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Artikel vom 30.04.2010
Die Katalogpreise von Flugpauschalreisen müssen nicht alle Flugzuschläge enthalten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH / AZ: I ZR 23/08) können in einem Reisekatalog, die angegebenen Preise für eine Flugpauschalreise, um saisonal bedingte Flugzuschläge bzw. -abschläge schwanken. Bei den Preisangaben muss allerdings der Reiseveranstalter mit ausreichender Deutlichkeit darauf hinweisen, dass der angegebene Katalogpreis von dem eigentlichen Buchungspreis, wegen saisonal bedingten (Saisonzeit) und ortsgebundenen (Abflughafen) Zu- oder Abschlägen an Fluggebühren, abweichen kann. Die Differenz zwischen angebenem Katalogpreis und tatsächlichen Buchungspreis darf aber nicht mehr als 50 Euro betragen.
(Quelle: Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft S.16: "Flexible Flugpreisangaben erlaubt", 30.04.2010)


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