|
Reisepass / Visum /
Personalausweis*
|
weitere Infos im Internet
|
| I. Europa |
Länder
der EU
- Personalausweis (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate ab Einreise)
|
Zollbestimmungen innerhalb der
EU mehr... |
Montenegro
- Personalausweis (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate ab Einreise). Bei
der Einreise bzw. Durchreise muß
allerdings an der Grenze ein kostenloser
Passierschein ausgestellt werden und dies
kann ggf. sehr zeitaufwendig sein. Daher
wird zur Einreise nach Montenegro das
Mitführen eines mindestens noch 3
Monate gültigen Reisepasses empfohlen,
für den kein Passierschein ausgestellt
werden muß
- Kinderausweis: alte (ohne Lichtbild)
und neue (mit Lichtbild) Kinderausweise
werden bei der Einreise anerkannt.
- in Montenegro besteht Meldepflicht,
d.h. bei einer Übernachtung in Montenegro
besteht die Verpflichtung sich bei der
zuständigen Polizeibehörde zu
melden. Im Falle einer Übernachtung
in einem Hotel, wird dies automatisch
durch den Hotelbetreiber gemeldet.
- für Aufenthalte über 90 Tage
besteht Visapflicht bzw. es muß
bei den zuständigen Behörden
in Montenegro eine Aufenthaltgenehmigung
beantragt werden.
|
weitere Reise-
und Sicherheitshinweise zu Montenegro vom
Auswärtigen
Amt |
Russland
- Visapflicht (die Kosten für ein
Touristenvisum staffeln sich nach der
Bearbeitungszeit, ein rechtzeitig beantragtes
Visum, d.h. mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt,
kostet ca. 58 Euro, wenn dieses direkt
bei der russischen Botschaft beantragt
wird. Für kurzfristig ausgestellte
Visas werden mitunter hohe Zuschläge
fällig. Für nicht persönlich
beantragte Visas fallen zusätzlich
noch Bearbeitungsgebühren an (ab.
ca. 50 Euro).
Ausnahme Visapflicht: Bei einem
Tagesausflug, z.B. nach St. Petersburg
im Rahmen einer Ostseekreuzfahrt, werden
für schiffseitig organisierte Landgänge
keine individuelle Visas benötigt,
der Reiseveranstalter stellt dabei ein
Gruppenvisum aus, das für die Orte
des Ausflugprogrammes gültig ist.
- eine Visapflicht besteht auch dann,
wenn via Russland in ein Drittland gereist
wird, z.B. bei Flügen ab Deutschland
nach Kasachstan oder Vietnam via Moskau.
- Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate über die Ausreise
hinaus)
- Kinderausweis: neue Kinderausweise
(mit Lichtbild) oder Kinderreisepass.
- Kinder ab 12 Jahren benötigen
einen Kinderreisepass.
- Krankenversicherungspflicht
|
Botschaft der Russischen
Föderation in Deutschland Internet |
Serbien
- Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate ab Einreise)
- Kinderausweis: alte (ohne Lichtbild)
und neue (mit Lichtbild) Kinderausweise
werden bei der Einreise anerkannt. Bei
der Einreise via Ungarn wird empfohlen
einen neuen Kinderausweis mit Lichtbild
ausstellen zu lassen.
|
Konsulatvertretung
der Republik Serbien in Deutschland Internet

|
Türkei
- a.) bei der Einreise via Luftweg oder
Seeweg (ohne PKW) ist die Einreise mit
einem gültigen Personalausweis möglich.
b.) bei der Einreise mit einem PKW ist
ein Reisepass erforderlich, weil darin
das KFZ-Kennzeichen und die individuelle
erlaubte Aufenthaltszeit i.d.R. bis 30
Tage, auf Antrag auch bis zu 90 Tage eingetragen
wird. Ein Überschreiten dieser erlaubten
Aufenthaltszeit sollte unbedingt vermieden
werden, weil eine Überschreitung
schon um einen Tag, zu erheblichen Geldstrafen
führen, die den Wert des Fahrzeugs
um ein Vielfaches übersteigen können,
und ein Strafverfahren droht.
Falls der Fahrer des PKWs nicht identisch
ist mit dem PKW-Halter, ist es zwingend
erforderlich sich bei einer türkischen
Auslandsvertretung in Deutschland eine
beglaubigte Genehmigung, zum Führen
des PKWs ausstellen zu lassen.
Für Autofahrten im europäischen
Teil der Türkei ist die grüne
Versicherungskarte ausreichend, bei Fahrten
im asiatischen Teil der Türkei wird
diese grüne Versicherungskarte im
Falle eines Unfalles nicht anerkannt,
es wird daher empfohlen an der Grenze
beim Touringclub eine gesonderte KFZ-Haftpflichtversicherung
abzuschließen.
- für die Einreise von Kindern wird
ein Kinderausweis empfohlen (der Kinderausweis
wird bis zum 10. Lebensjahr ohne Lichtbild
anerkannt, ab dem 10. Lebensjahr wird
ein Lichtbild vorgeschrieben).
- bei Aufenthalte über 90 Tage besteht
eine Visapflicht
|
weitere Reise-
und Sicherheitshinweise über die Türkei
vom Auswärtigen
Amt |
Anzeige:
|
| II. Afrika |
|
Ägypten
- Visapflicht: das Visum kann vor der
Reise bei der ägyptischen Botschaft
in Berlin oder bei einem der Generalkonsulaten
in Franfurt und Hamburg beantragt werden
und kostet dort z.Z. 22 Euro. Ein Touristenvisum,
für einen Urlaub in Ägypten,
kann aber auch auf einem ägyptischen
Flughafen bei der Einreise ausgestellt
werden, dieses kostet z.B. am Flughafen
Kairo z.Z. 15 US-$
- Bei der Einreise nur mit Personalausweis
muss vor Ort ein spezielle Einreisekarte
ausgestellt werden, dafür ist ein
Passbild erforderlich, das von dem Reisenden
mitgebracht werden muss. Zur schnelleren
Einreise wird daher ein gültiger
Reisepass empfohlen (die Ausweisdokumente
müssen mindestens 2 Monate über
das Datum der Ausreise gültig sein).
- Kinder unter 16 Jahren, die noch keine
Ausweisdokumente besitzen, können
in den Reisepass eines Elternteil mit
eingetragen werden. Für Kinder ab
2 Jahren ist ein Passbild erforderlich.
Ein vorläufig ausgestellter Personalausweis
ist für die Einreise nach Ägypten
nicht ausreichend.
|
weitere Einreise-
und Visabestimmungen von Ägypten von
der Deutschen
Botschaft in Kairo |
Kap
Verde
- Visapflicht. Ein Visum muß bei
der kapverdischen Botschaft in Berlin
beantragt werden. Bei Pauschalreisen kann
ein Visium vom Reiseveranstalter beantragt
werden.
- Reisepass der mindestens noch 6 Monate
nach Einreisedatum gültig ist. Ein
"Vorläufiger Reisepass"
wird akzeptiert.
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass.
Der Eintrag eines Kind im Reisepass eines
Elternteils ist möglich, Lichtbild
erforderlich.
- für Aufenthalte über 90 Tage
ist ein Visum vorgeschrieben
|
weitere Infos über
die Visabeantragung von der Botschaft
der Republik Kap Verde |
Kenia
- Visapflicht für deutsche Staatsbürger
über 16 Jahre: das Visum kann vor
der Reise bei der kenianischen Botschaft
in Berlin beantragt werden. Ein Touristenvisum,
für einen Urlaub in Kenia, kann aber
auch bei der Einreise (als Zahlungsmittel
wird US-$ empfohlen) ausgestellt werden.
Ein Standardvisum kostet in beiden Fällen
20 Euro und ist für Aufenthalte bis
12 Wochen gültig. Um lange Wartezeiten
bei der Einreise zu vermeiden, wird empfohlen,
sich das Visum vor Reiseantritt in Deutschland
zu besorgen.
- Reisepasspflicht: der Reisepass muss
noch mindestens 6 Monaten gültig
sein
- für Kinder wird das Mitführen
eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
empfohlen.
- bei der Einreise muss ein gültiges
Rückflugticket vorgelegt werden.
|
Visaantrag bei
der kenianischen
Botschaft in Berlin |
Marokko
- Reisepass der mindestens noch 6 Monate
nach Einreisedatum gültig ist. Für
Pauschalreisen im Rahmen einer Gruppenreise
ist ein gültiger Personalausweis
ausreichend, Pauschaltouristen sollten
sich aber bei dem Reiseveranstalter vorab
darüber informieren, ob die gebuchte
Reise eine Einreise ohne Reisepass ermöglicht.
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass
(nach neuem Muster) oder ein Kinderausweis
als Passersatz, auf jeden Fall mit Lichtbild.
- für Aufenthalte über 90 Tage
ist ein Visum vorgeschrieben
|
weitere Reise-
und Sicherheitshinweise zu Marokko vom Auswärtigen
Amt

|
Mauritius
- Reisepass, der nocht mindestens 6 Monate
nach dem Ausreisedatum gültig ist.
Ein Aufenthalt ist bis zu 6 Monate ohne
Visum möglich.
- Bei der Einreise müssen Sie belegen
können, dass Sie über genügend
finanzielle Mittel für einen Aufenthalt
in Mauritius verfügen und es muß
ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket
vorgelegt bzw. als Geldwert hinterlegt
werden. In dem Reisepass wird bei der
Einreise die erlaubte Aufenthaltszeit
eingetragen, die in der Regel mit dem
Datum des Rückflugtickets übereinstimmt.
Vor Ort kann diese eingetragene Aufenthaltszeit
im "Passport and Immigration Office"
in Port Louis auf bis zu maximal 6 Monate
verlängert werden, vorausgesetzt
der Nachweis von genüngend finanziellen
Mittel für die Aufenthaltszeit und
für den Rückflug kann nachgewiesen
werden.
Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze
werden auf Mauritius, wie in jedem anderen
Land der Welt, hart bestraft und können
eine Abschiebehaft zur Folge haben.
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass,
der deutsche Kinderausweis nach altem
Muster wird anerkannt, sofern dieser ein
Lichtbild enthält. Der Eintrag eines
Kindes in den Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich (Lichtbild
erforderlich).
|
weitere Infos über
Einreise- und Visabestimmungen erteilt die
Botschaft
der Republik von Mauritius in Berlin
(Seite auf englisch) |
Namibia
- Reisepass der mindestens noch 6 Monate
nach Einreisedatum gültig ist und
der noch mindestens 2 freie Seiten für
Ein- und Ausreisestempel enthält.
Bei der Einreise wird im Reisepass die
erlaubte Aufenthaltszeit (max. 90 Tage)
eingetragen, i.d.R. das Datum des vorhandenen
Rückflugtickets. Diese Aufenthaltszeit
sollte auf keinen Fall überschritten
werden, auch wenn diese nicht länger
als 90 Tage beträgt. Bei Überschreitung
des sogenannten "Visitors Entry Permit"
drohen dem Reisende bei der Ausreise drastische
Strafe (Haftstrafen sind möglich).
- für Kinder wird das Mitführen
eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
empfohlen.
- für Aufenthalte über 90 Tage
ist ein Visum vorgeschrieben
|
Weitere Infos von
namibischen
Botschaft in Berlin |
Seychellen
- Reisepass, der am Ausreisetag noch
gültig ist.
Ein Aufenthalt ist bis zu 12 Monate ohne
Visum möglich.
- Bei der Einreise müssen Sie belegen
können, dass Sie über genügend
finanzielle Mittel für einen Aufenthalt
auf den Seychellen verfügen, außerdem
muß der Nachweis über eine
Hotelbuchung und ein gültiges Rück-
oder Weiterflugticket vorgelegt werden.
Verstöße gegen die Aufenthaltsgesetze
werden auf den Seychellen, wie in jedem
anderen Land der Welt, hart bestraft und
können eine Abschiebehaft zur Folge
haben.
- Kinder benötigen einen Kinderreisepass
oder Kinderausweis mit Lichtbild. Der
Eintrag eines Kindes in den Reisepass
eines Elternteils ist ebenfalls möglich.
|
weitere Infos
über Einreise- und Visabestimmungen erteilt
die Botschaft
der Seychellen in Berlin (Seite auf
englisch)

|
Südafrika
- für touristische Reisen besteht
keine Visapflicht, wenn bei der Einreise
folgende Dokumente vorgelegt werden können:
- Reisepass der mindestens noch 30 Tage
nach dem Ausreisedatum gültig ist
und der noch mindestens 2 freie Seiten
für Sichtvermerke enthält.
- Unterlagen, die den Zweck und Dauer
der Reise belegen (z.B. Hotelvoucher,
Buchungsunterlagen etc.)
- ein gültiges Rückflugticket
oder Barhinderlegung für den Preis
eines Rückflugtickets (diese Barhinderlegung
wird bei der Ausreise wieder zurück
bezahlt).
- Bei der Einreise wird im Reisepass die
erlaubte Aufenthaltszeit eingetragen,
i.d.R. das Datum des vorhandenen Rückflugtickets.
Diese Aufenthaltszeit sollte auf keinen
Fall überschritten werden. Bei Überschreitung
der eingetragenen Aufenthaltszeit drohen
dem Reisende bei der Ausreise drastische
Strafe (mitunter ist auch eine Abschiebehaft
möglich).
- für Kinder wird das Mitführen
eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
empfohlen, auch hier sollten mindestens
2 freie Seiten im Pass vorhanden sein..
- für Aufenthalte über 90 Tage
oder für Aufenthalte aus nicht touristischen
Gründen ist ein Visum vorgeschrieben
|
Weitere Infos erteilt
die Südafrikanische
Botschaft in Berlin |
Tunesien
- Individual-Touristen benötigen
einen Reisepass, der mindestens noch 6
Monate nach Einreisedatum gültig
ist.
- für Pauschaltouristen, die per
Flugzeug einreisen, ist ein mindestens
noch 6 Monate gültiger Personalausweis
ausreichend, dabei muß der Reisende
die Buchungsunterlagen mit einem gültigen
Rückflugticket und den Hotelvoucher
für die Aufenthaltsdauer vorweisen.
- es wird dringend empfohlenm, den von
den tunesischen Behörden ausgestellte
Einreisenachweis "Carte de visiteur
non-résident", sorgfältig
aufzubewahren.
- für Kinder wird das Mitführen
eines Kinderreisepasses mit Lichtbild
empfohlen. Der Eintrag von Kindern (mit
Passbild) in den Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich.
- für Aufenthalte über 90 Tage
ist ein Visum vorgeschrieben
|
weitere Reise-
und Sicherheitshinweise zu Tunesien vom Auswärtigen
Amt |
|
*alle Angaben ohne Gewähr.
Die Einreisebestimmungen eines Landes können
sich jeder Zeit ohne Vorankündigung
ändern, vor Reiseantritt in ferne Länder
sollten Sie sich daher über die aktuellen
Einreisebestimmungen des bereisten Landes
informieren.
Die hier aufgeführten Bestimmungen
gelten i.d.R. für deutsche Staatsbürger
und nur für touristische Reisen. Für
Geschäftsreisen, Bildungsreisen und
für langfristige Aufenthalte gelten
i.A. andere Bestimmungen.
Über falsche Angaben auf dieser Seite,
freuen wir uns über eine Info an kontakt@sellpage.de

|