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Artikel vom 02.05.2011

Die geplante Lockerung des Flüssigkeitsverbotes im Handgepäck tritt nun doch nicht in Kraft

Eigentlich hatte die EU-Kommission beschlossen, dass seit dem 29. April 2011 für Transitreisende unter bestimmten Voraussetzungen, eine Lockerung des Flüssigkeitenverbotes in Kraft treten sollte. Demnach hätten Transitreisende Flüssigkeiten, die in einem Duty-Free-Shop auf einem Flughafen gekauft wurden und sich in einem versiegelten, manipulationssicheren Plastikbeutel befinden, wieder mit an Bord eines Flugzeuges nehmen dürfen.
Einige EU-Länder wie z.B. Frankreich und Großbritannien haben alledings bezüglich einer Lockerung des Flüssigkeitsverbotes große Sicherheitsbedenken und weigerten sich daher, die neue EU-Richtlinie umzusetzen. Damit nun für Transitreisende z.B. auf einem englischen Flughafen keine andere Handgepäckbestimmungen gelten als für Transitreisende auf einem deutschen Flughafen, wurde die geplante Lockerung des Flüssigkeitsverbotes bis auf Weiteres wieder auf Eis gelegt.
Weitere Informationen über die Handgepäckbestimmungen siehe unter...

Quelle: www.ftd.de -> Politik -> Europa: "Sicherheit - Gerangel um Flüssigkeiten an Bord", 01.05.2011

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letzte Aktualisierung: 02.05.2011

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Die geplante Lockerung des Flüssigkeitsverbotes im Handgepäck tritt nun doch nicht in Kraft

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