Das unerschütterliche
Prozessieren einer Flugpassagerin gegen eine Fluggesellschaft durch mehrere Instanzen,
hat nun zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geführt, wonach Flugpassagiere
einen größeren Schadensersatzanspruch im Falle von Gepäckverlust
haben könnten.
Im konkreten Fall verklagte die Urlauberin eine Fluggesellschaft,
weil auf der Flugreise ein aufgegebenes Gepäckstück verloren ging. Das
aufgebene Gepäckstück beinhaltete u.a. eine Golftasche mit der gemeinsamen
Ausrüstung des mitreisenden Lebenspartner der Frau.
Die Fluggesellschaft
wollte zwar für das verloren gegangene Gepäckstück, den im Montrealer
Übereinkommen* festgelegten Höchstbetrag, als Schadensersatz zahlen,
war aber nicht bereit den Schadensersatzanspruch auf die beiden Fluggäste
auszudehnen. Der Reisesenat des Bundesgerichtshofs musste also nun entscheiden,
ob sich der maximale Schadensersatzanspruch bei Gepäckverlust auf die Anzahl
der Gepäckscheine oder auf die Anzahl der Flugpassagiere, die in einem Gepäckstück
Wertsachen transportieren, bezieht.
Der BGH entschied in diesem Fall, dass
nicht der Gepäckschein ausschlaggebend sei und nach dem Montrealer Abkommen*
jedem Reisenden der Höchstbetrag bei Sachschäden zusteht, auch dann,
wenn das Gepäck im Koffer eines Mitreisenden transportiert wird. Der Fall
wurde somit an das Landgericht Darmstadt zurückverwiesen, das nun neu über
die Schadensersatzhöhe entscheiden muss.
1. *Das Montrealer
Abkommen (Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über
die Beförderung im internationalen Luftverkehr) regelt die Haftungsfragen
bei Personenschäden, Verspätungsschäden und Sachschäden im
internationalen Flugverkehr. Bei Sachschäden, also beispielsweise im Falle
eines Gepäckverlustes, wurde im Montrealer Abkommen ein Höchstbetrag
von 1131 SZR
pro Reisenden festgelegt. SZR steht für Sonderziehungsrecht
und ist eine vom Internationalen Währungsfond eingeführte, künstliche
Währungseinheit (1131 SZR entprechen ca. 1284,80 Euro, Stand März 2011)
2.
u. 3. Quellen:
1. www.focus.de
-> Reisen -> Urlaubstipps -> Reiserecht: "
BGH-Urteil: Mehr Rechte
bei Gepäckverlust", 17.03.2011
2. u. 3. wikipedia.org
-> Artikel "Sonderziehungsrecht" und Artikel "Montrealer Abkommen"