wurde, durch den Ausschluß an der Tour für den Reiseteilnehmer bedauerlicherweise ein Teil der gebuchten Reise ausgefallen ist.
Nach einem Urteil des Landgericht Kempten (AZ: 53 S244/90) musste der Reiseveranstalter einer Urlauberin, die im Rahmen einer Pauschalreise eine Wanderung gebucht hatte, vor Ort vom Führer der Wanderung aufgrund ihrer offentsichtlichen konditionellen Beeinträchtigungnen allerdings von der Wanderung ausgeschlossen wurde, keinen anteiligen Reisepreis erstatten und auch keinen Schadensersatz leisten.1
Unter Wikipedia wird eine Trekkingtour folgendermaßen definiert: "Trekking bezeichnet das Zurücklegen einer längeren Strecke mit Gepäck, über einen längeren Zeitraum und unter weitestgehendem Verzicht auf eventuell vorhandene Infrastruktur. Trekking kann als Weitwanderung, als Reittour, aber auch mit dem Fahrrad, dem Kanu, mit Langlaufschiern, Schneeschuhen, oder anderen Outdoor-Fortbewegungsmitteln durchgeführt werden."
1Quelle: Westdeutsche Zeitung, Wochenende / Das Magazin für Reise und Freizeit, S.2: "Recht auf Reisen - 'Aus' für Trekking-Tour",    27.02.2010
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Reiserecht: Der Reiseleiter einer Abenteuertour (z.B. Wandertouren, Radtouren etc.) darf konditionsschwache Teilnehmer ausschließen

Gerichtsurteil zu Reisepreisminderung im Falle eines Ausschlußes von einer Wandertour oder Radtour wegen gesundheitlichen Einschränkungen, Konditionsmangel oder schlechter Aussrüstung
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