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gewerbliche Möbel |
robuste
und moderne Büromöbel |
Regalsysteme:
beliebig erweiterbare Büro- und Lagerregale
| Prospektständer,
Katalogregale und Prospekthalterungen zur Wandmontage |
Sichtschutzwände
und Raumteiler: vielseitig einsetzbare und standstabile Stellwände |
Glasvitrinen:
Säulenvitrinen, Tischvitrinen etc.
für Ladenlokale, Messen und öffentliche Einrichtungen |
hochwertige Möbel für
Privat | moderne
und bequeme Barhocker Barhocker, Stehtische
und Bistrotische | hochwertige
Stühle: Esstischstühle, Freischwinger,
Konferenz- u. Veranstaltungsstühle | bequeme
Schreibtischstühle: Drehstühle,
Chefsessel und Schreibtischstühle für Kinder |
exklusive
TV-Möbel: TV-Racks, Standfüße
für Flachbildschirme, TV-Wand- u. Deckenhalterungen |
moderne
Garderobenmöbel: Wandgarderoben,
Garderobenständer, Schuhschränke u. Beistelltische |
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Warenverkehr innerhalb der EU
Für den Warenverkehr innerhalb der EU gelten grundsätzlich
keine Beschränkungen. Allerdings gibt es weiterhin noch sehr unterschiedliche
Gesetzgebungen der einzelnen EU-Ländern für bestimmte Warengruppen,
wie z.B für Alkoholika, landwirtschaftliche Produkte und Tabakwaren. |
1.
Zollfreie Warenmengen
Kaffee: | 10 Kilogramm Kaffee |
Tabak: | 800
Zigaretten oder 400 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder 200 Zigarren
oder 1 kg Rauchtabak. |
Alkohol: | 10 Liter Schnaps (Alkohol > 22 % vol.)
und 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) und
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. (z.B. Campari, Portwein, Sherry) und
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein / Sekt) und 110
Liter Bier. | Benzin / Diesel: | Eine
Tankfüllung (kein umgebauter, also nachträglich vergrößerter
Tank) und max. 20 Liter in einem Reservekanister. In Deutschland ist
nur ein Ersatzkanister pro Fahrzeug erlaubt. In anderen Ländern ist das Mitführen
eines Ersatzkanister ganz verboten z.B. in Bulgarien, Griechenland, Luxemburg,
Rumänien und Ungarn oder es sind verkehrsrechtlich nur 10 Liter bzw. 5 Liter
erlaubt. Max. 10 Liter in Ersatzkanister sind z.B. in Belgien, Dänemark,
Frankreich, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien und Tschechien erlaubt.
Max. 5 Liter im Ersatzkanister sind z.B. in Montenegro und Serbien erlaubt. |
Bargeld: | Ab einem
Betrag von 10.000 Euro muss Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel auf Verlangen
eines Zollbeamten vorgezeigt werden. Aufgrund der in Deutschland geltenden Gesetze
zur Bekämpfung von Geldwäsche, besteht bei Bargeldbeträge ab 10.000
Euro im innereuropäischen Reiseverkehr und generell ab 12.500 Euro bei jedem
Zahlungsverkehr die Nachweispflicht darüber, woher das Geld kommt, wem es
gehört und über den Verwendungszweck. Ein Verstoß gegen die
Bargeld-Anmeldepflicht wird mit empfindlichen Geldstrafen bestraft. Gesetz
nach "§ 12a Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs"
(Gesetzestext unter gesetze-im-internet.de) |
| 2.
Aussnahme Skandinavien
Finnland: | Seit Anfang 2004 gelten
modifizierte Zollbestimmungen bezüglich der Einfuhr von Tabakwaren und Spiritosen,
sowie bei der Einreise mit einem Haustier.Tabakwaren und Spiritosen dürfen
Personen über 20 Jahren laut Gesetz, bei Einreise aus einem EU-Land
in unbegrenzter Menge einführen, solange sie zum persönlichen Verzehr
bestimmt sind. | Norwegen: |
weil Norwegen nicht der EU angehört gelten hier strengere Einfuhrbestimmungen:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 250 Gramm andere Tabakwaren und 200 Blatt
Zigarettenpapier., Alkoholika: - alkoholische Getränke
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent Alkohol und höchstens
60 Volumenprozent und 1,5 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt
von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent.
oder
3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent
und höchstens 22 Volumenprozent. - 2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt
von mehr als 2,5 Volumenprozent
oder 2 Liter andere alkoholische Getränke
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenproszent und höchstens 4,7
Volumenprozent Dies bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen
kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische Getränk ist.
Das Mindestalter für alkoholische Getränke von mehr als 22 Volumenprozent
ist 20 Jahren, ansonsten 18 Jahren. - weitere Infos zu den Zollbestimmungen
in Norwegen unter www.toll.no
(Quelle: Botschaft
von Norwegen, Zollbestimmungen, 27.03.2008) |
3. Steuerliche Sondergebiete der EU
Für die steuerlichen Sondergebiete
der EU gelten die Einfuhrbestimmungen,
als wenn aus einem 'Nicht EU-Land' Waren
importiert bzw. exportiert werden.
Als steuerliche Sondergebiete gelten:
Helgoland (Deutschland), die Kanaren (Gran
Canaria, Lanzarote, Teneriffa, Fuerteventura,
La Palma, La Gomera und El Hierro), französische
Kolonialstaaten, die britischen Kanalinseln,
Aland (Dänemark), Berg Athos (Griechenland)
Quelle, www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001 |
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| | weitere
Informationen zu den Zollbestimmungen der einzelnen Ländern im Internet:
Zollbestimmungen und Steuern der Bundesrepublik Deutschland unter www.zoll.de
Infos über Zollvorschriften der Länder weltweit unter
www.auswaertiges-amt.de
EU-Verordnung über Ein- und Ausfuhr von Heimtieren, Infos unter
www.tierarzt-uhl.de
Linkliste der nationalen Zollbehörden weltweit unter www.europa.eu.int
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