Gerichtsurteile bezüglich der gebuchten Ferienunterkunft
(Reiserecht zum Thema Buchung eines Hotels, einer Ferienwohnung / Ferienhaus oder Appartements)
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Schadensersatz wegen verdorbenem Hotelessen: Urlauber sind in der Beweispflicht

Eine Mutter hatte mit ihren drei Kindern einen 15-tägigen Pauschalurlaub in der Türkei verbracht. Vor Ort erkrankte zuerst ein Kind und bekam Brechdurchfall, Magenkrämpfe und Fieber, die Erkrankung war sogar so stark, dass ein Krankenhausaufenthalt notwendig wurde. Auch die zwei weiteren Kinder der Urlauberin erkrankten während des Türkeiurlaub. Durch eine Untersuchung nach dem Urlaub wurde der Anfangsverdacht bestätigt, dass Salmonellen der Auslöser für die Erkrankung waren.
Die Urlauberin macht dafür, die ihrer Ansicht nach, mangelnde Hygiene in der Küche, im Restaurant und im Schwimmbad des gebuchten Hotels verantwortlich. Deshalb verklagte sie den Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz und verlangte außerdem den vollen Reisepreis zurück.
Der Reiseveranstalter zahlte aber nur 231 Euro, das entsprach etwa zehn Prozent des gesamten Reisepreises, und war zu weiteren Zahlungen nicht bereit. Das Landgericht Leipzig (AZ: 5 O 1659/10) entschied in diesem Fall zugunsten des Reiseveranstalters und lehnte die Klage der Urlauberin ab. Die Richter begründen ihr Urteil damit, weil die Klägerin nicht hinreichend beweisen konnte, dass die Erkrankung ihrer Kinder mit mangelnder Hygiene bzw. durch verdorbenes Hotelessen ausgelöst wurde. Nachweislich waren während der Urlaubszeit der Klägerin in dem Hotel weniger als zehn Prozent der Hotelgäste von Durchfallerkrankungen betroffen, somit könne die vermutete mangelnde Hygiene im Hotel nicht bewiesen werden.

Quelle: www.rp-online.de -> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: "Recht auf Reisen: Krämpfe durch Salmonellen – Schadenersatz", 23.07.2011



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Auch Kinder ab 5 Jahre haben Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude

Eine Mutter mit ihrem Sohn hatte ein Pauschalreise in einem Clubhotel in Ägypten gebucht und diese Hotelanlage sollte über einen Kinderclub mit einm Kinderpool verfügen. Vor Ort stellte sich aber heraus, dass in dem neugebauten Clubhotel der Kinderclub und Kinderpool noch nicht fertiggestellt waren. Außerdem konnte das Kind wegen Bauarbeiten nicht ungestört in der Hotelanlage und am Strand spielen.
Aus diesem Grund hat die Urlauberin den Reiseveranstalter auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verklagt und verlangte zudem eine Reisepreisminderung.
Die Richer des Landgericht Frankfurt am Main (AZ: 2-24 S 61/10) verurteilten in diesem Fall den Reiseveranstalter, den Reisepreis nachträglich um 73 Prozent zu mindern, zudem sprachen sie dem Sohn eine Schadensersatzzahlung von 1765 Euro zu.
In der Urteilsbegründung waren die Richter der Meinung, dass auch Kinder ab fünf Jahren Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude haben. Speziell habe in diesem Fall der fehlende Kinderpool, der nicht geöffnete Kinderclub und die durchgeführten Bauarbeiten in der Hotelanlage, den Erlebniswert des Urlaubs für das kleine Kind erheblich geschmälert.

Quelle: www.spiegel.de -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: "Urteil - Kind erhält Schadenersatz für fehlenden Hotelpool", 27.05.2011

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Reisepreisminderung weil im Hotel der Meerblick fehlte
Ein Urlauber hatte bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Ibiza gebucht, dabei entschied sich der Pauschaltourist für ein Hotel, das in dem Reisekatalog als ein Haus mit fantastischem Meerblick angepriesen wurde.
Vor Ort stellte sich dann aber leider heraus, dass von dem Zimmer des Urlaubers nur eine große Hauswand zu erkennen war, von einem fantastischen Meerblick also nichts zu sehen war. Aus diesem Grund verklagte der Ibiza-Urlauber seinen Reiseveranstalter zur anteiligen Erstattung des Reisepreises.
Das Amtsgericht Duisburg (AZ.: 53 C 4617/09) hielt in diesem Fall eine Reisepreisminderung von sieben Prozent für gerechtfertigt, weil erwiesenermaßen von dem gebuchten Hotel überhaupt kein Meerblick möglich ist, also auch kein eingeschränkter Blick auf das Meer.
(Quelle: www.rp-online.de -> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: "Reiserecht - Meerblick fehlt: Geld zurück", 03.01.2011)

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Urlauber sind nicht verpflichtet, das Inventar eines Hotelzimmers oder Ferienwohnung zu kontrollieren

In einem Urteil durch das Landgericht Leipzig(AZ: 8 O 696/11) wurde die Vertragsbedingung bei Anmietung einer Ferienwohnung, wonach der Mieter verpflichtet wird bei Einzug das Inventar der Ferienwohnung zu kontrollieren, als unzulässig erklärt.
Der entsprechenden Mietvertrag enthielt eine Klausel, die den Mieter verpflichtet direkt bei Ankunft das Inventar der Ferienwohnung auf Vollständigkeit und mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Fehlende Einrichtungsgegenstände und sonstige Mängel sind außerdem dem Vermieter unverzüglich zu melden, ansonsten würden laut Vertragsbedingung alle Gewährleistungs- und Ersatzansprüche entfallen und zudem kann der Vermieter den Mieter für fehlendes bzw. beschädigtes Inventar haftbar machen.
Diese Vertragsbedingung ist laut einem Urteil des Landgerichts Leipzig unzulässig, weil ein Mieter nicht für fehlende bzw. beschädigte Einrichtungsgegenstände haftbar gemacht werden kann, die bereits vor dem Einzug fehlten bzw. beschädigt waren. Vielmehr sei der Mieter verpflichtet, das Inventar einer Ferienwohnung nach Vermietung auf Mängel zu überprüfen.
Quelle: www.focus.de -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: "Urteil Ferienwohnungen - Sofortige Inventarkontrolle nicht nötig", 06.06.2012

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Eine Kleiderordnung in einem Hotel ist kein Reisemangel
Ein Ehepaar hatte nach einem zehntägigen Urlaub auf Kreta den Anbieter dieser Pauschalreise auf 414 Euro Schadensersatz verklagt, weil dem Ehemann, aufgrund einer gültigen Kleiderordnung in dem gebuchten Hotel, untersagt wurde mit einer Dreiviertelhose den Speisesaal zu betreten.
Die Pauschaltouristen fühlten sich durch diese Aufforderung bloßgestellt und außerdem sei im Reisekatalog des Veranstalters nicht auf die gültige Kleiderordnung in dem gebuchten Hotel hingewiesen worden. Sie hätten dieses Hotel also auch nicht gebucht, wenn sie über diesen Kleiderzwang informiert gewesen wären.
Das Amtsgericht München wies die Klage allerdings ab. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass eine landestypische Verpflichtung, wonach in vielen Hotels der gehobenen Klasse eine angemessene Bekleidung (in diesem Fall eine lange Hose für den Herrn) vor Betreten eines Speisesaales vorgeschrieben wird, keine Beeinträchtigung der Reise darstellt. Urlauber, die nicht bereit sind sich in gewisen Maßen landestypischen Gebräuchen anzupassen, sollten besser zu Hause bleiben.
Quelle: www.spiegel.de -> Nachrichten -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: "Reiserecht - Touristen müssen sich an Kleiderordnung halten", 11.10.2010

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Reiserecht gilt auch bei Buchung einer Ferienwohnung
Ein Sportverein hatte für seine Mitglieder eine Gruppenunterkunft im Rahmen einer Skireise in die Schweiz gebucht, allerdings kam fünf Monaten nach der Buchung vom Ferienhausvermieter die Mitteilung, dass die gebuchte Unterkunft nicht mehr zur Verfügung stehe. Daraufhin hat der Organisator dieser Skireise eine Ersatzunterkunft zu einem deutlich höheren Preis gebucht und den ersten Ferienhausvermieter, nach über einem Monat, auf Erstattung der Mehrkosten für die Ersatzunterkunft verklagt.
Das Landgericht Münster (AZ: 8 S4/08) wies jedoch die Klage mit der Begründung ab, dass auch bei Buchung einer Gruppenunterkunft in Ferienwohnungen das Reiserecht und nicht das Mietrecht gilt, auch dann, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters von "Mietbedingungen" die Rede ist.
In dem verhandelten Fall hatte es der Organisator versäumt die vierwöchige Frist einzuhalten, die nach gültigem Reiserecht eingehalten werden muss, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
(Westdeutsche Zeitung, Reise S.9: "Reiserecht gilt auch bei der Gruppentour", 05.12.2009)

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Eine defekte Klimaanlage im Speisesaal berechtigt zur Reisepreisminderung

Während eines 7-tägigen Hotelaufenthaltes war die Klimaanlage im Speisesaal an vier Tagen ausgefallen, in der Katalogbeschreibung des Reiseveranstalters zu diesem Hotel wurde aber ausdrücklich auf einen klimatisierten Speisesall hingewiesen. Aus diesem Grund hat ein Hotelgast den Reiseveranstalter zur Auszahlung einer Reisepreisminderung verklagt. Das Amtsgereicht Duisburg (AZ: 33 C 1392/08) urteilte in diesem Fall, dass der Reiseveranstalter dem Kläger eine Preisminderung von 5 Prozent, für die Tage an denen die Klimaanlage im Speisesaal nicht funktionierte, zurückzahlen muss. In Abhängigkeit vom Hotelpreis entsprachen dies 39,14 Euro.
Die Richter wiesen in dem Urteil außerdem darauf hin, dass der Kläger nicht verpflichtet war, die Temperatur im Speisesaal zu messen, weder noch muss er darlegen in welcher Weise die kaputte Klimaanlage den Hotelaufenthalt beeinträchtigt hat.
(Quelle: www.sueddeutsche.de -> Newsticker:"Klimaanlage läuft nicht: Geld zurück für Urlauber", 29.05.2009)

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Bei schlechten Hotelbewertungen drohen Abmahnungen durch einen Anwalt
Besonders nach der Hauptreisezeit fühlen sich sehr viele Urlauber dazu hingerissen, ihren erlebten Ärger über das gebuchte Hotel, in einem der zahlreichen Hotelbewertungsportalen im Internet zu veröffentlichen. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass immer mehr Hotels und Hotelketten die Hotelbewertungen über ihr Hotel genau beobachten und einige Hoteliers beauftragen, im Falle einer besonders schlechten Hotelkritik, einen deutschen Anwalt dazu, den Forenschreiber mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und einer Unterlassungserklärung mit Schadensersatzansprüchen zu konfrontieren.
Damit eine schlechte Hotelkritik nicht zu einem teueren juristischen Nachspiel führt, sollten einige Punkte beachtet werden:
  1. Bei einer Hotelkritik sollten Sie sich über den Unterschied zwischen einem Werturteil und einer Tatsachenbehauptung bewusst sein.
    Ein Werturteil ist eine subjektive Meinung, z.B. "das Essen hat mir nicht geschmeckt" oder "die Zimmer haben mir nicht gefallen", solche Werturteile fallen unter die freie Meinungsäußerung und sind juristisch unbedenklich.
    Eine Tatsachenbehauptung ist z.B. "das Essen war verbrannt" oder "die Zimmer waren in einem desolaten Zustand", solche Tatsachenbehauptungen müssen gegebenfalls bewiesen werden können.
  2. Bei getätigten Tatsachenbehauptungen müssen Sie diese belegen / beweisen können, also z.B. durch aussagekräftige Fotos über das verbrannte Essen bzw. über den Zustand der Zimmereinrichtung und / oder belegbare, glaubwürdige Zeugenaussagen, die meine Tatsachenbehauptung bestätigen.
  3. Ein Werturteil sollte frei von Beleidigungen und persönlichen Herabsetzungen sein, also z.B. Äußerungen wie "der Hotelbetreiber ist ein Betrüger / Abzocker" oder "das Personal ist dumm und faul" etc., geht juristisch gesehen in Richtung Schmähkritik und diese kann ebenfalls abmahnwürdig sein.

(www.wdr.de -> Fernsehen -> Information -> markt -> Sendung vom 07. Juli 2008: "Internetforen: Folgenreiche Bewertungen", 07.07.2008)

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Kein Schadenserstatz, wenn bei einer mangelhaftem Unterkunft die vom Reiseveranstalter angebotene Eratzunterkunft ohne Grund abgelehnt wird.
Einen zweiwöchigen Kroatienurlaub für EUR 2016 hat eine Familie vorzeitig abgebrochen, weil das gebuchte Appartement in einem mangelhaften Zustand und äußerst ungepflegt war. Aufgrund der mangelhaften Unterkunft haben sich die Urlauber nach zwei Tagen bei der Reiseleitung beschwert, daraufhin bot der Reiseveranstalter der Familie ab dem 4. Tag eine Ersatzunterkunft in der gleichen Ferienanlage an. Die Urlauber hatten sich allerdings diese Ersatzunterkunft nie angeschaut und somit die Ersatzunterkunft des Reiseveranstalters ohne Grund abgelehnt. Nach 10 Tagen ist die Familie vorzeitig abgereist und verklagte vor dem Amtsgericht München (AZ: 231 C 1828/06) den Reiseveranstalter auf Minderungs- und Schadensersatzanspruch. Die Richter kamen zwar zu dem Urteil, dass das Appartement erhebliche Mängel aufwies und somit Minderungsansprüche gerechtfertigt seien, der Kläger hätte allerdings die Ersatzunterkunft, die der Reiseveranstalter ab dem 4. Tag angeboten hat, prüfen müssen und nicht ohne anzuschauen ablehnen dürfen. Deshalb bekam der Kläger nur für die ersten 4 Tage Schadensersatzansprüche zugesprochen. (www.spiegel.de, Reise -> Aktuell -> Reiserecht: "Mangelhafte Unterkunft: Kein Schadenersatz bei voreiliger Abreise", 18.02..2007)

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Keine Schadensersatzansprüche, wenn im Reisekatalog nicht ausdrücklich auf eine deutschsprechende Kinderbetreuung hingewiesen wurde
Eine deutsche Familie hat in einer Ferienanlage in Antalya / Türkei ihren Urlaub verbracht, vor der Buchung des Hotels war man davon ausgegangen, dass in dem angebotenen Kinderclub, wie in den vergangenen Jahren auch, eine deutschsprechende Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt wird. Das Hotel hatte sich allerdings schon auf die veränderten Besucherströme an der türkischen Riviera eingestellt, d.h. im Sommer 2007 und 2008 haben in Antalya und Umgebung mehr Russen als Deutsche ihren Urlaub verbracht, aus diesem Grund wurde in dem Kinderclub anstatt einer deutschsprechenden Kinderbetreuung, eine russischsprachige Betreuung angeboten.
Die Türkei-Urlauber sahen darin einen Reisemangel und verklagten den Reiseveranstalter vor dem Amtsgericht Frankfurt auf Schadensersatz. Das Amtsgericht Frankfurt gab den Klägern in erster Instanz auch Recht. Der Reiseveranstalter war allerdings mit dem Urteil nicht einverstanden, weil in dem Reisekatalog lediglich auf das Angebot eines Kinderclubs hingewiesen und nicht erwähnt wird, dass in diesem Kinderclub auch deutsch gesprochen wird.
So ging der Reiseveranstalter in Revision und in zweiter Instanz wurde die Klage der deutschen Urlauber vom Landgericht Frankfurt (AZ: 2-24 S 258/07) abgewiesen.
In einem internationalen Hotel könne nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Clubsprache Deutsch ist, es sei denn in einem Reiseprospekt wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
(Quelle: www.spiegel.de, Nachrichten -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: "Türkische Riviera - Man spricht Russisch statt Deutschsé", 03.11.2008)

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Für alltägliche Unfälle im Hotel kann kein Schadensersatz gefordert werden
Eine Urlauberin die im Hotel ausgerutscht ist und sich dabei verletzte, hat den Hotelier auf Schmerzensgeld und Erstattung der Arztkosten verklagt. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage (AZ: 30 C 3631/06-22) mit der Begründung ab, dass ausrutschen, z.B. unter der Dusche, zum Alltagsrisiko gehöre. (Westdeutsche Zeitung, Reise-Magazin: "Ausgerutscht - aber ken Schmerzensgeld, S.12; 19.05..2007)

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Schadensersatz wegen Überbuchung des Hotels
Der Bundesgerichtshof stärkt in einem Urteil vom Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03) den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Reiseveranstalter, wenn wegen Hotelüberbuchung die Reise nicht angetreten werden kann. In zwei gleichzeitig zu verhandelten Fällen war zu klären ob Schadensersatzansprüche "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" berechtigt sind.
Fall 1: Die gebuchte Unterkunft in einer Hotelanlage auf den Malediven mit hauseigenem Korallenriff, konnte vom Reiseveranstalter, wegen Hotelüberbuchung, nicht mehr angeboten werden, aber eine Ersatzunterkunft in einem vergleichbaren Hotel auf den Malediven oder die Rückerstattung des Reisepreises. Der Kunde war mit der angebotenen Ersatzunterkunft nicht einverstanden, blieb deshalb zu Hause, und verlangte neben dem Reisepreis noch Schadensersatz. Der BGH sah in diesem Fall 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung für berechtigt an.
Fall 2: Der Reiseveranstalter bestritt, dass der Urlauber zu Hause geblieben ist und irgendwo anders einen Urlaub gebucht und durchgeführt hat, somit also kein Anspruch auf Schadensersatz "wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" besteht. Der BGH wies in diesem Fall darauf hin, der Kunde braucht nicht zu beweisen, dass er zu Hause geblieben ist und sah auch hier 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung als gerechtfertigt.
Die jeweiligen Schadensersatzsätze werden auch zukünftig von den Gerichten von Fall zu Fall zu klären sein, neu an diesem Urteil ist allerdings, dass für die Festlegung des Schadensersatzanspruches, von den Richter der Reisepreis und nicht das Einkommen der Kunden als Grundlage herangezogen wurde.
Der BGH weist in dem Urteil auch daraufhin, dass ein Anspruch auf Schadensersatz entfallen kann, wenn der Reiseveranstalter eine absolut gleichwertige Unterkunft anbieten kann und der Kunde dieser Ersatzunterkunft zustimmt.
(www.spiegel-online.de: Reise-> aktuell -> "BGH-Urteil: Wenn der Urlaub wegen Hotelüberbuchung ausfällt", 13.01.2005)

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Hotelbewertungen aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht geeignet
Kommt es zu Streitigkeiten weil das gebuchte Hotel als mangelhaft empfunden wurde, sind Hotelbewertungen unter den diversen Hotelbewertungsseiten im Internet, die den gleichen Mangel beschreiben, als Beweismittel vor Gericht ungeeignet. Die Online-Bewertungen können allerdings eventuell dafür genutzt werden, um mit der betreffenden Person in Kontatkt zu treten und gemeinsam gegen das Hotel bzw. Reiseveranstalter zu klagen. Des weiteren berechtigen schlechte Hotelkritiken nicht dazu, aufgrund dieser schlechten Bewertung, eine Hotelbuchung kostenlos zu stonieren. (www.spiegel-online.de: Nachrichten -> Reise-> aktuell -> Reiserecht: "Reiserecht: Online-Hotelbewertungen gelten nicht als Beweismittel"", 17.01.2007)

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Reisepreisminderung weil das Hotelzimmer trotz Katalogbeschreibung keinen Balkon hat

Sichert ein Reiseveranstalter in seinem Katalog zu, dass jedes Zimmer eines Hotels über einen Balkon verfügt, das gebuchte Hotelzimmer vor Ort aber kein Balkon hat, so berechtigt dies zu einer Reisepreisminderung.
Das Amtsgericht Duisburg (AZ: 33 C 6013/02) sprach einem Urlauber 10 Prozent Reisepreisminderung zu, weil das gebuchte Hotelzimmer, entgegen der Katalogbeschreibung, über keinen Balkon verfügte, in dem Urteil wurde auch berücksichtigt, dass die Reise im Hochsommer durchgeführt wurde. (www.spiegel-online.de: Reise-> aktuell -> Reiserecht: "Wenn das Balkonzimmer keinen Balkon hat"", 18.06.2004)

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Reisepreisminderung wegen defekter Klimaanlage
Eine defekte Klimaanlage kann zu einer Reisepreisminderung berechtigen, wenn der Urlauber dadurch unerträglichen Temperaturen ausgesetzt ist. Das Landgericht Düsseldorf (AZ: 22 S 257/02) sprach einem Pauschalreisenden 15 Prozent Preisnachlass auf den Gesamtreisepreis zu, weil im gesamten Verlauf des Hotelaufenthaltes, die Klimaanlage bei hochsommerlichen Temperaturen, im Hotelzimmer lag die Temperatur teilweise über 30° Celsius, nicht funktionierte. (www.spiegel-online.de: Reise-> aktuell -> Recht: "Defekte Klimaanlage mindert Reisepreis"", 18.06.2004)

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Reisepreisminderung wegen unerwarteter Abreise in der Nacht
Obwohl die Reiseveranstalter in ihren AGBs ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Flugzeiten geändert werden können, müssen sich die Pauschalreisenden nicht alles gefallen lassen. Nach einem Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (AZ: 32 C 221/03, 72) wurde einem Urlauber 27,05 Euro zugesprochen, weil der Reiseveranstalter den auf 10 Uhr festgelegten Flug, auf 2.50 Uhr in der Nacht vorgezogen hat. Für den Urlauber bedeutete dies, dass er um 0.30 Uhr vom Hotel abgeholt wurde. In dem oben genannten Urteil wurde dies mit einer "massiven Beeinträchtigung der Reisenden" begründet (Westdeutsche Zeitung: reise-magazin "Reiserecht: Nachtruhe" S.13, 15.05.2004)

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Ein WC ist besser als eine Toilette
Wird in der Beschreibung eines Ferienhauses auf eine Toilette verwiesen, so kann dies nach einem Urteil des Landgericht Hamburg (AZ 313 S 78/02) ein einfaches Plumpsklo mit Chemiekalienzusatz sein. Ein stilles Örtchen, welches als WC bezeichnet wird, ist rechtlich gesehen ein besseres Klo mit Wasserspülung. (Westdeutsche Zeitung: reise-magazin "Ferienhaus-Toilette darf auch ein Plumpsklo sein" S.17, 20.03.2004)

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Reisepreisminderung wenn der Reiseveranstalter ein Hostel als Hotel anbietet
Bietet ein Reiseveranstalter ein Hostel (Herberge) als Hotel an, bzw. ordnet ein Hostel im Reisekatalog oder im Internet unter der Rubrik "Hotels und Appartements" ein, dann kann der Reisepreis, nach einem Urteil des Landgerichts Arnsberg (AZ: 5 S 115/06), gemindert werden. Die Richter sprachen den Urlaubern eine Reisepreisminderung von 20 Prozent zu, weil der Standard eines Hostel nicht dem eines Hotels entspricht, ist es irreführend ein Hostel in die Ruprik "Hotels" einzuordnen. In diesem Fall konnte der Urlauber von der Urlaubsunterkunft also erwarten, dass diese dem Standard eines einfachen Hotels entsprechen, z.B. Zimmer mit separater Dusche und WC. (Westdeutsche Zeitung: reise-magazin "Ein 'Hostel' darf nicht als Hotel beworben werden" S.10, 09.06.2007)
Weitere Informationen siehe unter "Definition von Hotelkategorien und Klassifizierung von Ferienunterkünften"

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Für hoteleigenen Gepäckservice haftet nicht der Reiseveranstalter
Viele Hotels bieten ihren Hotelgästen einen kostenlosen Gepäckservice an, d.h. die Koffer werden unaufgefordert von einem Hotelpagen in Empfang genommen und auf das Zimmer transportiert. Verschwindet das Reisegepäck im Zuge dieser Serviceleistung, ist der Reiseveranstalter für den Koffer-Klau nicht haftbar, wenn es sich dabei um einen hoteleigenen Gepäckservice handelt.
Der Reiseveranstalter kann für gestohlene Gepäckstücke nur auf Schadensersatz verklagt werden, wenn dieser einen Gepäcktransport bis auf die Zimmer, im Rahmen der gebuchten Pauschalreise anbietet. Urteil vom Landgericht Frankfurt / Main AZ: 2/24 S 298/02 (Westdeutsche Zeitung: reise-magazin "Reiserecht: Der Koffer-Klau" S.12, 19.07.2003)

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Wie vielfältig muß die Verpflegung bei Halbpension in einem einfachen Hotel sein
Eine Urlauberin hat drei Wochen inklusive Halbpension in einem einfachen Ferienclub in Kalabrien gebucht. Von dem angebotenen Frühstücks- und Abendbüffet war sie jedoch sehr entäuscht und verlangte vor dem Amtsgericht München vom Reiseveranstalter 20 Prozent des Reisepreises zurück (Gz. 172 C 3946/01).
So sah die Urlauberin das Frühstücksbüfett (bestehend aus süßen Hörnchen, Zwieback, Marmelade und Dosenobst) und der sehr einfachen Abendtafel, als einen Reisemangel an.
Das Amtsgericht wies die Klage ab, weil bei einer günstigen Pauschalreise unter einem Büfett, weder Reichhaltigkeit noch besondere Vielfalt erwartet werden kann. (ADAC-motorwelt, News "Die Streitfrage: Wie üppig muss das Büfett sein"; S.42; Heft 6, 2002, 06.06.02)

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Vier Stunden auf Zimmerschlüssel gewartet ist kein Reisemangel
Hotelgäste, die eine Pauschalreise gebucht hatten, mussten nach Ankunft im Hotel ca. vier Stunden warten, bis der Zimmerschlüssel ausgehändigt wurde. Dies sahen die Urlauber, weil sie sich in dieser Zeit nicht entspannen konnten, als Reisemangel an und verklagten den Reiseveranstalter vor dem Amtsgericht Duisburg (AZ: 73 166/03). Die Richter wiesen diese Klage mit der Begründung ab, dass der An- und Abreisetag bei Pauschalreisen rechtlich gesehen nicht zur Erholung dient und somit müssen Urlauber solche Unanehmlichkeiten in Kauf nehmen. (Saarbrücker Zeitung: reise "Reisetage dienen nicht der Erholung" S.3, 30.08.2003)

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15 Prozent vom Preis zurück, wenn das Hotel noch eine Baustelle ist

Die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift "Reiserecht aktuell" berichtet in ihrer neusten Ausgabe, dass Hotelgäste die ein Hotel gebucht haben, in dem noch gebaut wird, eine Reisepreisminderung von 15 Prozent verlangen können. Das gelte auch, wenn die Arbeiten nicht unmittelbarer neben dem Hotelzimmer durchgeführt werden, dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ.: 16 U 9/01).
Eine weitere "erheblichen Beeinträchtigung" für den Hotelgast ist beispielsweise eine nicht zuverlässig funktionierende Wasserversorgung, in solch einem Fall sind auch 15 Prozent Preisnachlass gerechtfertigt.
25 Prozent Preisminderung kann ein Urlauber verlangen, wenn die in den Katalogen oder Prospekten zugesagten Freizeiteinrichtungen nicht vorhanden sind. (WZ: reise-magazin" vom 11.05.02, S.13: "Hotel war noch eine Baustelle", 14.05.2002)

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Ein "strandnahes" Hotel darf höchstens 300 m vom Strand liegen
Nach einem Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (Az.: 2 C 1902/01-15), darf ein Reiseveranstalter ein Hotel das 300 m vom Strand liegt und zudem nur durch überqueren einer Straße zu erreichen ist, nicht als Hotel mit "Strandlage" bezeichnen.
Urlauber, die solch ein Hotel gebucht haben, können vor Ort darauf bestehen auf Kosten des Reiseveranstalters in ein anderes, mindestens gleichwertiges und strandnahes Hotels umzuziehen. (www.spiegel-online.de: "300 Meter Entfernung sind keine "Strandlage"", 22.03.2002)

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Mindestgröße eines Doppelzimmers

  1. Ein Doppelzimmer, das nicht über eine Mindestgröße von 12 qm (ohne Badezimmer) verfügt, ist bei einer Belegung mit zwei Personen als mangelhaft anzusehen.
  2. Ein Reisemangel liegt auch dann vor, wenn ein Bett für zwei Personen nur 1,20 m breit ist.
  3. Der Umzug innerhalb eines Hotels ist als Urlaubstag in der Regel als zur Hälfte verloren anzusehen. Liegen die oben beschriebenen Mängel vor, so ist eine Minderung des Reisepreises möglich. (AZ: AG Bad Homburg, Urt. v. 16.9.1994; 2 C 4549/93 - 21/4) (Quelle: ARD-Ratgeber-Recht)

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Reisemangel bei schnarchenden Mitreisenden
Kommt ein Reisender, der Einzelzimmer gebucht hat, in ein Doppel- bzw. Dreibettzimmer und wird dort durch lautes Schnarchen der Mitreisenden gestört, so stellt dies ein Reisemangel dar, der den Reisenden zu einer Minderung des Reisepreises berechtigt.
(AZ:AG Königstein i.T., Urt. v. 10.11.1995; 22 C 139/95;)

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Fehlende Kinderbetreuung
Fehlt entgegen den Angaben in einem Reiseprospekt zu dem gebuchten Hotel ein Miniclub für Kinder, so kann nach einem Urteil des Amtsgericht Hamburg ( AG Hamburg, Urteil vom 03.08. 1999, RRa 2000, 143) der Reisepreis um 10 Prozent gemindert werden.
Denn für Reisende mit Kindern ist deren Betreuung im Hotel von erheblichen Wert, wodurch die Erwachsenen in ihrer Freizeitgestaltung im entsprechendem Umfang beweglicher sind. Dieser Qualitäts-Spielraum ist mit 10 Prozent des Reisepreises zu bewerten. ( Saarbrücker-Zeitung, reise-journal vom 22.07.00)

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Reisepreisminderung wenn die gebuchte Kinderbetreuung vor Ort ausfällt
Wird bei den Angaben zu den Hotelleistungen, eine Kinderbetreuung für die gebuchte Reisezeit angeboten, vor Ort ist der Kinderclub allerdings zu den zugesicherten Zeiten oder sogar ganz geschlossen, dann steht dem Pauschaltouristen eine Reisepreisminderung zu. Die Höhe der Entschädigung ist davon abhängig in welchem Umfang die Kinderbetreuung ausgefallen ist und in welchem Maße dadurch der Urlaub für die Eltern beeinträchtigt wurde; in Abhängig davon kann der Reisepreis um 10 - 20 Prozent gemindert werden. (ADACmotorwelt, Leserfragen: "Gebuchter Kinderclub zu: Gibt es Geld zurück?", S. 86, Juni / 2007)

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Berechtigen alkoholisierte und pöbelnde Hotelgäste bei einer "All inklusive Reise" zur Preisminderung?
Ein Reisender, der ein "All inklusive Urlaub" gebucht hatte, wurde nach eigenen Angaben wiederholt von betrunkenen und pöbelnden Hotelgästen gestört, weswegen der Urlauber Entschädigung bei dem Reiseveranstalter wegen Reisemangel einklagen wollte.
Das Landgericht Kleve (Urteil vom 23.11.2000, AZ 6 S 369/00) wies diese Klage ab. So habe ein Pauschalreisender "gewisse Unzulänglichkeiten und unannehmlichkeiten" entschädigungslos hinzunehmen. Im speziellen Fall wurde das Urteil auch mit folgenden richterlichen Zitat begründet. "Es liegt auf der Hand, dass bei "All inclusive-Reisen der Alkoholkonsum der Gäste wesentlich höher liegt als bei Reisen, bei denen der Reisegast jedes alkoholische Getränk zu zahlen hat".
( WZ, reise-magazin, S.14, vom 07.04.01)

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Ein Hotel mit überwiegend pflegebedürftige Gästen ist kein minderungsrelevanter Reisemangel
Ein junges Urlaubspaar buchte im spanischen Torremolinos ein Badeurlaub im Dreisterne-Hotel. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich in diesem Hotel 20 überwiegend pflegebedürftige Senioren, denen allmorgentlich von weißbekittelten Pflegern betreut wurde, wie beispielsweise Blutdruckmessen, Stützstrümpfe anlegen bzw. eine alte Dame wurde an ein Atemgerät angeschlossen.
Weil sich dieses Urlaubspaar in dem Hotel vorkam wie im Altersheim verlangten sie vom Reiseveranstalter wegen Geld zurück.
Die Pflege älterer Urlauber in einem touristischen Hotelbetrieb begründen, nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az: 2 C 4362/99 24), keinen minderungsrelevanten Reisemangel. Vielmehr müsse es dem Veranstalter unbenommen bleiben, junge und alte, gesunde und kranke Reisende verschiedener Religionen und Nationalitäten gemeinsam unterzubringen. Jede andere Beurteilung, so die Juristen, würde zur Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen führen. ( Saarbrücker-Zeitung, reise, S.29; 14.04.01)

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Darf der Zwergpudel in den Speisesaal eines Hotels
Ein Hotelurlauber hat für seinen Zwergpudel einen Aufschlag von 12 DM pro Tag zahlen müssen und war deswegen der Meinung, daß er seinen Hund in den Speisesaal des Hotels mitbringen und diesen dort auch mitverpflegen darf. Weil dem Hotelgast verboten wurde, seinen Hund in den Speisesaal mitzunehmen, verlangte dieser nun vom Reiseveranstalter Geld wegen eines Reisemangels zurück, schließlich habe er doch 12 DM pro Tag für seinen Hund zusätzlich bezahlt.
Die Richter des LG Frankfurt / Main (Az.: 2/25 S 59/99) sahen in dem Hund-Aufschlage nicht eine Gebühr, die eine Verpflegung des Hundes beinhaltet, der Hunde-Aufschlag kann als Ausgleich für die erhöhte Dienstleistung des Hotels verlangt werden. Desweiteren meinten die Juristen, ein Hotelbetreiber könne, aus hygienischen Gründen und aus Rücksicht bezüglich der anderen Hotelgäste, über ein Hundeverbot im Speisesaal verfügen. ( Saarbrücker-Zeitung, reise, S.27; 29.04.01)

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Diebstahl aus Hotelsafe
Der Diebestahl von Wertgegenständen aus einem Hotelsafe kann nicht dem Reiseveranstalter angelastet und als Reisemangel angesehen werden. Der Reiseveranstalter haftet nicht wie ein Beherbergungswirt für eingebrachte Sachen nach § 701 BGB. Auch verborgenen Sicherheitsmängeln beim Hotelier muß er nicht nachspüren. Er würde der ihn treffenden Verkehrssicherungspflicht erst dann nicht genügen, wenn er Sicherheitsrisiken, die sich bei genauerem Hinsehen jedermann offenbaren, nicht fest- und abstellen würde. (OLG München, Urteil vom 26.04.1999, RRa 1999, 174) (Quelle: Rechtsanwalt Paul Degot,t , http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/wam4.htm)

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Urlaub in einem idyllischen Hotel mit Blick auf eine Tankstelle
Wer entgegen der Versprechungen des Reiseveranstalter in einem trostlosen Hotel mit Blick auf eine Tankstelle untergebracht wird, kann den Reisevertrag noch am Urlaubsort kündigen. Diese Kündigung bleibt auch dann wirksam, wenn der Urlauber trotzdem in dem Hotel bleibt, da sich der Veranstalter weigert, ihn nach Hause zu transportieren. Auf dieses Urteil des Landgericht Düsseldorf (AZ.: 22 S 516/98) macht die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht aufmerksam. In dem verhandelten Fall ging es um eine Ägypten-Reise mit angeblicher Unterbringung in einem idyllisch gelegen Hotel. Das dann tatsächlich vorgefundene Haus mit Blick auf eine Tankstelle, wurde von dem Gericht als "erhebliche Abweichung" vom Reisevertrag gewertet, die eine Kündigung rechtfertige. Da der Urlauber aber trotzdem blieb und auch Besichtigungen unternahm, bezifferte das Gericht die Reisepreisminderung nur auf 40 Prozent. (WZ-Reise Magazin, gms, S.14; 20.05.00).

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Schlafzimmer ohne Fenster
Fehlt dem Schlafzimmer einer für drei Wochen gemieteten Wohnung ein Fenster, ohne daß der Vermieter darauf hingewiesen hat, besteht ein fristloser Kündigungsgrund für den Mieter. (AZ: AG Flensburg, Urt. v. 30.1.1996; 62 C 657/95) (Quelle: ARD-Ratgeber-Recht) Irreführende Hotelsterne
Eine Hotelwerbung mit vier Sternen wird von vielen Verbrauchern so verstanden, daß sie auf einer „offiziellen Klassifizierung“ beruht, mit der das Hotel in eine bestimmte Komfort-Kategorie eingeordnet wurde. Ist dies nicht der Fall, ist die Werbung nach § 3 UWG irreführend und unzulässig (SchlHOLG, Urteil vom 18.5.1999, OLG Report 1999, 267). Praxishinweis:
Nach §1 Absatz 1 lit. c) der Informationsverordnung muß der Reiseveranstalter in der Katalogbeschreibung auch Kategorie oder Komfort der ausgeschriebenen Hotels angeben. Hierbei ist in erster Linie die touristische Einstufung durch die zuständige Stelle des jeweiligen Urlaubslandes maßgeblich. Fehlt eine solche, kann der Veranstalter eine eigene Klassifizierung einführen. Er muß deren Wertigkeit aber erklären und definieren.(Quelle: P.Degott und IWW-Institut)

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Ferienwohnung im Lawinengebiet:
Ein Urlauber hat lange vor Ferienbeginn eine Ferienwohnung in einem Schnee-Gebiet gemietet. Bei Ferienbeginn herrscht in dieser Region jedoch plötzlich vorübergehend extreme Lawinengefahr mit der höchsten Lawinenwarnstufe vor. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Zufahrtsstraßen jederzeit gesperrt werden können. Der Urlauber möchte seine Reise deshalb nicht antreten. Die extreme Wetterlage ist ein wichtiger Grund, um den Vertrag kündigen zu können. (AG Herne-Wanne, Urteil vom 08.07.1999; RRa 2000, 38).

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Doppelzimmer statt Appartement, und im falschen Ort
Wenn ein Pauschalurlauber statt des gebuchten Zwei-Zimmer-Appartements nur ein Doppelzimmer erhält, das zudem noch zehn Kilometer vom ursprünglichen Ferienort entfernt ist, rechtfertigt dies eine Preisminderung von 95 Prozent. (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2432/96-19 03/9).

Hotelzimmer: Fotos im Katalog müssen stimmen
Auch Fotos sagen etwas über die geplante Reise aus, wenn im Text NICHT ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass es auch anders aussehen kann. Die Beschränkung im Katalog auf die Abbildung des schönsten Hotelzimmers reicht nicht aus, wenn es in dem Hotel Zimmer mit anderer Ausstattung gibt. Sonst verletzt der Reiseveranstalter seine Informationspflicht gegenüber seinem Kunden. Ein Kläger erhielt einen Minderungsanspruch in Höhe von 15 Prozent des Reisepreises, weil sein Zimmer nicht der Abbildung im Katalog entsprochen hatte. Es war halb so groß, hatte keine Holzdecke, nur ein Fenster, die abgebildete Möbel wie Couch oder drei Tischleuchten waren nicht vorhanden. Die Einrichtung bestand außerdem nur aus Plastik. (AG Düsseldorf, Az: 29 C 16301/97).

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Auf eigene Gefahr in die Badewanne
Urlauber, die im Hotel in einer Badewanne ausrutschen, haben keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Die Veranstalter müssten zwar für den Sicherheitsstandard eines Hotels sorgen, aber nicht für die Ausstattung der Badewannen mit Rutschmatten und Haltegriffen. Anders als im Krankenhaus oder Altersheim gehe die "Gefährdungslage" beim Baden und Duschen nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus, so urteilte das Amtsgericht Bad Homburg (AZ: 2C 594/99). (WZ: reise-magazin, S.12, 24.06.00)

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Kurzfristige Bereitstellung einer Ersatz-Unterkunft
Wird ein Reisender in einer 80 Kilometer vom vereinbarten Urlaubsort gelegenen Ersatz-Unterkunft untergebracht, so stellt dies nach einem Urteil des Landesgericht Frankfurt ( LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2000, RR 2000, 90) einen Reisemangel dar, der zur Kündigung berechtigt. Fliegt der Reisende sofort wieder zurück, erhält er den Reisepreis wieder, sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Und zwar auch dann, wenn er seinen Urlaub nun zu Hause verbringt. ( Saarbrücker-Zeitung, reise-journal vom 22.07.00)

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Taschenkontrollen nach Verlassen des Speisesaals, in einem Hotel der Mittelklasse, berechtigen einen Schadenersatzanspruch
Eine Türkei-Urlauberin bekam von dem Amtsgericht Kleve (AZ.: 3 C 346/00) Schadensersatz zugesprochen, weil diese in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse regelmäßig eine Taschenkontrolle über sich ergehen lassen musste. Das Reiseunternehmen begründete diese Maßnahme mit der Unterbindung der Mitnahme von Getränke und Speisen auf die Hotelzimmer. Das Amtsgericht Kleve kam zu dem Entschluß, daß diese Maßnahme in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse unangemessen sei und somit einen Reisemangel begründet. (rp-online, reise-Kurznachrichten, vom 24.08.01)

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Hotel überbucht und keine gleichwertige Ersatz-Unterkunft
Ein deutsches Ehepaar hat für Malta eine einwöchige Pauschalreise gebucht, auf Malta angekommen mussten sie leider feststellen, daß das Hotel bereits ausgebucht war. Die Reiseleitung boten dem Ehepaar für eine Nacht eine Ersatz-Unterkunft in einem Hotel geringerer Kategorie an, mit der Bemerkung man wolle am nächsten Tag eine gleichwertige Unterkunft finden. Nach Informationen des Ehepaares war zu dieser Zeit aber Malta ausgebucht und somit die Versprechungen der Reiseleitung zu vage. Deswegen flogen sie umgehend nach Hause und haben somit die Pauschalreise gekündigt. Desweiteren verlangten sie den vollen Reisepreis zurück und verlangten Schadensersatz für "nutzlos aufgewandte Urlaubszeit".
Das Amtsgericht München I gab dem Ehepaar auch in der Berufung recht. So urteilten die Richter, daß Urlauber, die mit einer begründeten Beschwerde an den Reisveranstalter herantreten, diesem die Möglichkeit geben müssen den Reisemangel zu beseitigen. In diesem Fall sei aber das angebotene Ersatz-Hotel nicht gleichwertig gewesen und mit dem Hintergrund einer ausgebuchten Insel und einem nur einwöchigen Aufenthalt dort, mussten die Urlauber dem Reiseveranstalter keine weitere Frist setzen.
Das Ehepaar bekam nach diesem Urteil den Reisepreis zurück, ihre Ausgaben (Taxis und Flugkosten) musste der Reiseveranstalter ersetzen und zudem eine Entschädigung für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit an die Urlauber bezahlen.(AG München, Az. 123 C 2325/00 und LG München I, Az. 15 S 12104/00) (Saarbrücker-Zeitung, reise-journal: "Hotel überbucht", S.3 vom 10.11.01)

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Ein Hotel an einer stark befahrenen Autobahn kann ein erheblicher Reisemangel sein
Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 261/99) kam in einem Urteil zu dem Entschluss, daß ein Schlafzimmer einer Ferienunterkunft, welches in einer Entfernung von 150 m von einer stark befahrenen Autobahn liegt, einen erheblichen Reisemangel darstellt und somit zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn der Reiseveranstalter in seinem Reisekatalog vor möglicher Lärmbelästigung warnt. (wz, reise-magazin, "Recht auf Reisen: Autobahn in 150 Metern Nähe ist Kündigungsgrund", S.10 vom 19.01.02)

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Ferienhaus mit Mängel
Ein Ferienhaus mit erheblichen Mängel, in diesem Fall war das Ferienhaus anstatt der zugesicherten 85 qm nur 49 qm groß, statt 300 m waren es 1,5 km zum Strand und zudem war die Ferienwohnung nicht gereinigt, berechtigen, falls dem Anbieter vor Ort die Möglichkeit gegeben wurde eine Ersatz-Unterkunft zu stellen, dieser dazu aber nicht bereit bzw. fähig war, zur Annulierung des Reisevertrages. Der Anbieter dieser Ferienwohnung musste also, nach einem Urteil des Landgerichts Bad Homburg, die gezahlte Miete in vollen Umfang zurückerstatten, außerdem wurde der Vermieter zum Zahlen von Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verurteilt (saarbrücker-zeitung, reise-journal, "Ferienhaus mit Mängel", S.12 vom 19.11.01)

 

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(sellpage.de übernimmt für in dieser Sammlung aufgeführten Gerichtsurteile keine Gewähr über die juristisch korrekte Wiedergabe)

 

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letzte Aktualisierung: 20 Oktober, 2021
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