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Einfuhrbestimmungen der EU


Seit dem Aufbau eines europäischen Binnenmarkte gelten i.A einheitliche Einfuhrbestimmungen für Waren aus einem nicht EU-Mitgliedsländer in ein Land der Europäischen Union. Sonderregelungen und Ausnahmen finden Sie unter "Warenverkehr innerhalb der EU".

1. Zollfreie Warenmengen* (Freimengen, die zollfrei in ein EU-Land importiert werden dürfen. Mengenangaben gelten für Erwachsene ab 17 Jahren)

Lebensmittel:Informationen über Lebensmittel im internationalen Reiseverkehr siehe unter "EU-Einfuhrverbot für viele Lebensmittel im privaten Reiseverkehr"
Bargeld:Ab einem Betrag von 10.000 Euro muss Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel selbstständig und schriftlich zum Zeitpunkt der Einreise angemeldet werden. Des weiteren muss der Einreisende ab einem Geldbetrag von 10.000 Euro nachweisen, woher das Bargeld kommt, wem es gehört und wofür es benutzt werden soll.
Ein Verstoß gegen die Bargeld-Anmeldepflicht wird mit empfindlichen Geldstrafen bestraft.
Gesetz nach "§ 12a Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs" (Gesetzestext unter gesetze-im-internet.de)
Kaffee:500 Gramm Kaffe (oder Kaffeebohnen) oder 200 Gramm löslicher Kaffee (oder Kaffekonzentrat)
Tabak:200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder 50 Zigarren oder 250 g Drehtaback
Alkohol:zollfrei dürfen in die EU eingeführt werden*...
- 1 Liter Spiritosen (Alkoholgehalt mehr als 22 % vol.)
- oder 2 Liter alkoholische Getränke (Alkoholgehalt max 22 % vol.)
- oder anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier
*gültig für alkoholhaltige Getränke, deren Warenwert nicht über 430 Euro liegt.
Parfüm:50 Gramm / 50 ml Parfüm und 250 Gramm / 250 ml Eau de Toilette
Benzin / Diesel:Eine Tankfüllung (kein umgebauter, also nachträglich vergrößerter Tank) und max. 10 Liter in einem Reservekanister können steuerfrei eingeführt werden.
Bei Überschreitung dieser Obergrenze wird ein festgelegter Steuersatz fällig. Dieser liegt z.Z. bei EUR 4,24 / 5 Liter Benzin und EUR 2,81 / 5 Liter Diesel.
(ADACmotorwelt, Heft 5 / 2003, S.52 "Auch beim Tanken gibt es Grenzen", 02.05.03)
In Deutschland ist nur ein Ersatzkanister pro Fahrzeug erlaubt. In anderen Ländern ist das Mitführen eines Ersatzkanister verkehrsrechtlich ganz verboten z.B. in Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Rumänien und Ungarn

2. Zollsätze für Warenwerte im Reiseverkehr

1.) 430 EUR
See- oder Luftweg
Bei der Einreise über den See- oder Luftweg in die Europäische Union dürfen Waren, ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, im Wert bis 430 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden.
2.) 300 EUR
Landweg
Erfolgt die Einreise in die EU über den Landweg, z.B. mit dem Auto oder Bahn, ist ein Warenwert ab 300 Euro steuerpflichtig. (beispielsweise bei der Einreise aus der Schweiz)
430-700 EUR Hier gilt für den Reise- und Postverkehr ein vereinfachter Steuersatz für alle Waren von 13,5 Prozent.(Ausnahmen: Kaffee, alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren, Kraftstoffe)
Nähere Infos über die Abgabesätze unter "FAQ" der Web-Site des Bundesminesterium für Finanzen -> klick hier
Der Standard-Zollsatz für einzuführende Waren, mit einem Warenwert von 430 - 700 Euro, liegt bei 15 Prozent, zu den Steuersätzen bestimmter Waren gibt es allerdings viele Ausnahmeregelungen z.B. für Alkohol, Kraftstoffe, Parfüm, Zigaretten etc.
- eine Übersicht dieser unterschiedlichen Steuersätze finden Sie unter www.zoll.de
> 700 EUR Werden Waren im Wert über 700 Euro in die EU importiert muss alles voll versteuert werden. Zu den in Deutschland üblichen 19 Prozent MwSt muss die importierte Ware zusätzlich noch mit dem einem Warenzollsatz versteuert werden. Der Warenzollsatz liegt zwischen 2% und 15 %. Der Warenzollsatz liegt für Fahrräder beispielsweise bei 15 % und für Kleidung bei 3 %.
> 1000 EUR Ein- und Ausfuhrsendungen, die die Wertgrenze von 1.000 EUR überschreiten, müssen schriftlich angemeldet werden.
(Quelle, www.zoll-de.de,Bundesministerium der Finanzen, FAQ: 10.12.2008)

3. Einfuhr von Produkten welche die menschliche Gesundheit schädigen können

 
Links zur Web-Site von zoll.de
Arzneimittel / Medikamente- weitere Infos klick hier
Betäubungsmittel / Drogen
  • weitere Infos klick hier
  • Regelung über die Einfuhr von eventuellen Grundstoffe zur Herstellung von Betäubungsmittel klick hier
Lebensmittel- weitere Infos klick hier
Produktsicherheit (CE-Kennzeichnung) - Infos über die Einfuhr von Elektrogeräten, Telekommunikationsgeräten etc. klick hier

4. Einfuhrbestimmungen für Antiquitäten und für Tier- und Pflanzenarten

Antiquitäten Alle Gegenstände die nachweislich älter als 100 Jahre alt sind, gelten als Antiquität. In Deutschland werden solche Waren mit der Umsatzsteuer von 19 Prozent versteuert. Antike Waffen fallen zudem unter die Regelungen des Waffengesetzes.
Tier- und Pflanzenarten: Die Einfuhr von Pflanzen und Tieren richtet sich nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), wonach für Pflanzen und Tiere ein CITES-Zertifikat nachgewiesen werden muss. Durch die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten in 4 Gefährdungskategorien (A-D) unterteilt.
In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten eingeordnet. In dieser Kategorie stehen übrigens auch einige Kakteenarten (die man bedenkenlos z.B. in Mittelamerika kauft und ohne zu wissen gegen das Artenschutzabkommen zu verstosen in die EU einführt), außerdem sind alle Störarten in dieser Liste enthalten, d.h. man darf nicht mehr als 250 g Kaviar in die EU mitbringen.
Tier- und Pflanzenarten, die in den Kategorien B, C und D eingestuft sind, dürfen nur unter strenger behördlicher Kontrolle in ein Land der EU importiert werden. (Quelle, www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001)
Infos im Internet Informationen der Bundeszollverwaltung über geschützte Pflanzen- und Tierarten weltweit unter www.artenschutz-online.de
*Die oben genannten Warenwerte für Güter, die einfuhrabgabenfrei bzw. zu vereinfachten Steuersätze in die EU eingeführt werden dürfen, gelten ausdrücklich für den privaten Verbrauch und pro Gegenstand. Wenn Sie beispielsweise in ihrem Urlaub ausserhalb der EU 4.300 Radiergummis für je 10 Cent kaufen, wird es Ihnen der Zöllner nicht glauben, dass diese für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Außerdem können Sie den Warenwert z.B. für ein gemeinsam gekauftes, 800 Euro teueres Laptop nicht aufteilen, bei der Einreise ist es also nicht möglich, dass der einfuhrabgabenfreie Warenwert von Einzelstücke auf 2 Personen / Eheleute aufgeteilt wird.
(Quelle: www.zoll.de -> Zoll online > Aktuelles > "Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008", 14.11.2008)


weitere Informationen zu den Zollbestimmungen der einzelnen Ländern im Internet:
Pauschalreisen Zollbestimmungen und Steuern der Bundesrepublik Deutschland unter www.zoll.de
Infos über Zollvorschriften der Länder weltweit unter www.auswaertiges-amt.de

 

 





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letzte Aktualisierung 20.10.2021
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