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Mit
dem Auto ins Ausland - die Rechtslage
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Infos & Tipps zu dem Thema mit dem Auto im Ausland
unterwegs
- Verkehrsunfall
im Ausland
- Bußgelder
und Abzockmethoden auf den europäischen Straßen
Urlaub:
Unfälle im Linksverkehr
Laut ADAC droht Autoreisenden in Ländern wie Großbritannien,
Irland, Malta und Zypern bei einem Zusammenstoß
auf der rechten Fahrbahn der Verlust des Versicherungsschutzes.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil
hat das Landgericht Mainz die Klage eines Autofahrers
auf Versicherungsleistung abgewiesen. Wer in einem Land
mit Linksverkehr rechts fährt, verletzt die im
Verkehr erforderliche Sorgfalt erheblich und handelt
grob fahrlässig, urteilte der Richter. Der Vollkaskoversicherte
hat deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung.
(focus-online)

Auslandsreise mit Leihwagen
Wer mit einem geliehen Wagen ins Ausland fahren möchte,
sollte unbedingt eine Vollmacht des Fahrzeughalters
bei sich haben. Ganz gleich, ob man mit einem Firmenwagen
über die Grenze fährt oder mit dem Wagen eines
Freundes oder Bekannten verreist - ohne eine Vollmacht
droht bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei
ein vorzeitiges Ende der Fahrt. Nur die Vollmacht weist
den Fahrer als Berechtigten aus.
Die Vorsichtsmaßnahme sollten sich vor allem Reisende
zu Herzen nehmen, die mit geliehenen Fahrzeugen in die
Türkei oder in osteuropäische Länder
aufbrechen. Aber auch für Tripps innerhalb der
EU ist eine formlose Vollmacht des Wagenhalters ratsam.
(WZ, Diesntag-Magazin, S.16; 30.05.00)

In
Italien kann das Fahrzeug nach Fahren unter Alkoholeinfluss
beschlagnahmt werden
Wird man in Italien von der Polizei beim Fahren
eines Motorrades oder PKWs mit mehr als 1,5 Promille
Alkohol im Blut ertappt, dann kann die Polizei das Fahrzeug
beschlagnahmen, sofern der Fahrer auch Besitzer des
Fahrzeuges ist. Nach dieser neuen Verordnung des italienischen
Justizministerium, wurden alleine im Großraum
Mailand bereits 1500 Fahrzeuge nach einer Fahrt unter
Alkoholeinfluss beschlagnahmt. Nach der Enteignung wird
das Fahrzeug versteigert. (ADACmotorwelt, Heft 8 / 2008,
S.6 " Italien: Bei Alkohol Auto weg",
07.08.2008)

Vollstreckung ausländischer
Bußgeldbescheide in Deutschland
Im Ausland geahntete Verkehrsordnungswidrigkeiten
können derzeit (Juli 2000) in Deutschland – mit
der Ausnahme von Österreich – nicht vollstreckt
werden. Außer mit Österreich gilt in Deutschland
mit keinem anderen Land ein Vollstreckungshilfevereinbarungen
für Bußgeld- oder Verwaltungssachen.
Laut ADAC ist aber in nächster Zeit mit dem Inkrafttreten
eines EU-Strafvollstreckungsübereinkommens zu rechnen,
wodurch die Geldbußenvollstreckung neu geregelt
wird. (ADAC-online, 22.07.00).

Spanische Kfz-Verkehrsvorschrift
schreibt zwei Warndreiecke vor
Seit dem 27.07.1999 gilt eine spanische Verkehrsvorschrift,
nach der in Autos u.a. zwei Warndreiecke (und Ersatzglühlampen)
mitgeführt werden müssen. Diese unsinnige
Regelung ist damit zu begründen, weil man in Spanien
verpflichtet ist, im Falle einer Wagenpanne, das Auto
nach vorne wie nach hinten (Abstand 50 m) mit einem
Warndreieck abzusichern.
Bei nicht Beachtung dieser Regelung droht ein Verwarnungsgeld
bis zu 15.000 Ptas (entspricht etwa 180 DM) (ADAC-online,
22.07.00).

In
der EU gilt auch weiterhin der alte Führerschein
In der Vergangenheit wurde von Autofahren berichtet,
daß sie in Ländern der EU ein Bußgeld
bezahlen mussten, weil sie nicht im Besitz des neuen
EU-Führerschein im Scheckkartenformat waren. Nach
einer Entscheidung der Europäischen Kommission
(AZ: K 1999/511) ist dieses Bußgeld unrechtens,
denn auch weiterhin sind die alten grauen bzw. rosa
farbenen Führerscheine gültig. Die Verbraucherzentrale
in NRW rät den Autofahren, die mit einem alten
Führerschein in ein EU-Land fahren, diese Richtlinie
im Fall der Fälle ausgedruckt dem Polizeibeamten
vorzuweisen. Die Richtlinie kann in einer sechssprachigen
Fassung zum Preis von 1,21 DM / min unter der FAX-Nr.
01905-100 10 10 56 abgerufen werden.
Sollte diese EU-Entscheidung den Beamten nicht überzeugen,
rät die Verbraucherzentrale, das Bußgeld
zu bezahlen. Damit Sie später Einspruch gegen dieses
Bußgeld einlegen können, sollten Sie darauf
achten, daß neben dem Betrage auf dem Strafzettel
auch der Vermerk "ungültige Fahrerlaubnis"
zu lesen ist.(WZ, auto-magazin, S..15
, 14.04.01).

In
Italien droht ein Fahrverbot, wenn während der
Fahrt mit dem Handy telefoniert wird
- Wer
in Italien beim Telefonieren mit dem Handy im Straßenverkehr
erwischt wird, kann mit einem Fahrverbot bestraft
werden. Auf manchen Autobahnabschnitte wurde die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130
auf 150 km/h erhöht.
- In
Frankreich wird ein Autofahrer, der in einen Unfall
mit Totesfolge verwickelt ist, nicht nur auf Alkohol,
sondern auch auf Rauschmittelmißbrauch getestet.
- Die
Niederlande planen für dieses Jahr die Benutzung
des Handy beim Fahren zu verbieten.
- In
Griechenland wird in diesem Jahr der tollerierte
Blut-Alkohol-Gehalt auf 0,25 gesenkt.
(Quelle:Web-Site des Wirtschaftsmagazin
Capital,
Topthema: "Gute Fahrt in 2002",
von Torsten Eßer, 14.01.2002)
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(sellpage.de
übernimmt für in dieser Sammlung aufgeführten
Gerichtsurteile keine Gewähr über die juristisch
korrekte Wiedergabe)
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