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Gerichtsurteile bezüglich der gebuchten Ferienunterkunft (Reiserecht
zum Thema Buchung eines Hotels, einer Ferienwohnung / Ferienhaus oder Appartements)
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- Schadensersatz
wegen verdorbenem Hotelessen: Urlauber sind in der Beweispflicht
Eine Mutter hatte mit ihren drei Kindern einen 15-tägigen Pauschalurlaub
in der Türkei verbracht. Vor Ort erkrankte zuerst ein Kind und bekam Brechdurchfall,
Magenkrämpfe und Fieber, die Erkrankung war sogar so stark, dass ein Krankenhausaufenthalt
notwendig wurde. Auch die zwei weiteren Kinder der Urlauberin erkrankten während
des Türkeiurlaub. Durch eine Untersuchung nach dem Urlaub wurde der Anfangsverdacht
bestätigt, dass Salmonellen der Auslöser für die Erkrankung waren.
Die Urlauberin macht dafür, die ihrer Ansicht nach, mangelnde Hygiene in
der Küche, im Restaurant und im Schwimmbad des gebuchten Hotels verantwortlich.
Deshalb verklagte sie den Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz und
verlangte außerdem den vollen Reisepreis zurück. Der Reiseveranstalter
zahlte aber nur 231 Euro, das entsprach etwa zehn Prozent des gesamten Reisepreises,
und war zu weiteren Zahlungen nicht bereit. Das Landgericht Leipzig (AZ: 5 O 1659/10)
entschied in diesem Fall zugunsten des Reiseveranstalters und lehnte die Klage
der Urlauberin ab. Die Richter begründen ihr Urteil damit, weil die Klägerin
nicht hinreichend beweisen konnte, dass die Erkrankung ihrer Kinder mit mangelnder
Hygiene bzw. durch verdorbenes Hotelessen ausgelöst wurde. Nachweislich waren
während der Urlaubszeit der Klägerin in dem Hotel weniger als zehn Prozent
der Hotelgäste von Durchfallerkrankungen betroffen, somit könne die
vermutete mangelnde Hygiene im Hotel nicht bewiesen werden. Quelle:
www.rp-online.de -> Reise
-> Ratgeber & Recht -> Urteile: " Recht auf Reisen: Krämpfe
durch Salmonellen Schadenersatz", 23.07.2011
Auch
Kinder ab 5 Jahre haben Schadensersatzansprüche wegen entgangener UrlaubsfreudeEine
Mutter mit ihrem Sohn hatte ein Pauschalreise in einem Clubhotel in Ägypten
gebucht und diese Hotelanlage sollte über einen Kinderclub mit
einm Kinderpool verfügen. Vor Ort stellte sich aber heraus, dass in dem neugebauten
Clubhotel der Kinderclub und Kinderpool noch nicht fertiggestellt waren. Außerdem
konnte das Kind wegen Bauarbeiten nicht ungestört in der Hotelanlage und
am Strand spielen. Aus diesem Grund hat die Urlauberin den Reiseveranstalter
auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verklagt und verlangte zudem
eine Reisepreisminderung. Die Richer des Landgericht Frankfurt am Main (AZ:
2-24 S 61/10) verurteilten in diesem Fall den Reiseveranstalter, den Reisepreis
nachträglich um 73 Prozent zu mindern, zudem sprachen sie dem Sohn eine Schadensersatzzahlung
von 1765 Euro zu. In der Urteilsbegründung waren die Richter der Meinung,
dass auch Kinder ab fünf Jahren Schadensersatzansprüche wegen entgangener
Urlaubsfreude haben. Speziell habe in diesem Fall der fehlende Kinderpool, der
nicht geöffnete Kinderclub und die durchgeführten Bauarbeiten in der
Hotelanlage, den Erlebniswert des Urlaubs für das kleine Kind erheblich geschmälert.
Quelle: www.spiegel.de
-> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: " Urteil - Kind erhält
Schadenersatz für fehlenden Hotelpool", 27.05.2011
Reisepreisminderung
weil im Hotel der Meerblick fehlte Ein Urlauber hatte bei einem
deutschen Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Ibiza gebucht, dabei entschied
sich der Pauschaltourist für ein Hotel, das in dem Reisekatalog als ein Haus
mit fantastischem Meerblick angepriesen wurde. Vor Ort stellte sich dann aber
leider heraus, dass von dem Zimmer des Urlaubers nur eine große Hauswand
zu erkennen war, von einem fantastischen Meerblick also nichts zu sehen war. Aus
diesem Grund verklagte der Ibiza-Urlauber seinen Reiseveranstalter zur anteiligen
Erstattung des Reisepreises. Das Amtsgericht Duisburg (AZ.: 53 C 4617/09)
hielt in diesem Fall eine Reisepreisminderung von sieben Prozent für gerechtfertigt,
weil erwiesenermaßen von dem gebuchten Hotel überhaupt kein Meerblick
möglich ist, also auch kein eingeschränkter Blick auf das Meer.
(Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: " Reiserecht - Meerblick
fehlt: Geld zurück", 03.01.2011)

Urlauber
sind nicht verpflichtet, das Inventar eines Hotelzimmers oder Ferienwohnung zu
kontrollierenIn einem Urteil durch das Landgericht Leipzig(AZ: 8 O 696/11)
wurde die Vertragsbedingung bei Anmietung einer Ferienwohnung, wonach der Mieter
verpflichtet wird bei Einzug das Inventar der Ferienwohnung zu kontrollieren,
als unzulässig erklärt. Der entsprechenden Mietvertrag enthielt
eine Klausel, die den Mieter verpflichtet direkt bei Ankunft das Inventar der
Ferienwohnung auf Vollständigkeit und mögliche Beschädigungen zu
überprüfen. Fehlende Einrichtungsgegenstände und sonstige Mängel
sind außerdem dem Vermieter unverzüglich zu melden, ansonsten würden
laut Vertragsbedingung alle Gewährleistungs- und Ersatzansprüche entfallen
und zudem kann der Vermieter den Mieter für fehlendes bzw. beschädigtes
Inventar haftbar machen. Diese Vertragsbedingung ist laut einem Urteil des
Landgerichts Leipzig unzulässig, weil ein Mieter nicht für fehlende
bzw. beschädigte Einrichtungsgegenstände haftbar gemacht werden kann,
die bereits vor dem Einzug fehlten bzw. beschädigt waren. Vielmehr sei der
Mieter verpflichtet, das Inventar einer Ferienwohnung nach Vermietung auf Mängel
zu überprüfen. Quelle: www.focus.de
-> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: " Urteil Ferienwohnungen -
Sofortige Inventarkontrolle nicht nötig", 06.06.2012
 Eine
Kleiderordnung in einem Hotel ist kein Reisemangel Ein Ehepaar hatte
nach einem zehntägigen Urlaub auf Kreta den Anbieter dieser Pauschalreise
auf 414 Euro Schadensersatz verklagt, weil dem Ehemann, aufgrund einer gültigen
Kleiderordnung in dem gebuchten Hotel, untersagt wurde mit einer Dreiviertelhose
den Speisesaal zu betreten. Die Pauschaltouristen fühlten sich durch
diese Aufforderung bloßgestellt und außerdem sei im Reisekatalog des
Veranstalters nicht auf die gültige Kleiderordnung in dem gebuchten Hotel
hingewiesen worden. Sie hätten dieses Hotel also auch nicht gebucht, wenn
sie über diesen Kleiderzwang informiert gewesen wären. Das Amtsgericht
München wies die Klage allerdings ab. Die Richter begründeten ihr Urteil
damit, dass eine landestypische Verpflichtung, wonach in vielen Hotels der gehobenen
Klasse eine angemessene Bekleidung (in diesem Fall eine lange Hose für den
Herrn) vor Betreten eines Speisesaales vorgeschrieben wird, keine Beeinträchtigung
der Reise darstellt. Urlauber, die nicht bereit sind sich in gewisen Maßen
landestypischen Gebräuchen anzupassen, sollten besser zu Hause bleiben.
Quelle: www.spiegel.de ->
Nachrichten -> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: " Reiserecht -
Touristen müssen sich an Kleiderordnung halten", 11.10.2010

Reiserecht
gilt auch bei Buchung einer Ferienwohnung Ein Sportverein hatte für
seine Mitglieder eine Gruppenunterkunft im Rahmen einer Skireise in die Schweiz
gebucht, allerdings kam fünf Monaten nach der Buchung vom Ferienhausvermieter
die Mitteilung, dass die gebuchte Unterkunft nicht mehr zur Verfügung stehe.
Daraufhin hat der Organisator dieser Skireise eine Ersatzunterkunft zu einem deutlich
höheren Preis gebucht und den ersten Ferienhausvermieter, nach über
einem Monat, auf Erstattung der Mehrkosten für die Ersatzunterkunft verklagt.
Das Landgericht Münster (AZ: 8 S4/08) wies jedoch die Klage mit der Begründung
ab, dass auch bei Buchung einer Gruppenunterkunft in Ferienwohnungen das Reiserecht
und nicht das Mietrecht gilt, auch dann, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Vermieters von "Mietbedingungen" die Rede ist. In dem verhandelten
Fall hatte es der Organisator versäumt die vierwöchige Frist einzuhalten,
die nach gültigem Reiserecht eingehalten werden muss, um Schadensersatzansprüche
geltend machen zu können. (Westdeutsche Zeitung, Reise S.9: "Reiserecht
gilt auch bei der Gruppentour", 05.12.2009)

Eine
defekte Klimaanlage im Speisesaal berechtigt zur Reisepreisminderung Während
eines 7-tägigen Hotelaufenthaltes war die Klimaanlage im Speisesaal an vier
Tagen ausgefallen, in der Katalogbeschreibung des Reiseveranstalters zu diesem
Hotel wurde aber ausdrücklich auf einen klimatisierten Speisesall hingewiesen.
Aus diesem Grund hat ein Hotelgast den Reiseveranstalter zur Auszahlung einer
Reisepreisminderung verklagt. Das Amtsgereicht Duisburg (AZ: 33 C 1392/08) urteilte
in diesem Fall, dass der Reiseveranstalter dem Kläger eine Preisminderung
von 5 Prozent, für die Tage an denen die Klimaanlage im Speisesaal nicht
funktionierte, zurückzahlen muss. In Abhängigkeit vom Hotelpreis entsprachen
dies 39,14 Euro. Die Richter wiesen in dem Urteil außerdem darauf hin,
dass der Kläger nicht verpflichtet war, die Temperatur im Speisesaal zu messen,
weder noch muss er darlegen in welcher Weise die kaputte Klimaanlage den Hotelaufenthalt
beeinträchtigt hat. (Quelle: www.sueddeutsche.de
-> Newsticker:" Klimaanlage läuft nicht: Geld zurück für
Urlauber", 29.05.2009)

Bei
schlechten Hotelbewertungen drohen Abmahnungen durch einen Anwalt Besonders
nach der Hauptreisezeit fühlen sich sehr viele Urlauber dazu hingerissen,
ihren erlebten Ärger über das gebuchte Hotel, in einem der zahlreichen
Hotelbewertungsportalen im Internet zu veröffentlichen. Hierbei sollte allerdings
beachtet werden, dass immer mehr Hotels und Hotelketten die Hotelbewertungen über
ihr Hotel genau beobachten und einige Hoteliers beauftragen, im Falle einer besonders
schlechten Hotelkritik, einen deutschen Anwalt dazu, den Forenschreiber mit einer
kostenpflichtigen Abmahnung und einer Unterlassungserklärung mit Schadensersatzansprüchen
zu konfrontieren. Damit eine schlechte Hotelkritik nicht zu einem teueren
juristischen Nachspiel führt, sollten einige Punkte beachtet werden:
- Bei einer Hotelkritik sollten Sie sich über den Unterschied zwischen
einem Werturteil und einer Tatsachenbehauptung bewusst sein.
Ein Werturteil
ist eine subjektive Meinung, z.B. "das Essen hat mir nicht geschmeckt"
oder "die Zimmer haben mir nicht gefallen", solche Werturteile fallen
unter die freie Meinungsäußerung und sind juristisch unbedenklich.
Eine Tatsachenbehauptung ist z.B. "das Essen war verbrannt" oder "die
Zimmer waren in einem desolaten Zustand", solche Tatsachenbehauptungen müssen
gegebenfalls bewiesen werden können. - Bei getätigten Tatsachenbehauptungen
müssen Sie diese belegen / beweisen können, also z.B. durch aussagekräftige
Fotos über das verbrannte Essen bzw. über den Zustand der Zimmereinrichtung
und / oder belegbare, glaubwürdige Zeugenaussagen, die meine Tatsachenbehauptung
bestätigen.
- Ein Werturteil sollte frei von Beleidigungen und persönlichen
Herabsetzungen sein, also z.B. Äußerungen wie "der Hotelbetreiber
ist ein Betrüger / Abzocker" oder "das Personal ist dumm und faul"
etc., geht juristisch gesehen in Richtung Schmähkritik und diese kann ebenfalls
abmahnwürdig sein.
(www.wdr.de
-> Fernsehen -> Information -> markt -> Sendung vom 07. Juli 2008:
"Internetforen: Folgenreiche Bewertungen", 07.07.2008)

Kein Schadenserstatz, wenn bei einer mangelhaftem
Unterkunft die vom Reiseveranstalter angebotene Eratzunterkunft ohne Grund abgelehnt
wird. Einen zweiwöchigen Kroatienurlaub für EUR 2016 hat eine
Familie vorzeitig abgebrochen, weil das gebuchte Appartement in einem mangelhaften
Zustand und äußerst ungepflegt war. Aufgrund der mangelhaften Unterkunft
haben sich die Urlauber nach zwei Tagen bei der Reiseleitung beschwert, daraufhin
bot der Reiseveranstalter der Familie ab dem 4. Tag eine Ersatzunterkunft in der
gleichen Ferienanlage an. Die Urlauber hatten sich allerdings diese Ersatzunterkunft
nie angeschaut und somit die Ersatzunterkunft des Reiseveranstalters ohne Grund
abgelehnt. Nach 10 Tagen ist die Familie vorzeitig abgereist und verklagte vor
dem Amtsgericht München (AZ: 231 C 1828/06) den Reiseveranstalter auf Minderungs-
und Schadensersatzanspruch. Die Richter kamen zwar zu dem Urteil, dass das Appartement
erhebliche Mängel aufwies und somit Minderungsansprüche gerechtfertigt
seien, der Kläger hätte allerdings die Ersatzunterkunft, die der Reiseveranstalter
ab dem 4. Tag angeboten hat, prüfen müssen und nicht ohne anzuschauen
ablehnen dürfen. Deshalb bekam der Kläger nur für die ersten 4
Tage Schadensersatzansprüche zugesprochen. ( www.spiegel.de,
Reise -> Aktuell -> Reiserecht: " Mangelhafte Unterkunft: Kein Schadenersatz
bei voreiliger Abreise", 18.02..2007)

Keine Schadensersatzansprüche, wenn im Reisekatalog nicht ausdrücklich
auf eine deutschsprechende Kinderbetreuung hingewiesen wurde Eine
deutsche Familie hat in einer Ferienanlage in Antalya / Türkei ihren Urlaub
verbracht, vor der Buchung des Hotels war man davon ausgegangen, dass in dem angebotenen
Kinderclub, wie in den vergangenen Jahren auch, eine deutschsprechende Kinderbetreuung
zur Verfügung gestellt wird. Das Hotel hatte sich allerdings schon auf die
veränderten Besucherströme an der türkischen Riviera eingestellt,
d.h. im Sommer 2007 und 2008 haben in Antalya und Umgebung mehr Russen als Deutsche
ihren Urlaub verbracht, aus diesem Grund wurde in dem Kinderclub anstatt einer
deutschsprechenden Kinderbetreuung, eine russischsprachige Betreuung angeboten.
Die Türkei-Urlauber sahen darin einen Reisemangel und verklagten den Reiseveranstalter
vor dem Amtsgericht Frankfurt auf Schadensersatz. Das Amtsgericht Frankfurt gab
den Klägern in erster Instanz auch Recht. Der Reiseveranstalter war allerdings
mit dem Urteil nicht einverstanden, weil in dem Reisekatalog lediglich auf das
Angebot eines Kinderclubs hingewiesen und nicht erwähnt wird, dass in diesem
Kinderclub auch deutsch gesprochen wird. So ging der Reiseveranstalter in
Revision und in zweiter Instanz wurde die Klage der deutschen Urlauber vom Landgericht
Frankfurt (AZ: 2-24 S 258/07) abgewiesen. In einem internationalen Hotel
könne nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Clubsprache Deutsch
ist, es sei denn in einem Reiseprospekt wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
(Quelle: www.spiegel.de, Nachrichten
-> Reise -> Aktuell -> Reiserecht: " Türkische Riviera -
Man spricht Russisch statt Deutschsé", 03.11.2008)

Für alltägliche Unfälle im Hotel kann kein Schadensersatz gefordert
werden Eine Urlauberin die im Hotel ausgerutscht ist und sich dabei verletzte,
hat den Hotelier auf Schmerzensgeld und Erstattung der Arztkosten verklagt. Das
Amtsgericht Frankfurt wies die Klage (AZ: 30 C 3631/06-22) mit der Begründung
ab, dass ausrutschen, z.B. unter der Dusche, zum Alltagsrisiko gehöre. (Westdeutsche
Zeitung, Reise-Magazin: "Ausgerutscht - aber ken Schmerzensgeld, S.12; 19.05..2007)

Schadensersatz
wegen Überbuchung des Hotels Der Bundesgerichtshof stärkt in
einem Urteil vom Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03) den Anspruch auf Schadensersatz
gegenüber einem Reiseveranstalter, wenn wegen Hotelüberbuchung die Reise
nicht angetreten werden kann. In zwei gleichzeitig zu verhandelten Fällen
war zu klären ob Schadensersatzansprüche "wegen nutzlos aufgewendeter
Urlaubszeit" berechtigt sind. Fall 1: Die gebuchte Unterkunft in einer
Hotelanlage auf den Malediven mit hauseigenem Korallenriff, konnte vom Reiseveranstalter,
wegen Hotelüberbuchung, nicht mehr angeboten werden, aber eine Ersatzunterkunft
in einem vergleichbaren Hotel auf den Malediven oder die Rückerstattung des
Reisepreises. Der Kunde war mit der angebotenen Ersatzunterkunft nicht einverstanden,
blieb deshalb zu Hause, und verlangte neben dem Reisepreis noch Schadensersatz.
Der BGH sah in diesem Fall 50 Prozent des Reisepreises als Entschädigungszahlung
für berechtigt an. Fall 2: Der Reiseveranstalter bestritt, dass der
Urlauber zu Hause geblieben ist und irgendwo anders einen Urlaub gebucht und durchgeführt
hat, somit also kein Anspruch auf Schadensersatz "wegen nutzlos aufgewendeter
Urlaubszeit" besteht. Der BGH wies in diesem Fall darauf hin, der Kunde braucht
nicht zu beweisen, dass er zu Hause geblieben ist und sah auch hier 50 Prozent
des Reisepreises als Entschädigungszahlung als gerechtfertigt. Die jeweiligen
Schadensersatzsätze werden auch zukünftig von den Gerichten von Fall
zu Fall zu klären sein, neu an diesem Urteil ist allerdings, dass für
die Festlegung des Schadensersatzanspruches, von den Richter der Reisepreis und
nicht das Einkommen der Kunden als Grundlage herangezogen wurde. Der BGH
weist in dem Urteil auch daraufhin, dass ein Anspruch auf Schadensersatz entfallen
kann, wenn der Reiseveranstalter eine absolut gleichwertige Unterkunft anbieten
kann und der Kunde dieser Ersatzunterkunft zustimmt. ( www.spiegel-online.de:
Reise-> aktuell -> "BGH-Urteil: Wenn der Urlaub wegen Hotelüberbuchung
ausfällt", 13.01.2005)

Hotelbewertungen aus dem Internet sind als Beweismittel vor Gericht nicht
geeignet Kommt es zu Streitigkeiten weil das gebuchte Hotel als mangelhaft
empfunden wurde, sind Hotelbewertungen unter den diversen Hotelbewertungsseiten
im Internet, die den gleichen Mangel beschreiben, als Beweismittel vor Gericht
ungeeignet. Die Online-Bewertungen können allerdings eventuell dafür
genutzt werden, um mit der betreffenden Person in Kontatkt zu treten und gemeinsam
gegen das Hotel bzw. Reiseveranstalter zu klagen. Des weiteren berechtigen schlechte
Hotelkritiken nicht dazu, aufgrund dieser schlechten Bewertung, eine Hotelbuchung
kostenlos zu stonieren. ( www.spiegel-online.de:
Nachrichten -> Reise-> aktuell -> Reiserecht: "Reiserecht: Online-Hotelbewertungen
gelten nicht als Beweismittel"", 17.01.2007)

Reisepreisminderung weil das Hotelzimmer trotz Katalogbeschreibung
keinen Balkon hat Sichert ein Reiseveranstalter in seinem Katalog zu,
dass jedes Zimmer eines Hotels über einen Balkon verfügt, das gebuchte
Hotelzimmer vor Ort aber kein Balkon hat, so berechtigt dies zu einer Reisepreisminderung.
Das Amtsgericht Duisburg (AZ: 33 C 6013/02) sprach einem Urlauber 10 Prozent Reisepreisminderung
zu, weil das gebuchte Hotelzimmer, entgegen der Katalogbeschreibung, über
keinen Balkon verfügte, in dem Urteil wurde auch berücksichtigt, dass
die Reise im Hochsommer durchgeführt wurde. ( www.spiegel-online.de:
Reise-> aktuell -> Reiserecht: "Wenn das Balkonzimmer keinen Balkon
hat"", 18.06.2004)

Reisepreisminderung wegen defekter Klimaanlage Eine defekte Klimaanlage
kann zu einer Reisepreisminderung berechtigen, wenn der Urlauber dadurch unerträglichen
Temperaturen ausgesetzt ist. Das Landgericht Düsseldorf (AZ: 22 S 257/02)
sprach einem Pauschalreisenden 15 Prozent Preisnachlass auf den Gesamtreisepreis
zu, weil im gesamten Verlauf des Hotelaufenthaltes, die Klimaanlage bei hochsommerlichen
Temperaturen, im Hotelzimmer lag die Temperatur teilweise über 30° Celsius,
nicht funktionierte. ( www.spiegel-online.de:
Reise-> aktuell -> Recht: "Defekte Klimaanlage mindert Reisepreis"",
18.06.2004)

Reisepreisminderung wegen unerwarteter Abreise in der Nacht Obwohl
die Reiseveranstalter in ihren AGBs ausdrücklich darauf hinweisen, dass die
Flugzeiten geändert werden können, müssen sich die Pauschalreisenden
nicht alles gefallen lassen. Nach einem Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (AZ:
32 C 221/03, 72) wurde einem Urlauber 27,05 Euro zugesprochen, weil der Reiseveranstalter
den auf 10 Uhr festgelegten Flug, auf 2.50 Uhr in der Nacht vorgezogen hat. Für
den Urlauber bedeutete dies, dass er um 0.30 Uhr vom Hotel abgeholt wurde. In
dem oben genannten Urteil wurde dies mit einer "massiven Beeinträchtigung
der Reisenden" begründet ( Westdeutsche
Zeitung: reise-magazin "Reiserecht: Nachtruhe" S.13, 15.05.2004)

Ein
WC ist besser als eine Toilette Wird in der Beschreibung eines Ferienhauses
auf eine Toilette verwiesen, so kann dies nach einem Urteil des Landgericht Hamburg
(AZ 313 S 78/02) ein einfaches Plumpsklo mit Chemiekalienzusatz sein. Ein stilles
Örtchen, welches als WC bezeichnet wird, ist rechtlich gesehen ein besseres
Klo mit Wasserspülung. ( Westdeutsche
Zeitung: reise-magazin "Ferienhaus-Toilette darf auch ein Plumpsklo sein"
S.17, 20.03.2004)

Reisepreisminderung
wenn der Reiseveranstalter ein Hostel als Hotel anbietet Bietet ein Reiseveranstalter
ein Hostel (Herberge) als Hotel an, bzw. ordnet ein Hostel im Reisekatalog oder
im Internet unter der Rubrik "Hotels und Appartements" ein, dann kann
der Reisepreis, nach einem Urteil des Landgerichts Arnsberg (AZ: 5 S 115/06),
gemindert werden. Die Richter sprachen den Urlaubern eine Reisepreisminderung
von 20 Prozent zu, weil der Standard eines Hostel nicht dem eines Hotels entspricht,
ist es irreführend ein Hostel in die Ruprik "Hotels" einzuordnen.
In diesem Fall konnte der Urlauber von der Urlaubsunterkunft also erwarten, dass
diese dem Standard eines einfachen Hotels entsprechen, z.B. Zimmer mit separater
Dusche und WC. (Westdeutsche Zeitung: reise-magazin "Ein 'Hostel' darf nicht
als Hotel beworben werden" S.10, 09.06.2007) Weitere Informationen siehe
unter " Definition von Hotelkategorien
und Klassifizierung von Ferienunterkünften"

Für hoteleigenen Gepäckservice haftet nicht der Reiseveranstalter
Viele Hotels bieten ihren Hotelgästen einen kostenlosen Gepäckservice
an, d.h. die Koffer werden unaufgefordert von einem Hotelpagen in Empfang genommen
und auf das Zimmer transportiert. Verschwindet das Reisegepäck im Zuge dieser
Serviceleistung, ist der Reiseveranstalter für den Koffer-Klau nicht haftbar,
wenn es sich dabei um einen hoteleigenen Gepäckservice handelt. Der Reiseveranstalter
kann für gestohlene Gepäckstücke nur auf Schadensersatz verklagt
werden, wenn dieser einen Gepäcktransport bis auf die Zimmer, im Rahmen der
gebuchten Pauschalreise anbietet. Urteil vom Landgericht Frankfurt / Main AZ:
2/24 S 298/02 (Westdeutsche Zeitung: reise-magazin "Reiserecht: Der Koffer-Klau"
S.12, 19.07.2003)

Wie
vielfältig muß die Verpflegung bei Halbpension in einem einfachen Hotel
sein Eine Urlauberin hat drei Wochen inklusive Halbpension in einem
einfachen Ferienclub in Kalabrien gebucht. Von dem angebotenen Frühstücks-
und Abendbüffet war sie jedoch sehr entäuscht und verlangte vor dem
Amtsgericht München vom Reiseveranstalter 20 Prozent des Reisepreises zurück
(Gz. 172 C 3946/01). So sah die Urlauberin das Frühstücksbüfett
(bestehend aus süßen Hörnchen, Zwieback, Marmelade und Dosenobst)
und der sehr einfachen Abendtafel, als einen Reisemangel an. Das Amtsgericht
wies die Klage ab, weil bei einer günstigen Pauschalreise unter einem Büfett,
weder Reichhaltigkeit noch besondere Vielfalt erwartet werden kann. (ADAC-motorwelt,
News "Die Streitfrage: Wie üppig muss das Büfett sein"; S.42;
Heft 6, 2002, 06.06.02)

Vier
Stunden auf Zimmerschlüssel gewartet ist kein Reisemangel Hotelgäste,
die eine Pauschalreise gebucht hatten, mussten nach Ankunft im Hotel ca. vier
Stunden warten, bis der Zimmerschlüssel ausgehändigt wurde. Dies sahen
die Urlauber, weil sie sich in dieser Zeit nicht entspannen konnten, als Reisemangel
an und verklagten den Reiseveranstalter vor dem Amtsgericht Duisburg (AZ: 73 166/03).
Die Richter wiesen diese Klage mit der Begründung ab, dass der An- und Abreisetag
bei Pauschalreisen rechtlich gesehen nicht zur Erholung dient und somit müssen
Urlauber solche Unanehmlichkeiten in Kauf nehmen. (Saarbrücker Zeitung: reise
"Reisetage dienen nicht der Erholung" S.3, 30.08.2003)

15 Prozent vom Preis zurück, wenn das Hotel noch
eine Baustelle ist Die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht
herausgegebene Fachzeitschrift "Reiserecht aktuell" berichtet in ihrer
neusten Ausgabe, dass Hotelgäste die ein Hotel gebucht haben, in dem noch
gebaut wird, eine Reisepreisminderung von 15 Prozent verlangen können. Das
gelte auch, wenn die Arbeiten nicht unmittelbarer neben dem Hotelzimmer durchgeführt
werden, dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ.: 16 U 9/01). Eine
weitere "erheblichen Beeinträchtigung" für den Hotelgast ist
beispielsweise eine nicht zuverlässig funktionierende Wasserversorgung, in
solch einem Fall sind auch 15 Prozent Preisnachlass gerechtfertigt. 25 Prozent
Preisminderung kann ein Urlauber verlangen, wenn die in den Katalogen oder Prospekten
zugesagten Freizeiteinrichtungen nicht vorhanden sind. ( WZ:
reise-magazin" vom 11.05.02, S.13: "Hotel war noch eine Baustelle",
14.05.2002)

Ein
"strandnahes" Hotel darf höchstens 300 m vom Strand liegen
Nach einem Urteil des Amtsgericht Bad Homburg (Az.: 2 C 1902/01-15), darf ein
Reiseveranstalter ein Hotel das 300 m vom Strand liegt und zudem nur durch überqueren
einer Straße zu erreichen ist, nicht als Hotel mit "Strandlage"
bezeichnen. Urlauber, die solch ein Hotel gebucht haben, können vor Ort
darauf bestehen auf Kosten des Reiseveranstalters in ein anderes, mindestens gleichwertiges
und strandnahes Hotels umzuziehen. ( www.spiegel-online.de:
"300 Meter Entfernung sind keine "Strandlage"", 22.03.2002)

Mindestgröße
eines Doppelzimmers - Ein Doppelzimmer, das nicht über
eine Mindestgröße von 12 qm (ohne Badezimmer) verfügt, ist bei
einer Belegung mit zwei Personen als mangelhaft anzusehen.
- Ein Reisemangel
liegt auch dann vor, wenn ein Bett für zwei Personen nur 1,20 m breit ist.
- Der Umzug innerhalb eines Hotels ist als Urlaubstag in der Regel als
zur Hälfte verloren anzusehen. Liegen die oben beschriebenen Mängel
vor, so ist eine Minderung des Reisepreises möglich. (AZ: AG Bad Homburg,
Urt. v. 16.9.1994; 2 C 4549/93 - 21/4) (Quelle: ARD-Ratgeber-Recht)

Reisemangel bei schnarchenden Mitreisenden
Kommt ein Reisender, der Einzelzimmer gebucht hat, in ein Doppel- bzw. Dreibettzimmer
und wird dort durch lautes Schnarchen der Mitreisenden gestört, so stellt
dies ein Reisemangel dar, der den Reisenden zu einer Minderung des Reisepreises
berechtigt. (AZ:AG Königstein i.T., Urt. v. 10.11.1995; 22 C 139/95;)
 Fehlende
Kinderbetreuung Fehlt entgegen den Angaben in einem Reiseprospekt zu dem
gebuchten Hotel ein Miniclub für Kinder, so kann nach einem Urteil des Amtsgericht
Hamburg ( AG Hamburg, Urteil vom 03.08. 1999, RRa 2000, 143) der Reisepreis um
10 Prozent gemindert werden. Denn für Reisende mit Kindern ist deren
Betreuung im Hotel von erheblichen Wert, wodurch die Erwachsenen in ihrer Freizeitgestaltung
im entsprechendem Umfang beweglicher sind. Dieser Qualitäts-Spielraum ist
mit 10 Prozent des Reisepreises zu bewerten . ( Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal vom 22.07.00)
 Reisepreisminderung
wenn die gebuchte Kinderbetreuung vor Ort ausfällt Wird bei den Angaben
zu den Hotelleistungen, eine Kinderbetreuung für die gebuchte Reisezeit angeboten,
vor Ort ist der Kinderclub allerdings zu den zugesicherten Zeiten oder sogar ganz
geschlossen, dann steht dem Pauschaltouristen eine Reisepreisminderung zu. Die
Höhe der Entschädigung ist davon abhängig in welchem Umfang die
Kinderbetreuung ausgefallen ist und in welchem Maße dadurch der Urlaub für
die Eltern beeinträchtigt wurde; in Abhängig davon kann der Reisepreis
um 10 - 20 Prozent gemindert werden. (ADACmotorwelt, Leserfragen: "Gebuchter
Kinderclub zu: Gibt es Geld zurück?", S. 86, Juni / 2007)
 Berechtigen
alkoholisierte und pöbelnde Hotelgäste bei einer "All inklusive
Reise" zur Preisminderung? Ein Reisender, der ein "All inklusive
Urlaub" gebucht hatte, wurde nach eigenen Angaben wiederholt von betrunkenen
und pöbelnden Hotelgästen gestört, weswegen der Urlauber Entschädigung
bei dem Reiseveranstalter wegen Reisemangel einklagen wollte. Das Landgericht
Kleve (Urteil vom 23.11.2000, AZ 6 S 369/00) wies diese Klage ab. So habe ein
Pauschalreisender "gewisse Unzulänglichkeiten und unannehmlichkeiten"
entschädigungslos hinzunehmen. Im speziellen Fall wurde das Urteil auch mit
folgenden richterlichen Zitat begründet. "Es liegt auf der Hand, dass
bei "All inclusive-Reisen der Alkoholkonsum der Gäste wesentlich höher
liegt als bei Reisen, bei denen der Reisegast jedes alkoholische Getränk
zu zahlen hat". ( WZ, reise-magazin, S.14, vom 07.04.01)
 Ein
Hotel mit überwiegend pflegebedürftige Gästen ist kein minderungsrelevanter
Reisemangel Ein junges Urlaubspaar buchte im spanischen Torremolinos
ein Badeurlaub im Dreisterne-Hotel. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich in diesem
Hotel 20 überwiegend pflegebedürftige Senioren, denen allmorgentlich
von weißbekittelten Pflegern betreut wurde, wie beispielsweise Blutdruckmessen,
Stützstrümpfe anlegen bzw. eine alte Dame wurde an ein Atemgerät
angeschlossen. Weil sich dieses Urlaubspaar in dem Hotel vorkam wie im Altersheim
verlangten sie vom Reiseveranstalter wegen Geld zurück. Die Pflege älterer
Urlauber in einem touristischen Hotelbetrieb begründen, nach einem Urteil
des Amtsgerichts Bad Homburg (Az: 2 C 4362/99 24), keinen minderungsrelevanten
Reisemangel. Vielmehr müsse es dem Veranstalter unbenommen bleiben, junge
und alte, gesunde und kranke Reisende verschiedener Religionen und Nationalitäten
gemeinsam unterzubringen. Jede andere Beurteilung, so die Juristen, würde
zur Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen führen. ( Saarbrücker-Zeitung,
reise, S.29; 14.04.01)
 Darf
der Zwergpudel in den Speisesaal eines Hotels Ein Hotelurlauber hat
für seinen Zwergpudel einen Aufschlag von 12 DM pro Tag zahlen müssen
und war deswegen der Meinung, daß er seinen Hund in den Speisesaal des Hotels
mitbringen und diesen dort auch mitverpflegen darf. Weil dem Hotelgast verboten
wurde, seinen Hund in den Speisesaal mitzunehmen, verlangte dieser nun vom Reiseveranstalter
Geld wegen eines Reisemangels zurück, schließlich habe er doch 12 DM
pro Tag für seinen Hund zusätzlich bezahlt. Die Richter des LG Frankfurt
/ Main (Az.: 2/25 S 59/99) sahen in dem Hund-Aufschlage nicht eine Gebühr,
die eine Verpflegung des Hundes beinhaltet, der Hunde-Aufschlag kann als Ausgleich
für die erhöhte Dienstleistung des Hotels verlangt werden. Desweiteren
meinten die Juristen, ein Hotelbetreiber könne, aus hygienischen Gründen
und aus Rücksicht bezüglich der anderen Hotelgäste, über ein
Hundeverbot im Speisesaal verfügen. ( Saarbrücker-Zeitung,
reise, S.27; 29.04.01)
 Diebstahl
aus Hotelsafe Der Diebestahl von Wertgegenständen aus einem Hotelsafe
kann nicht dem Reiseveranstalter angelastet und als Reisemangel angesehen werden.
Der Reiseveranstalter haftet nicht wie ein Beherbergungswirt für eingebrachte
Sachen nach § 701 BGB. Auch verborgenen Sicherheitsmängeln beim Hotelier
muß er nicht nachspüren. Er würde der ihn treffenden Verkehrssicherungspflicht
erst dann nicht genügen, wenn er Sicherheitsrisiken, die sich bei genauerem
Hinsehen jedermann offenbaren, nicht fest- und abstellen würde. (OLG München,
Urteil vom 26.04.1999, RRa 1999, 174) (Quelle: Rechtsanwalt Paul Degot,t ,
http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/wam4.htm)
 Urlaub
in einem idyllischen Hotel mit Blick auf eine Tankstelle Wer entgegen
der Versprechungen des Reiseveranstalter in einem trostlosen Hotel mit Blick auf
eine Tankstelle untergebracht wird, kann den Reisevertrag noch am Urlaubsort kündigen.
Diese Kündigung bleibt auch dann wirksam, wenn der Urlauber trotzdem in dem
Hotel bleibt, da sich der Veranstalter weigert, ihn nach Hause zu transportieren.
Auf dieses Urteil des Landgericht Düsseldorf (AZ.: 22 S 516/98) macht die
Deutsche Gesellschaft für Reiserecht aufmerksam. In dem verhandelten Fall
ging es um eine Ägypten-Reise mit angeblicher Unterbringung in einem idyllisch
gelegen Hotel. Das dann tatsächlich vorgefundene Haus mit Blick auf eine
Tankstelle, wurde von dem Gericht als "erhebliche Abweichung" vom Reisevertrag
gewertet, die eine Kündigung rechtfertige. Da der Urlauber aber trotzdem
blieb und auch Besichtigungen unternahm, bezifferte das Gericht die Reisepreisminderung
nur auf 40 Prozent. (WZ-Reise Magazin, gms, S.14; 20.05.00).
 Schlafzimmer
ohne Fenster Fehlt dem Schlafzimmer einer für drei Wochen gemieteten
Wohnung ein Fenster, ohne daß der Vermieter darauf hingewiesen hat, besteht
ein fristloser Kündigungsgrund für den Mieter. (AZ: AG Flensburg, Urt.
v. 30.1.1996; 62 C 657/95) (Quelle: ARD-Ratgeber-Recht)
Irreführende Hotelsterne Eine Hotelwerbung
mit vier Sternen wird von vielen Verbrauchern so verstanden, daß sie auf
einer „offiziellen Klassifizierung“ beruht, mit der das Hotel in eine bestimmte
Komfort-Kategorie eingeordnet wurde. Ist dies nicht der Fall, ist die Werbung
nach § 3 UWG irreführend und unzulässig (SchlHOLG, Urteil vom 18.5.1999,
OLG Report 1999, 267). Praxishinweis: Nach §1 Absatz 1 lit. c) der
Informationsverordnung muß der Reiseveranstalter in der Katalogbeschreibung
auch Kategorie oder Komfort der ausgeschriebenen Hotels angeben. Hierbei ist in
erster Linie die touristische Einstufung durch die zuständige Stelle des
jeweiligen Urlaubslandes maßgeblich. Fehlt eine solche, kann der Veranstalter
eine eigene Klassifizierung einführen. Er muß deren Wertigkeit aber
erklären und definieren.(Quelle: P.Degott und
IWW-Institut)
 Ferienwohnung
im Lawinengebiet: Ein Urlauber hat lange vor Ferienbeginn eine Ferienwohnung
in einem Schnee-Gebiet gemietet. Bei Ferienbeginn herrscht in dieser Region jedoch
plötzlich vorübergehend extreme Lawinengefahr mit der höchsten
Lawinenwarnstufe vor. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Zufahrtsstraßen
jederzeit gesperrt werden können. Der Urlauber möchte seine Reise deshalb
nicht antreten. Die extreme Wetterlage ist ein wichtiger Grund, um den Vertrag
kündigen zu können. (AG Herne-Wanne, Urteil vom 08.07.1999; RRa 2000,
38).
 Doppelzimmer
statt Appartement, und im falschen Ort Wenn ein Pauschalurlauber statt
des gebuchten Zwei-Zimmer-Appartements nur ein Doppelzimmer erhält, das zudem
noch zehn Kilometer vom ursprünglichen Ferienort entfernt ist, rechtfertigt
dies eine Preisminderung von 95 Prozent. (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2432/96-19
03/9). Hotelzimmer: Fotos im Katalog müssen
stimmen Auch Fotos sagen etwas über die geplante Reise aus, wenn
im Text NICHT ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass es auch anders aussehen
kann. Die Beschränkung im Katalog auf die Abbildung des schönsten Hotelzimmers
reicht nicht aus, wenn es in dem Hotel Zimmer mit anderer Ausstattung gibt. Sonst
verletzt der Reiseveranstalter seine Informationspflicht gegenüber seinem
Kunden. Ein Kläger erhielt einen Minderungsanspruch in Höhe von 15 Prozent
des Reisepreises, weil sein Zimmer nicht der Abbildung im Katalog entsprochen
hatte. Es war halb so groß, hatte keine Holzdecke, nur ein Fenster, die
abgebildete Möbel wie Couch oder drei Tischleuchten waren nicht vorhanden.
Die Einrichtung bestand außerdem nur aus Plastik. (AG Düsseldorf, Az:
29 C 16301/97).
 Auf
eigene Gefahr in die Badewanne Urlauber, die im Hotel in einer Badewanne
ausrutschen, haben keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Die Veranstalter
müssten zwar für den Sicherheitsstandard eines Hotels sorgen, aber nicht
für die Ausstattung der Badewannen mit Rutschmatten und Haltegriffen. Anders
als im Krankenhaus oder Altersheim gehe die "Gefährdungslage" beim
Baden und Duschen nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinaus, so urteilte
das Amtsgericht Bad Homburg (AZ: 2C 594/99). (WZ:
reise-magazin, S.12, 24.06.00)
 Kurzfristige
Bereitstellung einer Ersatz-Unterkunft Wird ein Reisender in einer 80
Kilometer vom vereinbarten Urlaubsort gelegenen Ersatz-Unterkunft untergebracht,
so stellt dies nach einem Urteil des Landesgericht Frankfurt ( LG Frankfurt am
Main, Urteil vom 13.01.2000, RR 2000, 90) einen Reisemangel dar, der zur Kündigung
berechtigt. Fliegt der Reisende sofort wieder zurück, erhält er den
Reisepreis wieder, sowie Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Und zwar auch dann, wenn er seinen Urlaub nun zu Hause verbringt. ( Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal vom 22.07.00)
 Taschenkontrollen
nach Verlassen des Speisesaals, in einem Hotel der Mittelklasse, berechtigen einen
Schadenersatzanspruch Eine Türkei-Urlauberin bekam von dem Amtsgericht
Kleve (AZ.: 3 C 346/00) Schadensersatz zugesprochen, weil diese in einem Hotel
der gehobenen Mittelklasse regelmäßig eine Taschenkontrolle über
sich ergehen lassen musste. Das Reiseunternehmen begründete diese Maßnahme
mit der Unterbindung der Mitnahme von Getränke und Speisen auf die Hotelzimmer.
Das Amtsgericht Kleve kam zu dem Entschluß, daß diese Maßnahme
in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse unangemessen sei und somit einen Reisemangel
begründet. (rp-online,
reise-Kurznachrichten, vom 24.08.01)
 Hotel
überbucht und keine gleichwertige Ersatz-Unterkunft Ein deutsches
Ehepaar hat für Malta eine einwöchige Pauschalreise gebucht, auf Malta
angekommen mussten sie leider feststellen, daß das Hotel bereits ausgebucht
war. Die Reiseleitung boten dem Ehepaar für eine Nacht eine Ersatz-Unterkunft
in einem Hotel geringerer Kategorie an, mit der Bemerkung man wolle am nächsten
Tag eine gleichwertige Unterkunft finden. Nach Informationen des Ehepaares war
zu dieser Zeit aber Malta ausgebucht und somit die Versprechungen der Reiseleitung
zu vage. Deswegen flogen sie umgehend nach Hause und haben somit die Pauschalreise
gekündigt. Desweiteren verlangten sie den vollen Reisepreis zurück und
verlangten Schadensersatz für "nutzlos aufgewandte Urlaubszeit".
Das Amtsgericht München I gab dem Ehepaar auch in der Berufung recht. So
urteilten die Richter, daß Urlauber, die mit einer begründeten Beschwerde
an den Reisveranstalter herantreten, diesem die Möglichkeit geben müssen
den Reisemangel zu beseitigen. In diesem Fall sei aber das angebotene Ersatz-Hotel
nicht gleichwertig gewesen und mit dem Hintergrund einer ausgebuchten Insel und
einem nur einwöchigen Aufenthalt dort, mussten die Urlauber dem Reiseveranstalter
keine weitere Frist setzen. Das Ehepaar bekam nach diesem Urteil den Reisepreis
zurück, ihre Ausgaben (Taxis und Flugkosten) musste der Reiseveranstalter
ersetzen und zudem eine Entschädigung für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit
an die Urlauber bezahlen.(AG München, Az. 123 C 2325/00 und LG München
I, Az. 15 S 12104/00) (Saarbrücker-Zeitung,
reise-journal: "Hotel überbucht", S.3 vom 10.11.01)

Ein
Hotel an einer stark befahrenen Autobahn kann ein erheblicher Reisemangel sein
Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 261/99) kam in einem Urteil
zu dem Entschluss, daß ein Schlafzimmer einer Ferienunterkunft, welches
in einer Entfernung von 150 m von einer stark befahrenen Autobahn liegt, einen
erheblichen Reisemangel darstellt und somit zur Kündigung des Reisevertrages
berechtigt. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn der Reiseveranstalter in seinem
Reisekatalog vor möglicher Lärmbelästigung warnt. ( wz,
reise-magazin, "Recht auf Reisen: Autobahn in 150 Metern Nähe ist Kündigungsgrund",
S.10 vom 19.01.02)

Ferienhaus
mit Mängel Ein Ferienhaus mit erheblichen Mängel, in diesem
Fall war das Ferienhaus anstatt der zugesicherten 85 qm nur 49 qm groß,
statt 300 m waren es 1,5 km zum Strand und zudem war die Ferienwohnung nicht gereinigt,
berechtigen, falls dem Anbieter vor Ort die Möglichkeit gegeben wurde eine
Ersatz-Unterkunft zu stellen, dieser dazu aber nicht bereit bzw. fähig war,
zur Annulierung des Reisevertrages. Der Anbieter dieser Ferienwohnung musste also,
nach einem Urteil des Landgerichts Bad Homburg, die gezahlte Miete in vollen Umfang
zurückerstatten, außerdem wurde der Vermieter zum Zahlen von Schadensersatz
wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verurteilt ( saarbrücker-zeitung,
reise-journal, "Ferienhaus mit Mängel", S.12 vom 19.11.01)
| (sellpage.de übernimmt für
in dieser Sammlung aufgeführten Gerichtsurteile keine Gewähr über
die juristisch korrekte Wiedergabe) | | |
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