Artikel vom 02.05.2011
Die geplante Lockerung des
Flüssigkeitsverbotes im Handgepäck tritt nun
doch nicht in Kraft
Eigentlich hatte die EU-Kommission beschlossen,
dass seit dem 29. April 2011 für Transitreisende
unter bestimmten Voraussetzungen, eine Lockerung des Flüssigkeitenverbotes
in Kraft treten sollte. Demnach hätten Transitreisende
Flüssigkeiten, die in einem Duty-Free-Shop auf einem
Flughafen gekauft wurden und sich in einem versiegelten,
manipulationssicheren Plastikbeutel befinden, wieder mit
an Bord eines Flugzeuges nehmen dürfen.
Einige EU-Länder wie z.B. Frankreich und Großbritannien
haben alledings bezüglich einer Lockerung des Flüssigkeitsverbotes
große Sicherheitsbedenken und weigerten sich daher,
die neue EU-Richtlinie umzusetzen. Damit nun für
Transitreisende z.B. auf einem englischen Flughafen keine
andere Handgepäckbestimmungen gelten als für
Transitreisende auf einem deutschen Flughafen, wurde die
geplante Lockerung des Flüssigkeitsverbotes bis auf
Weiteres wieder auf Eis gelegt.
Weitere Informationen über die Handgepäckbestimmungen
siehe unter...