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Warenverkehr
innerhalb der EU
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Für den Warenverkehr innerhalb der EU gelten
grundsätzlich keine Beschränkungen. Allerdings
gibt es weiterhin noch sehr unterschiedliche Gesetzgebungen
der einzelnen EU-Ländern für bestimmte
Warengruppen, wie z.B für Alkoholika, landwirtschaftliche
Produkte und Tabakwaren.
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1. Zollfreie Warenmengen
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Tabak:
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800
Zigaretten oder 400 Zigarillos (Gew.
3g / Zigarillo) oder 200 Zigarren oder
1 kg Rauchtabak
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Alkohol:
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10
Liter Schnaps (Alkohol > 22 % vol.) und
10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke
(Alkopops) und 20 Liter Zwischenerzeugnisse
(z.B. (z.B. Campari, Portwein, Sherry) und
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter
Schaumwein / Sekt) und 110 Liter Bier.
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2.
Aussnahme Skandinavien
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Finnland:
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Seit
Anfang 2004 gelten modifizierte Zollbestimmungen
bezüglich der Einfuhr von Tabakwaren
und Spiritosen, sowie bei der Einreise mit
einem Haustier.Tabakwaren und Spiritosen dürfen
Personen über 20 Jahren laut Gesetz,
bei Einreise aus einem EU-Land in unbegrenzter
Menge einführen, solange sie zum persönlichen
Verzehr bestimmt sind.
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Norwegen:
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weil
Norwegen nicht der EU angehört gelten
hier strengere Einfuhrbestimmungen:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 250
Gramm andere Tabakwaren und 200 Blatt Zigarettenpapier.,
Alkoholika:
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alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt
von mehr als 22 Volumenprozent Alkohol
und höchstens 60 Volumenprozent und
1,5 Liter andere alkoholische Getränke
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent.
oder 3 Liter alkoholische Getränke
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent.
-
2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von
mehr als 2,5 Volumenprozent
oder 2 Liter andere alkoholische Getränke
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenproszent und höchstens 4,7
Volumenprozent
Dies
bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen
kann, wenn dies bei der Einreise das einzige
alkoholische Getränk ist.
Das Mindestalter für alkoholische Getränke
von mehr als 22 Volumenprozent ist 20 Jahren,
ansonsten 18 Jahren.
- weitere Infos zu den Zollbestimmungen in
Norwegen unter www.toll.no
(Quelle: Botschaft
von Norwegen, Zollbestimmungen, 27.03.2008)
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3.
Steuerliche Sondergebiete der EU
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Für
die steuerlichen Sondergebiete der EU
gelten die Einfuhrbestimmungen, als
wenn aus einem 'Nicht EU-Land' Waren
importiert bzw. exportiert werden.
Als steuerliche Sondergebiete gelten:
Helgoland (BRD), die Kanaren (Spanien),
französische Kolonialstaaten, die
britischen Kanalinseln, Aland (Dänemark),
Berg Athos (Griechenland) (Quelle,
www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001)
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4. Die neuen Beitrittsländer:
- Lettland
und Litauen:
- Tabakwaren: 800 Zigaretten oder
400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1
kg Tabak,
- Alkoholika: 10 Liter hochprozentige
Alkoholika oder 20 Liter mit Alkohol angereicherter
Wein (z. B. Port oder Sherry etc.) oder
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter
Schaumwein) oder 110 Liter Bier
Aktuelle Meldung:
Seit dem 01.10.2010 gelten auch für
die 2004 der EU beigetretenen Ländern
(Bulgarien, Estland, Litauen und Lettland),
die gleichen Zollbestimmungen bezüglich
Tabakwaren, wie für alle andere EU-Länder,
d.h. es sind dann aus diesen Ländern
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos (Gew.
3g / Zigarillo) oder 200 Zigarren oder 1
kg Rauchtabak, als Mitbringsel im Reiseverkehr
erlaubt. 1
1
Quelle: www.ace.online.de
-> Ratgeber -> Recht: "Was bringt
2010?", 02.02.2010
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