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Artikel vom 20.11.2009
Schadensersatzansprüche für Flugpassagiere ab 3 Stunden Flugverspätung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte der Fluggäste gestärkt. In dem vor dem EuGH verhandelten Fall hatte ein Paar aus Deutschland eine deutsche Charterfluggesellschaft auf Zahlung von Schadensersatz verklagt, weil sich der Rückflug von Toronto nach Frankfurt um 25 Stunden verspätete. Die Fluggesellschaft hatte zwar den Fluggästen, die durch die Verspätung entstandenen Mehrkosten (dazu zählen beispielsweise Verpflegungskosten, Telefonkosten, Taxikosten und Kosten für eine zusätzliche Hotelübernachtung) erstattet, eine darüber hinausgehende und von den Flugpassagieren eingeforderte Schadensersatzzahlung wollte die Fluggesellschaft jedoch nicht zahlen.
Nach dem Urteil des EuGH ist eine Airline allerdings verpflichtet, bei einem Langstreckenflug, der sich um mehr als 3 Stunden verspätet, den betroffenen Flugpassagieren einen Schadensersatz von 600 Euro pro Person auszuzahlen. Die Richter berufen sich dabei auf Gerichtsurteile bzw. auf geltende Rechtssprechung, wonach Fluggäste eine Entschädigungszahlung zusteht, wenn der gebuchte Flug annuliert wurde, die Reisenden von der Fluggesellschaft aber kostenlos auf einen späteren Flug umgebucht wurden und dadurch mit beispielsweise 4 Stunden Verspätung das Flugziel erreichten. Nach Auffassung der Richter kann es also nicht sein, dass Fluggäste, deren Flug sich um 25 Stunden verspätet keine Schadensersatzansprüche haben, weil die Fluggesellschaft die mehr als eintägige Verspätung nicht als Flugannulierung sondern nur als Flugverspätung definiert.
Die pauschale Ausgleichzahlung, die den Flugpassagieren bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden zusteht, ist von der Flugdauer / Flugstrecke des gebuchten Fluges abhängig, für Flüge bis 1500 Kilometer 250 Euro und Flüge bis 3500 Kilometer 400 Euro und der Schadensersatzanspruch für stark verspätete Langstreckenflüge über 3500 Kilometer ist auf 600 Euro festgelegt.
(Quelle: Westdeutsche Zeitung, S.14 "Flug verspätet: Geld für Passagiere", 20.11.2009)

Weitere Infos zu Schadensersatzansprüche bei einer Flugverspätung siehe unter "Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges".
Eine Fluggesellschaft ist alllerdings nur dann zur Zahlung eines Schadensersatzanspruches verpflichtet, wenn die Ursache der Flugverspätung bzw. Flugannulierung nicht auf höhere Gewalt, wie beispielsweise besonders schlechte Wetterverhältnisse, zurückzuführen ist. Nun behaupten aber leider oftmals einige Fluggeseschaften die Flugverspätung hätte etwas mit höherer Gewalt zu tun, was allerdings nicht immer stimmt. Die Frage wer nun für die Flugstörung verantwortlich ist, und ob eine Schadensersatzforderung an die Fluggesellschaft berechtigt ist, kann eventuell der Online-Dienstleister "EUclaim" (im Internet unter www.euclaim.de) beantworten. EUclaim sammelt z.B. die Flugdaten aus dem gesamten europäischen Flugverkehr, dadurch kann in manchen Fällen die Aussage einer Airline, dass die Flugverspätung durch höhere Gewalt verursacht wurde, widerlegt werden.
Im Falle einer Flugannulierung oder einer großen Flugverspätung ist es für die betroffenen Flugpassagiere auf jeden Fall sehr wichtig, Belege über die Flugstörung zu sammeln. Folgende Belege können bei einer juristischen Ausseinandersetzung mit einer Airline sehr nützlich sein:
  • eine Flugverspätung oder Flugannulierung sollten sich Fluggäste direkt vor Ort von der Airline oder dem Flughafenbetreiber bestätigen lassen
  • wird ein Flug annuliert und es wird eine zweite Bordkarte ausgestellt, so sollte diese zweite Bordkarte gut aufbewahrt werden, um damit zu beweisen, dass der regulär gebuchte Flug ausgefallen ist und es sich dabei nicht lediglicht um eine Verspätung gehandelt hatte
  • beruft sich beispielsweise eine Fluggesellschaft darauf, dass die Flugverspätung wegen starken Nebels, also wegen höherer Gewalt, zu begründen ist, kann diese Aussage eventuell dadurch widerlegt werden, wenn ein betroffener Flugpassagier belegen kann, dass z.B. die gebuchte Fluggesellschaft einen Flug von London nach Frankfurt um 10 Uhr wegen Nebels stornierte, jedoch andere Fluggesellschaften um die gleiche Zeit von London starten konnten.
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Schadensersatzansprüche für Flugpassagiere ab 3 Stunden Flugverspätung. Gerichtsurteile zum Thema Flugannulierung und Flugverspätung

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