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07.11.08

Die Katalogpreisbindung der Reiseveranstalter ist aufgehoben
Nach der neuen Informationspflichten-Verordnung, die am 1. November 2008 in Kraft getreten ist, sind die Reiseveranstalter nicht mehr verpflichtet, sich an die in den Reisekatalogen angegebenen Preise zu binden. Die Reiseveranstalter können also nachträglich die in den Reisekatalogen angegebenen Preise erhöhen oder, wie es bei den Last Minute-Reiseangeboten schon der Fall ist, herabsetzen.
(Quelle: www.drv.de, Web-Site des Deutschen Reiseverbandes (DRV) -> Der DRV -> Aktuelles -> Detailt: "Mehr Flexibilität bei Reisepreisen: DRV-Initiative erfolgreich – Existenz der Kataloge gesichert", 04.11.2008)
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Die Katalogpreisbindung der Reiseveranstalter ist aufgehoben, die Katalogpreise sind also nicht mehr verbindlich

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