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| Artikel
vom 23.08.2012 Verbraucherschützer fordern eine Versicherungspflicht
für Fluggesellschaften gegen Insolvenz Durch
einen stark zunehmenden Konkurrenzkampf und einem rasant steigenden Kostendruck
im internationalen Flugverkehr geraten zunehmend auch namhafte Fluggesellschaften
in finanzielle Turbulenzen, mit der Folge, dass immer mehr Airline einen Insolvenzantrag
stellen müssen. Geht eine Fluggesellschaft pleite haben die direkten
Kunden dieses Unternehmens, im Gegensatz zu einem Pauschaltourist, in der Regel
nur geringe Aussichten die Kosten für das bezahlte Flugticket erstattet zu
bekommen bzw. das Recht auf einen alternativen Flug umgebucht zu werden. Falls
bei dem Pleiteunternehmen noch genügend Insolvenzmasse vorhanden sein sollte
(ist allerdings nur sehr selten der Fall), kann nur noch auf eine Rückzahlung
in Höhe der Insolvenzquote gehofft werden, diese liegt allerdings oftmals
bei weniger als fünf Prozent des bezahlten Flugticketpreises. Zudem muss
ein Nur-Flug-Tourist, dessen Fluggesellschaft im Zeitraum zwischen gebuchten Hin-
und Rückflug pleite ging, selbstständig einen alternativen Rückflug
organisieren und die Kosten dafür tragen. Ein Pauschaltourist, der eine Flugreise
bei einem Reiseveranstalter gebucht hat, ist dagegen wesentlich besser abgesichert,
denn sollte die gebuchte Fluggesellschaft pleite machen, so muss der Reiseveranstalter
einen alternativen Flug organisieren und die Mehrkosten dafür bezahlen.
Der europäische Reisebüroverband "ECTAA" und einige Verbraucherschutzorganisationen
fordern daher einen besseren Schutz für direkten Kunden von Pleite-Fluggesellschaften.
In den vergangenen 10 Jahren seien über 2 Millionen Flugpassagiere in Europa
von der Insolvenz einer Airline betroffen gewesen, rund 1,6 Milliarden Euro für
Flugtickets haben diese Kunden dadurch umsonst bezahlt. Nur-Flug-Touristen
können sich zwar freiwillig gegen die Folgen einer Insolvenz der gebuchten
Fluggesellschaft versichern, allerdings stehen bei den meisten dieser Versicherungen
die Fluggesellschaften, die sich aktuell in einer finanziellen Schieflage befinden,
auf einer schwarzen Liste, d.h. nicht selten wird die Insolvenz-Absicherung einer
Flugreise mit einer problematischen Fluggesellschaft sowieso abgelehnt. (Ein individueller
Flugticket-Schutz wird beispielsweise von der Hanse
Merkur und von der "ERV"
angeboten.) Ein gesetzlich vorgeschriebener Kundenschutz vor den Folgen der
Insolvenz einer Fluggesellschaft, nach dem Vorbild der Insolvenzabsicherung für
Pauschaltouristen von zahlungsunfähigen Reiseveranstaltern, könnte daher
für Nur-Flug-Touristen eine wesentliche Verbesserung sein. Leider ist
allerdings ein auf freiwilliger Basis von den Fluggesellschaften selbst getragenes
Versicherungsmodell mittelfristig nicht in Sicht, denn die wenigen profitabel
agierenden Airlines und somit zum Aufbau eines funktionierenden Insolvenzabsicherungs-Systems
zahlungsfähige Unternehmen, sind nicht bereit für potentielle Pleite-Fluggesellschaften
zu bezahlen. Quelle: handelsblatt.com
-> Unternehmen -> Handel und Dienstleister: " Insolvenzgefahr - So
leiden Urlauber unter Airline-Pleiten", 22.08.2012 weitere
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