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aktuelle
Reisenachrichten aus der Reisebranche
Artikel vom 17.08.2009
Für viele Lebensmittel besteht im privaten Reiseverkehr
ein Einfuhrverbot in die EU
Vor allem Lebensmittel packen sehr viele
Reisende verbotenerweise in ihr Reisegepäck und begehen
damit, in vielen Fällen auch unbewusst, eine Ordnungswidrigkeit
oder sogar Strafttat, wenn bei der Einreise anstatt dem
"Roten Ausgang" für anmeldepflichtige Waren,
der "Grüne Ausgang" für anmeldefreie
Waren genommen wird.
Die Einfuhrbestimmungen bezüglich Lebensmittel sind
allerdings sehr komplex und gültige Zollbestimmungen
für spezielle Lebensmittel können sich kurzfristig
ändern, deshalb sollten sich Reisende, die Lebensmittel
im Reise- oder Handgepäck tranportieren, vor Reiseantritt
über die aktuellen Zollvorschriften der zuständigen
Zollbehörden informieren.
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Allgemeine Bestimmungen
für Lebensmittel im privaten Reiseverkehr
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| Lebensmittel-Gruppe |
Bestimmungen und mögliche
Sanktionen |
| Fleisch und
Fleischprodukte |
- Allgemein können sich die Einfuhrbestimmungen
für bestimmte Lebensmittelgruppen
(z.B. für Milch, Fleisch- und Fischprodukte
etc.) sehr kurzfristig und ohne Vorankündigung
ändern. Besonders bei Ausbruch einer
Tierseuche (z.B. Maul- und Klauenseuche,
BSE, Geflügelpest / Vogelgrippe u.a.)
können kurzfristig neue Einfuhrverbote
für bestimmte Lebensmittel gelten,
die aus der betroffenen Seuchenregion
mitgebracht werden.
- Fleisch (Geflügel, Schwein, Rind,
Wild etc.), Milch oder daraus gewonnene
Erzeugnisse dürfen aktuell nicht
aus einem Drittland (Ausnahme Schweiz,
Norwegen) in die EU eingeführt werden,
dies gilt auch für den Reiseproviant.
- Ausnahme: Säuglingsmilchpulver,
Säuglingsnahrung und aus medizinischen
Gründen erforderliche Spezialnahrung
dürfen mit bis zu einem Gesamtgewicht
bis 2 kg in ein EU-Land eingeführt
werden. Für diese Produkte gelten
aber folgende Bedingungen:
a.) Die Produkte müssen vor dem Öffnen
nicht gekühlt werden
b.) es handelt sich um verpackte Markenprodukte
zum direkten Verkauf an den Endverbraucher
c.) die Packung ist nicht geöffnet,
es sei denn, sie ist gegenwärtig
in Gebrauch.
- mögliche Sanktionen bei
der Einreise nach Deutschland
- Lebensmittel mit einem Einfuhrverbot
werden vor Ort beschlagnahmt, ggf. werden
die Kosten für die Entsorgung in
Rechnung gestellt.
Kann ein eindeutiger Vorsatz festgestellt
werden, z.B. wenn wiederholt gegen die
gleiche Einfuhrbestimmung verstoßen
wird, droht ein Strafverfahren mit zusätzlichen
Gerichtskosten und Geldbuße.
- Eine verbotene Einfuhr von einigen Tierprodukte,
die aus einer vom Aussterben bedrohten
Tierart hergestellt wurden (z.B. Fleischprodukte
von bestimmten Antilopenarten uvm.), wird
wegen eines Verstoßes gegen das
Tierartenschutzgesetz bestraft. Das Strafmaß
für solche Straftaten liegt i.A.
erheblich über den Bußgeldern
für Verstöße gegen eine
Lebensmittel-Hygienevorschrift.
- Wurde nachweislich durch verbotenerweise
mitgeführten Lebensmittel, der Fracht-
oder Passagierraum des Flugzeuges mit
Viren oder Bakterien kontaminiert, fallen
für den Besitzer dieser Lebensmittel
noch hohe Kosten zur Desinfektion des
Flugzeuges und ggf. von betroffenen Bereiche
des Flughafens an.
-siehe auch unter "allgemeine
Informationen über das Strafmaß
bei einem Verstoß gegen eine deutsche
Zollbestimmung"
-
- Länder ausserhalb der EU:
Die Einfuhrbestimmungen von Lebensmittel
sind von Land zu Land unterschiedlich.
Reisende mit Lebensmittel im Gepäck
sollten sich daher genau über die
jeweils gültigen Lebensmittelbestimmungen
des Reiselandes informieren.
Zu den Ländern mit strengeren Einfuhrbestimmungen
für Lebensmittel zählen beispielsweise:
- USA: die Einfuhr von allen frischem,
getrocknetem, in Dosen eingemachtem Fleisch
und Fleischprodukten ist verboten. Dies
gilt auch für Transitreisende und
für den Reiseproviant.
- einige arabische Länder: die Einfuhr
von Schweinefleisch ist verboten
- mögliche Strafe siehe unter "das
Strafmaß bei einem Verstoß
gegen eine Zollbestimmung im internationalen
Reiseverkehr"

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| Fischereierzeugnisse |
- Fischereierzeugnisse (dazu zählen
auch bestimmte Krusten- bzw. Weichtiere
wie Garnelen, Hummer, nicht lebende Miesmuscheln,
Schnecken und Austern) dürfen Reisende
bis zu einem Gesamtgewicht von 20 kg in
die EU mitbringen.
- Für lebende Hummer, lebende Miesmuscheln
und lebende Schnecken liegt das zulässig
Gesamtgewicht bei 4 kg.
- Verdorbene Ware kann unabhängig
davon ob eine Einfuhrberechtigung besteht,
beschlagnahmt werden.
- Die verbotene Einfuhr von einigen Fischereiprodukte
(z.B. bestimmte Kaviarsorten, seltene
Schalentiere uvm.) wird wegen Verstoßes
gegen Tierartenschutzgesetze bestraft.
Das Strafmaß für solche Straftaten
liegt i.A. erheblich über den Bußgeldern
für Verstöße gegen eine
Lebensmittel-Hygienevorschrift.
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| andere tierische
Erzeugnisse (z.B. Honig, Milch- und Milchprodukte) |
- EU-Einfuhrverbot für alle Milchprodukte
(Trinkmilch, Butter, Käse, Joghurt
etc.) von allen Tierarten (Kuhmilch, Ziegenmilch,
Camelmilch etc.) aus einem Drittlandland
(Ausnahme Schweiz, Norwegen).
- Ausnahme: Säuglingsmilchpulver,
Säuglingsnahrung und aus medizinischen
Gründen erforderliche Spezialnahrung
dürfen mit bis zu einem Gesamtgewicht
bis 2 kg in ein EU-Land eingeführt
werden (weitere w.o. unter "Fleisch
und Fleischprodukte").
- Produkte mit einem geringen Milch- oder
Sahneanteil, z.B. Kekse und Gebäck,
dürfen für den Eigenverzehr
in ein EU-Land eingeführt werden.
- Honig dürfen Reisende bis zu einem
Gewicht von 2 kg in die EU mitbringen.
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| Kaffee |
- in ein EU-Land dürfen Kaffeeprodukte
(Kaffepulver, Kaffeebohnen, Kaffee-Pads
etc.) mit einem Gesamtgewicht von 10 kg
zollfrei eingeführt werden*...
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| Pflanzliche
Produkte |
- Aufgrund der Gefahr einer Ausbreitung
der bakteriellen Ringfäule, gilt
generell ein Einfuhrverbot der EU für
rohe Kartoffeln, auch in geringen Mengen.
- Speisepilze bis zu einer Menge von 2
kg, die zum privaten Verbrauch bestimmt
sind, können in ein EU-Land eingeführt
werden.
- Für einige pflanzliche Produkte
(insbesondere für Nüsse) gilt
eine Vorführpflicht / Anmeldepflicht
vor der Einreise in ein EU-Land. Liste
von vorführplichtigen Lebensmittel
als pdf-Datei.(Quelle:
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
- Manche pflanzliche Samen, Pilze, Wurzeln
etc. gelten wegen ihrer Inhaltsstoffe
als Medikamente oder werden sogar als
Droge eingestuft. Bei Verstöße
gegen gültige Medikamenten- bzw.
Drogengesetze drohen empfindliche Geld-
und sogar Haftstrafen.
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| Alkoholhaltige
Getränke |
- zollfrei dürfen in die EU eingeführt
werden*...
- 1 Liter Spiritosen (Alkohol > 22
% vol.)
- oder 2 Liter alkoholische Getränke
(Alkoholgehalt max 22 % vol.)
- oder anteilige Zusammenstellung dieser
Waren und 4 Liter nicht schäumende
Weine und 16 Liter Bier pro Person ab
17 Jahren.
*gültig für alkoholhaltige Getränke,
deren Warenwert nicht über 430 Euro
liegt.
- mögliche Sanktionen bei
der Einreise nach Deutschland
- wird die Freimenge bzw. der Warenwert
überschritten fällt für
die unangemeldete Ware der doppelte Steuersatz
an, angemeldete Ware wird mit dem jeweils
gültigen einfachen Warensatz versteuert.
Bei besonders schweren Verstösen
und im Wiederholungsfall droht eine Strafanzeige
wegen Steuerhinterziehung (weitere Infos
siehe unter allgemeine
Informationen über das Strafmaß
bei einem Verstoß gegen eine deutsche
Zollbestimmung:.
- Länder ausserhalb der EU:
Für alkoholhaltige Getränke
gelten weltweit sehr unterschiedliche
Bestimmungen, in einigen arabischen und
asiatischen Länder besteht sogar
ein absolutes Einfuhrverbot für alkoholhaltige
Getränke. Zu den Ländern mit
strengeren Einfuhrbestimmungen zählen
beispielsweise:
- USA: max. 1 Liter eines alkoholhaltigen
Getränkes für einen Erwachsenen
ab 21 Jahren (abweichende Bestimmungen
in einigen US-Bundesstaaten sind möglich)
- China: max. 1,5 Liter bei einer maximalen
Flaschengröße von 0,75 l.
- Für den Iran, Saudi Arabien, Libyen
und weiteren arabischen Staaten besteht
ein absolutes Einfuhrverbot von alkoholhaltigen
Getränken.

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Allgemeine
Informationen über das Strafmaß
bei einem Verstoß gegen eine deutsche
Zollbestimmung:
Das nach einem Strafverfahren verhängte
Strafmaß bei einem Verstoß gegen
eine Einfuhrbestimmung reicht von geringer
bis hoher Geldstrafe und in besonders schweren
Fällen ist sogar eine Haftstrafe bis
10 Jahren möglich. Die Strafhöhe
wird vor allem von juristischen Faktoren wie
Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Wiederholungsschmuggler,
Höhe der Steuerhinterziehung etc., bestimmt.
Bei Geldstrafen wird auch das Einkommen des
Beschuldigten berücksichtigt.
Außerdem ist das Strafmaß für
die Einfuhr von verbotenen Lebensmittel auch
davon abhängig gegen welches Gesetz verstoßen
wird. So werden Verstöße gegen
das Artenschutzgesetz i.A. stärker bestraft
als Verstöße gegen das Lebensmittelhygiene-Gesetz.
Allgemeine
Informationen über das Strafmaß
bei einem Verstoß gegen eine Zollbestimmung
bezüglich der Einfuhr von Lebensmittel
im internationalen Reiseverkehr:
Genauso unterschiedlich die länderspezifischen
Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel
sind, reicht das Strafmaß für Verstöße
gegen eine Zollbestimmung. Ein illegal belegtes
Käsebrötchen kann bei der Einreise
in ein Land mit einem Einfuhrverbot für
Milchprodukte (z.B. EU, USA u.v.a.), lediglich
mit Beschlagnahmung des Brötchens und
einer mündlichen Verwarnung geahndet
werden. Treffen allerdings ein schlecht gelaunter
Zollbeamter und ein gestresster Einreisender
aufeinander, kann auch schon ein belegtes
Käsebrötchen neben der Konfiszierung
zu einer relativ hohen Geldstrafe führen.
Auf dem Flughafen von Dubai wurde auch schon
mal ein britischer Tourist verhaftet, weil
an seiner Kleidung Mohnsamen von einem Mohnbrötchen
hafteten, das in einer Londoner Bäckerei
gekauft wurde.
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weitere Informationen im Internet
über die Einfuhrbestimmungen für
Lebensmittel:
- www.one-health.eu:
-> Ich bin Reisender -> "Lebensmittel
tierischen Ursprungs mitbringen"
-
http://europa.eu -> Europa > Press
Room > Press Releases "Erzeugnisse
tierischen Ursprungs: Kommission erlässt
neue Vorschriften für die Einfuhr für
den persönlichen Verbrauch" 05.03.2009
- www.zoll.de
-> Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen
> Schutz der menschlichen Gesundheit >
Lebensmittel, 16.08.2009

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weitere Zoll- und Reisegepäckbestimmungen:
- Einfuhrbestimmungen der EU mehr...
- Ausgesuchte Bestimmungen für das Handgepäck
im internationalen Flugverkehr mehr...
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