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08.11.08

Bei einem Skiunfall trägt der von hinten kommende Skifahrer die Schuld
Die Regel Nummer 3 des "Internationalen Skiverbandes" (FIS) besagt: "Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet". Diese Regel hat zwar vor Gericht keine rechtsverbindliche Relevanz, das Oberlandesgericht Brandenburg (AZ: 7 U 200/07) beruft sich allerdings in einem Urteil über einen Skiunfall, dessen genauer Hergang nicht präzise rekonstruktiert werden konnte, auf die Regel Nummer 3 der FIS. In diesem Fall konnte ein von hinten kommender Skifahrer, der einen Skiunfall verursacht hat, seine Unschuld nicht plausibel beweisen und wurde deshalb zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 08.11.2008, reise-magazin S.12: "FIS-Regel gilt: Der hintere Skifahrer hat Schuld")

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