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Artikel vom 15.11.2010

In Deutschland klagen nur wenige Flugpassagiere ihre zustehende Fluggastrechte ein

Seit Anfang 2005 gilt in den Ländern der Europäischen Union eine EU-Verordnung, nach der Flugpassagiere Entschädigungszahlungen von einer Fluggesellschaft einfordern können, falls sich ein Flug mit mehr als zwei Stunden verspätet bzw. kompeltt ausfällt (weitere Infos hierzu unter "Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges").
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau nehmen allerdings in Deutschland nur wenige Flugpassagiere ihre gesetzlich zustehende Fluggastrechte wahr und fordern von einer Fluggesellschaft Entschädigungszahlungen ein, falls sich der Flug stark verspätet hat bzw. annulliert wurde. So ergab eine Analyse der Verbraucher-Datenbank "EU-Claim", dass im vergangenem Jahr von Februar bis Dezember in Deutschland 1816 Flüge mehr als 90 Minuten Verspätung hatten und 5298 Flüge wurden sogar komplett gestrichen, demnach hätten in dem untersuchten Zeitraum mehr als 100.000 Flugpassagiere Entschädigungszahlungen zugestanden.
Nach Auskunft des Luftfahrtbundesamtes werden allerdings in Deutschland jährlich nur zwischen 3000 und 4000 Beschwerden wegen Flugverspätungen und Flugausfälle gestellt, in den Niederlanden sind es dagegen jährlich ca. 12.000 Beschwerden.

Quelle: www.fr-onlinel.de -> Wirtschaft: "Rechte von Fluggästen - Schlecht informiert", 13.11.2010

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letzte Aktualisierung: 24.10.2014

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Nur wenige Flugpassagiere nehmen ihre Fluggastrechte bei Flugverspätung oder Flugausfall wahr. Reiserecht zur Fluggastrechteverordnung (Schadensersatzzahlung / Entschädigung durch die Fluggesellschaft)

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