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01.11.08

EU-Verordnung zur Flugbuchung - Die Fluggesellschaften sind verplichtet mit Ticketendpreise zu werben und dürfen beim Buchungsvorgang nicht mehr tricksen
Am 1.November 2008 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die es den Fluggesellschaften verbietet in irreführender Weise für ihre Flugangebote zu werben, außerdem soll diese neue EU-Verordnung für mehr transparenz beim Online-Buchen eines Fluges sorgen. Nachfolgend die wesentlichen Bestimmungen dieser EU-Verordnung:

  1. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet auf Werbeplakate, in Printmedien, im Fernsehen / Hörfunk und im Internet beim Bewerben eines Flugangebotes, den Ticketendpreis des Fluges, also den Preis inkl. Steuern und Gebühren, anzugeben.
    Kommentar:
    Trotz dieser EU-Verordnung werden die Fluggesellschaften, insbesondere die Billigflieger, auch weiterhin mit Ticketpreise für einen Flug werben, den man definitiv nicht für den beworbenen Endpreis buchen kann. Dies ist mit der Praxis der Linien- und Billigfluggesellschaften zu begründen, dass nur ein paar wenige Sitzplätze in einem Flugzeug, zu dem beworbenen Niedrigstpreis angeboten werden, d.h. diese Sitzplätze sind schon längst ausgebucht, wenn die Werbung der Fluggesellschaft für das betreffende Flugangebot veröffentlicht wird. Der Flug, der auf einem Werbeplakat oder in einer Zeitungs-Announce für beispielsweise 19 Euro angeboten wird, ist oftmals schon zu dem Zeitpunkt ausgebucht bevor das Plakat bzw. die Zeitung gedruckt ist.
    Außerdem werden die Fluggesellschaften auch zukünftig mit fettgedruckten Niedrigpreise werben und den eigentlichen Endpreis im Kleingedruckten verstecken.
  2. Bei einer Online-Buchung ist es den Fluggesellschaften untersagt, kostenpflichtige Zusatzleistungen wie z.B. eine Reiserücktrittsversicherung, das bevorzugte Einsteigen in ein Flugzeug, eine Sitzplatzreservierung etc., durch voraktivierte Kontrollkästchen im Zuge einer Flugbuchung mitzuverkaufen. Zusatzleistungen müssen also von dem Internetkunden aktiv ausgewählt und außdrücklich erwünscht werden.
    Kommentar:
    Einige Airlines werden auch weiterhin bei der Gestaltung ihrer Preise für Zusatzleistungen und Extra-Gebühren (z.B. Gepäckbeförderungsgebühren, Übergepäckgebühren etc.) sehr kreativ sein. Unerfahrene Flugpassagiere werden auch zukünftig überrascht sein, wenn der Flug letztendlich doch viel teurer ist, als vor der Buchung angegeben wurde. Dies gilt insbesondere wenn davon ausgegangen wird, dass Leistungen, die in der Vergangenheit ein selbstverständlicher Bestandteil einer Flugbuchung gewesen war, nun bei einigen Billigfluggesellschaften extra kosten und nicht selten sehr teuer angeboten werden. So kann der Transport eines Koffers bei manchem Billigflieger durchaus mal 60 Euro extra kosten.
  3. Bietet eine Fluggesellschaft keine kostenlose Bezahlmöglichkeit für ein Flugticket an, so muß vor der Flugbuchung eindeutig darauf hingewiesen werden, dass noch eine zusätzliche Kreditkartengebühr bzw. andere Gebühr zum Bezahlen des Flugtickets anfällt.
    Kommentar:
    Ryanair bietet zur Zeit als einzigste Möglichkeit, ein Flugtickets zu bezahlen, den Bezahlvorgang mittels Visa Electron an. Die Kreditkarte "Visa Electron" (nicht zu verwechseln mit der gängigen VisaCard) ist allerdings in Deutschland kaum verbreitet, d.h. also faktisch wird eine kostenlose Bezahlmöglichkeit angeboten, praktisch kann diese aber, zumindest in Deutschland, fast überhaupt nicht genutzt werden, es fällt also noch nahezu für jeden, der bei Ryanair einen Flug bucht, eine zusätzliche "Bezahlgebühr" von z.Z. 10 Euro an.
  4. Die Preise für ein Flugticket müssen in jedem EU-Land gleich hoch sein. Der gleiche Flug von A nach B darf also in England nicht teurer bzw. billiger angeboten werden, als beispielsweise in Deutschland oder Italien.

weitere Informationen über die Zusatzgebühren der Fluggesellschaften:

  • Die Kosten für Serviceleistungen der europäischen Linien- und Billigfluggesellschaften mehr...
  • Informationen zu den Gepäckbeförderungs-Richtlinien und Übergepäck-Gebühren ausgesuchter Fluggesellschaftenten mehr...


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