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Artikel
vom 20.11.2009 |
Schadensersatzansprüche
für Flugpassagiere ab 3 Stunden Flugverspätung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen
Urteil die Rechte der Fluggäste gestärkt. In
dem vor dem EuGH verhandelten Fall hatte ein Paar aus
Deutschland eine deutsche Charterfluggesellschaft auf
Zahlung von Schadensersatz verklagt, weil sich der Rückflug
von Toronto nach Frankfurt um 25 Stunden verspätete.
Die Fluggesellschaft hatte zwar den Fluggästen, die
durch die Verspätung entstandenen Mehrkosten (dazu
zählen beispielsweise Verpflegungskosten, Telefonkosten,
Taxikosten und Kosten für eine zusätzliche Hotelübernachtung)
erstattet, eine darüber hinausgehende und von den
Flugpassagieren eingeforderte Schadensersatzzahlung wollte
die Fluggesellschaft jedoch nicht zahlen.
Nach dem Urteil des EuGH ist eine Airline allerdings verpflichtet,
bei einem Langstreckenflug, der sich um mehr als 3 Stunden
verspätet, den betroffenen Flugpassagieren einen
Schadensersatz von 600 Euro pro Person auszuzahlen. Die
Richter berufen sich dabei auf Gerichtsurteile bzw. auf
geltende Rechtssprechung, wonach Fluggäste eine Entschädigungszahlung
zusteht, wenn der gebuchte Flug annuliert wurde, die Reisenden
von der Fluggesellschaft aber kostenlos auf einen späteren
Flug umgebucht wurden und dadurch mit beispielsweise 4
Stunden Verspätung das Flugziel erreichten. Nach
Auffassung der Richter kann es also nicht sein, dass Fluggäste,
deren Flug sich um 25 Stunden verspätet keine Schadensersatzansprüche
haben, weil die Fluggesellschaft die mehr als eintägige
Verspätung nicht als Flugannulierung sondern nur
als Flugverspätung definiert.
Die pauschale Ausgleichzahlung, die den Flugpassagieren
bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden zusteht,
ist von der Flugdauer / Flugstrecke des gebuchten Fluges
abhängig, für Flüge bis 1500 Kilometer
250 Euro und Flüge bis 3500 Kilometer 400 Euro und
der Schadensersatzanspruch für stark verspätete
Langstreckenflüge über 3500 Kilometer ist auf
600 Euro festgelegt.
(Quelle: Westdeutsche Zeitung, S.14 "Flug verspätet:
Geld für Passagiere", 20.11.2009)
Weitere Infos zu Schadensersatzansprüche bei einer
Flugverspätung siehe unter "Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung
eines Fluges".
Eine Fluggesellschaft ist alllerdings nur dann zur Zahlung
eines Schadensersatzanspruches verpflichtet, wenn die
Ursache der Flugverspätung bzw. Flugannulierung nicht
auf höhere Gewalt, wie beispielsweise besonders schlechte
Wetterverhältnisse, zurückzuführen ist.
Nun behaupten aber leider oftmals einige Fluggeseschaften
die Flugverspätung hätte etwas mit höherer
Gewalt zu tun, was allerdings nicht immer stimmt. Die
Frage wer nun für die Flugstörung verantwortlich
ist, und ob eine Schadensersatzforderung an die Fluggesellschaft
berechtigt ist, kann eventuell der Online-Dienstleister
"EUclaim" (im Internet unter www.euclaim.de)
beantworten. EUclaim sammelt z.B. die Flugdaten aus dem
gesamten europäischen Flugverkehr, dadurch kann in
manchen Fällen die Aussage einer Airline, dass die
Flugverspätung durch höhere Gewalt verursacht
wurde, widerlegt werden.
Im Falle einer Flugannulierung oder einer großen
Flugverspätung ist es für die betroffenen Flugpassagiere
auf jeden Fall sehr wichtig, Belege über die Flugstörung
zu sammeln. Folgende Belege können bei einer juristischen
Ausseinandersetzung mit einer Airline sehr nützlich
sein:
-
eine Flugverspätung oder Flugannulierung
sollten sich Fluggäste direkt vor Ort von der
Airline oder dem Flughafenbetreiber bestätigen
lassen
-
wird ein Flug annuliert und es wird
eine zweite Bordkarte ausgestellt, so sollte diese
zweite Bordkarte gut aufbewahrt werden, um damit zu
beweisen, dass der regulär gebuchte Flug ausgefallen
ist und es sich dabei nicht lediglicht um eine Verspätung
gehandelt hatte
-
beruft sich beispielsweise eine Fluggesellschaft
darauf, dass die Flugverspätung wegen starken
Nebels, also wegen höherer Gewalt, zu begründen
ist, kann diese Aussage eventuell dadurch widerlegt
werden, wenn ein betroffener Flugpassagier belegen
kann, dass z.B. die gebuchte Fluggesellschaft einen
Flug von London nach Frankfurt um 10 Uhr wegen Nebels
stornierte, jedoch andere Fluggesellschaften um die
gleiche Zeit von London starten konnten.
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