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Artikel vom 29.10.2010

BGH verurteilt den Reiseveranstalter zu Schadensersatz weil der Flug wegen Zugverspätung verpasst wurde

Eine Frau hatte bei einem deutschen Reiseveranstalter eine Pauschalreise von Düsseldorf in die Dominikanische Republik gebucht, die Buchung beinhaltete auch ein Zugticket zum Abflughafen. Außerdem hatte der Reiseveranstalter die angebotene Pauschalreise mit dem Verkaufsargument beworben "Reisen ohne Stress und Stau", des weiteren könne der Zug so gewählt werden, dass die Pauschaltouristin bis spätestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen ankommt.
Die Urlauberin suchte deswegen für ihre Anreise zum Flughafen eine Zugverbindung, die zwei Stunden vor Abflug planmäßig am Flughafen ankommt, aus. Leider kam der gewählte Zug mit über zweieinhalb stündiger Verspätung am Flughafen an, weshalb die Reisende ihren Flug in die Karibik verpasste. Der Reiseveranstalter buchte daraufhin seine Kundin auf einen anderen Flug am nächsten Tag ab München um, die Mehrkosten für diese Umbuchung, wie beispielsweise Transportkosten zusätzliche Verpflegungskosten, Übernachtungskosten etc., wollte der Reiseveranstalter allerdings seiner Kundin nicht erstatten, weshalb die Pauschaltouristin ihren Reiseveranstalter verklagte.
Der BGH gab nun in dem verhandeltem Fall der Urlauberin recht und verurteilte den Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz, weil er die angebotene Pauschalreise ausdrücklich mit dem "bequemen Anreiseservice" beworben hatte.
(Quelle: www.rp-online.de -> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile: "Urlaubsflug wegen Zugverspätung verpasst - BGH: Veranstalter muss Schadenersatz zahlenn", 28.10.2010)
Dieses Urteil dürfte allerdings keine rechtliche Auswirkungen haben, wenn ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise inklusive eines sogenannten "Rail&Fly-Ticket" (also inklusive Zugticket zum Flughafen) anbietet und seine Kunden ausdrücklich darauf hinweist, dass der Reiseveranstalter keine Schadensersatzzahlungen leistet, wenn der Flug wegen eines verspäteten Zuges verpasst wird. In solchen Fällen, und in der Reisebranche eigentlich üblichen Praxis, muss der Pauschaltourist die Mehrkosten für den verpassten Flug wegen Zugverspätung selbst tragen.

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letzte Aktualisierung: 24.10.2014

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Fluggastrecht wenn der Anschlußflug wegen Verspätung des Zubringerfluges verpasst wird. Reiserecht zur Fluggastrechteverordnung (Schadensersatzzahlung / Entschädigung durch die Fluggesellschaft)

 


BGH verurteilt den Reiseveranstalter zu Schadensersatz weil der Flug wegen Zugverspätung verpasst wurde. Reiserecht wenn der Flug bei einem Rail und Fly-Ticket wegen Verspätung des Zuges verpasst wird.

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