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22.07.09

Ein Rechtsstreit muss nicht im Ort des Firmensitzes der Fluggesellschaft ausgetragen werden
Bei einem Rechtsstreit gegen eine ausländische Fluggesellschaft, weil sich z.B. die Fluggesellschaft weigert dem Fluggast eine zustehende Entschädigungzahlung wegen Flugausfall bzw. Flugverspätung auszuzahlen, mussten die Fluggäste bisher ihr Recht vor dem Gericht einklagen, wo sich der Firmensitz der Fluggesellschaft befindet. Bei ausländischen Fluggesellschaften ist dies natürlich mit einem enormen finanziellen Aufwand verbunden, weil in solchen Fällen sehr hohe Anwaltskosten und eventuelle zusätzliche Reisekosten zu dem ausländischen Gerichtsstand entstehen.
Aus diesem Grund hat ein Münchner, dessen gebuchter Flug bei einer lettischen Fluggesellschaft von München nach Riga kurzfristig gestrichen wurde, auf 250 Euro Ausgleichszahlung vor dem, für den Münchener Flughafen zuständigen, Erdinger Amtsgericht verklagt. Das Amtsgericht in Erding erklärte sich auch für diese Klage als zuständig und gab zudem dem Kläger Recht. Die lettische Airline hatte allerdings gegen dieses Urteil Einspruch erhoben, weil sie den Standpunkt vertrat, dass der Gerichtsstand dieser Klage der Geschäftssitz der Fluggesellschaft sein müsse.
Die Klage wurde daraufhin an den Bundesgerichtshof verwiesen, der diese weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg leitete. Die EU-Richter entschieden nun in diesem Fall (AZ: C-204/08), der Abflugort weise eine "hinreichende Nähe zum Sachverhalt des Rechtsstreits" auf. Der Fluggast könne sich also entscheiden, ob er vor dem zuständigen Gericht des Firmensitzes der Fluggesellschaft oder vor dem zuständigen Gericht des Abflugortes, gegen die Fluggesellschaft seine Klage einreicht.
- Das gesamte EuGH-Urteil im Wortlaut als pdf-Datei
(Quelle: www.saarbruecker-zeitung.de -> Themenwelten -> Urlaub -> Reiserecht: "Fluggäste müssen nicht im Ausland klagen", 22.07.2009)

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Ein Rechtsstreit muss nicht im Ort des Firmensitzes der Fluggesellschaft ausgetragen werden - Gerichtsstand bei Klage gegen eine Fluggesellschaft

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