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Warenverkehr innerhalb der EU


Für den Warenverkehr innerhalb der EU gelten grundsätzlich keine Beschränkungen. Allerdings gibt es weiterhin noch sehr unterschiedliche Gesetzgebungen der einzelnen EU-Ländern für bestimmte Warengruppen, wie z.B für Alkoholika, landwirtschaftliche Produkte und Tabakwaren.

1. Zollfreie Warenmengen

Tabak:
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak
Alkohol:
10 Liter Schnaps (Alkohol > 22 % vol.) und 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) und 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. (z.B. Campari, Portwein, Sherry) und 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein / Sekt) und 110 Liter Bier.

2. Aussnahme Skandinavien

Finnland:
Seit Anfang 2004 gelten modifizierte Zollbestimmungen bezüglich der Einfuhr von Tabakwaren und Spiritosen, sowie bei der Einreise mit einem Haustier.Tabakwaren und Spiritosen dürfen Personen über 20 Jahren laut Gesetz, bei Einreise aus einem EU-Land in unbegrenzter Menge einführen, solange sie zum persönlichen Verzehr bestimmt sind.
Norwegen:

weil Norwegen nicht der EU angehört gelten hier strengere Einfuhrbestimmungen:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 250 Gramm andere Tabakwaren und 200 Blatt Zigarettenpapier.,
Alkoholika:

  1. alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent Alkohol und höchstens 60 Volumenprozent und 1,5 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent.
    oder 3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent.
  2. 2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent
    oder 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenproszent und höchstens 4,7 Volumenprozent
Dies bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische Getränk ist.
Das Mindestalter für alkoholische Getränke von mehr als 22 Volumenprozent ist 20 Jahren, ansonsten 18 Jahren.
- weitere Infos zu den Zollbestimmungen in Norwegen unter www.toll.no
(Quelle: Botschaft von Norwegen, Zollbestimmungen, 27.03.2008)
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3. Steuerliche Sondergebiete der EU

Für die steuerlichen Sondergebiete der EU gelten die Einfuhrbestimmungen, als wenn aus einem 'Nicht EU-Land' Waren importiert bzw. exportiert werden.
Als steuerliche Sondergebiete gelten: Helgoland (BRD), die Kanaren (Spanien), französische Kolonialstaaten, die britischen Kanalinseln, Aland (Dänemark), Berg Athos (Griechenland) (Quelle, www.focus.de, traxx-reisen, 28.03.2001)

4. Die neuen Beitrittsländer:

  • Lettland und Litauen:
    - Tabakwaren: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak,
    - Alkoholika: 10 Liter hochprozentige Alkoholika oder 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry etc.) oder 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) oder 110 Liter Bier

    Aktuelle Meldung: Seit dem 01.10.2010 gelten auch für die 2004 der EU beigetretenen Ländern (Bulgarien, Estland, Litauen und Lettland), die gleichen Zollbestimmungen bezüglich Tabakwaren, wie für alle andere EU-Länder, d.h. es sind dann aus diesen Ländern 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos (Gew. 3g / Zigarillo) oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak, als Mitbringsel im Reiseverkehr erlaubt. 1

1 Quelle: www.ace.online.de -> Ratgeber -> Recht: "Was bringt 2010?", 02.02.2010

weitere Informationen zu den Zollbestimmungen der einzelnen Ländern im Internet:
Pauschalreisen Zollbestimmungen und Steuern der Bundesrepublik Deutschland unter www.zoll.de
Pauschalreisen Infos über Zollvorschriften der Länder weltweit unter www.auswaertiges-amt.de
Pauschalreisen EU-Verordnung über Ein- und Ausfuhr von Heimtieren, Infos unter www.tierarzt-uhl.de
Pauschalreisen Linkliste der nationalen Zollbehörden weltweit unter www.europa.eu.int


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weitere Informationen zu den Zollbestimmungen der einzelnen Ländern im Internet:
Pauschalreisen Zollbestimmungen und Steuern der Bundesrepublik Deutschland unter www.zoll.de
Pauschalreisen Infos über Zollvorschriften der Länder weltweit unter www.auswaertiges-amt.de
Pauschalreisen EU-Verordnung über Ein- und Ausfuhr von Heimtieren, Infos unter www.tierarzt-uhl.de





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letzte Aktualisierung 06.07.2011
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