| |
|
Reiseinformationen |
| |
gewerbliche Möbel |
robuste
und moderne Büromöbel |
Regalsysteme:
beliebig erweiterbare Büro- und Lagerregale
| Prospektständer,
Katalogregale und Prospekthalterungen zur Wandmontage |
Sichtschutzwände
und Raumteiler: vielseitig einsetzbare und standstabile Stellwände |
Glasvitrinen:
Säulenvitrinen, Tischvitrinen etc.
für Ladenlokale, Messen und öffentliche Einrichtungen |
hochwertige Möbel für
Privat | moderne
und bequeme Barhocker Barhocker, Stehtische
und Bistrotische | hochwertige
Stühle: Esstischstühle, Freischwinger,
Konferenz- u. Veranstaltungsstühle | bequeme
Schreibtischstühle: Drehstühle,
Chefsessel und Schreibtischstühle für Kinder |
exklusive
TV-Möbel: TV-Racks, Standfüße
für Flachbildschirme, TV-Wand- u. Deckenhalterungen |
moderne
Garderobenmöbel: Wandgarderoben,
Garderobenständer, Schuhschränke u. Beistelltische |
| |
| Einfuhrbestimmungen der EU
Seit dem Aufbau eines europäischen
Binnenmarkte gelten i.A einheitliche Einfuhrbestimmungen für Waren aus einem
nicht EU-Mitgliedsländer in ein Land der Europäischen Union. Sonderregelungen
und Ausnahmen finden Sie unter "Warenverkehr innerhalb
der EU". |
1. Zollfreie Warenmengen* (Freimengen, die zollfrei in ein EU-Land
importiert werden dürfen. Mengenangaben gelten für Erwachsene ab 17
Jahren) Lebensmittel: | Informationen
über Lebensmittel im internationalen Reiseverkehr siehe unter "EU-Einfuhrverbot
für viele Lebensmittel im privaten Reiseverkehr" |
Bargeld: | Ab einem
Betrag von 10.000 Euro muss Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel selbstständig
und schriftlich zum Zeitpunkt der Einreise angemeldet werden. Des weiteren muss
der Einreisende ab einem Geldbetrag von 10.000 Euro nachweisen, woher das Bargeld
kommt, wem es gehört und wofür es benutzt werden soll. Ein Verstoß
gegen die Bargeld-Anmeldepflicht wird mit empfindlichen Geldstrafen bestraft.
Gesetz nach "§ 12a Überwachung des grenzüberschreitenden
Bargeldverkehrs" (Gesetzestext unter gesetze-im-internet.de) |
Kaffee: | 500 Gramm
Kaffe (oder Kaffeebohnen) oder 200 Gramm löslicher Kaffee (oder Kaffekonzentrat) |
Tabak: | 200 Zigaretten
oder 100 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder 50 Zigarren oder 250 g Drehtaback |
Alkohol: | zollfrei
dürfen in die EU eingeführt werden*... - 1 Liter Spiritosen (Alkoholgehalt
mehr als 22 % vol.) - oder 2 Liter alkoholische Getränke (Alkoholgehalt
max 22 % vol.) - oder anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter
nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier *gültig für alkoholhaltige
Getränke, deren Warenwert nicht über 430 Euro liegt. |
Parfüm: | 50 Gramm / 50 ml Parfüm
und 250 Gramm / 250 ml Eau de Toilette | Benzin
/ Diesel: | Eine Tankfüllung (kein umgebauter, also
nachträglich vergrößerter Tank) und max. 10 Liter in einem
Reservekanister können steuerfrei eingeführt werden. Bei Überschreitung
dieser Obergrenze wird ein festgelegter Steuersatz fällig. Dieser liegt z.Z.
bei EUR 4,24 / 5 Liter Benzin und EUR 2,81 / 5 Liter Diesel. (ADACmotorwelt,
Heft 5 / 2003, S.52 "Auch beim Tanken gibt es Grenzen", 02.05.03)
In Deutschland ist nur ein Ersatzkanister pro Fahrzeug erlaubt. In anderen Ländern
ist das Mitführen eines Ersatzkanister verkehrsrechtlich ganz verboten z.B.
in Bulgarien, Griechenland, Luxemburg, Rumänien und Ungarn |
2.
Zollsätze für Warenwerte im Reiseverkehr |
1.) 430 EUR See- oder Luftweg |
Bei der Einreise über den See- oder Luftweg in die Europäische Union
dürfen Waren, ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, im Wert
bis 430 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden. |
2.) 300 EUR Landweg | Erfolgt die
Einreise in die EU über den Landweg, z.B. mit dem Auto oder Bahn, ist ein
Warenwert ab 300 Euro steuerpflichtig. (beispielsweise bei der Einreise aus der
Schweiz) | 430-700 EUR
| Hier gilt für den Reise- und Postverkehr ein vereinfachter
Steuersatz für alle Waren von 13,5 Prozent.(Ausnahmen: Kaffee, alkoholische
Erzeugnisse, Tabakwaren, Kraftstoffe) Nähere Infos über die Abgabesätze
unter "FAQ" der Web-Site des Bundesminesterium für Finanzen ->
klick
hier Der Standard-Zollsatz für einzuführende Waren, mit einem
Warenwert von 430 - 700 Euro, liegt bei 15 Prozent, zu den Steuersätzen bestimmter
Waren gibt es allerdings viele Ausnahmeregelungen z.B. für Alkohol, Kraftstoffe,
Parfüm, Zigaretten etc. - eine Übersicht dieser unterschiedlichen
Steuersätze finden Sie unter www.zoll.de
| > 700 EUR |
Werden Waren im Wert über 700 Euro in die EU importiert muss alles voll versteuert
werden. Zu den in Deutschland üblichen 19 Prozent MwSt muss die importierte
Ware zusätzlich noch mit dem einem Warenzollsatz versteuert werden. Der Warenzollsatz
liegt zwischen 2% und 15 %. Der Warenzollsatz liegt für Fahrräder beispielsweise
bei 15 % und für Kleidung bei 3 %. |
> 1000 EUR | Ein- und Ausfuhrsendungen, die die
Wertgrenze von 1.000 EUR überschreiten, müssen schriftlich angemeldet
werden. | (Quelle,
www.zoll-de.de,Bundesministerium der Finanzen, FAQ: 10.12.2008) |
3. Einfuhr von Produkten
welche die menschliche Gesundheit schädigen können
|
Links zur Web-Site von zoll.de | Arzneimittel
/ Medikamente | - weitere Infos klick
hier | Betäubungsmittel
/ Drogen | - weitere Infos klick
hier
- Regelung über die Einfuhr von eventuellen Grundstoffe zur
Herstellung von Betäubungsmittel klick
hier
| Lebensmittel | -
weitere Infos klick
hier | Produktsicherheit
(CE-Kennzeichnung) | - Infos über
die Einfuhr von Elektrogeräten, Telekommunikationsgeräten etc. klick
hier | |
4. Einfuhrbestimmungen für Antiquitäten und für
Tier- und Pflanzenarten
Antiquitäten | Alle Gegenstände die nachweislich
älter als 100 Jahre alt sind, gelten als Antiquität. In Deutschland
werden solche Waren mit der Umsatzsteuer von 19 Prozent versteuert. Antike Waffen
fallen zudem unter die Regelungen des Waffengesetzes. |
Tier- und Pflanzenarten: |
Die Einfuhr von Pflanzen und Tieren richtet sich nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen
(CITES), wonach für Pflanzen und Tiere ein CITES-Zertifikat nachgewiesen
werden muss. Durch die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten in 4 Gefährdungskategorien
(A-D) unterteilt. In der Kategorie A sind alle vom Aussterben bedrohte Tier-
und Pflanzenarten eingeordnet. In dieser Kategorie stehen übrigens auch einige
Kakteenarten (die man bedenkenlos z.B. in Mittelamerika kauft und ohne zu wissen
gegen das Artenschutzabkommen zu verstosen in die EU einführt), außerdem
sind alle Störarten in dieser Liste enthalten, d.h. man darf nicht mehr als
250 g Kaviar in die EU mitbringen. Tier- und Pflanzenarten, die in den Kategorien
B, C und D eingestuft sind, dürfen nur unter strenger behördlicher Kontrolle
in ein Land der EU importiert werden. (Quelle,
www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001) |
Infos im Internet | Informationen der Bundeszollverwaltung
über geschützte Pflanzen- und Tierarten weltweit unter www.artenschutz-online.de
| | | |
*Die oben genannten Warenwerte für Güter,
die einfuhrabgabenfrei bzw. zu vereinfachten Steuersätze in die EU eingeführt
werden dürfen, gelten ausdrücklich für den privaten Verbrauch und
pro Gegenstand. Wenn Sie beispielsweise in ihrem Urlaub ausserhalb der EU 4.300
Radiergummis für je 10 Cent kaufen, wird es Ihnen der Zöllner nicht
glauben, dass diese für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Außerdem
können Sie den Warenwert z.B. für ein gemeinsam gekauftes, 800 Euro
teueres Laptop nicht aufteilen, bei der Einreise ist es also nicht möglich,
dass der einfuhrabgabenfreie Warenwert von Einzelstücke auf 2 Personen /
Eheleute aufgeteilt wird. (Quelle: www.zoll.de
-> Zoll online > Aktuelles > "Änderung der Bestimmungen
im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008", 14.11.2008) |
weitere Informationen zu den Zollbestimmungen der einzelnen
Ländern im Internet:
Zollbestimmungen und Steuern der Bundesrepublik Deutschland unter www.zoll.de
Infos über
Zollvorschriften der Länder weltweit unter
www.auswaertiges-amt.de
|