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aktuelle
Reisenachrichten aus der Reisebranche
16.11.08
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Einige Fluggesellschaften lehnen unberechtigt die Zahlung
von Schadensersatz bei Flugverspätung ab
Seit Anfang 2005 regelt zwar eine EU-Verordnung,
welche Rechte der Fluggast bei einer Flugverspätung
oder -Annulierung hat (weitere Infos hierzu siehe unter
"Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines
Fluges"). Diese Rechte können allerdings
nur dann geltend gemacht werden, wenn die Ursachen für
den Flugausfall oder für eine große Verspätung
bei der Fluggesellschaft liegen. Aus diesem Grund lehnen
einige Airlines Schadensersatzzahlungen mit der Begründung
ab, dass die Probleme im Flugverkehr nicht von der Fluggesellschaft
verursacht wurden, sondern auf höhere Gewalt zurückzuführen
sind.
Nach Einschätzung von einigen Reiserechtsexperten wurden
den Flugpassagieren in Deutschland, bisher ca. 100 Millionen
Euro an berechtigten Schadensersatzzahlungen, wegen Flugverspätung
oder Flugausfall vorenthalten.
In den meisten Fällen mit der Begründung, die
Flugverspätung hätte etwas mit höherer Gewalt
zu tun, was allerdings nicht immer stimmt. Die Frage wer
nun für die Flugstörung verantwortlich ist, und
ob eine Schadensersatzforderung an die Fluggesellschaft
berechtigt ist, kann eventuell der Online-Dienstleister
"EUclaim" (im Internet unter www.euclaim.de)
beantworten. EUclaim sammelt z.B. die Flugdaten aus dem
gesamten europäischen Flugverkehr, dadurch kann in
manchen Fällen die Aussage einer Airline, dass die
Flugverspätung durch höhere Gewalt verursacht
wurde, widerlegt werden. Betroffene Flugpassagiere können
auch EUclaim dazu beauftragen ihre Rechte gegenüber
der Fluggesellschaft geltend zu machen, im Erfolgsfall erhält
dann EUclaim 27 Prozent des ausgezahlten Schadensersatzes.
Wird die Schadensersatzklage abgelehnt fallen gegenüber
EUclaim keine weitere Kosten an.
(Quelle: www.bild.de
-> Lifestyle -> Reise > "Schadenersatz
- Fluggäste verzichten auf 100 Millionen Euro pro Jahr",
14.11.2008)
Infos im Internet:
- Deutsche Fassung der EU-Verordnung "Verordnung
(EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments...,
Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen
für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung
und bei Annullierung oder großer Verspätung
von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG)
Nr. 295/91 (Text von Bedeutung für den EWR)...
" im Internet unter www.eur-lex.europa.eu
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