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aktuelle
Reisenachrichten aus der Reisebranche
Artikel vom
30.04.2010 |
Die Katalogpreise
von Flugpauschalreisen müssen nicht alle Flugzuschläge
enthalten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH / AZ: I ZR
23/08) können in einem Reisekatalog, die angegebenen
Preise für eine Flugpauschalreise, um saisonal bedingte
Flugzuschläge bzw. -abschläge schwanken. Bei den
Preisangaben muss allerdings der Reiseveranstalter mit ausreichender
Deutlichkeit darauf hinweisen, dass der angegebene Katalogpreis
von dem eigentlichen Buchungspreis, wegen saisonal bedingten
(Saisonzeit) und ortsgebundenen (Abflughafen) Zu- oder Abschlägen
an Fluggebühren, abweichen kann. Die Differenz zwischen
angebenem Katalogpreis und tatsächlichen Buchungspreis
darf aber nicht mehr als 50 Euro betragen.
(Quelle: Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft S.16: "Flexible
Flugpreisangaben erlaubt", 30.04.2010)
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