Artikel vom 29.10.2010
BGH verurteilt den Reiseveranstalter zu Schadensersatz
weil der Flug wegen Zugverspätung verpasst wurde
Eine Frau hatte bei einem deutschen Reiseveranstalter eine
Pauschalreise von Düsseldorf in die Dominikanische Republik
gebucht, die Buchung beinhaltete auch ein Zugticket zum Abflughafen.
Außerdem hatte der Reiseveranstalter die angebotene
Pauschalreise mit dem Verkaufsargument beworben "Reisen
ohne Stress und Stau", des weiteren könne der Zug
so gewählt werden, dass die Pauschaltouristin bis spätestens
zwei Stunden vor Abflug am Flughafen ankommt.
Die Urlauberin suchte deswegen für ihre Anreise zum Flughafen
eine Zugverbindung, die zwei Stunden vor Abflug planmäßig
am Flughafen ankommt, aus. Leider kam der gewählte Zug
mit über zweieinhalb stündiger Verspätung am
Flughafen an, weshalb die Reisende ihren Flug in die Karibik
verpasste. Der Reiseveranstalter buchte daraufhin seine Kundin
auf einen anderen Flug am nächsten Tag ab München
um, die Mehrkosten für diese Umbuchung, wie beispielsweise
Transportkosten zusätzliche Verpflegungskosten, Übernachtungskosten
etc., wollte der Reiseveranstalter allerdings seiner Kundin
nicht erstatten, weshalb die Pauschaltouristin ihren Reiseveranstalter
verklagte.
Der BGH gab nun in dem verhandeltem Fall der Urlauberin recht
und verurteilte den Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz,
weil er die angebotene Pauschalreise ausdrücklich mit
dem "bequemen Anreiseservice" beworben hatte.
(Quelle:
www.rp-online.de
-> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile:
"
Urlaubsflug wegen Zugverspätung verpasst - BGH:
Veranstalter muss Schadenersatz zahlenn", 28.10.2010)
Dieses Urteil dürfte allerdings keine rechtliche Auswirkungen
haben, wenn ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise inklusive
eines sogenannten "Rail&Fly-Ticket" (also inklusive
Zugticket zum Flughafen) anbietet und seine Kunden ausdrücklich
darauf hinweist, dass der Reiseveranstalter keine Schadensersatzzahlungen
leistet, wenn der Flug wegen eines verspäteten Zuges
verpasst wird. In solchen Fällen, und in der Reisebranche
eigentlich üblichen Praxis, muss der Pauschaltourist
die Mehrkosten für den verpassten Flug wegen Zugverspätung
selbst tragen.
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zur optimalen Urlaubsplanung: