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Einfuhrbestimmungen
der EU
Seit dem Aufbau eines europäischen
Binnenmarkte gelten i.A einheitliche Einfuhrbestimmungen
für Waren aus einem nicht EU-Mitgliedsländer in
ein Land der Europäischen Union. Sonderregelungen und
Ausnahmen finden Sie unter " Warenverkehr
innerhalb der EU".
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1. Zollfreie Warenmengen* (Freimengen, die zollfrei in EU
importiert werden dürfen. Mengenangaben gelten für
Erwachsene ab 17 Jahren)
| Lebensmittel: |
Informationen
über Lebensmittel im internationalen Reiseverkehr
siehe unter "EU-Einfuhrverbot
für viele Lebensmittel im privaten Reiseverkehr"
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| Tabak: |
200
Zigaretten oder 100 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo)
oder 50 Zigarren oder 250 g Drehtaback |
| Alkohol: |
zollfrei
dürfen in die EU eingeführt werden*...
- 1 Liter Spiritosen (Alkohol > 22 % vol.)
- oder 2 Liter alkoholische Getränke (Alkoholgehalt
max 22 % vol.)
- oder anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier
*gültig für alkoholhaltige Getränke,
deren Warenwert nicht über 430 Euro liegt. |
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2.
Zollsätze für Warenwerte im Reiseverkehr
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1.)
430 EUR
See- oder Luftweg
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Bei
der Einreise über den See- oder Luftweg in
die Europäische Union dürfen Waren, ausschließlich
zum persönlichen Gebrauch, im Wert bis 430
Euro zollfrei in die EU eingeführt werden.
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2.)
300 EUR
Landweg |
Erfolgt
die Einreise in die EU über den Landweg, z.B.
mit dem Auto oder Bahn, ist ein Warenwert ab 300 Euro
steuerpflichtig. (beispielsweise bei der Einreise
aus der Schweiz) |
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430-700
EUR
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Hier
gilt für den Reise- und Postverkehr ein vereinfachter
Steuersatz für alle Waren von 13,5 Prozent.(Ausnahmen:
Kaffee, alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren, Kraftstoffe)
Nähere Infos über die Abgabesätze
unter "FAQ" der Web-Site des Bundesminesterium
für Finanzen -> klick
hier
Der
Standard-Zollsatz für einzuführende Waren,
mit einem Warenwert von 430 - 700 Euro, liegt bei
15 Prozent, zu den Steuersätzen
bestimmter Waren gibt es allerdings viele Ausnahmeregelungen
z.B. für Alkohol, Kraftstoffe, Parfüm,
Zigaretten etc.
- eine Übersicht dieser
unterschiedlichen Steuersätze finden Sie unter
www.zoll.de
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700 EUR
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Werden
Waren im Wert über 700 Euro in die EU importiert
muss alles voll versteuert werden. Zu den in Deutschland
üblichen 19 Prozent MwSt muss die importierte
Ware zusätzlich noch mit dem einem Warenzollsatz
versteuert werden. Der Warenzollsatz liegt zwischen
2% und 15 %. Der Warenzollsatz liegt für Fahrräder
beispielsweise bei 15 % und für Kleidung bei
3 %.
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1000 EUR
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Ein-
und Ausfuhrsendungen, die die Wertgrenze von 1.000
EUR überschreiten, müssen schriftlich
angemeldet werden.
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(Quelle,
www.zoll-de.de,Bundesministerium der Finanzen,
FAQ: 10.12.2008)
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3.
Benzin und Diesel
Aus
Nicht-EU-Ländern dürfen nur 10 Liter
Kraftstoff steuerfrei nach Deutschland eingeführt
werden. Bei Überschreitung dieser Obergrenze
wird ein festgelegter Steuersatz fällig.
Dieser liegt z.Z. bei EUR 4,24 / 5 Liter Benzin
und EUR 2,81 / 5 Liter Diesel.
(ADACmotorwelt,
Heft 5 / 2003, S.52 "Auch beim Tanken
gibt es Grenzen", 02.05.03)
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4.
Einfuhr von Produkten welche die menschliche Gesundheit
schädigen können
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Links zur Web-Site von zoll.de
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| Arzneimittel
/ Medikamente |
-
weitere Infos klick
hier |
| Betäubungsmittel
/ Drogen |
-
weitere Infos klick
hier
- Regelung
über die Einfuhr von eventuellen Grundstoffe
zur Herstellung von Betäubungsmittel
klick
hier
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| Lebensmittel |
-
weitere Infos klick
hier |
| Produktsicherheit
(CE-Kennzeichnung) |
-
Infos über die Einfuhr von Elektrogeräten,
Telekommunikationsgeräten etc. klick
hier |
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5.
Einfuhrbestimmungen für Antiquitäten und
für Tier- und Pflanzenarten
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Antiquitäten
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Alle
Gegenstände die nachweislich älter
als 100 Jahre alt sind, gelten als Antiquität.
In Deutschland werden solche Waren mit der
Umsatzsteuer von 16 Prozent versteuert. Antike
Waffen fallen zudem unter die Regelungen des
Waffengesetzes.
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Tier-
und Pflanzenarten:
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Die
Einfuhr von Pflanzen und Tieren richtet sich
nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen
(CITES), wonach für Pflanzen und Tiere
ein CITES-Zertifikat nachgewiesen werden muss.
Durch die CITES werden die Tier- und Pflanzenarten
in 4 Gefährdungskategorien (A-D) unterteilt.
In der Kategorie A sind alle vom Aussterben
bedrohte Tier- und Pflanzenarten eingeordnet.
In dieser Kategorie stehen übrigens auch
einige Kakteenarten (die man bedenkenlos z.B.
in Mittelamerika kauft und ohne zu wissen
gegen das Artenschutzabkommen zu verstosen
in die EU einführt), außerdem sind
alle Störarten in dieser Liste enthalten,
d.h. man darf nicht mehr als 250 g Kaviar
in die EU mitbringen.
Tier- und Pflanzenarten, die in den Kategorien
B, C und D eingestuft sind, dürfen nur
unter strenger behördlicher Kontrolle
in ein Land der EU importiert werden. (Quelle,
www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001)
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Infos
im Internet
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*Die oben genannten
Warenwerte für Güter, die einfuhrabgabenfrei bzw.
zu vereinfachten Steuersätze in die EU eingeführt
werden dürfen, gelten ausdrücklich für den
privaten Verbrauch und pro Gegenstand. Wenn Sie beispielsweise
in ihrem Urlaub ausserhalb der EU 4.300 Radiergummis für
je 10 Cent kaufen, wird es Ihnen der Zöllner nicht glauben,
dass diese für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Außerdem
können Sie den Warenwert z.B. für ein gemeinsam
gekauftes, 800 Euro teueres Laptop nicht aufteilen, bei der
Einreise ist es also nicht möglich, dass der einfuhrabgabenfreie
Warenwert von Einzelstücke auf 2 Personen / Eheleute
aufgeteilt wird.
(Quelle: www.zoll.de
-> Zoll online > Aktuelles > "Änderung
der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008",
14.11.2008) |
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