01.11.08
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EU-Verordnung zur Flugbuchung - Die Fluggesellschaften
sind verplichtet mit Ticketendpreise zu werben und dürfen
beim Buchungsvorgang nicht mehr tricksen
Am 1.November 2008 ist eine
EU-Verordnung in Kraft getreten, die es den Fluggesellschaften
verbietet in irreführender Weise für ihre Flugangebote
zu werben, außerdem soll diese neue EU-Verordnung
für mehr transparenz beim Online-Buchen eines Fluges
sorgen. Nachfolgend die wesentlichen Bestimmungen dieser
EU-Verordnung:
- Die
Fluggesellschaften sind verpflichtet auf Werbeplakate,
in Printmedien, im Fernsehen / Hörfunk und im Internet
beim Bewerben eines Flugangebotes, den Ticketendpreis
des Fluges, also den Preis inkl. Steuern und Gebühren,
anzugeben.
Kommentar:
Trotz dieser EU-Verordnung werden die Fluggesellschaften,
insbesondere die Billigflieger, auch weiterhin
mit Ticketpreise für einen Flug werben, den
man definitiv nicht für den beworbenen Endpreis
buchen kann. Dies ist mit der Praxis der Linien-
und Billigfluggesellschaften zu begründen,
dass nur ein paar wenige Sitzplätze in einem
Flugzeug, zu dem beworbenen Niedrigstpreis angeboten
werden, d.h. diese Sitzplätze sind schon
längst ausgebucht, wenn die Werbung der Fluggesellschaft
für das betreffende Flugangebot veröffentlicht
wird. Der Flug, der auf einem Werbeplakat oder
in einer Zeitungs-Announce für beispielsweise
19 Euro angeboten wird, ist oftmals schon zu dem
Zeitpunkt ausgebucht bevor das Plakat bzw. die
Zeitung gedruckt ist.
Außerdem werden die Fluggesellschaften auch
zukünftig mit fettgedruckten Niedrigpreise
werben und den eigentlichen Endpreis im Kleingedruckten
verstecken. |
- Bei einer Online-Buchung ist es den Fluggesellschaften
untersagt, kostenpflichtige Zusatzleistungen wie z.B.
eine Reiserücktrittsversicherung, das bevorzugte
Einsteigen in ein Flugzeug, eine Sitzplatzreservierung
etc., durch voraktivierte Kontrollkästchen
im Zuge einer Flugbuchung mitzuverkaufen. Zusatzleistungen
müssen also von dem Internetkunden aktiv ausgewählt
und außdrücklich erwünscht werden.
Kommentar:
Einige Airlines werden auch weiterhin bei der
Gestaltung ihrer Preise für Zusatzleistungen
und Extra-Gebühren (z.B. Gepäckbeförderungsgebühren,
Übergepäckgebühren etc.) sehr kreativ
sein. Unerfahrene Flugpassagiere werden auch zukünftig
überrascht sein, wenn der Flug letztendlich
doch viel teurer ist, als vor der Buchung angegeben
wurde. Dies gilt insbesondere wenn davon ausgegangen
wird, dass Leistungen, die in der Vergangenheit
ein selbstverständlicher Bestandteil einer
Flugbuchung gewesen war, nun bei einigen Billigfluggesellschaften
extra kosten und nicht selten sehr teuer angeboten
werden. So kann der Transport eines Koffers bei
manchem Billigflieger durchaus mal 60 Euro extra
kosten. |
- Bietet eine Fluggesellschaft keine kostenlose Bezahlmöglichkeit
für ein Flugticket an, so muß vor der Flugbuchung
eindeutig darauf hingewiesen werden, dass noch eine
zusätzliche Kreditkartengebühr bzw. andere
Gebühr zum Bezahlen des Flugtickets anfällt.
Kommentar:
Ryanair bietet zur Zeit als einzigste Möglichkeit,
ein Flugtickets zu bezahlen, den Bezahlvorgang
mittels Visa Electron an. Die Kreditkarte "Visa
Electron" (nicht zu verwechseln mit der gängigen
VisaCard) ist allerdings in Deutschland kaum verbreitet,
d.h. also faktisch wird eine kostenlose Bezahlmöglichkeit
angeboten, praktisch kann diese aber, zumindest
in Deutschland, fast überhaupt nicht genutzt
werden, es fällt also noch nahezu für
jeden, der bei Ryanair einen Flug bucht, eine
zusätzliche "Bezahlgebühr"
von z.Z. 10 Euro an. |
- Die Preise für ein Flugticket müssen in
jedem EU-Land gleich hoch sein. Der gleiche Flug von
A nach B darf also in England nicht teurer bzw. billiger
angeboten werden, als beispielsweise in Deutschland
oder Italien.
weitere
Informationen über die Zusatzgebühren der Fluggesellschaften:
-
Die Kosten für Serviceleistungen der europäischen
Linien- und Billigfluggesellschaften mehr...
-
Informationen zu den Gepäckbeförderungs-Richtlinien
und Übergepäck-Gebühren ausgesuchter
Fluggesellschaftenten mehr...

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