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vom 15.09.2010 |
Die Deutsche Bahn darf für den Verkauf von manchen
Bahntickets am Schalter einen Bedienzuschlag verlangen
Der
Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage durch
das Regierungspräsidium Darmstadt gegen die Deutsche
Bahn, weil diese für den Verkauf von einigen Bahntickets
einen Bedienzuschlag erhebt, abgewiesen.
Die Deutsche Bahn darf also weiterhin für manche Bahntickets,
die am Schalter also nicht am Automaten oder im Internet
gekauft werden, den vor ca. acht Jahren eingeführte
Bedienzuschlag von zwei Euro pro Ticket verlangen. Diese
Regelung gilt beispielsweise für das "Schöne-Wochenend-Ticket"
und zahlreiche Ländertickets.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat unter anderem
die Klage gegen die DB damit begründet, dass durch
diesen Bedienzuschlag ältere Menschen benachteiligt
würden, weil diese oftmals überfordert seien die
komplizierten Ticketautomaten zu bedienen. Dieser Argumentation
widersprach der Hessische Verwaltungsgerichtshof und kam
zu dem Entschluß, dass es keine Frage des Alters sei
ob jemand ein Bahnticket am Schalter oder Automaten kauft,
sondern dies sei nur eine Frage der Bequemlichkeit.
(Quelle: www.sueddeutsche.de
-> Reise: "Bahntickets am Schalter Bedienzuschlag
ist rechtens", 14.09.2010)

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