|
|
hochwertige Möbel ausgesuchter Hersteller
|
moderne
und bequeme Barhocker Barhocker,
Stehtische und Bistrotische |
hochwertige
Stühle:
Esstischstühle, Freischwinger,
Konferenz- u. Veranstaltungsstühle |
bequeme
Schreibtischstühle:
Drehstühle, Chefsessel
und Schreibtischstühle für Kinder |
exklusive
TV-Möbel:
TV-Racks, Standfüße
für Flachbildschirme, TV-Wand- u. Deckenhalterungen |
moderne
Garderobenmöbel:
Wandgarderoben,
Garderobenständer, Schuhschränke u. Beistelltische |
|
gewerbliche Möbel
|
robuste
und moderne Büromöbel |
Regalsysteme:
beliebig erweiterbare
Büro- und Lagerregale |
Prospektständer,
Katalogregale und Prospekthalterungen zur Wandmontage |
hochwertige
Vitrinen: Säulenvitrinen,
Tischvitrinen etc. für Ladenlokale, Messen und
öffentliche Einrichtungen |
|
Artikel vom 26.07.2011
Fluggastrecht: Entschädigung
auch bei Flugverspätung wegen abgebrochenem Start
Ein Flugreisender hatte einen Flug von
Frankfurt a. M. nach Puerto Plata in der Dominikanischen
Republik gebucht, dieser Flug konnte zwar planmäßig
starten, musste dann aber wegen eines technischen Defektes
im Höhenruder wieder zum Startflughafen zurückkehren.
Der eigentliche Flug nach Punta Cana konnte somit erst
am nächsten Morgen starten.
Der Fluggast verlangte aus diesem Grund von der Fluggesellschaft
eine Entschädigungszahlung, die ihm laut der EU-Fluggastrechteverordnung,
bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden
zusteht (siehe hierzu " Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung
eines Fluges").
Die Fluggesellschaft weigerte sich allerdings eine Entschädigung
zu bezahlen und begründete diese Weigerungshalterung
damit, dass der Flug pünktlich gestartet sei. Außerdem
sah sie in dem Defekt des Höhenruders einen außergewöhnlichen
Umstand, weshalb sie rechtlich nicht verpflichtet sei
zu zahlen.
Weil der Flugpassagier mit dieser Begründung nicht
einverstanden war, verklagte er die Airline vor dem Amtsgericht
Rüsselsheim (AZ: 3 C 1392/10 Ä31Ü). In
diesem Fall wurde die Fluggesellschaft zu einer Entschädigungszahlung
verurteilt. Die Richter begründeten ihr Urteil damit,
dass auch ein pünktlich gestarteter, dann aber abgebrochener
Flug, wodurch der reguläre Flug mit erheblicher Verspätung
abfliegt, zu Entschädigungszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung
berechtigt. Zudem könne ein technischer Defekt im
Höhenruder eines Flugzeuges nicht als "außergewöhnlicher
Umstand" für eine Fluggesellschaft angesehen
werden. Als außergewöhnliche Umstände
gelten für ein Luftfahrtunternehmen nur Ereignisse,
die weder vorhersehbar noch beherrschbar, z.B. durch eine
gute Flugzeugwartung, seien.
Quelle: www.rp-online.de
-> Reise -> Ratgeber & Recht -> Urteile:
" Flug-Urteil: Entschädigung auch bei abgebrochenem
Start", 26.07.2011
weitere nützliche Reiseinformationen
zur optimalen Urlaubsplanung:
-
Ausgesuchte Gerichtsurteile
zum Thema Reiserecht mehr...
-
|
© sellpage.de, 1998 - 2024
|
Home | Impressum
| E-Mail
letzte Aktualisierung:
03.12.2011
.
.
.
.
|
Erklärung der Abkürzungen und engl. Fachbegriffen
im Hotel bzw. während einer Hotelbuchung mehr... |
| | | Ferienwohnungen
& Appartements | Ferienhäuser
u. Ferienwohnugen in Europa (in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien,
Irland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Slowakei,
Spanien. Tschechien, Ungarn und Florida.) online
buchen |
|
|